Franziska Baum
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Gäste auf den Tribünen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erlauben, dass ich zu dem Gesetzentwurf spreche, der Auslöser dieses Tagesordnungspunkts war. Im Angesicht der Invasion russischer Truppen in der Ukraine hat die EU durch den Durchführungsbeschluss 2022/382 vorübergehenden Schutz für Vertriebene gewährt, der kürzlich bis zum 4. März 2025 verlängert wurde. Das war und ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität und Verantwortung, den wir als Freie Demokraten unterstützen. Deutschland hat an der Stelle prompt reagiert, indem § 24 des Aufenthaltsgesetzes unmittelbar angewendet wurde, wodurch den Betroffenen Zugang zu Sozialleistungen nach SGB II, IX und XII ermöglicht wurde, aber eben auch, damit der freie Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Durch den Übergang in diesen anderen Rechtskreis ergeben sich natürlich Herausforderungen in der Finanzierung, weil dieses Mehr an Personen da nicht berücksichtigt war. Wer sich in dem Thema „Sozialleistungen“ auskennt, der weiß, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung an der Stelle zu 71,3 Prozent durch den Bund und zu 37,2 Prozent durch die Kommunen getragen werden. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das durchaus ein hoher finanzieller Druck auf unsere Gemeinden darstellt, vor allem, wenn sich die Personenzahl unvorbereitet so stark erhöht, wie das der Fall war. Deswegen begrüßen wir und haben auch damals begrüßt, als sich das erste Gesetz zur Entlastung der Kommunen und dann auch darauffolgend das Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten für das Jahr 2023 hier in Thüringen durchgesetzt hat. Diese Gesetze haben wesentlich dazu beitragen, die finanziellen Lasten der Kommunen zu mindern, indem insgesamt 47,2 Millionen Euro in Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 bereitgestellt wurden. Die Zusage des Bundes, jetzt zusätzliche Umsatzsteuermittel in Höhe von 2,5 Milliarden für 2023 bereitzustellen, von denen Thüringen rund 61 Millionen Euro erhalten hat, ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Kommunen genau an dieser Stelle und das unterstreicht auch noch mal, wie vorteilhaft eine koordinierte Anstrengung zwischen den verschiedenen föderalen Ebenen ist. Trotz dieser Maßnahmen werden die Kommunen weiterhin mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sein, insbesondere da die Mehrbelastungen, die in dem Bereich auf sie zukommen, bis 2025 noch nicht im Thüringer Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt werden. Das macht deutlich, dass es weitere Anstrengungen braucht, um hier eine nachhaltige Lösung zu finden. Wir unterstützen das Vorhaben des Gesetzentwurfs für das Jahr 2024, die vollständige Erstattung der Kosten sicherzustellen, damit die Kommunen ihre Aufgaben auch weiter ohne finanzielle Einbußen erfüllen können. Langfristig, sind wir der Auffassung, muss das Thüringer Finanzausgleichsgesetz angepasst werden, um die Aufgaben und die Kosten, die durch die Flüchtlingsaufnahme entstehen, adäquat zu berücksichtigen, damit wir einfach langfristig eine finanzielle Stabilität in den Kommunen haben. Während finanzielle Ressourcen entscheidend sind, müssen wir aber auch in die soziale und berufliche Integration der Geflüchteten investieren, das umfasst Sprachkurse, Bildung, Arbeitsmarktintegration und eben auch eine langfristige Perspektive zu schaffen. Wie bereits erwähnt unterstützen wir den Gesetzentwurf grundsätzlich, fordern grundsätzlich langfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität unserer Kommunen. Wir beteiligen uns gern an der Diskussion im Ausschuss, auch wenn ich jetzt noch nicht genau weiß, in welchem. Es hat jetzt mehrere Anträge gegeben. Innenausschuss halten wir für gut, Justiz können wir auch machen, Haushalt definitiv. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
