Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Meißner, die CDU hat den Wert des Ehrenamts richtig erkannt. Dafür vielen Dank, auch für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Vom Sportverein über den Schöffendienst zum Katastrophenschutz, es gibt so viele Möglichkeiten, sich in unserem Freistaat ehrenamtlich zu engagieren, wie die meisten hier im Rund es ja auch selber tun. Wir wissen, dass natürlich das Ehrenamt der Kitt unserer Gesellschaft ist, und ohne Ehrenamt wäre am Ende alles nichts.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn durch dieses private Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und keine staatliche Institution, kein staatliches Handeln könnte jemals all das auffangen, was Menschen in ihrer Freizeit im Ehrenamt leisten. Auch da noch mal vielen Dank an alle, die das tun.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Der Vollständigkeit halber angesprochen sei aber, dass dieses Vorhaben der CDU natürlich so, wie es jetzt hier vorliegt, eine ganze Menge Geld kostet. Aber auch wir wissen, dass gerade mit der Übernahme von Ausbildungs- und Weiterbildungskosten von Trainern, Ausbildungskosten vielen Menschen, die einen guten Teil ihrer Freizeit für das Gemeinwohl opfern, geholfen werden kann. Wie man das dann aber im Detail ausgestaltet, ich glaube, das harrt tatsächlich noch der konkreten Diskussion im Ausschuss. Aber richtig ist, und das wurde ja auch gestern auf der Podiumsdiskussion beim parlamentarischen Abend angesprochen, auch ein Ehrenamt muss man sich leisten können. Wir haben aber zunächst einen anderen Fokus, nämlich nicht unbedingt auf die finanzielle Unterstützung, denn Ehrenamt soll auch Ehrenamt bleiben, sondern vor allen Dingen auf die Frage, wie man es einfacher machen kann. Das heißt, die Reduktion von Aufwendungen, von bürokratischen Belastungen sind bei uns der erste Schritt und der entscheidende Schritt, tatsächlich Menschen auch weiterhin im Ehrenamt zu halten, gerade weil wir natürlich auch eine entsprechende demografische Entwicklung haben. Bei den rückwirkenden Jubiläumsprämien – das will ich auch noch ansprechen – sehen wir das kritisch. Da wäre es unserer Meinung nach sinnvoll, einfach an einem Stichtag zu beginnen. Ich glaube, dass das auch eine faire Lösung sein kann. Beim Thema der Ehrenamtscard würden wir anregen, dass man die Jugendleitercard, die JuLeiCa, in dieses System mit integriert. Dazu haben wir noch ein paar weitere Anmerkungen, aber die würden wir dann natürlich vertieft im Ausschuss, vor allen Dingen im Sozialausschuss, miteinander besprechen wollen. Ein Hinweis sei mir noch gestattet von hier vorn: Die Abschaffung der Frist bei der Feuerwehrrente können Sie als CDU eigentlich gleich aus dem Entwurf streichen, das werden wir heute Mittag ja in der zweiten Lesung dann auch beschließen, übrigens mit dem von uns als FDP vorgeschlagenen Normtext, der ja mehrheitlich im Innenausschuss dazu beschlossen worden ist. Aber das ist auch nur eine Randnotiz, aber eben eine wichtige, wie ich meine. Wir haben noch ein paar weitere Kritikpunkte. Wenn die Schulen in die Zeugnisse „ehrenamtliches Engagement“ aufnehmen sollen, werden sich sehr viele Lehrer bei Ihnen für noch mehr bürokratischen Aufwand bedanken. Auch da sagen wir: Vorsicht an der Bahnsteigkante – nur das tun, was tatsächlich …
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Da
braucht es mindestens 100 Stellen!) Frau Ministerin, Sie haben mich sicherlich bestärkt in dem, was ich sage. Das freut mich sehr.
(Beifall Gruppe der FDP)
Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage eben auch ganz konkret, ob Ihr Vorschlag, beispielsweise Ehrenamtliche von Geldbußen im Datenschutz zu befreien, nicht europarechtswidrig ist. Da bitte ich, auch darauf zu achten, dass, wenn wir hier Vorschläge machen, diese eben nicht nur zwar in Summe hier demonstrieren, dass in irgendeiner Art und Weise einem etwas wichtig ist – in dem Fall der CDU das Ehrenamt –, sondern wir müssen schon darauf achten, dass die Dinge, die hier vorgeschlagen werden, auch tatsächlich rechtlich normiert werden können, denn die Befreiung von öffentlichen Stellen basiert auf Artikel 83 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung und gilt eben nicht für ehrenamtliche Stellen. Aber wenn Sie uns das noch im Ausschuss erklären können, wie man Ihren Vorschlag europarechtlich in Einklang bringen will und/oder kann, dann haben wir natürlich auch selbstverständlich gegen diese Entlastung nichts, denn gerade im Bereich des Ehrenamts gilt es zu ermöglichen, statt zu verhindern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will noch einen Punkt sagen: Sie wollen den Bürgerbeauftragten zu einem Ehrenamtsbeauftragten weiterentwickeln, der das Ehrenamt im parlamentarischen Verfahren vertritt. Also, liebe Leute, damit können wir nichts anfangen. Die besten Anwälte des Ehrenamts sind wir Abgeordneten selbst.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir brauchen mit Sicherheit keinen Beauftragten, der uns erklärt, wie wichtig das Ehrenamt ist. Machen wir uns doch bitte schön als Parlament nicht kleiner als wir sind, liebe Freunde. Insofern: Es gibt einiges nachzuarbeiten. Wir stehen da konstruktiv zur Verfügung und freuen uns auf die Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
