Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort auf Frage 1: Zum Umfang der Versammlungen und Veranstaltungen mit Bezug zum Israelkonflikt möchte ich Ihnen folgenden Gesamtüberblick geben. Seit dem 7. Oktober 2023 bis zum Ablauf des Jahres 2023 sind im Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit dem Israelkonflikt insgesamt 68 Versammlungen und Veranstaltungen bekannt geworden. Dabei überwiegt die Anzahl der pro-israelischen Versammlungen mit 28 gegenüber sieben durchgeführten pro-palästinensischen Versammlungen. Im Übrigen handelt es sich um Zusammenkünfte, bei denen sich die Teilnehmer für Frieden und Waffenstillstand einsetzten, die Ausrichtung jedoch nicht konkret bekannt wurde. Auf Basis des polizeilichen Lagebildes des Landeskriminalamts ergibt sich hinsichtlich der Teilnehmerzahlen an pro-israelischen und pro-palästinensischen Versammlungen bis Ablauf des Jahres 2023 folgendes Bild, wobei ich zugleich anmerken möchte, dass die jeweils für den Zeitraum einer Kalenderwoche kumulativ erfassten Teilnehmerzahlen auf Schätzungen der vor Ort eingesetzten Beamten beruhen und über den Verlauf der jeweiligen Versammlungen hin entsprechenden Schwankungen unterliegen. Zu den pro-israelischen Versammlungen: Hier nahmen in der 41. Kalenderwoche insgesamt ca. 400 Personen teil, in der 42. Kalenderwoche insgesamt ca. 210 Personen, in der 43. Kalenderwoche insgesamt ca. 620 Personen, in der 44. Kalenderwoche insgesamt ca. 110 Personen, in der 45. Kalenderwoche insgesamt ca. 910 Personen. In der 46. Kalenderwoche fand keine pro-israelische Versammlung statt. Soweit es in der 47. und 50. Kalenderwoche noch zu Versammlungen kam, bewegten sich die Teilnehmerzahlen maximal im unteren zweistelligen Bereich. An pro-palästinensischen Versammlungen nahmen in der 42. Kalenderwoche insgesamt ca. 280 Personen, in der 44. Kalenderwoche insgesamt ca. 250 Personen und in der 46. Kalenderwoche insgesamt ca. 180 Personen teil. In der 41., 43. und 45. Kalenderwoche fanden keine pro-palästinensischen Versammlungen statt. Ab der 48. Kalenderwoche nahm auch hier das Versammlungs- und Veranstaltungsgeschehen deutlich ab. Lediglich in der 49. Kalenderwoche kam es noch zu einer propalästinensischen Versammlung mit acht Teilnehmern. Im Jahr 2024 sind nach aktuellem Stand zweimal pro-israelische und zweimal pro-palästinensische Versammlungen sowie fünf sonstige bekannt. Auf eine detaillierte Einzeldarstellung zu den insgesamt 77 vorgenannten Versammlungen in 2023 und 2024 muss vorliegend verzichtet werden, da damit der für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage vorgesehene Rahmen deutlich überschritten würde. Wenn Sie es wünschen, Herr Abgeordneter Walk, würde ich Ihnen im Nachgang trotzdem eine schriftliche Aufstellung zukommen lassen. Ich bitte aber um Verständnis, dass das etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als mir die Geschäftsordnung des Landtags hierfür eigentlich vorgibt. Die Antwort auf Frage 2: Bei den relevanten Versammlungen und Veranstaltungen im Jahr 2023 wurden in Thüringen insgesamt sieben Straftaten polizeilich erfasst. Im Zusammenhang mit pro-israelischen Versammlungen kam es am 09.10.2023 in Jena durch eine tatverdächtige Person zu einer Beleidigung, die nicht als Politisch motivierte Kriminalität eingestuft wurde, am 18.10.2023 in Weimar durch unbekannte Täter zu einer Sachbeschädigung, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ ausländische Ideologiezugerechnet wurde, und am 27.10.2023 in Jena durch eine tatverdächtige Person zu einer Volksverhetzung, die ebenfalls als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ ausländische Ideologie- zuzuordnen war. Im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Versammlungen kam es am 21.10.2023 in Weimar durch unbekannte Täter zu einer Sachbeschädigung, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ rechts- zugeordnet wurde, ebenfalls am 21.10.2023 in Weimar durch unbekannte Täter zu einer Volksverhetzung, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ ausländische Ideologie- zugeordnet wurde, sowie am 25.11.2023 in Weimar durch eine tatverdächtige Person zu einer Belohnung und Billigung von Straftaten, die als Politisch motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ religiöse Ideologie- zuzuordnen war. Bei den sonstigen Versammlungen im Sachzusammenhang kam es am 22.10.2023 in Erfurt durch eine tatverdächtige Person zu einer Volksverhetzung, die als Politische motivierte Kriminalität dem Phänomenbereich ‑ rechts- zugeordnet wurde. Zu Straftaten im Rahmen der im aktuellen Jahr stattgefundenen Versammlungen liegen derzeit noch keine validen Daten vor. Die Antwort auf Frage 3: Die in Thüringen durchgeführten Versammlungen und Veranstaltungen verliefen aus polizeilicher Sicht in ihrer Gesamtheit friedlich. Zu einem Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen kam es in Thüringen nicht. Insgesamt kann die Zahl von Versammlungen und Veranstaltungen mit Bezug zum Israelkonflikt als rückläufig bezeichnet werden. Die Antwort auf Frage 4: Die Innenministerien der Länder haben sich mit dem BMI darauf verständigt, Objektschutzmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit fortlaufend lageangemessen anzupassen. Wenngleich für Thüringen keine Hinweise bekannt sind, die eine konkrete Gefährdung von jüdischen Einrichtungen begründen, worden die polizeilichen Schutzmaßnahmen dennoch insgesamt erhöht. Entsprechend einer vorgenommenen Priorisierung werden an jüdischen Objekten und bei Veranstaltungen polizeiliche Schutzmaßnahmen in unterschiedlichem Umfang durchgeführt. Dazu zählen unter anderem eine regelmäßige Bestreifung sowie Standposten vor, während und nach Veranstaltungen in jüdischen Einrichtungen. Darüber hinaus werden mittels eines Verwaltungsabkommens mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen künftig Haushaltsmittel bereitgestellt, mit denen bauliche Anpassungen und beispielsweise der Einsatz von Sicherheitsdiensten umgesetzt werden können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
