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Ute Bergner

fraktionslos 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Windenergie beschäftigt uns im Plenum in den unterschiedlichsten Facetten und raumordnerische Belange sind ein immer wiederkehrendes Thema. Raumordnerische Belange sind wichtig für die Erhaltung von Lebensqualität und den Charakter des Landes, ob es um den Schutz unserer Wälder vor industrieller Nutzung, auch vor Windkraft geht oder um die Gestaltung von Wehren und Talsperren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun Wildwuchs an Windrädern verhindert werden. Das ist wichtig, denn Windräder haben neben dem Nutzen auch gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Natur, auf Lebensraum, auf Lebensqualität, die bei der Erfüllung aller Begehrlichkeiten eine Horrorvision Wirklichkeit werden lassen würden: Zerstörung von wasserführenden Schichten durch die immer größer werdenden Fundamente, Austrocknung der Böden im Windschatten der Rotoren, getötete Vögel und Fledermäuse, Infraschall und Zerstörung des Landschaftsbildes – das alles geht einher mit den von einigen in diesem Rund angebeteten Windrädern. Umso wichtiger ist es, hier Wildwuchs zu verhindern, denn es muss auch Landstriche geben, in denen wir unbehelligt von diesen Windrädern leben und uns vor allem auch erholen können. Ich frage Sie hier im Landtag allen Ernstes: Wollen Sie denn zum Beispiel gern in einer Gegend Ihren Urlaub verbringen, wo sich in Sichtweite Ihrer Unterkunft Windräder befinden? Ist es für den wichtigen Wirtschaftszweig des Tourismus im Thüringer Wald förderlich, wenn immer mehr Gebiete durch die Windräder verschandelt werden? Dies sollte auch den Befürwortern zu denken geben, die nachweislich in der Mehrzahl in den Städten leben und somit in ihrem Wohnumfeld nicht selbst betroffen sind. Wir haben in Deutschland bereits heute so viele Windräder, dass, wenn genügend Wind weht, wir den erzeugten Strom nicht verbrauchen können, welchen wir dann auch gern mal ins Ausland zu Negativpreisen verschleudern. Wir brauchen also nicht mehr Windräder, die bei Flaute übrigens auch nichts liefern, sondern zunächst geht es erst mal darum, mittels Speichertechnologien ein kluges Management aufzustellen und die Ausbeute der vorhandenen Anlagen zu steigern. Das ist nach Expertenmeinung bis zu einem Faktor 4 möglich. Wie ich hier im Landtag schon mehrfach ausgeführt habe, hat das Fraunhofer IKTS Natriumspeicher entwickelt. Im Gegensatz zu manch anderer Technologie ist das produktionsreif. Dies ist jedoch bisher für die Landesregierung offensichtlich kein Grund, hier über eine gezielte Fördermaßnahme die Serienproduktion der Speicher anzuschieben. Dabei könnte genau diese Speicherlösung, die ressourcenschonend, technologisch relativ unaufwendig und skalierbar ist, zur Speicherung von Lastspitzen und damit zu größerer Effektivität der bestehenden Windenergieanlagen, aber auch von PVAnlagen beitragen. Außerdem könnte die Technologieführerschaft über eine Fertigung in Thüringen erhalten werden, und dies bietet auch Exportchancen. Gut für den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf den Wildwuchs bei Windenergie verhindert, ist das zu begrüßen. Daher stimme ich dem Gesetz gern zu. Allerdings kann das nur ein erster Schritt hin zu einer Neubewertung von Windenergie in Thüringen sein. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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