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Thomas Gottweiss

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, warum haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt? Mit dem Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung kann im Einzelfall der bereits vorliegende Entwurf für einen neuen Sachlichen Teilplan „Windenergie“ gesichert werden. Gesichert werden bedeutet in dem Fall, dass einzelne Vorhaben der Windenergienutzung quasi auf Eis gelegt werden, wenn sie dem Planentwurf entgegenstehen. Es wird also vermieden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, denn daran kann niemand ein Interesse haben. Wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass der Windkraftausbau nicht ungesteuert, sondern, wenn es denn schon sein muss, raumordnerisch und landesplanerisch sinnvoll erfolgt und vor allem nicht gegen die Interessen der Anwohner. Genau das und nicht mehr und nicht weniger soll unser Gesetzentwurf sicherstellen. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf möglichst zeitnah, möglichst einfach im Ausschuss beraten, damit wir hier schnell eine Entscheidung treffen können. Wir brauchen eine kurze Anhörung, um auch diejenigen zu hören, die sich in diesem Themenfeld besonders gut auskennen. Das ist natürlich der Landkreistag, das ist der Gemeinde- und Städtebund, das sind sicher auch die Planungsgemeinschaften. Lassen Sie uns sehr schnell hier eine Entscheidung treffen. Wir haben das Problem, dass bereits jetzt Tatsachen geschaffen werden. Es liegen in den unteren Immissionsschutzbehörden in den betroffenen Landkreisen der Regionen zahlreiche beschlussfähige, entscheidungsreife Anträge vor und es wird so sein, dass wir in dem Verfahren bereits überholt werden von den Tatsachen, dass zahlreiche Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete genehmigt werden müssen – das, wovor wir immer gewarnt haben. Das kann nicht im Interesse dieses Landtags sein. Deswegen müssen wir handeln und wir haben auch die Möglichkeit zu handeln. Frau Wahl, es ist vollkommen klar, dass wir als Land, als Thüringer Landtag die Gesetzgebungskompetenz haben, denn das ist ganz klar im Grundgesetz geregelt. Es handelt sich bei der Regelung, die wir vorschlagen, um eine solche, die der Kompetenz des Raumordnungsrechts gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 Grundgesetz zuzuordnen ist. Und hier besitzen die Länder eine umfassende Abweichungskompetenz gemäß Artikel 72 Abs. 3 Nr. 4 Grundgesetz. Es gibt nicht im Ansatz überhaupt einen Punkt, warum man diese Regelung dem Bodenrecht zurechnen sollte. Vielmehr ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit schon umfassend auseinandergesetzt hat. Es hat gesagt, das Bodenrecht beginnt erst dort, wo tatsächlich städteplanerische Pläne aufgestellt werden – also in den Gemeinden. Es ist per Definition so, dass ein Regionalplan eben Raumordnung ist und keine Stadtplanung. Lassen Sie uns deswegen hier nicht mit Scheinargumenten das Ganze hinauszögern. Und Frau Wahl, um das noch mal anzufügen: Diese Untersagung, die hier ausgesprochen werden müsste, wofür wir die Rechtsgrundlage schaffen, steht eben überhaupt nicht in Konflikt mit den Zielen der Energiewende, weil es vollkommen klar ist, dass es hier um eine Sicherung der Planungsziele geht, das heißt um die Gebiete, die außerhalb der Vorrangflächen liegen. Natürlich entfalten die Vorrangflächen selbst bereits eine Wirkung und dort wird sich auch die Windkraft durchsetzen. Das ist einfach rechtlich so vorgesehen und kann auch nicht mit einer Untersagung verhindert werden. Wir haben den Plan aus der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vorliegen – und nur noch mal, um das zu betonen –, dort sind tatsächlich 8.681 Hektar für die Windkraft bereitgestellt. Das sind 2,3 Prozent der Planungsfläche. Das ist sogar mehr, als im Landesentwicklungsprogramm im ersten Entwurf vorgeschlagen wird. Im zweiten Entwurf, wie man hört – wir haben ja noch nicht die Gelegenheit gehabt, dort auch nachzulesen –, wird für den Bereich Mittelthüringen sogar dieses Ziel heruntergesetzt. Das heißt, wir haben definitiv so oder so deutlich mehr Raum der Windkraft in Mittelthüringen, als die eigentliche Planung vorsieht. Und da kommen noch 836 Hektar dazu, die für Vorrangflächen vorgesehen sind, die für Gewerbe und Industrie gesehen werden, die in dieser Rechnung noch nicht mal drin sind. Das heißt, es gibt überhaupt gar keinen Ansatz zu sagen, dass das den Zielen des Klimaschutzes oder der Energiewende entgegenstehen würde. Und Frau Wahl, was Sie gesagt haben mit dem Repowering, ist eben auch ein absolut sinnloses Argument, weil vollkommen klar ist: Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, Repowering ist grundsätzlich immer privilegiert. Es spielt keine Rolle, ob es eine Planung dazu gibt auf Ebene der Regionalen Planungsgemeinschaften. Es spielt keine Rolle, ob es eine Planung dazu gibt auf der Ebene von Gemeinden. Es ist privilegiert und das kommt auch noch obendrauf zusätzlich zu dem, was schon geplant ist. Sie kennen auch unsere Auffassung dazu, dass das, was wir da an Zielen haben, das total übersteigt, was wir eigentlich an Bedarf haben. Wir werden deutlich mehr Energie hier produzieren, als in Thüringen verbraucht werden kann. Warum man dann ein Interesse daran haben sollte, dass zusätzlich zu diesen überhöhten Zielen auch noch in dem Bereich, der bewusst ausgeschlossen war – außerhalb der Vorranggebiete – überall im Wildwuchs Windkrafträder entstehen sollen, das macht einfach keinen Sinn. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht gesagt!) Insofern lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, möglichst zügig hier eine Entscheidung zu treffen, die Regionalen Planungsgemeinschaften dabei zu unterstützen, ihre Aufgabe wahrzunehmen, wie es der Gesetzgeber im Bund und im Land vorsieht, damit sie arbeiten können mit Kompetenz, mit fachlichen Argumenten und dass das nicht einfach weggewischt wird, indem man einfach nur Wildwuchs hat. Dafür bitten wir um Unterstützung. Deswegen würden wir vorschlagen, dass der Gesetzentwurf auch nur an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen wird. Das ist der zuständige Ausschuss. Das Gesetz ist nicht kompliziert. Es besteht Einigkeit mit den zuständigen fachlichen Stellen, dass es Sinn macht. Insofern sollten wir schnell beraten, eine schnelle Anhörung durchführen, eine klare Entscheidung treffen, damit wir hier zu einer Klarheit kommen und nicht zu einem Wildwuchs, den wir nicht mehr beeinflussen können. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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