Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich darf den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde“ einbringen. Wir alle wissen, wie die Entwicklungen im Migrationsgeschehen in den letzten Monaten waren und sind. Wir haben eine extrem hohe Auslastung in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir wissen, dass es auch vor Ort, bei der Weiterverteilung in die Kommunen immer wieder Schwierigkeiten gab und gibt, und es braucht selbstverständlich eine Reaktion darauf. Unser oberstes Ziel ist und bleibt natürlich, Teilhabe zu ermöglichen und dazu insbesondere auch die kommunale Unterbringung zu stärken. All das findet sich in dem Gesetzentwurf wieder. Ich will kurz auf die Eckpunkte eingehen. Zum einen schaffen wir eine Landesausländerbehörde, die ermöglicht, die Expertise und Aufgabenwahrnehmung zu bündeln und natürlich damit einer wandelnden Migrationsgesellschaft auch gerecht zu werden. Die wesentliche Aufgabenwahrnehmung im Landesverwaltungsamt wird integriert und um weitere Zuständigkeiten ergänzt, ich will einige davon einmal benennen. Das ist zum einen die Fachkräfteeinwanderung, es geht um die Aufnahme und Unterbringung, Versorgung und Teilhabe in den Aufnahmeeinrichtungen unseres Landes, es geht um die Rechts- und Fachaufsicht in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten, auch die ausländerrechtlichen Aufgabenwahrnehmungen im übertragenen Wirkungskreis. Insbesondere geht es auch um die Gewährleistung ausreichender Erstaufnahmeeinrichtungsplätze. Darum wollen wir uns überhaupt nicht drücken, denn wir alle wissen, dass diese geschaffen werden müssen. Ich will an dieser Stelle darauf verweisen, dass es umso größere Bauchschmerzen bereiten muss, wenn wir wissen, dass in Gera beispielsweise gerade zusätzliche Unterbringungsplätze geschaffen werden und durch bekannte Neonazis, Rechtsextreme seit gestern versucht wird, zu verhindern, dass Geflüchtete dort untergebracht werden. Dem müssen wir uns entschieden entgegenstellen und selbstverständlich auch die Kommunen unterstützen, wenn dort solche Dinge geschehen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es geht in diesem Amt aber auch um die Koordinierung im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse und weiterer Qualifikationen. Insgesamt ist es das Ziel, eine Behörde zu schaffen, die Expertise, Zuständigkeiten und Personal bündelt. Es geht auch um das Thema „vereinfachter Arbeitsmarktzugang“ insbesondere natürlich auch den individuellen Fähigkeiten entsprechend und die Schaffung – ich sagte es – ausreichender Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen. Außerdem – auch darum drücken wir uns mitnichten – fördern wir mit Artikel 4 ganz konkret den kommunalen Wohnungsbau. Der Vorschlag ist, dass 3.000 Euro je geschaffenem Unterbringungsplatz ein wirksames Instrument darstellen. Das ist unsere Hoffnung, um der Wohnungsknappheit zu begegnen und dass gleichzeitig auch eine effektivere Verteilung in die kommunalen Gebietskörperschaften aus der Erstaufnahmeeinrichtung gewährleistet wird. Denn wir alle wissen – wir zumindest, die wir uns dafür starkmachen, menschenwürdig unterzubringen und eben nicht in Orten der Hoffnungslosigkeit für unbestimmte Zeiten zu kasernieren –, dass es darum gehen muss, hier bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Die Kommunen sollen finanziell, aber auch fachlich entlastet werden. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sollen entlastet und ausgebaut werden. Das ist unsere Herangehensweise, um den Problemen zu begegnen. Damit findet der Gesetzentwurf auch Antwort auf die drängenden Fragen im Migrationsbereich. Wichtig ist für uns, dass wir zu diesem Gesetzentwurf selbstverständlich auch gut anhören, alle Beteiligten dazu einladen. Deswegen bitten wir um Überweisung des Gesetzentwurfs zur Fortberatung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
