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Dorothea Marx

SPD 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft – Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegen – Kolleginnen sitzen nicht im Raum – von der CDU, wenn das Ranwanzen an die AfD nicht funktioniert, dann könnten wir es vielleicht lassen. Bei diesem Antrag, den Sie gestellt haben und dann auch noch mal überarbeiten mussten, weil Sie schon gemerkt haben, der kommt sehr flach daher, (Beifall SPD) befinden wir uns jetzt in der lustigen Geschäftsordnungssituation, dass Sie einen Alternativantrag, eine Alternative zu sich selbst, beantragt haben. Das geht Geschäftsordnungs... (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das haben wir nicht beantragt, das hat uns die Verwaltung so empfohlen! Bleiben Sie doch mal bei der Wahrheit!) Ja, weil Sie mit der Neufassung … (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Bleiben Sie doch mal bei der Wahrheit!) Ja, ich erkläre das jetzt gern mal dem Publikum. Wenn eine Partei einen Antrag einbringt – das hat die CDU gemacht, das soll hier auch jeder dürfen – und dann kommt irgendwas dazu, aktualisiert sich, dann kann man eine Neufassung einreichen. Bei der CDU war es aber so, Sie haben dann noch ein paar Punkte dazugenommen und dann war es eigentlich keine Neufassung mehr, sondern es war ein neuer Antrag. Und wenn es ein neuer Antrag ist, dann muss man einen Alternativantrag zum eigenen Antrag stellen. Aber jetzt kommen wir mal zu dem Antrag selbst. Es geht in erster Hinsicht um das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das morgen, am Freitag, im Bundesrat zur Beratung ansteht. Tatsächlich sprechen wir aber gar nicht wirklich über dieses Vorhaben, sondern über einen Fantasiezwilling dieses Gesetzes, den die CDU im Grunde erfunden hat, um hier einen Antrag stellen zu können, in der Richtung, in der schon gesprochen wurde. Ich gebe Ihnen da mal Beispiele dazu. Sie haben auch hier wieder dazu gesprochen, dass die Voraussetzungen des Spracherwerbs sowohl mündlich als auch schriftlich nachgewiesen werden müssen. Wenn Sie einfach mal in dieses Gesetz reingeguckt hätten, was jetzt hier irgendwie vernichtet werden soll, dann würden Sie dort lesen und finden, dass in diesem Gesetz nur in Härtefällen allein auf die mündlichen Sprachkenntnisse abgestellt werden soll. Dazu müssen die Betroffenen dann nachweisen, dass sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, hinreichende schriftliche Deutschkenntnisse zu erlernen, es ihnen aber dennoch kaum möglich ist. Es geht hier zum Beispiel um Menschen, die dauerhaft Angehörige pflegen müssen und deswegen derart eingespannt sind, dass sie die geforderten Schriftfertigkeiten nebenbei nicht erlernen können. Das hätte man alles nachlesen können, aber das wollten Sie ja nicht. Denn das steht zum Beispiel in § 10 Abs. 4a im Staatsangehörigkeitsgesetzentwurf, nämlich in der Begründung dieses Gesetzes. So etwas hat Sie nicht interessiert, sondern Sie haben gesagt, das wird gelockert und es muss keiner mehr Deutsch schreiben können, sondern nur noch sprechen. Dann haben Sie in Ihrem Gesetz bzw. in Ihrem Antrag behauptet, völlig undifferenziert, es gäbe deutlich gelockerte Einbürgerungsvoraussetzungen im Gesetz, die integrationsfeindlich sind. Tatsächlich schärft dieses Gesetz an anderer Stelle Einbürgerungsvoraussetzungen, (Beifall Gruppe der FDP) nämlich in der Hinsicht, dass bei Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau die Einbürgerung ausgeschlossen ist – das haben Sie nicht gefunden, war Ihnen wahrscheinlich nicht so wichtig –, aber auch mit Blick darauf, (Beifall SPD) dass antisemitische, rassistische und menschenfeindliche Taten künftig ohne jeden letzten juristischen Rechtszweifel mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und einer Einbürgerung unvereinbar sind. Das steht schon drin in dem neuen Gesetz. (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Und jetzt haben Sie in Ihrem Alternativantrag zum eigenen Antrag versucht, das noch irgendwie hinten reinzubügeln, damit man sagt: Oh ja, na ja, da müsste man vielleicht auch was machen und da, wie gesagt, dranwanzen. Aber das funktioniert nicht. Straftäter können, außer in ganz seltenen Bagatellausnahmefällen, sowieso nie Deutsche werden. Diese Bagatellausnahmen werden mit dem neuen Gesetz noch effektiver für Rassisten, Antisemiten und Co. verschlossen. Das steht also schon drin! Darüber hinaus hat der Bundestag nun eine weitere Einbürgerungsbedingung eingefügt: ein Bekenntnis zur besonderen Verantwortung Deutschlands aus der Geschichte für die NS-Verbrechen, insbesondere etwa im Hinblick auf den Schutz jüdischen Lebens. Das steht schon drin! (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Punkt drei: Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass mit dem Gesetz für besonders lange in Deutschland aufhältige Ausländer teilweise ein Nachweis von Sprachkenntnissen entbehrlich werden soll. Haben Sie mal geguckt, um welche besonders lange in Deutschland aufhältige Ausländer es in dem Gesetzentwurf geht? Auch das steht drin, wenn Sie hätten gucken wollen (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) oder Ihre Referenten. Der neue § 10 Abs. 4 im Staatsangehörigkeitsgesetz bezieht sich ausdrücklich auf Ausländer, die aufgrund des Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannte Gebiet eingereist sind; bei diesen wird nunmehr auf mündliche Sprachkenntnisse abgestellt. Es handelt sich wirklich um Vertragsarbeitnehmerinnen und Vertragsarbeiter, die schon sehr, sehr lange bei uns sind. Und wenn Sie auch noch mal in die Geschichte geguckt hätten, dann wüssten Sie, dass man in früherer Zeit oft auf Integration in dem Hinblick gar keinen Wert gelegt hat. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, ob der Beitrag, den diese Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Jahrzehnten geleistet haben, nicht auch ein hohes Gut wäre, was die Erleichterung der Einbürgerung geradezu fordert. Das sollten Sie deswegen fördern und nicht ablehnen. Auch heute ist jeder vierte Beschäftigte in der Landwirtschaft Ausländer, jeder dritte im Hoch- und Tiefbau. Kommen Sie doch mal in der Wirklichkeit an und dann sollten wir das mitmachen bzw. wir können es ausnahmslos, denke ich, begrüßen, was hier an bundesgesetzlicher Regelung geändert wird. Es gibt überhaupt keinen Grund, dafür den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und nachdem Ihre falschen Freunde sowieso nicht mitmachen, könnten Sie Ihren Antrag am besten eigentlich zurückziehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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