Franziska Baum
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, hallo! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, ich bin ja grundsätzlich froh, wenn wir im Bereich „Migration“ und den zugehörigen Verwaltungsstrukturen Schritt für Schritt Organisation und Struktur reinkriegen. Ich muss aber Kollegen Schard an einer Stelle zustimmen: Der Gesetzentwurf wirkt jetzt tatsächlich ein bisschen halbgewalkt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben jetzt lange Jahre über ein Amt für Migration gesprochen und in den Diskussionen haben wir als Freie Demokraten immer gesagt: Gebt das Thema ins Innenministerium und baut eine zentrale Ausländerbehörde auf. Wir meinen damit eine zentrale Ausländerbehörde im besten Fall im Landesverwaltungsamt ohne großes Tamtam.
(Beifall Gruppe der FDP)
Teil eins davon ist erfüllt. Wir konnten unseren Antrag gestern wegen Umsetzung zurückziehen. Teil zwei, zentrale Ausländerbehörde, kommt jetzt bzw. ist eigentlich schon da, denn es liegt ja ein Gesetzentwurf der CDU im Ausschuss. Wir sind tatsächlich immer noch eher skeptisch darüber, ob es dafür einen Gesetzentwurf braucht oder ob das nicht einfach in der
(Beifall Gruppe der FDP)
organisatorischen Hoheit der Landesregierung liegt, das genau so zu organisieren. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum wir sechs Monate vor Ende der Legislatur nicht mit dem Entwurf der CDU arbeiten. Wir haben da sicher einige aus unserer Sicht zu ändernde Dinge mit anzubringen. Aber ich glaube, wie das jetzt aktuell im Ausschuss war, wenn wir jetzt zwei Gesetzentwürfe im Ausschuss haben, dann blockiert sich das System wieder selbst und wir kommen nicht einen Schritt weiter. Aus unserer Sicht ist die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde wesentlich, um vor allem auch die Ausländerbehörden in den Kommunen zu unterstützen und zu entlasten. Das sagen wir jetzt auch schon eine Weile, seit es um dieses Migrationsamt geht. Von mir aus kann die auch „Landesaufnahmebehörde“ heißen, da bin ich leidenschaftslos. Wir müssen uns nur darüber klar werden, welche Aufgaben diese Behörde an der Stelle leisten soll. Sie haben im Gesetzentwurf einige Aufgaben ausgeführt. Uns ist besonders wichtig, dass die Ausländerbehörden der Kommunen vor allem bei dem Thema „Identitätsfeststellung“ und bei den Rückführungsmaßnahmen Unterstützung erhalten. Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden teilweise durch die Republik fahren, um Papiere bei Botschaften zu organisieren. Sie können sich wahrscheinlich vorstellen, wie das in der einen oder anderen Botschaft vonstattengeht. Das muss aus unserer Sicht an höherer Stelle organisiert werden, nicht, weil wir das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zutrauen, sondern einfach, weil es da unterschiedliche staatliche Ebenen gibt, die da notwendig sind und je nach Herkunftsland aus unserer Sicht auch mal eine andere, stärkere Autorität vonnöten wäre. Und auch bei den Rückführungsmaßnahmen macht es aus unserer Sicht Sinn, diese auf Landesebene zu organisieren und zu koordinieren, nicht nur, weil es effizienter organisiert werden kann, sondern auch, weil es so, wie es aktuell läuft, eigentlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwer zumutbar ist. Herr Schard hat vorhin von einer „heißen Nadel“ gesprochen, ich nenne es jetzt einfach mal liebevoll Schusseligkeit. Sie ersetzen ja in dem Gesetzentwurf an allen möglichen Stellen den Begriff „Landesverwaltungsamt“ durch „Landesausländerbehörde“, nur in dem Paragrafen nicht, den Sie selbst neu einfügen wollen, da ist nun wieder das Landesverwaltungsamt zuständig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da darf ich ein bisschen schmunzeln. Sie können mir aber auch gern erklären, wenn es einen Hintergrund gibt, der das notwendig macht. Genauso unklar ist mir, warum wir jetzt kleinteilig noch die ganzen Verordnungen mit ändern. Das kann üblicherweise das Ministerium selber machen. Kann man machen, das wirkt ein bisschen komisch, genauso wie das Inkrafttreten 2025 bei mir für Skepsis sorgt, weil das entweder heißt, dass Sie das nicht ernst meinen, oder Sie wollen die Zustände, wie wir sie aktuell haben, noch den Rest des Jahres so durchhalten. Da weiß ich nicht, ob wir uns das leisten können. Ich nehme an, der Antrag soll an den Ausschuss überwiesen werden – kann man machen. Ich wäre grundsätzlich dafür, eher eine Einigung zu finden auf Basis dessen, was wir vielleicht schon haben. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
