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Prof. Dr. Hoff

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Der Landtag ringt hier ersichtlich um die Frage, wie sich der Freistaat Thüringen durch die Landesregierung und der Landtag in einer mit hohen politischen Brisanz und vielen öffentlichen Diskussionen aufgeworfenen Frage verhalten. Das ist total richtig. Die Landesregierung hat gestern durch die Landwirtschaftsministerin in der Aktuellen Stunde deutlich gemacht, mit welcher Positionierung die Landesregierung an die von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen herangeht. Kollegin Werner hat das noch mal zusammenfassend ausgeführt. Morgen ist eine Bundesratssitzung. In der Bundesratssitzung stehen der Agrarpolitische Bericht und die entsprechende Ausschussempfehlung auf der Tagesordnung. Zu dieser Ausschussempfehlung, die übrigens nicht en bloc abgestimmt wird, sondern die ziffernweise, zum Teil absatz- und halbsatzweise abgestimmt wird, ein im Übrigen auch nicht unübliches Verfahren, wird es morgen also entsprechende Abstimmungen geben, bei der die Länder die unterschiedlichsten Ziffern aufrufen. Wir haben uns an dieser Stelle grundsätzlich als Land darauf verständigt, im Sinne dieser Beschlussempfehlung auch im Bundesrat zu agieren. Es gibt dann den Antrag Bayerns, der hier in dem Antrag aufgeführt worden ist, es gibt aber noch eine ganze Reihe von weiteren Anträgen, die als Dringlichkeitsanträge jetzt auch in den Bundesrat aufgenommen sind, die heute im Übrigen in den sogenannten politischen Vorrunden, den Kaminen, dem A-Kamin, dem B-Kamin, dem G-Kamin etc., also den unionsgeführten Ländern, den sozialdemokratisch geführten Ländern, den grünen Landesregierungsmitgliedern, und auch im sogenannten L-Kamin, den Landesregierungen, in denen Die Linke vertreten ist, aufgerufen werden, und dann werden dort Stimmverhalten festgelegt. Das heißt also, wir werden im Sinne dieser Positionierung, die die Ministerin für die Landesregierung hier gestern vorgetragen hat, uns auch zu den entsprechenden Anträgen positionieren und damit deutlich machen, dass, wie die Ministerin dies gestern deutlich gemacht hat, die von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen aus unserer Sicht eine Belastung unserer Thüringer Landwirtschaft darstellen, die korrigiert muss. Wir haben an verschiedener Stelle übrigens – auch das hat die Ministerin gestern deutlich gemacht – die von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen deutlich gemachten Festlegungen, dass es bis Sommer im Gespräch mit den Verbänden auch zu einer entsprechenden Anpassung kommen soll und man sich über eine tragfähige Perspektive für die Landwirtschaft in Deutschland und damit auch in Thüringen verständigt. Auch das hat Bayern in seinem Antrag übrigens nicht aufgerufen. Das gehört wiederum zu dem Herangehen, das wichtig ist, weil es nicht nur darum geht, die Maßnahmen jetzt zu korrigieren, sondern gleichzeitig in dem Dialog mit den Verbänden gemeinsam für eine tragfähige Perspektive der Landwirtschaft zu sorgen. Damit wiederhole ich das, was die Ministerin gestern gesagt hat, und in dem Sinne werden wir morgen auch im Bundesrat tätig sein. Aber der bayerische Antrag ist nur einer neben einer ganzen Reihe von Anträgen, zu denen wir uns dann in dem Sinne, wie die Landesregierung sich hier verhält, politisch positionieren werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗