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Thomas Gottweiss

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Herr Abgeordneter Möller, hier sind noch ein paar Missverständnisse im Raum, die ich gern kurz aufklären möchte. Punkt 1 ist, dass in den ausgewiesenen Vorrangflächen – das sind immerhin 2,3 Prozent der Planungsfläche, und zwar eine Steigerung von 0,6 auf 2,3 – im Schnellverfahren Windkraftanlagen genehmigt werden können. Das Problem wird nicht eine Bremswirkung durch Planungs- und Genehmigungsrecht sein, sondern das Problem wird sein, wie viel die Projektierer tatsächlich in kurzer Zeit dann umsetzen können. Diese Befürchtung, die Sie haben, dass es hier irgendwie eine Bremse geben könnte, die gibt es nicht, weil die Vorrangflächen, die in dem Entwurf enthalten sind, ihre Wirkung auf jeden Fall entfalten werden. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, unser Gesetzentwurf sieht eben nicht vor, dass wir selber eine Untersagung aussprechen, sondern wir schaffen eine Rechtsgrundlage, auf der das Ministerium handeln muss, und zwar mit einer Einzelfallprüfung, wo wirklich im Einzelfall geguckt wird, wird die Untersagung ausgesprochen oder nicht.

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