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Dr. Jens Dietrich

AfD 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und in der Ferne, zuerst möchte ich mich mal zu dem Entschließungsantrag der CDU äußern, dem wir durchaus zustimmen können. Wenn ich da reingucke, abgelehnte Asylentscheidungen konsequent umsetzen und rückführen (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat denn das mit den Ukrainern zu tun?) – das ist der Entschließungsantrag der CDU –, Bezahlkarte einführen, Bürgergeld für alle ukrainischen Flüchtlinge abschaffen, da frage ich mich nur: Mit wem möchten Sie denn diese Politik machen? Mit den roten und grünen Sozialisten, mit denen Sie jetzt zusammen auf die Straße gehen und wieder ein Stück Ihrer politischen Glaubwürdigkeit zu Markte tragen? Wollen Sie das machen? Das wird wohl nichts. Dennoch werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Ja, wir haben hier eine Gesetzesvorlage, die recht sperrig ist: Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten. Jetzt müsste man vielleicht erst mal gucken, um welche Menge es da geht und über welche Zahlen wir da genau reden. Dazu hatte mein Kollege Aust eine Kleine Anfrage gemacht und hatte für Ende Mai 2023 ein paar Zahlen bekommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es 21.400 ukrainische Kriegsflüchtlinge, davon 12.280 im erwerbsfähigen Alter. Unverständlich ist dabei, warum die als ukrainische Kriegsflüchtlinge Registrierten aus ungefähr 40 Ländern gekommen sind. Hier gibt es eine Liste mit 40 Ländern. Darauf sind Länder wie China, Ghana, Indien, Pakistan, Libanon, Tschad, Turkmenistan, Uganda, Ukraine ist klar. Das sind eine ganze Menge, aber wie offenkundig hier der Missbrauch angedacht wird und wahrscheinlich auch gewollt ist, wird klar, wenn man hier hineinguckt. Es sind sogar zwei Personen aus Rumänien und eine Person aus den Vereinigten Staaten von Amerika aufgeführt. Die gelten als Ukraineflüchtlinge, die hier der Unterstützung bedürfen. Das ist für mich ein völlig unverständliches Verfahren. Da fragt man sich, wie es überhaupt zu so einem Verfahren kommen konnte. Es gab mal eine Zeit, 2013, da hat eine EU-Kommissarin – Frau Reding – gesagt, im Rahmen der Freizügigkeit der EU gibt es kein Recht auf Einwanderung in Sozialsysteme. Heute wäre das wahrscheinlich völlig – mindestens rechtspopulistisch, wenn nicht noch viel schlimmer. Aber wenn wir mal in das beste Deutschland aller Zeiten gucken: 2022 sagte ein Grüner, Herr Andreas Audretsch, im Bundestag genau zu diesem Vorgang, dass jetzt ermöglicht wird, dass Millionen Menschen ganz einfach direkt in unsere Sozialsysteme einwandern können. Das findet er unheimlich toll. Dann sagte er, wir machen gleichzeitig bei der Wohnsitzauflage die Dinge so, dass Menschen hier tatsächlich eine Arbeit finden können, egal wo das in Deutschland ist. Ja, aber wie ist die Realität? Ich hatte ja vorhin gesagt, es waren Ende Mai ungefähr 12.280 arbeitsfähige ukrainische Flüchtlinge. Von denen waren ganze 1.540 in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ganze 12,5 Prozent. Sicherlich gibt es dafür Gründe, Herr Schard hat ja versucht, welche zu konstruieren. Aber gucken wir doch mal, wie das in anderen Teilen Europas aussieht. Der MDR hatte dazu einen kurzen Bericht. Am 7. Oktober berichtete er über eine Analyse der FriedrichEbert-Stiftung – sicherlich keine, die unter Rechtsverdacht steht. Während in Deutschland gerade 18 Prozent eine Arbeit gefunden haben, sind es in Ländern wie Polen, der Tschechischen Republik, aber auch Dänemark zwei Drittel und mehr. Die Gründe seien neben der Bürokratie auch falsche Anreize. Na, wer hätte das denn gedacht? Welche Überraschung. Wer konnte das denn vorher ahnen? Ja, wenn wir eine vergleichbare Quote in Deutschland hätten, bräuchten wir uns über dieses Gesetz gar keine Gedanken machen. Denn selbst, wenn viele Mindestlohn erhalten würden, würde zum Beispiel, wenn es Wohngeld gibt, dieser vom Bund getragen werden. Ja, trotz Arbeitskräftebedarf scheint es in Deutschland auf allen Ebenen an dem Willen zu fehlen, dass Problem auch tatsächlich anzugehen. Dafür, dass wir im Vergleich zu anderen Ländern so schlecht dastehen, habe ich eine begründete Vermutung. Das Konzept fördern und fordern, war im Wesentlichen für die Deutschen gedacht, aber nicht für die Leistungsempfänger, die aus allen anderen Ländern hier reinkommen. Den kann man sowas nicht zumuten und das ist ein Fakt. Der weltweite Sozialmagnet „Ger-Money“ muss endlich abgestellt werden. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was für ein Ding?) Das wird nur mit der AfD möglich sein. (Beifall AfD) Das wissen auch unsere Wähler ganz genau. Und an dieser Stelle möchte ich allen unseren Wählern und auch unseren Mitgliedern in der Partei danken, dass sie die wochenlange Hetzkampagne aushalten und es einfach ertragen, dass Sie und auch die CDU wie ein Irrlicht herumlaufen und Lügen verbreiten über Vorgänge, die nicht stattgefunden haben. (Beifall AfD) Aber wissen Sie was? Dazu müssen wir nicht auf die Straße gehen. Dazu warten wir in Ruhe ab. Die Antwort dafür wird es an den Wahlurnen geben. (Beifall AfD) So, und jetzt noch ein Punkt zu der Finanzierung: Insgesamt wird angebracht, dass es 50 Millionen Euro sind, die zu finanzieren sind. 30 Millionen Euro sind im Haushalt eingestellt. Es gibt also eine Unterdeckung von rund 20 Millionen Euro. Die werden in die Zukunft verschoben. Wahrscheinlich absichtlich wird hier dem nächsten Thüringer Landtag eine kleine Bürde aufgedrückt. Aber das macht nichts. Das werden wir auch ertragen im neuen Landtag und wir freuen uns auch schon darauf. Aber um diesen finanziellen Aspekt noch mal genau unter die Lupe zu nehmen, beantragen wir die Mitberatung im HuFa für dieses Gesetz. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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