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Feierabend

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne, ich muss schon noch mal – auch für Sie gerade da oben – vielleicht erläutern, worum es denn eigentlich bei diesem Gesetz geht. Ich möchte Ihnen auch sehr transparent machen, wie Krankenhäuser in der Bundesrepublik beplant und finanziert werden. Die Finanzierung von Krankenhäusern ist nämlich nicht die Aufgabe der Länder, sondern die Investitionssicherung, die Investitionskosten sind von den Ländern zu übernehmen. Aber, und das sage ich insbesondere an Sie da oben, damit Sie das auch verstehen – das sind alles junge Menschen –, die Ärzte, die Krankenschwestern, die Betriebskosten, die Ausstattung insofern eines Krankenhauses mit Strom, mit Energie, mit all dem, das bezahlt der Bund. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das zahlt überhaupt nicht der Bund, das zahlen die Krankenkassen, also wirklich!) Der Bund regelt die entsprechende Gesetzgebung und natürlich ist das Finanzierungssystem ein Finanzierungssystem, das über die Krankenkassen läuft. Aber trotzdem wird es nicht aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert und das ist doch noch mal sehr deutlich zu machen. Herr Montag, bevor Sie weglaufen, ich hätte noch eine Adressierung an Sie, weil Sie doch gesagt haben – und das möchte ich dann hier auch transparent machen –, wir haben vier Jahre verloren. Ich finde das eine spannende Rechnung, weil Sie im Sommer 2022 – stimmt, da hatten Sie einen Antrag – schon gewusst haben, was dann am 06.12.2022 die Regierungskommission erst vorschlagen wird und worauf sich die Länder erst am 10.07.2023 geeinigt haben, nämlich insofern zukünftig auf Grundlage von Leistungsgruppen zu planen und auch zu finanzieren. Das ist schon ziemlich erstaunlich. Aber lassen Sie mich eins noch sagen: Es waren Nordrhein-Westfalen wie auch Thüringen eingeladen beim Bundesminister. Wir haben über das Transparenzgesetz geredet und über das neue Reformgesetz, das ich vorhin angekündigt habe. Nordrhein-Westfalen hat – und das haben Sie ja kritisiert – schon früher angefangen, auf Leistungsgruppen zu planen, aber genau wie wir hier in Thüringen – und das wird ja auch beim neuen Krankenhausplan so sein, es wird auf Leistungsgruppen auch geplant werden – warten wir auf das Bundesgesetz und auch Herr Laumann muss auf das Bundesgesetz warten, nämlich um hier eine tatsächliche Umstellung des Finanzierungssystems bundeseinheitlich zu haben. Das können Sie auch nicht ignorieren, das ignoriert nämlich auch Herr Minister Laumann nicht, sondern er braucht dieses Gesetz. Und das brauchen wir hier in Thüringen auch und deswegen sind wir nicht weiter und wir sind auch nicht hinterher, sondern die Länder – andere Länder wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg – steigen nämlich genau auch in dieses System ein, um auf dieser Grundlage zu planen. (Beifall DIE LINKE) Lassen Sie mich insofern sagen, da sind gar keine vier Jahre verloren gegangen, sondern es ist genau jetzt die Zeit, das zu tun, das hat Abgeordnete Klisch ja auch noch mal sehr deutlich gesagt. Jetzt und dieses Jahr ist die Zeit der Reformen und die Grundlage ist tatsächlich das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes, das muss man noch mal ganz deutlich sagen. Aber jetzt will ich Sie nicht aufhalten. Ich möchte noch ein Wort zur AfD sagen: Ich finde auch erstaunlich, dass Sie schon wissen, dass die regionalen Bedarfe und Probleme nicht berücksichtigt werden, denn wie wir auch nicht kennen Sie noch nicht den Gesetzentwurf auf Bundesebene. Ich habe vorhin gesagt, wir warten darauf. Und was wir als Länder auf jeden Fall tun, ist, genau darauf zu achten und darum zu streiten, auch mit dem Bundesministerium, dass die regionalen Bedarfe auch in Flächenländern natürlich berücksichtigt werden – und die Bedarfe auch der östlichen Länder im Übrigen. Wir können uns darüber austauschen, wenn der Entwurf des Bundesgesetzes vorliegt, aber Sie haben ihn noch nicht – oder das wäre was ganz Neues – und wir haben ihn auch noch nicht, wir erwarten ihn in diesen Tagen. Eines können Sie allerdings ganz deutlich von uns erwarten, dass wir uns für die regionalen Bedarfe einsetzen werden, und wir werden uns insofern dafür starkmachen, dass sie auch zu berücksichtigen sind. Herr Zippel, ich muss natürlich auch noch was dazu sagen. Wenn Sie meiner Ministerin vorwerfen, dass sie Insolvenzen auf die leichte Schulter nimmt, dann will ich Ihnen doch ganz deutlich entgegnen und das zurückweisen: Das ist mitnichten so und das kann auch gar nicht so sein, (Beifall DIE LINKE) weil wir jedes Krankenhaus brauchen, und das hat Ministerin Werner überall auch gesagt. Wenn es zu Insolvenzen kommt in diesem System und auch erste Insolvenzen wir hier in Thüringen schon haben – wir haben ja schon einen Insolvenzantrag bei REGIOMED, wir sind schon betroffen hier in Thüringen –, dann werden wir uns natürlich auch einsetzen, wie damit umzugehen ist, aber auf die leichte Schulter werden wir das nicht nehmen. Nur, wir können nicht ignorieren, dass das natürlich nicht nur ein Thüringer Problem ist und entstehende Insolvenzen auch in anderen Bundesländern schon tatsächlich Fakt sind. Deswegen will ich doch noch mal sehr deutlich sagen, dass wir als Thüringen genau deswegen mit anderen Ländern auch den Vermittlungsausschuss angerufen haben beim Krankenhaustransparenzgesetz und die Erwartung deutlich gemacht haben, dass rückwirkend eine Basisfallwerterhöhung noch stattfinden kann und muss, damit die Krankenhäuser auch in Thüringen eben keine Finanzierungsprobleme haben. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Sehr gut!) Nur, das ist nämlich eine Geschichte, die wir auch tatsächlich vertreten, für die wir uns einsetzen mit allen Ländern gemeinsam. Und wie die Protokollerklärung dann im Rahmen des Vermittlungsverfahrens vom Bundesminister umgesetzt werden wird, werden alle Länder beobachten, denn da geht es darum, Insolvenzen zu verhindern und die laufenden Krankenhäuser, die, die jetzt am Laufen sind, in die Situation zu bringen, dass sie die Reform dann schultern können. Das ist keine leichte Sache. Meine Ministerin nimmt das schon gar nicht auf die leichte Schulter und will auch keinen Wildwuchs und auch keine Konkurrenz fördern, sondern wie alle Bundesgesundheitsministerinnen auf Grundlage eines Bundesgesetzes hier in Thüringen planen, damit die Krankenhäuser tatsächlich zukunftssicher sind. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗