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Feierabend

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, und ich grüße auch alle Gäste am Livestream, der ja gut genutzt wird. Ihnen liegt der Entwurf eines Thüringer Ehrenamtsgesetzes vor, dessen Anliegen ich grundsätzlich nachvollziehen kann, Frau Meißner. Ein eigenes Gesetz zur Sichtbarmachung bürgerschaftlichen Engagements hat Charme und scheint geeignet, das Engagement noch stärker als bisher in die gesellschaftliche Wahrnehmung und Wertschätzung zu bringen. Einem Gesetzentwurf, der auf die Förderung und Unterstützung des Ehrenamts in Thüringen durch verbindliche Strukturen und Finanzzusagen zielt, kann man sich daher eigentlich nicht entziehen. Die Ausführungen im Abschnitt „Problem und Regelungsbedürfnis“ richten einen zutreffenden Blick auf die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist bekannt: Meine Ministerin ist gern und mit Überzeugung Ehrenamtsministerin, wenn ich das einmal so sagen darf. Der fachliche und finanzielle Kontakt zur Thüringer Ehrenamtsstiftung ressortiert im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, also in unserem Haus. Und die Erfahrungen meiner Ministerin als Vorsitzende des Stiftungsrats der Thüringer Ehrenamtsstiftung bestätigen die Notwendigkeit, Ehrenamtliche aller Generationen und aller Handlungsfelder angemessen zu würdigen und zu unterstützen sowie fachlich zu begleiten. Vor allem gebietet es der Respekt vor diesem immensen Potenzial an Leistungsbereitschaft und ‑ fähigkeit, Rahmenbedingungen vorzuhalten, die dem Ehrenamt und bürgerschaftlichen Engagement eine hohe Wirksamkeit ermöglichen, aber auch die Ressourcen der Engagierten zu schützen und weiterzuentwickeln. Schutz, Fürsorge und Unterstützung durch den Staat brauchen alle Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich freiwillig bürgerschaftlich engagiert sind. Beispielhaft verweise ich auf die im Jahr 2023 veranlasste Neufassung der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag. Mit dieser Verordnung sollte in Ergänzung und Unterstützung des Leistungsangebots der Pflegeversicherung ein zusätzliches, grundsätzlich ehrenamtlich getragenes Leistungsangebot für pflegebedürftige Personen geschaffen werden. Auch der Bereich der Seniorenmitwirkung ist getragen vom Ehrenamt. Darum hebt der aktuelle Evaluationsbericht zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren aus dem Jahr 2023 die Stärkung des Ehrenamts als zentrale Handlungsempfehlung heraus. Hieraus ergibt sich meines Erachtens gleich eine erste Schnittstelle zum vorliegenden Gesetzentwurf. Werden diese Bereiche ehrenamtlichen Engagements vom vorgesehenen Thüringer Ehrenamtsgesetz nicht erfasst, weil es spezialgesetzliche Regelungen und Rechtsgrundlagen dazu gibt? Stetige Forderungen sind wie in anderen Handlungsfeldern auch die finanzielle Wertschätzung und der kostendeckende Ausgleich von Aufwendungen Ehrenamtlicher im Weg der Änderung entsprechender Gesetze. Gleichwohl würden Seniorenbeauftragte und Beiräte nicht zur Zielgruppe gemäß Artikel 1 § 2 Abs. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs gehören. Genannte Beispiele ehrenamtlicher Tätigkeit zeigen, dass eine auf dem rechtlichen Regelungsstatus basierende und möglicherweise belastende Differenzierung bürgerschaftlichen Engagements weder sachgerecht noch zielführend sein kann. Über diese und weitere offene Fragen sollten wir im Ausschuss miteinander diskutieren. Finanziell sind jährlich die bis zu 100.000 Euro – Frau Taubert möge das entschuldigen – zur Deckung des Erfüllungsaufwands für die Durchführung des Gesetzes insgesamt zu knapp bemessen, zu knapp kalkuliert. Auch darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren, das sollten wir wirklich tun. Nicht zuletzt will ich darauf hinweisen, dass die Thüringer Landesregierung bereits die Themenfelder aufgegriffen hat, die der Gesetzentwurf mit seinen Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung vorschlägt. Die identifizierten Handlungsfelder im Zuwendungsbereich sind insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen, Förderpraxis, Digitalisierung, Förderstrategien und Richtlinien, zentrales Fördermittelmanagement. In Umsetzung des Kabinettsbeschlusses „Modernes Thüringen 2030“ vom 16./17. Mai 2022 evaluiert eine IMAG unter Federführung des Finanzministeriums und der Staatskanzlei unter Einbeziehung aller tangierten Ressorts und Fachbereiche genau diese genannten Handlungsfelder. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Ehrenamt bewegt uns alle. Wir alle haben seine Bedeutung erkannt. Lassen Sie uns daher gemeinsam Wege finden, bedarfsgerechte Strukturen und Unterstützungsmöglichkeiten zu etablieren, unter sensibler Abwägung, wie ein solches Landesgesetz aussehen muss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗