Hoffmann
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zu der Regelung zurückgekehrt werden, dass das Land ein Drittel der Kosten bei der Tierkörperbeseitigung von sogenanntem Nutzvieh übernimmt. Das ist zu begrüßen, weswegen wir dem Gesetzentwurf bzw. der Ausschussüberweisung auch zustimmen werden. Den Betroffenen, die durch Kraftstoff-, Energie- und Baupreissteigerungen überlastet sind, wird dadurch ein Teil der Belastung genommen. Schon zur Grünen Woche hat der zuständige Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten einstimmig eine entsprechende Empfehlung, unter anderem mit dieser Forderung, getroffen, wenngleich unsere ergänzende Forderung, dass es nicht nur bei Ankündigungen zur Umsetzung landwirtschaftsfreundlicher Maßnahmen durch den Vorsitz Thüringens in der Agrarministerkonferenz bleibt, sondern dem auch Taten folgen sollen, leider mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Forderung nach der Rückkehr zur Übernahme von einem Drittel durch das Land dürfte jedenfalls durch die bundesweiten Bauernproteste neuen Schwung erfahren haben. Insofern haben die Demonstrationen, unter anderem am 8. Januar in Erfurt, schon etwas bewirkt, wenngleich sich manch Altparteienpolitiker angesichts der Vor-Ort-Reaktionen der zu Recht wütenden Landwirte von angeblichen Reichsbürgern umringt sah. Der Kostenanstieg von Kraftstoff, Energie und Bau ist indes nicht vom Himmel gefallen, sondern politisch gewollt, zum Teil konkret als Lenkungswirkung. Wenn im vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün also auf den starken Anstieg der Gas-, Strom- und Kraftstoffkosten verwiesen wird, dann ist das richtig, aber es wird damit auf die Folgen linker, grüner und auch schwarzer Politik – Stichwort „von der Leyen“ – in der EU, das heißt auf die Folgen der eigenen Politik verwiesen, die vor allem den Mittelstand trifft. Nehmen wir die CO -Steuer, die dank Rot-Gelb2 Grün im Bund 2024 noch stärker ansteigt und die von Rot-Rot-Grün hier im Land als ach so tolle Lenkungswirkung verteidigt wird. Nebenbei gesagt: Unsere Anträge zur Abschaffung der CO -Steuer wer2 den regelmäßig abgelehnt. Wenn es gut läuft, ringt sich die CDU allenfalls zu einer tapferen Enthaltung durch. Die Abgabe, also die CO -Steuer, hat den 2 Liter Benzin seit Einführung 2021 um 11 Cent und den Diesel um 12 Cent verteuert. – Ich komme noch zum Thema, hören Sie zu. – Heizöl ist um 14 Cent angestiegen. Das schlägt sich – Überraschung! – überall nieder. Das waren jetzt nur die Kraftstoffkosten. Die Energiekosten sind in den letzten zehn Jahren ebenfalls massiv angestiegen. So lag der Durchschnittspreis bei Strom 2023 über 40 Cent die Kilowattstunde. Im Jahr 2010 waren es 23 Cent und im Jahr 2000 noch 14 Cent. Dafür ist nicht der Angriffskrieg Russlands verantwortlich. Das haben die deutschen Altparteien, namentlich CDU/CSU, FDP, SPD, Linke und Grüne, durch Energiewende schon ganz allein geschafft.
(Beifall AfD)
Günstiger wird es auch nicht mehr werden, betrachtet man allein die Kosten für den Ausbau der Netze für diese Energiewende und die dadurch steigenden Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur hat die Gesamtkosten allein für den Netzausbau in einer Pressekonferenz wie folgt dargestellt: 600 bis 800 Milliarden Euro für Übertragungsnetze, mindestens 150 Milliarden für Verteilnetze. Das macht eine Billion Eiskugeln. Die als Energiewende bezeichnete Transformation des Energiesektors, immer höhere Anforderungen und bürokratische Auflagen fordern ihren Tribut überall – hören Sie zu! –, in allen Bereichen, sei es nun Verkehr, Bauen oder im bloßen Unternehmensbetrieb, natürlich auch in der Landwirtschaft und der Tierkörperbeseitigung, weswegen die Kosten da auch angestiegen sind. Das war und ist altpolitisch gewollt oder wird als Kollateralschaden in Kauf genommen. Nachhaltig wäre übrigens, eine Politik zu verfolgen, die derlei Folgen erst gar nicht provoziert, den Steuerzahler schont und die Landwirtschaft nicht erst so belastet.
(Beifall AfD)
Aber auf diese Politik warten wir hier im Land und im Bund wie auf Godot. So kostet die Beseitigung von einem Rind unter zwölf Monaten durch den in Thüringen damit beauftragten Zweckverband seit dem 01.01.2023 146 Euro, von einem Rind über zwölf Monaten sogar 230 Euro, eines Ebers 93 Euro und eines Schafs 39 Euro. Im Jahr 2020 waren es für das Rind unter zwölf Monaten noch 50 Euro. Die Beseitigungskosten haben sich also mehr als verdoppelt, fast verdreifacht. Und diese Kosten werden wiederum auf den Verbraucher weitergegeben, was hiesige Unternehmen benachteiligt im globalen Wettbewerb und den Teufelskreislauf verstetigt. Aktuell tragen die Tierhalter im Sinne des geltenden Beseitigungsgesetzes also zu zwei Dritteln diese Kosten, den Rest übernimmt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Nach vorliegendem Gesetzentwurf beteiligt sich das Land wieder mit einem Drittel an den Kosten. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu und auch dem Entschließungsantrag der CDU. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
