Sascha Bilay
Fragestunde
Gebührenbescheide der Polizei bei Protesten zur Lage der Landwirtschaft in Thüringen Die Thüringer Polizei hat im Jahr 2023 mehrere Verfahren zu Polizeieinsätzen bei Protestaktionen zum Klimaschutz eingeleitet, die zeitweise unter den Schutz des verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsrechts fielen. Im Umfeld von Protesten zur Lage der Landwirtschaft am 8. Januar 2024 fanden auch Aktionen statt, die nicht unter das Versammlungsrecht fielen, bei denen auch die Polizei zum Einsatz kam. Im Rahmen des einheitlichen Gesetzesvollzugs ist zu fragen, ob und inwieweit hier durch die Polizei vergleichbar gehandelt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele politische Protestaktionen zur Lage der Landwirtschaft, bei denen die Polizei zum Einsatz kam, sind der Landesregierung seit Jahresbeginn 2024 bekannt – bitte angeben, wie viele davon nicht unter das Versammlungsrecht fielen –? 2. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle, die nicht unter das Versammlungsrecht fallen, fand eine Dokumentation durch Personalienfeststellung, Foto- oder Videografie statt? 3. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle, die nicht unter das Versammlungsrecht fallen, wurden Verfahren zur Prüfung zum Erlass eines entsprechenden Gebührenbescheids für den Polizeieinsatz mit welcher Begründung eingeleitet? 4. Wie begründet die Landesregierung ihr Handeln, dass im Jahr 2023 bei Klimaschutzprotesten unter der Maßgabe des Versammlungsrechts entsprechende Verfahren zum Erlass von Gebührenbescheiden der Polizei eingeleitet wurden, im Falle von Landwirtschaftsprotesten im Januar 2024, die nicht unter das Versammlungsrecht fielen, von einem Verfahren zum Erlass von Gebührenbescheiden der Polizei unter Umständen bisher abgesehen wurde?
