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Götze

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 bis 4 im Zusammenhang beantworten möchte: Bei der Bauerndemonstration am 8. Januar 2024 handelte es sich um eine Kundgebung, die durch die zuständige Versammlungsbehörde und die Thüringer Polizei entsprechend begleitet wurde. Diese Versammlung unterfällt aber nicht dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Amts für Verfassungsschutz, gleichwohl zu konstatieren ist, dass extremistische Akteure sich im Allgemeinen an derartigen Kundgebungen beteiligen und auch versuchen, diese zu beeinflussen. Die Zahl der sogenannten Reichsbürger, die an der Kundgebung teilgenommen haben könnten, ist der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Information des Herrn Ministerpräsidenten im Sinne der Fragestellung hat durch die Behörden nicht stattgefunden. Von der Bühne aus waren Fahnen und Symbole, unter anderem der sogenannten Freien Thüringer bzw. mit Bezug zur Reichsbürgerszene sichtbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗