Babette Pfefferlein
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Im Hinblick auf die Einhaltung tierseuchenhygienischer Anforderungen und des Tierseuchenrechts ist diese politische Debatte außerordentlich wichtig, da wir das Risiko, was von Falltieren oder tierischen Nebenprodukten auf die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht, so niedrig wie möglich halten wollen. Die Gefahr, dass die Kostensteigerung zu einer illegalen Entsorgung von Tierkörpern führt, ist gestiegen. Ohne Zweifel würde dies unsere Bemühungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, der Vogelgrippe und weiterer Tierseuchen zuwiderlaufen. Dabei sorge ich mich besonders um die zoonotischen Erreger wie die Vogelgrippe, die eine reelle Bedrohung für unsere Gesundheit darstellt. Auch können die finanziellen Folgen eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest für unsere Landwirtinnen und Landwirte nur schwer vorhergesagt werden. Somit ist die Rückkehr zur Drittellösung bei der Kostenübernahme der Tierkörperbeseitigung sowohl ein Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung als auch eine wirksame Unterstützung für unsere Tierhalter. Aufgrund der Kostenexplosion und Bemühungen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest als auch der Vogelgrippe ist nun die stattfindende Befassung mit der Kostenübernahme für die Tierkörperbeseitigung und Tierseuchenprävention richtig. Hierbei möchte ich noch mal auf die Dringlichkeit und die Notwendigkeit in der Sache hinweisen, die wir in unserer Ausschussempfehlung in Vorlage 7/6031 hervorgehoben haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um den Landwirten und Landwirtinnen dabei wirklich eine Planungssicherheit zu geben, sollten wir bei der politischen Debatte vor allem auch die Kontinuität dieser Unterstützung berücksichtigen. Ich beantrage die Überweisung. Den Entschließungsantrag, Herr Malsch – die Diskussion hatten wir ja gerade eben – nehmen wir jetzt mal zur Kenntnis. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
