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Dirk Bergner

FDP 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Meine Damen und Herren, wir reden über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes – ein langer Titel für etwas, was in den Gedanken der Bevölkerung so eher nicht präsent sein dürfte, meine Damen und Herren. Die Frage, die mit diesem Gesetz geregelt wird, lautet: Wohin mit verendeten Tieren aus der Landwirtschaft und den nicht verwertbaren Resten aus den fleischverarbeitenden Betrieben? In Thüringen wird die Entsorgung derzeit durch einen Betrieb in Elxleben bei Erfurt durchgeführt. Dieser ging als Gewinner einer Ausschreibung für diese Dienstleistung hervor. Das Problem bei der Sache ist, dass die Ausschreibung zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, als die Energiepreise durch den russischen Überfall auf die Ukraine mit all den bekannten Folgen durch die Decke gingen. Dies führt dazu, dass auch die Entsorgungskosten für die Entsorgungspflichtigen ebenfalls drastisch gestiegen sind. Ein weiterer Tropfen im übervollen Fass der Regulierung, Bürokratie und Kostentreiber, der die Landwirte vor unsere Tür und auf die Straßen treibt. (Beifall Gruppe der FDP) Leider muss man konstatieren, dass die Auswahl von Unternehmen, die sich der Entsorgung tierischer Abfälle widmen, sehr überschaubar ist. Es gäbe als Alternative zwei Möglichkeiten. Man könnte tierische Abfälle in Müllverbrennungsanlagen beseitigen lassen. Das hätte den Charme, dass ein größeres Angebot an Abnehmern vorhanden wäre. Allerdings hält sich die Begeisterung der Anlagenbetreiber in engen Grenzen, da hierfür technische Aufrüstungen nötig wären. Die zweite Möglichkeit, die wir uns als Liberale im Sinne einer marktwirtschaftlichen Lösung vorstellen könnten, wäre die Aufhebung der Andienungspflicht an die Thüringer Beseitigungsanlage. (Beifall Gruppe der FDP) Das würde vor allen Dingen den grenznah wohnenden Landwirten ermöglichen, Entsorgungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern in Betracht zu ziehen und wäre vielleicht wettbewerbssteigernd. (Beifall Gruppe der FDP) Aber kommen wir hier noch einmal zurück zu Ihrem Entwurf. Das hier vorliegende Gesetz hat durchaus Charme, könnte eine Entlastung für die Landwirte bieten und eine Abmilderung der gegenwärtigen – zweifelsohne ungewollten – Härten, die durch die Kostensteigerungen entstanden sind, mit sich bringen. Allerdings sehen wir es als Freie Demokraten als notwendig an, zumindest die kommunalen Spitzenverbände und die Interessenvertreter der Betroffenen hierzu anzuhören. Deswegen stimmen wir einer Überweisung an den Ausschuss gern zu. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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