thueringer-landtag.de ↗

Stefan Schard

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnetenkollegen, wir wissen, wie angespannt die Situation in den Kommunen ist, und uns ist auch bewusst, mit welchen Belastungen die derzeitige Lage insgesamt verbunden ist. Die Unterbringung, die Versorgung der Flüchtlinge wie auch die Integration, das sind alles Aufgaben, die die Kommunen in Thüringen an ihre finanziellen Grenzen bringen, aber auch natürlich diese Grenzen teilweise übersteigen. Deshalb ist es wie in den Jahren zuvor auch wichtig, dass wir regeln, wie die finanziellen Leistungen hier erstattet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsel von ukrainischen Flüchtlingen entstehen, ist in der Sache richtig und wichtig. Meine Damen und Herren, der sogenannte Rechtskreiswechsel in dieser Konstellation, bezogen auf den nun schon lange anhaltenden Zeitraum, war aber auch nicht nur richtig, sondern er war auch ein Fehler und hat in Teilen seine großen Erwartungen nicht erfüllt. Die ukrainischen Kriegsflüchtlinge wurden bereits ab 1. Juni des Jahres 2022 pauschal aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegliedert und in die sogenannte Grundsicherung überführt. Das hat nicht nur die ukrainischen Flüchtlinge mit einem bürokratischen System konfrontiert, auf das sie überhaupt nicht vorbereitet waren, sondern es hat in großen Teilen auch die Mitarbeiter in den Jobcentern und auch bei der Bundesagentur für Arbeit in weiten Teilen überfordert. Neben der allgemeinen Bürokratie gibt es in den Jobcentern, die am Ende die Leistungen ausrechnen, aber auch noch ein weiteres Problem: Die Mitarbeiter sind dort gehalten und es gehört zu ihrer Verpflichtung, das Vermögen bei ukrainischen Flüchtlingen abzufragen, und das können sie natürlich nicht überprüfen. Und insofern wissen die Bearbeiter vor Ort auch nicht, über wie viel Vermögen die ukrainischen Flüchtlinge in Einzelfällen tatsächlich verfügen. Genau diese Prüfung ist letztlich dem Grund nach entscheidend für einen Bürgergeldanspruch, aber natürlich auch der Höhe nach. Meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 700.000 Ukrainer beziehen derzeit in Deutschland das Bürgergeld. Bei einem Regelsatz von rund 500 Euro für eine alleinstehende Person sind das etwa 350 Millionen, wobei man natürlich hier auch die Leistungen für Minderjährige, die weniger erhalten, in dieser Gesamtsumme berücksichtigen muss, wodurch natürlich die Gesamtsumme ein Stück weit sinkt. Zum Bürgergeld kommen aber auch noch weitere staatliche Leistungen. Neben Heizkosten werden im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs auch die Kosten für die Wohnung in voller Höhe übernommen. Dadurch sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich natürlich auch auf Arbeitssuche und auf Weiterbildung zu konzentrieren. Das war eine der Erwartungen, die die Gesellschaft und der Staat an die Flüchtlinge gehabt hat. Diese Hoffnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ukrainer für den deutschen Arbeitsmarkt zu mobilisieren, hat sich bisher kaum und nur in einzelnen Bereichen erfüllt. Aktuell gehen lediglich etwa 18 Prozent der Ukraine-Flüchtlinge zwischen 18 und 64 Jahren einer Beschäftigung nach. Das basiert auf einer Untersuchung des DIW. Und man muss auch hier Vergleiche in Europa ziehen: In Großbritannien zum Beispiel liegt die Quote bei 50 Prozent, in Dänemark bei 53 Prozent und in den Niederlanden sogar bei 70 Prozent. Deutschland gewährt den ukrainischen Flüchtlingen derart hohe Leistungen, dass es sich schlichtweg nicht lohnt, arbeiten zu gehen. Die Menschen rechnen natürlich auch. Deshalb müssen Pflichtverletzungen zum einen, wie wir sie vor allem bei dem wiederholten Ausschlagen von Arbeitsangeboten haben, auch konsequent sanktioniert werden und auch Leistungen dementsprechend gekürzt werden. Meine Damen und Herren, werte Kollegen, trotz eines Milliardenlochs ist die Ampelregierung jedoch nicht bereit, über die Abschaffung dieses Rechtskreiswechsels zu sprechen. Ich denke auch, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge zum deutschen Sozialstaat natürlich weniger, nichts beigetragen haben und das bringt nachvollziehbare Verwerfungen in der deutschen Gesellschaft zutage. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihnen tut bestimmt leid, dass Krieg ist!) Sie erhalten mitunter die gleichen Leistungen wie Menschen, die nicht nur seit vielen Jahrzehnten hier leben, sondern auch Menschen, die eingezahlt haben. Das führt doch in der Bevölkerung zu einer Gerechtigkeitsdebatte. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das Bürgergeld ist keine Einzahlversicherung! Was Sie meinen, ist das Arbeitslosengeld!) Hören Sie sich doch bitte mal um, Herr Dittes, wir reden hier über die Anwendbarkeit des Bürgergeldes. Wir reden über die Anwendbarkeit des Bürgergeldes. Das ist zu wesentlichen Teilen Inhalt meiner Aussprache. Ich sage Ihnen auch: Die Dauer, die wir jetzt haben, die an zwei Jahre grenzt und gerade in den letzten vielen Monaten auch ein Stückchen vorhersehbar war, hätte doch auf Bundesebene insofern zu einem Umdenken führen müssen, als man sagt, wir haben als Staat in den Zeiten, als die Flüchtlinge gekommen sind, hier schnell und pragmatisch geholfen. Aber um hier ein System zu etablieren, das der Sache auch gerecht wird und eben nicht zu solchen teilweise auch berechtigten Debatten führt, dafür wäre genug Zeit gewesen. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen auch: Es wäre für den gesellschaftlichen Zusammenhalt klug gewesen, hier ein eigenes System zu etablieren. Dem Rückhalt des deutschen Sozialstaats in dieser Zusammensetzung in der Bevölkerung dürfte das alles kaum dienlich sein. Und wir können es den Steuerzahlern schwerlich erklären, allen sofort dieses Bürgergeld zu gewähren. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch sagen – und das hat sich in der Vergangenheit auch bewiesen –: Wir setzen damit auf die falschen Anreize. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die sind doch nicht wegen des Bürgergeldes nach Deutschland gekommen!) Wir sehen doch – unterhalten Sie sich doch mal mit Unternehmern, fragen Sie doch mal vor Ort –, dass Stellen frei sind, aber dass es sich natürlich für die Einzelnen nicht lohnt, diese Stellen anzunehmen. Das ist das Problem, das wird mit dem Bürgergeld nicht bezweckt. Es muss doch möglich sein in der Politik, mal einen Fehler zuzugeben, gegenzusteuern und am Ende das Ganze auf ein Tableau zu setzen, das auch funktioniert, das nicht zu diesen Verwerfungen führt, wie ich sie gerade beschrieben habe. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Alle Reden von Stefan Schard Protokoll ↗