Babette Pfefferlein
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bereits 2015 hat die von der Thüringer Landgesellschaft veröffentlichte Schlachtstättenstudie gezeigt, dass von den Schließungen regionaler Schlachthöfe Nohra und Jena am Ende nur Großschlachthöfe profitieren. Dieser Trend ist im Hinblick auf die Abhängigkeit der Landwirtinnen und Landwirte sowie den teils indiskutablen Arbeitsbedingungen in Großschlachthöfen – siehe Coronaausbrüche im Mai 2020 – umzukehren. Zudem führen die großen Entfernungen zu den Schlachthöfen zwangsläufig zu erheblichem Stress für die Tiere. Dabei schütten die Tiere vermehrt Adrenalin aus, was über biochemische Prozesse zu einer Absenkung des pH-Werts führt und die Fleischqualität negativ beeinflusst. Da die hofnahe Schlachtung durch die wegfallenden Tiertransporte den Aspekt von mehr Tierschutz aufgreift, unterstützen wir die Etablierung der mobilen Schlachtung in Thüringen. Gleichzeitig könnten wir dadurch auch den ohnehin hohen Ressourceneinsatz und die großen Anteile klimaschädlicher Immissionen in der Tierproduktion reduzieren und somit einen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten. Mit der im September 2021 in Kraft getretenen Änderung des Anhangs III der EU-Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist nun die Schlachtung von Rindern, Schweinen und Einhufern wie Pferden und Eseln im Herkunftsbetrieb unter verbindlicher Nutzung einer mobilen Schlachteinheit möglich. Hierbei können pro Schlachtvorgang entweder drei Rinder oder sechs Schweine oder drei Einhufer geschlachtet werden. Nach dem Betäuben und Entbluten – beide Vorgänge dürfen nur 60 Sekunden auseinanderliegen, muss der Schlachtkörper innerhalb von 120 Minuten für die weitere Verarbeitung in eine stationäre Schlachtstätte gefahren werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen teil- und vollmobiler Schlachteinheit. Während mit einer vollmobilen Schlachteinheit die Schlachtung und teils auch Verarbeitung des Tieres vor Ort erfolgt, kann bei einer teilmobilen Schlachteinheit nur das Betäuben und Entbluten bei einer zu einem Schlachthof gehörenden Schlachteinheit stattfinden. Zerlegung und Verarbeitung werden in einem Schlachthof fortgeführt. Integriert wird auch die bereits seit Jahren zulässige Tötung von im Freien gehaltenen Rindern per Kugelschuss. Somit ist die Haltungsform – egal ob Weide- oder Stallhaltung – für die Genehmigung der Schlachtung nicht mehr relevant. Zweifelsohne wäre die hofnahe Schlachtung im Interesse des sich ändernden Verbraucherbewusstseins, wonach Tierschutz und Regionalität zunehmend wichtige Kriterien beim Einkauf von Fleisch- und Wurstprodukten sind. Auch könnten wir dadurch die regionale Wertschöpfung fördern. Mit dem nun gut vor einem Jahr im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vorgelegten Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb wurde ein rechtssicherer Rahmen für die Umsetzung der EU-Verordnung geschaffen, sodass die mobile Schlachtung landkreisübergreifend in Thüringen angewendet werden kann. Dass die hofnahe Schlachtung mit mobilen Schlachteinheiten ein fester Bestandteil der Thüringer Schlachtstättenstruktur wird, wollen wir mit der vorliegenden Beschlussempfehlung noch mal bekräftigen und der Landesregierung einen klaren Arbeitsauftrag geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier war uns eine Vereinfachung bei den Genehmigungsverfahren und eine Erweiterung des Fördertatbestands bestehender Förderprogramme besonders wichtig. Warum die hofnahe Schlachtung so wichtig ist, wurde uns durch die zahlreichen Anzuhörenden immer wieder verdeutlicht, zum Beispiel in einer früheren Anhörung zur Situation der schweinehaltenden Betriebe in Thüringen. Dort wurde von Frau Dr. Becke von der IG Schweinehalter festgehalten, dass die mobile Schlachtung es sogar erlauben würde, auch solche Tiere zu berücksichtigen, die zwar noch voll schlachtfähig, aber nicht mehr für den Transport geeignet sind und letztendlich über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden müssten. Im Vordergrund stehen zudem weniger die Einhaltung unzähliger Abrechnungsparameter der Großschlachthöfe, die zu ruinösen Erzeugerpreisen führen, sondern die Produktion qualitativ hochwertiger Fleisch- und Wurstwaren aus der hofnahen Schlachtung, die letztendlich regional vermarktet werden und somit die Wertschätzung vor Ort verbessern kann. Die Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb bedeutet auch einen verbesserten Artenschutz. So kommen Personen kaum bzw. nur für kurze Zeit mit den Tieren in Kontakt und sind somit nicht dem natürlichen Verhalten des Tieres ausgesetzt. Fakt ist allerdings auch, dass die Produkte aus der hofnahen Schlachtung teurer sind. Somit kommt es vor allem auf die Kommunikation und Vernetzung aller im Prozesse beteiligten Akteure bis hin zum Verbraucher an, um die über stressfreie mobile Schlachtung aufzuklären. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, um Ihren Antrag noch mal aufzugreifen: Den finden wir gut und wir sind auch froh, dass wir hier eine Einigung gefunden haben, und bitten um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
