Marcus Malsch
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Möller, Sie haben mich nicht falsch verstanden. Wir haben gesagt, wer das Gesetz vorlegt – Hauptsache, es ist da und wir wollen es auch schnell in die Wege leiten. Ich möchte aber noch ein bisschen für unseren Entschließungsantrag kämpfen, weil in der Geschäftsordnung steht „in der Regel“. Immer, wenn „in der Regel“ dasteht, gibt es auch Ausnahmen. Ausnahmen sind es dann, wenn sie zum Beispiel zeitlich nicht anders einzuordnen sind. Morgen ist Bundesratssitzung. Die Frage ist ja – die Ministerin war ja gestern auch draußen bei den Landwirten –: Würde sie denn auch den Anträgen zustimmen, die für die Landwirtschaft dienlich sind, ohne einen Entschließungsantrag? Gestern habe ich leider gehört, dass es aufgrund der Koalitionsthematik nicht möglich ist.
(Zwischenruf Karawanskij, Ministerin für In-
frastruktur und Landwirtschaft: Sie bringen alles durcheinander, den Haushalt, den Bundes…!) Haushalt? Sie haben aber gestern – gestern war auch die Frage…
(Zwischenruf Karawanskij, Ministerin für In-
frastruktur und Landwirtschaft: Nein, Sie bringen alles durcheinander einfach! Das ist alles Vermischung von Thematiken!) Okay. Dann machen wir es doch anders. Sie können doch hier erklären, ob Sie morgen dem Antrag von Bayern zustimmen oder eben nicht.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Karawanskij, Ministerin für In-
frastruktur und Landwirtschaft: Sie wissen doch gar nicht, ob es einen Antrag von Bayern gibt!) Den Antrag von Bayern gibt es, das steht in der Dokumentation für die Bundesratssitzung für morgen. Ich muss mich vorbereiten, dann sehe ich, dass der Antrag drinsteht.
