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Dirk Bergner

FDP 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hier von der CDU vorgelegte Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Es werden das Problem und die Ängste vieler Thüringer Bürger aufgegriffen, die einen ungesteuerten Wildwuchs von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür befürchten. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal unsere grundlegende Position als Thüringer Liberale betonen. Wir stehen nicht auf der Seite der Klimaleugner, wir stehen auch nicht auf der Seite fundamentaler Gegner erneuerbarer Energien, aber wir wollen einen bürgernahen Entscheidungsprozess mit Augenmaß. Wir wollen prüfen, welche Energieerzeugungsart eignet sich in welchem Planungsraum am besten für eine dezentrale und umweltfreundliche Stromerzeugung, und wir wollen vor allem auch einen vernünftigen Energiemix, der nicht nur auf eine Energieart setzt, meine Damen und Herren. Kommt es nun aber wie in der Planungsregion Mittelthüringen zu einer Rechtsunwirksamkeit der erstellten Pläne, ergeben sich daraus erhebliche Probleme für die Entscheidungsfindungsprozesse. Vielleicht auch an dieser Stelle für unsere Zuschauer hier im Hause und an den angeschlossenen Endgeräten kurz zum Verständnis: Die Planungsregion Mittelthüringen umfasst die Landkreise Gotha, Erfurt, Sömmerda, Weimarer Land und Weimar Stadt sowie den Ilm-Kreis. Und von den Planungsregionen gibt es in Thüringen vier. Sie sind zuständig für die Raumordnung und Raumplanung und auch – und darum geht es heute hier in dieser Vorlage – für die räumliche Einordnung von Windkraftanlagen. Auf Beschluss des Bundestags müssen die Bundesländer einen gewissen Prozentsatz ihrer Fläche für die Windenergieerzeugung ausweisen. Das haben wir als Thüringer Liberale deutlich kritisiert, es entspricht aber gegenwärtigem Recht. Die Planungsgemeinschaften weisen hierzu sogenannte Windvorranggebiete aus, die dann im Teilplan „Windenergie“ des Regionalplans aufgeführt werden. Wird nun solch ein Plan, wie hier am 22.11.2022 geschehen, durch ein Gericht für unwirksam erklärt, entfällt auch dessen Steuerungswirkung und neue Windkraftanlagen können praktisch privilegiert im Außenbereich gewissermaßen überall errichtet werden. Genau davor haben die Bürger – und, wie ich finde, auch zu Recht – Angst und lehnen ein solches Vorgehen überwiegend ab. Mit dem hier vorliegenden Antrag soll diese ungesteuerte Entwicklung durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen vermieden werden. Damit schaffen wir zum einen Rechtssicherheit für die Planer, geben der Planungsgemeinschaft Zeit, einen neuen und juristisch sauberen Teilplan „Windenergie“ zu erarbeiten, und wir schützen die Bürger vor einem Wildwuchs von Windenergieanlagen, ohne ihnen im Prozess eine vernünftige Teilhabe an der Erstellung der Planung zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind als Freie Demokraten für erneuerbare Energien, aber eben mit Sinn und Verstand und vor allem unter Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort, unter Einbeziehung der Betroffenen. Wir stimmen einer Überweisung an den Ausschuss gern zu und freuen uns auf eine interessante, fachliche und vor allem sachliche Diskussion. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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