Dr. Vogel
Fragestunde
Also, nach meiner Kenntnis wird die Verfüllung im Rahmen des Hauptbetriebsplans ja auch mit entsprechenden Materialien geregelt, die unschädlich dort eingebaut werden können, und der Bauschutt ist in der Regel nur für technische Bauwerke zugelassen. Die Verfüllung mit Bauschutt, also der dient nicht der Verfüllung im Grunde genommen. Bitte?
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das Ganze ist ein Erdbauwerk!) Der Bauschutt, genau – als Bauwerk dann zu definieren, sobald er eingesetzt wird, um beispielsweise technische Anlagen wie Straßen oder so im Steinbruch zu errichten. Der dient wirklich nicht originär der Verfüllung.
