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Stefan Schard

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vorhin war hier die Rede von „heißer Nadel“ beim ersten Gesetzentwurf. Also, wenn die Nadel mal nicht über alle Maßen heiß war, die dieses Gesetz gestrickt hat, dann weiß ich wirklich nicht. Der Ukrainekrieg begann bekanntlich am 24. Februar 2022 und ich will mal eine kleine Bilanz ziehen. Denn seither hat die Landesregierung Folgendes geschafft: Sie hat einen Minister zum Teufel gejagt, sie hat eine neue Migrationsministerin eingesetzt, um ihr nach einer nicht bestandenen Probezeit aus lauter Not einen Großteil ihrer Kompetenzen zu entziehen, obwohl bei ihrem Amtsantritt quasi bei der Beschreibung der eigenen Aufgaben nichts anderes als Migration eine Rolle spielte. Meine Damen und Herren, die Errichtung eines Landesamts für Migration, die auch von dem Ministerpräsidenten zur absoluten Priorität erklärt wurde, wurde selbst wieder einkassiert und schon der vorherige Minister war nicht in der Lage, uns hier mal ein tragfähiges Konzept für so ein Amt zu präsentieren. An den katastrophalen Zuständen in der Erstaufnahme hat sich seit Jahren nichts zum Positiven gewendet. Da können Sie viel sagen, Frau RotheBeinlich, was Sie alles vorhaben. Sie haben in den letzten Jahren nichts erreicht. (Beifall CDU) Über Jahre wurden die Gemeinden und auch das Land mit überhöhten moralischen Anforderungen überzogen, die sich die Landesregierung aber offenbar bei der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben nicht zu eigen gemacht hat. (Beifall CDU) Schuld sind und waren immer die anderen und die eigene Bilanz ist mehr als mau. Die monatelangen, um nicht zu sagen mittlerweile auch jahrelangen Hinweise und Forderungen unserer Fraktion, dass das Land mehr eigene Unterbringungsplätze schaffen müsse, wurden weder ernst genommen geschweige denn überhaupt gehört. Nein, meine Damen und Herren, für die Regierungsfraktionen waren es immer die bösen Kommunen, die ihre Aufgaben nicht erfüllen wollten, obwohl die Lage in der Realität vor Ort mehr als angespannt war. Kurzum: Es gibt eigentlich keine wirkliche Bilanz. Wenn man diesen Begriff auf die Landesregierung tatsächlich betriebswirtschaftlich einordnen würde, müsste man mittlerweile von Insolvenzverschleppung reden, meine Damen und Herren. Denn Fakt ist, dass die gesamte Landesregierung mit ihrer Asyl- und Migrationspolitik krachend gescheitert ist. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, als wir als CDU-Fraktion im Dezember einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde eingebracht haben. Nun ist es so, dass Rot-RotGrün motiviert von unserem Gesetzentwurf und vor dem Hintergrund der immer noch anhaltenden eklatanten Missstände diesen Gesetzentwurf hier einbringt und das mit seiner Migrationspolitik begründet. Doch dass zum Beispiel die Regelungen der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung hinsichtlich der Standards auch für die Landesunterkünfte gelten sollten, davon ist in diesem Gesetzentwurf keine Rede. Bei der Aussprache, Frau Marx, zu unserem Gesetzentwurf haben Sie mir noch vorgeworfen, dass ich mich mit keinem Wort dazu melden würde, wie humanitäre Standards bei der Flüchtlingsunterbringung gewahrt werden sollen. Ich frage Sie: Wo sind Ihre? Im Gesetz stehen sie jedenfalls nicht. (Beifall CDU) Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Was ist denn mit der Gewährleistung der Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungsplätzen genau gemeint? Was genau soll diese Behörde bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse koordinieren? Und was genau setzt die Behörde bei Aufnahmeanordnungen nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz überhaupt um? Die einzigen Effizienzgewinne, die ich sehe, die im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf stehen, sind die Zusammenlegung der beiden genannten Referate. Meine Damen und Herren, wir reden ständig davon, dass die Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge weitestgehend erschöpft sind, und davon, dass die ankommenden Flüchtlinge auf bereits mehr als stark ausgelastete Ressourcen in den Kommunen treffen. Das gilt natürlich – und das wissen wir auch – insbesondere für den Wohnraum, denn Wohnraum ist seit geraumer Zeit generell in vielen Städten, auch hier in Thüringen, mehr als knapp. Trotzdem zelebriert Rot-Rot-Grün weiter und ungehemmt eine Politik der Einzelunterkünfte. Ich frage Sie, ob Ihnen überhaupt bekannt ist, dass die Gemeinschaftsunterbringung aus gutem Grund Vorrang vor der Einzelunterbringung haben soll. Das steht in § 53 Abs. 1 Asylgesetz. In Thüringen allerdings sind jetzt in Thüringen schon mehr als zwei Drittel der Menschen in Einzelunterkünften untergebracht. Das führt natürlich auch zu den Wohnungsproblemen. Wir stehen vor der Frage, wo die ganzen Wohnungen, die wir brauchen, denn realistischerweise herkommen sollen. Sie haben es vorhin genannt, Sie fügen die befristete Wohnraumförderrichtlinie nun durch die Hintertür hier in das Gesetz ein, indem Sie eine Investitionspauschale zur Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in Wohnungen zahlen wollen. Voraussetzung für die Zahlung der Investitionspauschale zur Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in Wohnungen soll dabei sein, dass die Nutzung als Wohnung zur Unterbringung von Ausländern nach § 1 des entsprechenden Gesetzes über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sichergestellt sein muss. Auch hier muss man sich fragen, ob Sie denn überhaupt wissen, was auf dem generellen Wohnungsmarkt in Thüringen los ist. Sie spalten mit solchen Entscheidungen weiter, indem Sie den ansässigen Familien bei dieser generellen Wohnungsnot den Zugang zu diesen neu hergestellten Wohnungen verwehren. Ich frage mich natürlich auch, wie wir, wie Sie das rechtfertigen wollen. Bei den Zuständigkeiten soll es eine Ausnahme bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten geben. Und es stellt sich wiederum eine Frage, nämlich, ob Sie die Stellungnahmen der Ausländerbehörden überhaupt gelesen haben oder ob Sie deren Probleme einfach weiter ignorieren wollen. Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, regelt wenig. Ihr Gesetzentwurf ist im Wesentlichen gespickt von Bekenntnisfloskeln. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz löst die bestehenden und aufgelaufenen Probleme nicht. Ich verweise deshalb auf den Gesetzesvorschlag, den wir als CDU hier eingebracht haben, der zu einer effektiven und auch humanen Lösung der vielfältigen entstandenen Probleme beiträgt. Um der Lösung willen sollten wir den Gesetzesvorschlag der CDU natürlich schnellstmöglich beschließen, damit es in unserem Freistaat endlich wieder zu Lösungen kommt und nicht zu deren Kultivierung, meine Damen und Herren. Weitere Bekenntniswerke wie dieser Gesetzesvorschlag, solche Bekenntniswerke wie von Ihnen vorgelegt, braucht es dafür letztlich nicht und sie helfen auch bei der Lösung der massiven Schwierigkeiten in keiner Weise. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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