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Maik Kowalleck

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/127

Fragestunde

Einbaustopp für Bauschutt im Kamsdorfer Großtagebau Aktuell wird im Kamsdorfer Großtagebau nach Medienberichten kein Bauschutt mehr aufgrund der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung angenommen. Die Zielstellung der Verordnung sei es, dass Bauschutt recycelt werden soll, Restmengen seien Abfall und müssten auf die Deponie. Allerdings seien die Kapazitäten auf den Deponien gar nicht vorhanden. Die neue BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung hätte am 1. August 2023 bereits in Kraft treten sollen, ein Aufschub wurde bis zum 31. Dezember 2023 gewährt. Jetzt dürfe unter anderem Bauschutt als Füllmaterial zur Rekultivierung bzw. bergbaulichen Verfüllung ab sofort nicht mehr eingebracht werden. Die Optionen, die den Kamsdorfern jetzt noch bleiben, wären der Rechtsstreit oder die sogenannte Länderöffnungsklausel. Der Freistaat Bayern sorgte dafür, dass dortigen Betrieben und der dortigen Bauwirtschaft eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 eingeräumt wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich für die betroffenen Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche in Thüringen durch die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung? 2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung gezögert und nicht im Sinne der betroffenen Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche in Thüringen gehandelt? 3. Warum wird Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche im Freistaat Bayern eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 eingeräumt, nicht aber im Freistaat Thüringen? 4. Welche Auswirkungen hat die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung hinsichtlich der Einlagerung auf Deponien in Thüringen und deren Kapazitäten?

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