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Karawanskij

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema „Windenergie“ ist ein wichtiges. Das beschäftigt uns in vielerlei Hinsicht, sowohl was den Ausbau betrifft als natürlich auch die Lasten, die damit verbunden sind. Wir haben mehrfach schon hier im Plenum darüber diskutiert, auch in den Ausschüssen, und wir sind natürlich jetzt in der Pflicht, als Thüringen 2,2 Prozent unserer Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Das ist ein geltendes Bundesrecht, daran werden wir uns halten und daran müssen wir uns auch weiterhin halten. Was ich erst mal bemerkenswert finde, das ist, dass es mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion auch eine Anerkennung dessen gibt, dass wir entsprechend hier nicht mehr das Ob der Windenergienutzung diskutieren, sondern tatsächlich nur noch über das Für und Wider bzw. über das Wie des Ausbaus. Wir haben natürlich planerisch eine Grundlage dafür geschaffen; als Letztes, dass wir am 16. Januar die planerische Steuerung mit der Vorlage des zweiten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen haben, und da wird entsprechend festgelegt, dass die Bundesvorgaben, die Flächenvorgaben auf die Planungsregionen verteilt sind, und dann entsprechend auch die Windvorranggebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden müssen. Wir kommen also jetzt zu einer konstruktiven Debatte. Aber ich möchte an dieser Stelle noch mal betonen, jenseits dessen, dass jetzt hier die Möglichkeit von einer Länderöffnungsklausel und einer Steuerung als Landesregierung vorgeschlagen wird. Die immer noch beste Variante, eine rechtssichere Möglichkeit zu bieten bzw. eine rechtssichere Planungsvariante zu hinterlegen, ist immer noch durch die schnellstmögliche Aufstellung von Regionalplänen, um dann entsprechend die Vorgaben auch aus dem Bundesrecht zu erfüllen. Alles Weitere sind tatsächlich im Moment Übergangslösungen oder Einzelfallmöglichkeiten, die den Ländern hier als Teillösung, aber nur für einen sehr, sehr begrenzten Zeitraum gegeben werden. Man muss an dieser Stelle sagen, dass nichtsdestotrotz nichts an den Flächenvorgaben vorbeiführt, die seitens des Bundes hier aufgestellt worden sind. Gelingt das nämlich nicht, ist es egal, ob wir jetzt ein zusätzliches Gesetz haben, wo wir eine Einzelfallprüfung entsprechend verankern, oder entsprechend hier nicht die Flächen ausweisen. Gelingt das nicht, dann wird die Windenergienutzung im gesamten Außenbereich zulässig. Dann haben wir nämlich genau den Wildwuchs, den wir nicht haben möchten, dann haben wir nämlich genau nicht die Abstandsgebote, die uns wichtig sind auch zur Bebauung. Also, je mehr uns an der planerischen Steuerung gelegen ist, desto wichtiger muss es auch sein, die Regionalpläne dann auch in Kraft treten zu lassen und vor allen Dingen die nötigen Flächenbeiträge auch zu liefern. Vor dem Hintergrund ist es vor allen Dingen auch wichtig, dass Mittelthüringen hier seine Hausaufgaben macht und einen Regionalplan vorlegt, und dann ist tatsächlich hier auch die beste rechtssichere Möglichkeit gegeben. Alles Weitere ist jetzt ein sehr befristetes Sicherungsmittel, was auch den Einzelfall betrifft. Man muss auch dazu sagen, dass dann natürlich das Risiko beim Land liegt, wenn hier eine rechtswidrige Untersagung dann auch entsprechend vorgenommen wird. Da ich ja gerade davon gesprochen habe, dass wir vor allen Dingen jetzt den zweiten Entwurf zum Landesentwicklungsplan in Thüringen beschlossen haben, ist natürlich die Möglichkeit, sich auch daran zu beteiligen als verschiedene Kommunen, als verschiedene Träger öffentlicher Belange, aber auch als Privatperson. Und weil uns die Beteiligung wichtig ist und weil wir ja vor allen Dingen auch die digitale Beteiligungsmöglichkeit verankert haben, und es aber trotzdem uns allen so wichtig ist, dass man das auch persönlich lesen kann, einsehen kann und dort auch Kommentierungen oder seine Stellungnahme abgeben kann, und davon bei der ersten Lesung nur ein Mensch in Suhl davon Gebrauch gemacht hat, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, jetzt noch mal hier die Daten bekannt zu geben, wo man entsprechend den zweiten Entwurf einsehen kann: nämlich in unserem Dienstgebäude des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums in der Max-Reger-Straße, hier gleich nebenan in Erfurt, im 2. Obergeschoss, Raum C 201. Wir haben montags bis freitags von 9.00 bis 11.30 Uhr offen, donnerstags dann auch 13.30 bis 15.30 Uhr bzw. am Mittwoch auch bis 17.00 Uhr. Also, machen Sie Gebrauch von dieser Beteiligung, denn es ist uns wichtig und ich würde mich sehr freuen, wenn es nicht bei der zweiten Runde nur bei einem Menschen aus Suhl bleibt, sondern dass man es tatsächlich tut. Sie können es sich direkt angucken, Sie können dort auch die Kolleginnen und Kollegen fragen. Ich kann sie nur dazu ermuntern, sich zu beteiligen. Dann ist tatsächlich dem Mitspracherecht und auch dem Interesse der Öffentlichkeit Genüge getan und so soll es auch sein. Es soll ein Diskurs sein, nicht nur hier im Plenum im Thüringer Landtag, sondern natürlich auch vor Ort gemeinsam mit den Menschen, denn am Ende des Tages ist die Windkraft und der Ausbau der Windkraftenergie nicht etwas, was wir aus Jux und Tollerei tun, sondern tatsächlich zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger, und das wollen wir auch im größtmöglichen Konsens miteinander tun. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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