Babette Pfefferlein
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, es wurde jetzt schon viel Richtiges gesagt. Eigentlich brauche ich dem, was Frau Dr. Klisch eben gesagt hat, nicht viel hinzuzufügen. Die Staatssekretärin hat es auch noch mal gesagt, wir müssen diese kleine Krankenhausnovelle, die jetzt Gott sei Dank vorliegt, schnellstmöglich im Ausschuss beraten und wieder zurücküberweisen, damit das auch in Kraft treten kann – denn diese kleine Krankenhausnovelle für das Krankenhausgesetz ist ein großer Schritt – und damit die Reformen – wie schon gesagt wurde – endlich auf Bundesebene greifen können. Es wurde auch schon gesagt: Den Krankenhäusern sollen zukünftig Leistungsgruppen zugewiesen werden und die sollen bundeseinheitlich definiert sein und listen bestimmte Voraussetzungen und Qualitätskriterien auf. Auf dieser Basis wird künftig eine Vorhaltevergütung gezahlt und damit werden die Krankenhäuser wirtschaftlich gestärkt. Bislang erhalten die kleinen Kliniken Pauschalen für Behandlungsfälle. Was das bedeutet, davon haben wir alle schon mal gehört. Es führt aufgrund des enormen wirtschaftlichen Drucks, der auf den Häusern lastet, zu mehr Operationen, mehr Betten, mehr Fachabteilungen, das wurde hier auch schon gesagt. Um diese Spirale zu durchbrechen, will der Bund den Kliniken künftig 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Leistungsangeboten zahlen. Das soll den finanziellen Druck nehmen und damit die Entwicklung zur Behandlung von immer mehr Fällen stoppen. Dafür braucht es aber erst mal die Eingruppierung in diese Leistungsgruppen, für die wiederum die Länder verantwortlich sind. Eines ist klar: Kommt die dringende Reform der Krankenhausfinanzierung nicht bald, droht vielen Kliniken Insolvenz. Damit gerät nämlich die flächendeckende Versorgung in Gefahr. Die vorgesehene Zentralisierung und verstärkte Ambulantisierung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sind sinnvoll und zwingend notwendig. Ein Weiter-So mit der Gießkanne kann es so nicht mehr geben. Die große Reform hat der Bund zu verantworten, aber die Länder werden weiter Inhaber der Planungshoheit der stationären Krankenhausversorgung sein und damit in der Verantwortung der Umsetzung der Reform stehen. Das ist die Grundlage für die künftige Finanzierung, und das ist bereits jetzt klar. So macht es Sinn, die gesetzlichen Grundlagen zur Änderung der Einstufung der Thüringer Krankenhäuser bereits jetzt zu schaffen. Die jetzt noch geltende Einordnung soll damit auf die Planung der Leistungsgruppen umgestellt werden, deshalb muss dieser Eingriff ins Gesetz vorgenommen werden. So wird sichergestellt, dass Thüringen beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes auf die Umstellung vorbereitet ist. Thüringen macht damit den dringend benötigten Weg frei, um in allen Regionen Thüringens die passenden Versorgungsstrukturen zu schaffen. Ich bitte um Zustimmung für die Überweisung des Gesetzes. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
