Schenk
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2024)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mal ganz kurz – weil auch vorhin die Frage aufkam, dass man das vielleicht an den HuFA überweisen müsse oder sollte, um aufzuklären, was hier eigentlich geregelt wird – vielleicht anhand des Entschließungsantrags noch mal aufzeigen, dass wir natürlich diesen Gesetzentwurf außerordentlich begrüßen, denn er würde den Kurs fortsetzen, dass man den Kommunen – das hat Abgeordnete König-Preuss, finde ich, klargestellt – ja zu 100 Prozent die Mehrkosten mit Blick auf die Sozialgesetzbücher abnehmen möchte. Das wird im Gesetzentwurf auch sehr klar, indem man sich mal anschaut, was da eigentlich erstattet werden soll. Dass das ein bisschen kompliziert ist und nicht einfach nur dasteht, dass alle Kosten erstattet werden, hängt damit zusammen, dass es einfach unterschiedliche Zuschussbedarfe gibt. Denn wir sprechen ja hier auch über unterschiedliche Sozialleistungen. So gibt es zum Beispiel im Rahmen des SGB IX und nach dem Fünften Kapitel des SGB XII den tatsächlichen Zuschussbedarf. Im Rahmen des SGB II und nach dem Dritten sowie Siebten bis Neunten Kapitel des SGB XII geht es nach der Anzahl der tatsächlich Leistungsberechtigten. Das mag erst mal so klingen, als ob es da nicht um 100 Prozent geht. Es macht nur einfach einen Unterschied, wie man diese Kosten erhebt, und dieser Gesetzentwurf schließt ja an die Gesetzentwürfe der Vergangenheit an, in denen ja auch schon eine 100-ProzentErstattung auf den Weg gebracht wurde, und ist in diesem Sinne also mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbesprochen, abgesprochen. Das ist kein Paradigmenwechsel, sondern eine Fortschreibung dieses guten Wegs. Deswegen möchte ich vielleicht noch mal kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, der mir in diesem Zusammenhang doch ein paar Fragezeichen aufwirft. So finden wir zum Beispiel unter Punkt I.2, dass im Juli 2024 die Mehrkosten erstattet werden sollen. Da kann man sagen: Ja, aber genau das steht ja auch im Gesetz. Da steht, dass man gemäß § 7c und § 1 nach Vorliegen der Kassenstatistik dann tatsächlich abrechnen kann nach den eben gerade von mir genannten Parametern. Und Sie selbst haben auch als Haushaltsgesetzgeber für genau diese Abrechnung Vorsorge getroffen, indem nämlich 30 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Natürlich könnte man jetzt sagen, man kann ja noch nicht wissen, wie hoch die tatsächliche Summe ist. Aber genau deswegen ist das ja auch genau wie im letzten Jahr eine Abschlagszahlung. Natürlich obliegt das dem Haushaltsgesetzgeber mit der Aufstellung des nächsten Haushalts für die noch entstehenden Bedarfe, die durch die Spitzkostenabrechnung im nächsten Jahr entstehen, Haushaltsvorsorge zu tragen. Und natürlich konnte man schätzen, wie viel Geld das ist, mit Blick auf das vergangene Jahr, wir alle wissen aber – das haben ja gerade die Beispiele der Abgeordneten KönigPreuss untermauert –, dass diese Zahlen schwanken werden. Wir können nicht seriös sagen, wie viele Personen in Arbeit kommen werden, was für Hinderungsgründe es noch gibt. Deswegen wäre es schlicht unseriös, jetzt zu sagen, was 100 Prozent sind. Wir können uns am vergangenen Jahr orientieren, wir können aber im Prinzip nur eine Zahl in den Raum werfen, deswegen halte ich 30 Millionen Euro, die Sie da als Vorsorge getroffen haben, für absolut vertretbar. Man muss sich immer vor Augen halten, dass es hier darum geht, den tatsächlichen Bedarf zu decken. Deswegen halte ich es schon für ein bisschen Augenwischerei, dass hier im Entschließungsantrag das gefordert wird, was der Gesetzentwurf im Prinzip genauso vorschlägt. Deswegen möchte ich auch zur Aufklärung der Fakten noch mal einen Blick auf die ganze Sache mit den Bezahlkarten werfen. Man könnte hier jetzt den Eindruck gewinnen, dass es an der Landesregierung liegt, die in letzter Zeit irgendwie nicht so richtig wusste, was sie tun sollte, und hätte jetzt mal ein bisschen mit der Bezahlkarte vorwärtskommen können. Da muss ich mal ehrlich sagen: Schauen Sie doch mal auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Es ist doch jetzt kein Ziel, was sich irgendwie mal ein paar Leute überlegt haben: Es wäre doch schön, eine einheitliche Bezahlkarte zu haben. Die einheitliche Bezahlkarte hat doch ganz klare nennenswerte Vorteile. Wenn zum Beispiel, wie im aktuellen Fall in Thüringen, wir aus bestimmten Gründen, weil es mal einen Schaden in einer Erstaufnahmerichtung gibt, weniger Personen aufnehmen, als wir nach Königsteiner Schlüssel müssten, dann übernehmen andere Bundesländer für uns diese Pufferwirkung. Wollen Sie im Ernst später erreichen, dass Personen in Brandenburg eine Bezahlbarkarte bekommen, die dann, wenn sie in Thüringen ankommen, wieder eingesammelt werden muss? Das wäre total schwachsinniger, bürokratischer Aufwand, der macht keinen Sinn. Genauso wollen wir doch auch erreichen, dass Personen, wenn sie zum Arzt fahren, wenn sie Freundinnen besuchen, wenn sie sich irgendwo bewerben, sich frei bewegen können, was nicht immer zu einem Hemmnis wird, weil ich die Bezahlkarte habe, die nur an einer konkreten Stelle funktioniert. Denken Sie an das Wohnen in einer Grenzregion. Wer in Altenburg untergebracht ist, wird natürlich auch mal in Sachsen sein, da muss er sich nicht besonders bemühen. Das wird einfach so passieren, weil unser schönes Bundesland nun mal gut eingebettet ist zwischen anderen Bundesländern. Deswegen möchte ich noch mal ausdrücklich Ihrer Darstellung entgegentreten, dass die Landesregierung hier aufgefordert werden muss. Der Ministerpräsident hat sich im MPK-Beschluss verpflichtet, so wie alle anderen Ministerpräsidenten auch, diese Bezahlkarte auszurollen. Wir sind dem bundesweiten Ausschreibungssystem beigetreten, es gibt einen Zeitplan, der bekannt ist, und allen Landkreisen steht es frei, zwischendrin – und das tun eben einige – schon eigene Karten auszurollen. Aber natürlich gibt es unseren Appell und dafür auch eine eigene Arbeitsgruppe, an der die Spitzenverbände teilnehmen, sich den Mindeststandards zu unterwerfen, damit die Kompatibilität dieser Karte gegeben ist und wir nicht einen unnötigen Ausrollaufwand haben, den wir hinterher wieder zurückrollen müssen. Ganz zum Schluss noch eine kurze Bemerkung zum Thema „Abschiebung“: Auch, wenn mir nicht ganz klar ist, was das mit dem ukrainischen Rechtskreiswechsel zu tun hat, scheint mir das auch so ein bisschen ein bunter Blumenstrauß von Themen für einen Wahlkampf zu sein, aber das hatten wir heute früh beim Staatsbürgerschaftsrecht ja schon. Hier steht, wir sollen doch endlich mal konsequenter zurückführen. Jetzt wäre es natürlich schön, man würde mal die Zahlen in den Raum richten. 4.756 Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Bei der Information bleibt die CDU stehen. Was sie nicht erwähnt, ist, dass 4.142 Personen eine gültige Duldung haben.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern macht es einfach keinen Sinn, ständig Zahlen in den Raum zu werfen und zu schreien, da müsste mal ganz viel gemacht werden. Auch in der Krise gilt zum Glück der Rechtsstaat. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
