Denny Möller
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, alles in allem kann die Intention, ein Gesetz für das Ehrenamt in Thüringen zu schaffen, geeignet sein, die 750.000 Engagierten in Thüringen unbürokratisch zu fördern und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Besser wäre es, das Ehrenamt bekommt in Thüringen durch den Gesetzgeber den Stellenwert eingeräumt, den die Engagierten verdient haben, die Absicherung des Ehrenamts durch seine Verankerung in der Thüringer Landesverfassung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ist dieser Gesetzentwurf dann doch eine klare Absage dieses Vorhabens seitens der CDU – endgültig, Frau Meißner – oder wäre es nicht sinnvoller, dem Ehrenamt tatsächlich auch dieses Fundament zu geben? Nun aber zu Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf beschäftigt sich mit Belangen, Regelungs- und Finanzierungsbedarf bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen, besonders begründet durch den demografischen und den Strukturwandel im Ehrenamt. Er will also zusammenfassend gesetzliche Festschreibungen für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement erreichen mit der Schaffung eines Landesprogramms „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat“, ausgestattet mit einer jährlichen Mindestförderung in Höhe von 15 Millionen Euro. Ich bin grundsätzlich Fan von so einer Festschreibung, gerade im freiwilligen Bereich, weil es Garantien gibt, auch in anderen Bereichen – wir kennen das im Jugendbereich oder auch in der Familienförderung. Die Festschreibung der institutionellen Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sowie der Thüringer Ehrenamtscard – soweit grundsätzlich begrüßenswert. Doch bereits beim ersten Hineinlesen zeigt sich, dass der Gesetzentwurf wohl doch ein Schnellschuss ist, Frau Meißner. Bereits in § 2 des Gesetzes werde ich nämlich stutzig. Hier werden Ehrenamtsbereiche – meines Erachtens etwas willkürlich – zum Gesetz dazugezählt, wieder zurückgenommen, ohne dass sich eine stringente und nachvollziehbare Struktur erkennen lässt. Warum gehören ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte, Elternsprecherinnen, Gewerkschafterinnen oder Seniorinnenbeauftragte nicht zum Geltungsbereich dieses Gesetzes –
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Die sind
aber nicht ausgeschlossen) na ja, Frau Meißner, Ihr Gesetz zeigt es aber sehr klar, in § 2 schließen Sie direkt einzelne Bereiche aus –, dagegen die Ehrenamtlichen aus dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes schon, obwohl genau für diese Ehrenamtlichen bereits eine sehr gute gesetzliche Regelung existiert? Sinn und Zweck des § 3 erschließen sich überhaupt nicht. Die kommunale Selbstverwaltung ist verfassungsrechtlich garantiert, eine einfachgesetzliche Klarstellung, noch dazu in dieser unbestimmten Form, nutzt nichts. Und sollte hier eigentlich noch viel mehr kommen? Also wir merken: Da fehlt etwas. In § 4 normieren Sie die institutionelle Förderung der Ehrenamtsstiftung, deren Arbeit wir wirklich alle sehr schätzen. Allerdings kürzen Sie die Zuwendungen dieser Stiftung im Vergleich zum aktuellen Haushalt um 132.000 Euro. Unklar bleibt auch, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf auf die Arbeitsfelder der Stiftung und ihr zukünftiges Wirken hat. § 5, ein Kern des Gesetzentwurfs, Frau Meißner, das will ich schon zugestehen: das Landesprogramm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“. Leider wird dieses Programm der Vielfalt und Bandbreite des Ehrenamts in Thüringen jedoch nicht gerecht. Weitere ehrenamtliche Bereiche bleiben hier außen vor: Die Jugendarbeit, der gesamte Sozialund Wohlfahrtsbereich, die Integrationsarbeit und der Bereich der Bildung sind durch Ihre Definitionen schlicht ausgeschlossen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das
stimmt doch gar nicht!) Lesen Sie doch den Gesetzestext gern vor, Frau Meißner, das können Sie tun, aber er ist ausgeschlossen. Er ist ausgeschlossen, so wie Sie es formulieren. Sie gehen auf Heimat, Sie gehen auf Bereiche explizit ein, aber die wesentlichen Bereiche des Ehrenamts, die ich gerade genannt habe, lassen Sie außen vor. Ein zweiter Aspekt, der mich bei diesem Landesprogramm stutzig macht, ist: Wir hatten gerade Haushaltsverhandlungen für dieses Jahr. Wenn es Ihnen um eine Festschreibung von 15 Millionen Euro ernst wäre, dann hätten Sie das in diesem Haushalt definieren müssen, sonst
(Beifall DIE LINKE)
ist es eigentlich eine Frage hinein in die Zukunft. Und ja, wir sind uns alle einig, so ein Gesetzentwurf kann dem Grunde nach tatsächlich dem Ehrenamt helfen, aber ich glaube nicht, dass wir in diesem Landtag in dieser Zeitreihe noch die Möglichkeit haben, ihn wirklich so qualifiziert ans Netz zu bringen. Ich glaube, in der nächsten Legislatur auf Grundlage einer verfassungsrechtlichen Grundlage, das wäre der richtige Weg.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Armuts-
zeugnis!) Ich bleibe also dabei, Ihr Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss, der zudem den Eindruck erweckt, dass er ohne die Interessenvertretungen des Ehrenamts und ohne die Expertinnen in Sachen Ehrenamt in Thüringen zusammengestellt wurde. Das wird dem Thema und auch dem Anliegen, Ihrem Anliegen, nicht gerecht. Gerade, wenn wir das Ehrenamt stärken wollen, braucht es doch eine breite Beteiligung und einen breiten Konsens über die Art und Weise. Ich habe große Zweifel, dass wir einen solchen Konsens anhand dieses Gesetzentwurfs im nächsten halben Jahr in diesem hohen Haus noch entwickeln können. Mir geht es um die Zeitschiene, nicht dem Grundsatz nach, zumal weitere Gesetze wie das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz, das Thüringer Gesetz über das Petitionswesen, das Thüringer Schulgesetz oder auch das Thüringer Glücksspielgesetz angepasst werden sollen. Auch das Brand- und Katstrophenschutzgesetz wollen Sie ändern, obwohl es über eine Verbesserung in diesem Bereich längst eine Einigung hier im Haus gibt. Hier ist auch die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale vorgesehen. Das hat Minister Maier im Innenausschuss am 25. Januar bereits angekündigt. Dem Landtag liegt zur zweiten Beratung bereits ein eingebrachter Gesetzentwurf vor. Der Innenausschuss hat diesen bereits überfraktionell beschlossen. Sie bringen es jetzt noch mal in den Gesetzentwurf. Ich finde, an der Stelle reine Symbolpolitik. Unser Land, unsere Demokratie lebt von Tausenden Bürgerinnen und Bürgern, die sich tagtäglich engagieren. Sie gestalten unser Zusammenleben und wir sind dazu verpflichtet, die besten Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu schaffen. Dazu braucht es mehr als Symbole. Lassen Sie uns die Zeit dieser Legislatur deshalb nutzen
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wo sind
denn Ihre Rahmenbedingungen? Sonntagsreden!) und das Staatsziel Ehrenamt in die Thüringer Verfassung aufnehmen. Das ist das geeignete Fundament für die Stärkung des Ehrenamts. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
