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Götze

01.02.2024 Sitzungen 7/127

Fragestunde

Herr Abgeordneter, mit Ihrer Formulierung „tatsächlich mal geprüft“ unterstellen Sie hier, dass die Verhältnismäßigkeit ansonsten nicht geprüft wird. Das ist in der Sache falsch. Hier geht es primär um eine Güterabwägung zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Und diese Güterabwägung, die wird in Einzelfällen getroffen, und demzufolge kommt es auch dort zu unterschiedlichen Entscheidungen je nach bestehender Gefahrenlage. In Jena ist es dann offensichtlich so gewesen, dass die Versammlungsbehörde beauflagt hat, dass Autobahnauffahrten, und das kann – ich kenne jetzt die Details in den einzelnen Fällen nicht, das ist jetzt meinerseits eine Vermutung – natürlich auch am Klinikum liegen, wo die Zufahrten gewährleistet werden müssen, auch im weiteren Umfeld. Aber, wie gesagt, wenn Sie da Detailinformationen brauchen, würde ich Sie bitten, eine Kleine Anfrage zu stellen.

Protokoll ↗