Holter
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tischner, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Über welche Nationalität und welches Alter verfügen die ca. 190 Kinder und Jugendlichen, die in der Stadt Gera keinen Schulplatz erhalten haben? Mit Stand 29. Januar 2024 verteilen sich die Kinder und Jugendlichen in Gera auf folgende Nationen. Aus Umzügen innerhalb Deutschlands liegen 23 Anmeldungen vor, davon dreimal Afghanistan, einmal Irak, einmal Libanon, zweimal Syrien, und 16 kommen aus der Ukraine. Die Zuzüge durch Zuweisung umfassen 171 Kinder und Jugendliche. Das gliedert sich wie folgt auf: neunmal Afghanistan, viermal Albanien, sechsmal Bulgarien, dreimal Eritrea, dreimal Georgien, zweimal Indien, einmal Irak, einmal Libyen, einmal Moldawien, dreimal Nordmazedonien, einmal Pakistan, einmal Polen, elfmal Rumänien, zweimal Russland, viermal Slowakei, einmal Sudan, 25 Kinder und Jugendliche aus Syrien, zweimal Tschechien, vier Kinder und Jugendliche aus der Türkei und 87 aus der Ukraine. Zu Frage 2, die da lautet: Wo liegen die Ursachen für die gegenwärtig nicht vorhandenen Kapazitäten an den Schulstandorten bzw. fehlenden Ersatzstandorten für die Aufnahme der ca. 190 Kinder und Jugendlichen speziell in Gera? Die angespannte Situation resultiert aus einem seit fast zwei Jahren anhaltenden hohen Zuzug in die Stadt Gera. In Gera gibt es im laufenden Schuljahr rund 14.000 Schülerinnen und Schüler an freien und staatlichen Schulen. Davon haben knapp 2.600 einen Migrationshintergrund. Rund 500 davon sind seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nach Gera geflüchtet. Das bedeutet einen allein aus diesem Kriegsgeschehen resultierenden Anteil von rund 3,6 Prozent, der sich zudem über viele Klassenstufen und Schularten verteilt. Hinzu kommen Zuwächse durch den Zuzug aus dem europäischen Ausland – die Europäische Union ist hier gemeint – und weitere Geflüchtete. Im Schuljahr 2021/2022 hatten die Schülerinnen- und Schülerzahlen in Gera noch bei 13.100 gelegen. Die Prüfung nutzbarer Räumlichkeiten bzw. Gebäude obliegt der Stadt Gera. Aufgrund der aktuellen Sachlage gestalten sich sowohl Prüfung als auch Umsetzung von Lösungen langwieriger. Aufgrund der komplexen Sachlage können nur gemeinsame Lösungen erarbeitet werden. Die Abstimmung erfolgt laufend in Kooperation mit dem Schulträger, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen. Zu Frage 3: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten warten aktuell wie viele Kinder und Jugendliche auf die Zuweisung eines Schulplatzes? Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Tischner, wir haben hier zwei Möglichkeiten. Ich habe hier eine umfangreiche Tabelle, die kann ich jetzt im Einzelnen vorlesen oder ich reiche Sie Ihnen dann nach der Beantwortung rüber. Das ist Ihre Entscheidung, Herr Tischner. Sie müssen sagen, vorlesen oder ich übergebe Ihnen dann die Liste.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Machen
Sie!) Danke bzw. ich gebe die dann auch zu Protokoll logischerweise, damit alle das dann nachlesen können. Zu Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen, um die auf Wartelisten befindlichen Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich an eine Schule zu vermitteln? In Thüringen erfolgen Beschulung und Förderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen integrativ. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Alter und ihrem bisherigen Schulbesuch an einer Schule aufgenommen und einer Regelklasse zugewiesen werden. Gleichzeitig wird geprüft, welchen Förderbedarf, insbesondere zum Erwerb der deutschen Sprache, der Schüler bzw. die Schülerin hat und wie diese zur Förderung unter Beachtung der Rahmenbedingungen erfolgen kann. Jungen Menschen mit Migrationshintergrund ohne Hauptschulabschluss ist es möglich, an einer Berufsschule im Berufsvorbereitungsjahr – Abkürzung BVJ – einen gleichwertigen Hauptschulabschluss zu erwerben. Sofern sie einen sprachlichen oder fachlichen Förderbedarf haben und dem Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr noch nicht folgen können, können sie vorab das Berufsvorbereitungsjahr Sprache – BVJS – besuchen. Jugendliche, die wegen fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache oder aufgrund ihrer Vorbildung dem Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr Sprache nicht folgen können, können in Vorklassen aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Jugendlichen in dem Schuljahr, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben und die Einwilligung der Eltern zum Besuch der Berufsschule vorliegt. Sowohl die Staatlichen Schulämter als auch das Team „Migration und Schulaufsicht“ in unserem Ministerium unterstützen in jährlichen Gesprächen mit Schulträgern bezüglich der Vergabe von Schulplätzen. Aufgrund der besonders herausfordernden Situation zur Schulplatzvergabe, zum Beispiel in Gera, finden regelmäßige Treffen an und mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen, dem TMBJS und der Stadt Gera sowie den Vertretern der Landkreise statt. Die Vergabe von Schulplätzen hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Absicherung der Schülerbeförderung und damit verbunden der Übernahme der dadurch entstehenden Kosten durch den Schulträger sind vor allem die Personalausstattung der Schulen sowie die Raumkapazitäten vor Ort zu berücksichtigen. Ergebnisse dieser Gespräche und der Zusammenarbeit sind unter anderem die Eröffnung von neuen Vorklassen an staatlichen Berufsschulen, die Abordnung von Lehrkräften in der Region und mit Personalmangel, die Umsetzung unterrichtsorganisatorischer Maßnahmen zu einem effektiven Einsatz von Lehrkräften. Weiterhin stellte das TMBJS für die besonders vom Personalmangel betroffene Stadt Gera zusätzliche Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung, auch die nunmehr gegebene Möglichkeit, pädagogische Assistenzkräfte an Thüringer Schulen einzustellen, wird von den Schulen sehr befürwortet. So weit meine Ausführungen. Herzlichen Dank.
