Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet ‑ Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Urbach betraut. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Blechschmidt, Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Montag, Herr Abgeordneter Worm, Frau Abgeordnete Wahl, Herr Minister Prof. Hoff – zeitweise – und Herr Minister Holter. Gestatten Sie mir noch einmal einen allgemeinen Hinweis, den ich gestern schon erwähnt habe: Ich habe Sie gestern darüber informiert, dass die MDRBerichterstattung von der Tribüne aus informiert. Der Probeversuch wird heute im Zeitfenster zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr stattfinden. Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung; bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 5 soll heute in erster und zweiter Beratung behandelt werden, sofern dieser nicht an einen Ausschuss überwiesen wird. Gestatten Sie mir deshalb in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis: Dem Landtag obliegt im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens auch die Verantwortung, zu prüfen, ob eine Anhörungspflicht aufgrund von Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung besteht. Sollte die Verfahrensfrage mit Ja beantwortet werden, wäre eine Ausschussüberweisung unumgänglich. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7533 soll gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen werden. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7450 soll gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 31 am morgigen Freitag aufgerufen werden. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 soll am morgigen Freitag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Weiterhin wurde der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/5352 als neuer Punkt 33 a auf die Tagesordnung genommen. Die Tagesordnungspunkte 26, 30 und 39 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Diese Punkte werden auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen gesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 28 wird ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7548 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich die Tagesordnung und rufe auf Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6784 - korrigierte Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/7518 ZWEITE BERATUNG Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erhält das Wort zur Berichterstattung. Bitte, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem vorliegenden Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen in Drucksache 7/6784 sollen Versorgungsempfängerinnen und ‑ empfänger in Thüringen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Damit werden im Kern die auf Bundesebene geltenden Regelungen für Ruheständler auf den Freistaat übertragen. Der Gesetzentwurf wurde in der Plenarsitzung vom 15. Dezember 2022 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 64. und 65. Sitzung beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde der Gesetzentwurf durch eine Neufassung der Koalitionsfraktionen korrigiert, da sich insbesondere durch den Jahreswechsel notwendige Änderungen bei Fristsetzungen ergeben hatten. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 7/7518 empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir heute die gesetzliche Grundlage schaffen, um nun auch Gerechtigkeit für unsere Versorgungsempfänger, das heißt unsere Ruhestandsbeamtinnen und ‑ beamten, in Thüringen zu schaffen. Denn eines steht fest: Die hohen Energiekosten haben eben auch die Menschen im Ruhestand und unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden, alles andere ist ungerecht. Doch gehen wir an dieser Stelle noch mal einen Schritt zurück, um zu verdeutlichen, warum wir heute das vorliegende Gesetz beraten. Das dritte Maßnahmenpaket der Ampel im Bund zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten von September 2022 sah die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit einer Gesamtbelastung für den Bund in Höhe von insgesamt 13,8 Milliarden Euro vor. Das klang im ersten Moment für alle recht gut. Erwerbstätige erhielten bereits im September ihre einmalige Pauschale. Auf den zweiten Blick jedoch wurde deutlich, dass die Regelung einige Ungerechtigkeiten beinhaltete. Nichterwerbstätige sollten die 300 Euro Entlastung zunächst nicht erhalten. Darunter fallen eben Rentner, Auszubildende ohne Vergütung, Studenten und eben auch die Versorgungsempfänger. Daraufhin folgten auf Druck seitens der Opposition und der betroffenen Verbände zahlreiche Nachbesserungen. Im Dezember wurden nach großer Empörung auch Rentnerinnen und Rentner mit 300 Euro bedacht und ganz aktuell gibt es das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz. Das regelt, dass insgesamt 3,4 Millionen Studenten und Berufsfachschüler über ein staatliches Onlineportal Energiepauschalen beantragen können, in diesem Fall jedoch nur 200 Euro. Die öffentliche Diskussion dazu kennen Sie alle. Nun zu den Versorgungsempfängern. Der Bund steuerte hier für seine Ruhestandsbeamten recht schnell nach, sodass diese Energiepreispauschale bereits im Dezember fließen konnte. Ob, wann und wie eine Energiepauschale auch an Versorgungsempfänger der Bundesländer gezahlt werden soll, entscheiden die Länder aufgrund der Zuständigkeiten im föderalen System jeweils selbst. Der Freistaat ist deshalb an dieser Stelle in der Pflicht. Mittlerweile haben – mit Ausnahme von Sachsen, Bayern und Thüringen – alle Bundesländer nachgesteuert und die Pauschale bereits auch an ihre Versorgungsempfänger gezahlt. In Thüringen wurde der entsprechende Gesetzentwurf eingebracht und zur Weiterberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In der Berichterstattung haben wir schon gehört, dass nach entsprechender Anhörung und Diskussion in dem Ausschuss die Überweisung hier und die Beratung an dieser Stelle erfolgt. Diese ergab im Wesentlichen eine Bestätigung des Entwurfs und wir dürfen ihn nun schlussendlich hier heute auf den Weg bringen, damit die Zahlung im April für Mai an unsere Versorgungsempfänger in Thüringen rausgehen kann. An dieser Stelle ist es auch wichtig – wir hatten die Diskussion auch gestern im Plenum –, dass weiterhin beachtet werden muss, wie die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unterstützt werden können. Da ist es wichtig, dass wir nicht nur hinsichtlich der Energiepreispauschalen darauf achten, dass diejenigen unterstützt werden, die Unterstützung brauchen, sondern dass wir auch zukünftig in diesem Land sehen, wohin die Reise geht und wo wir unterstützen können. Unsere Fraktion hat klar gesagt: Es ist keine Lösung, Öl- und Gasheizungen zu verbieten, sondern wir müssen sehen, wie die Menschen in unserem Land zukünftig unterstützt werden und wie sie vernünftig heizen können.
(Beifall CDU)
Deswegen auch unsere Initiative; die Unterschriftensammlung, die momentan durchgeführt wird, zeigt auch, dass die Menschen hier Sorgen haben und ganz genau wissen, dass sie die Unterstützung brauchen. Das dürfen auch keine leeren Reden vonseiten der Bundesregierung sein, sondern die Bundesregierung muss hier klar helfen und eine Politik für die Menschen und nicht gegen die Menschen machen. Das ist uns wichtig, hier auch noch mal zu unterstützen und zu sagen: Wir brauchen ordentliche Energiepolitik in diesem Land, auf Bundesebene und natürlich auch in Thüringen. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion. Danke schön.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, inhaltlich ist dieses Gesetz sehr einfach, klar und eigentlich ohne jeden Zweifel heute hier auch einstimmig zu verabschieden. Schließlich geht es um 300 Euro Energiepreispauschale, die zuerst den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und dann den Rentnerinnen und Rentnern gezahlt worden ist, schließlich auch den Pensionären des Bundes. In dieser Folge vollziehen wir diese Zahlungen nun mit diesem Gesetz für die Versorgungsempfängerinnen und ‑ empfänger unseres Landes und der Kommunen. Wir haben den Gesetzentwurf – wie gehört – im Ausschuss angehört; auf die Antworten möchte ich nun ganz kurz und stichpunktartig eingehen. Als Erstes hat sich Julia Langhammer vom DGB gemeldet. Sie begrüßte die Zahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro auch an die Pensionäre des Landes Thüringen und begründete das mit der Gleichbehandlung aller gesellschaftlichen Gruppen. Für den Beamtenbund antwortete Frank Schönborn. Er nahm den Gesetzentwurf mit – Zitat – „großer Verwunderung“ zur Kenntnis, weil er so spät kam. Ich habe mit großer Verwunderung jedoch auch zur Kenntnis genommen, dass Herr Schönborn so drastische Worte verwendet wie „wieder einmal ein Schlag ins Gesicht der Pensionäre“. Warum eine so drastische Formulierung für so etwas Positives nötig ist, verstehe ich nicht. Herr Budde vom Landkreistag hatte keine Hinweise oder Bedenken. Dafür hat der Gemeinde- und Städtebund eine etwas längere Stellungnahme geschickt und so fragt Herr Konstantin Götz nach, ob die Bezieher von Ehrensold auch die 300 Euro bekommen. Er behauptet, dass Ehrensoldzahlungen versorgungsähnlich seien und bittet uns, diesen Personenkreis in das Gesetz aufzunehmen. Ich weiß nicht, woher er das hat, denn nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat Ehrensold eben keinen Versorgungscharakter. Ehrensold für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist nicht mit den beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen vergleichbar und deshalb können und sollen Bezieher von Ehrensold hier mit diesem Gesetzentwurf auch nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen dürften Bezieherinnen von Ehrensold bereits als Arbeitsnehmerinnen oder Rentnerinnen oder Pensionäre anderweitig Anspruch auf diese 300 Euro haben, eben aus jenen Tätigkeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem sind wir uns mit den Anzuhörenden einig: Julia Langhammer sagt, es ist überfällig, Frank Schönborn sagt, es ist mehr als überfällig – was auch immer fällig, überfällig oder längst fällig ist, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf heute verabschieden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, nachdem Herr Kowalleck nun versucht hat, hier seine Bewerbungsrede für die nächste Landesliste zu präsentieren und noch mal auf die verfehlte
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Über die
Landesliste bin ich noch nie reingekommen! Das ist anders als bei den Grünen! Das ist der große Unterschied!)
(Beifall CDU)
Bundespolitik der zurückliegenden 20 Jahre der CDU hinzuweisen, war das vielleicht ein gelungener Aufschlag und die Empörung scheint mir recht zu geben.
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Also bitte, ich darf Sie sehr – Entschuldigung, Herr Abgeordneter! – zur Mäßigung aufrufen. Lassen Sie bitte Herrn Abgeordneten reden.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das hat
mich betroffen!)
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Überfall Russlands auf die Ukraine und die damit ausgelösten Sanktionen haben in der Folge zu den uns bekannten Preissteigerungen bei den Energie- und Nahrungsmittelpreisen geführt. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung sehr erfolgreich verschiedene Hilfspakete auf den Weg gebracht. Ob es die Gas- und Strompreisbremse, die Energierabatte für Industrie und Haushalte, die Energieabgabensenkung oder die Energiepreispauschale waren, diese Maßnahmenpakete der Bundesregierung werden einen Teil der Preissteigerungen abmildern. Während ein Bestandteil dieses Pakets die Entlastung der Rentnerinnen und Versorgungsempfängerinnen des Bundes betrifft – sie erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 300 Euro –, werden die Versorgungsempfängerinnen Thüringens nicht berücksichtigt. Wir sind der Meinung, dass auch die Versorgungsempfängerinnen des Freistaats eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, diesem Empfängerkreis eine entsprechende Einmalzahlung zu gewähren. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann übergebe ich das Wort Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich freue mich, wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf bestätigen. Damit können wir Ende April für Mai diese 300 Euro auch an Beamtinnen und Beamte auszahlen. Ich möchte nur mit der Mär aufräumen. Also, der Beamtenbund kann das natürlich aufgrund des Interessensverbands immer wieder sagen. Aber wenn Sie die Netto-Unterschiede zwischen Angestellten des Freistaats Thüringen und den Beamtinnen und Beamten sehen, dann ist dort, denke ich, die Liquidität für diesen Personenkreis immer noch gegeben, zumindest für den überwiegenden Anteil, der sich ja weit über der Besoldungsgruppe A5 oder A6 bewegt. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen direkt ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6784 – korrigierte Neufassung – in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist über den Gesetzentwurf positiv abgestimmt. Ich rufe auf zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten stehen. Vielen Dank. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Der Tagesordnungspunkt 2 wurde abgesetzt. Damit rufe ich auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7463 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Stange, Sie haben das Wort.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuhörerinnen auf den Tribünen, wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen heute als rot-rot-grüne Koalition den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes in Drucksache 7/7463 kurz vorstellen können. Im Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz wird für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen der sogenannte Nachteilsausgleich, das sogenannte Sinnesbehindertengeld, geregelt. Das Gesetz hat eine sehr umfangreiche inhaltliche Historie. Ich will nur erinnern, dass unter CDU-Regierung es schon mal abgeschafft worden ist und sich die Behindertenverbände darum gekümmert haben, dass es wieder eingeführt wird – deren Engagement und Druck ist es zu verdanken. In der Fassung aus dem Jahr 2010, zuletzt geändert im Jahr 2018 durch die rot-rot-grüne Landesregierung, wurden in den zurückliegenden Jahren Beträge in Höhe von 400 Euro für Blinde, Taubblindengeld in Höhe von 500 Euro und Gehörlosengeld in Höhe von 100 Euro erstmalig gezahlt. Wenn Sie mir also richtig zugehört haben, wissen Sie, dass es dringend notwendig ist, jetzt dieses Sinnesbehindertengeld endlich anzupassen und somit auch darauf zu reagieren, was sich in den zurückliegenden Jahren, nicht nur wegen Corona, sondern auch aufgrund von Inflationssteigerungen, an Mehrausgaben für die Betroffenen abgezeichnet hat. An der Stelle möchte ich mich herzlich bei den Verbänden bedanken, die sich mit uns in den zurückliegenden Monaten aktiv mit diesem Thema befasst haben. Sie haben uns am Rand eines parlamentarischen Frühstücks noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass es an der Zeit ist, das Sinnesbehindertengeld endlich anzupassen. Wir als rot-rot-grüne Koalition haben deswegen schon Vorsorge getragen und im verabschiedeten Haushalt für 2023 diesbezüglich Geld eingestellt, was jetzt natürlich auch in Gesetzesform umgesetzt werden muss. Ich denke, mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag zur Änderung des Sinnesbehindertengelds, der Anpassung der Beträge für blinde Menschen in Höhe von 72 Euro, für Gehörlose in Höhe von 36 Euro, haben wir einen ersten Schritt gemacht. Wir sind darüber informiert worden, dass natürlich das Sinnesbehindertengeld nicht einfach nur genommen und auf die hohe Kante gelegt wird, sondern damit werden natürlich auch die Mehrausgaben beglichen. Ich erinnere an der Stelle daran, dass die Gebärdendolmetscherleistungen in den zurückliegenden Monaten von knapp 45 Euro auf 75 Euro je Stunde gestiegen sind, und das ist, glaube ich, auch für eine gute Bezahlung von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern ein wichtiges Signal. Wir wissen auch, dass gehörlose Menschen in den zurückliegenden Jahren erhöhte Ausgaben zum Beispiel bei Ringschleifen von ehemals 530 Euro auf 825 Euro haben erleben müssen. Also, wir brauchen nach fünf Jahren eine Erhöhung des Sinnesbehindertennachteilsausgleichs hier in Thüringen, damit wir im Vergleich der anderen Bundesländer nicht nur schritthalten, sondern im guten Mittelmaß auch den Takt mit angeben können. Ich weiß, es wird die eine oder andere Diskussion um die unterschiedlichen Höhen der heute vorgelegten Nachteilsausgleiche geben. Das ist nun mal so in einer Koalition, wir haben uns auf diese Beträge geeinigt. Ich denke, in einer durchzuführenden Anhörung, die in Form einer schriftlichen Anhörung, aber auch von den Betroffenenverbänden in einer mündlichen Anhörung im Sozialausschuss von uns vorgeschlagen werden soll, können wir noch mal Argumente und Ideen austauschen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, die Menschen, die davon betroffen sind, und das sind im Fall von blinden Menschen 1.311, im Fall von taubblinden Menschen 30 und Gehörlöse 1.711 nach heutiger Statistik, warten darauf, dass der Gesetzentwurf in Kraft tritt. Wir gehen davon aus, dass zum 01.07. erstmals die angepassten erhöhten Beiträge gezahlt werden. Somit bitte ich noch mal alle darum, es in den Sozialausschuss zu überweisen, dass wir somit als Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, den betroffenen Personen endlich die Zahlbeträge ab 1. Juli zur Verfügung zu stellen. Darum bitte ich um die Überweisung. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kollegen, werte Zuschauer auch an den Bildschirmen! Ich hoffe, dass diese Reden zu diesem TOP auch entsprechend barrierefrei übertragen werden. Denn es geht nicht nur darum, über Menschen mit Behinderung zu reden, sondern sie letztendlich auch daran teilhaben zu lassen.
(Beifall CDU)
Ich hoffe, dass der Thüringer Landtag damit vorbildlich vorangeht, denn diese Debatte heute hier ist eine sehr wichtige. Wer jetzt annimmt, dass wir hier als Oppositionsfraktion die große Gegenrede halten, der täuscht sich, denn eine Entscheidung zur Erhöhung dieses Nachteilsausgleichs wurde schon im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen. Und wir als CDUFraktion haben im Rahmen dessen erhöhte Mittel im Sozialhaushalt eingestellt, damit dieses Gesetz hier heute nicht nur diskutiert wird, sondern letztendlich auch schnell in die Tat umgesetzt werden kann.
(Beifall CDU)
Das heißt allerdings nicht, dass wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf jetzt ohne Kommentierung und ohne Korrekturen passieren lassen wollen. Ich kann Ihnen sagen: Wir stehen dieser Erhöhung des Sinnesbehindertengelds für Blinde von 400 auf 472 Euro sowie des Nachteilsausgleichs für Gehörlose von 100 auf 136 Euro und für Taubblinde von 500 auf 608 Euro offen gegenüber. Aber: Finanzieller Nachteilsausgleich ist das eine. Es geht darüber hinaus um viel, viel mehr und das genannte Frühstück, was wir hier mit den Betroffenen im Landtag hatten, hat das eigentlich gezeigt. Und ich weiß, Rot-Rot-Grün lässt keine Gelegenheit aus, uns Fehler der Vergangenheit unter die Nase zu reiben. Aber wir haben in der Vergangenheit auch hier im Landtag Initiativen eingebracht, die Rot-Rot-Grün abgelehnt hat. So möchte ich in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass wir, als wir das letzte Mal das Gesetz hier im Landtag angepackt haben, nämlich im Jahr 2018, einen Entschließungsantrag eingebracht haben, mit dem wir uns nicht nur für die Erhöhung ausgesprochen, sondern auch gesagt haben: Es geht darum, die Beratungsstrukturen zu stärken und nachhaltig zu sichern. Und es geht auch darum, es zu ermöglichen, dass sich Taubblinde, Gehörlose und Blinde ehrenamtlich engagieren können. Dieses Problem ist immer noch nicht gelöst und das passt auch zum damaligen Abstimmungsverhalten, denn in namentlicher Abstimmung hatten sich damals 44 Mitglieder des Landtags für ein Nein zu unserem Antrag ausgesprochen und 37 für ein Ja. Ich brauche Ihnen nicht sagen, wer das war, aber wir werden jetzt im Ausschuss genau auch an diesen Stellen nachschauen, ob wir das Gesetz da nicht auch verändern können, um letztendlich eine umfassende Verbesserung für die Betroffenen auf den Weg zu bringen.
(Beifall CDU)
Es ist kein Almosen, das diese Betroffenen über das Gesetz bekommen, sondern es ist ein gerechter Nachteilsausgleich für die Mehraufwendungen, die Menschen mit diesen Behinderungen haben. Hilfsmittel in diesem Bereich sind nicht nur teurer, sie sind auch durch die Inflation teurer geworden. Deswegen ist es notwendig und nur gerecht, diese Zahlungen zu erhöhen. Thüringen kann dabei nicht an die Spitze gehen, aber wir sollten uns am Durchschnitt der Erhöhung bzw. der Zahlungen von Deutschland messen lassen. Das werden wir deswegen auch im Ausschuss an dieser Stelle diskutieren. Ja, es sind in der Vergangenheit Fehler gemacht worden und die Kürzung beim Blindengeld ist etwas, was wir als CDU im Nachhinein als falsch festgestellt haben. Man kann es nicht rückgängig machen, aber ich finde es ehrlich gesagt ungerecht, diese lange Zeit nicht zu nutzen, um auch zuzugestehen, dass man in der Politik falsche Entscheidungen trifft. Deswegen hoffe ich, dass wir uns im Ausschuss nicht an der Vergangenheit festhangeln, sondern im Sinne der Betroffenen nach vorn schauen und deswegen ein Gesetz verabschieden, was zeitgemäß ist und letztendlich den Betroffenen Hilfe bringt.
(Beifall CDU)
Ich möchte für die CDU-Fraktion deswegen beantragen, dass dieser Gesetzentwurf an den Sozialausschuss, aber auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, denn es sind nicht unerhebliche Gelder, die hier gebunden werden, und auch die Verantwortung für unsere nachfolgenden Generationen ist es wert, es auch bei den Haushältern zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Liebe Frau Meißner, zum einen freue ich mich sehr, auch für die Betroffenen, für Blinde, Sehbehinderte, für Taube und all die, die von diesem Gesetz profitieren, dass die CDU bereits in der Haushaltsverhandlung dem Vorschlag dem Grunde nach zugestimmt hat und wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf die materielle Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage anpassen. Um noch mal auf Ihre Rede einzugehen: Man kann schon Dinge ändern. Wir haben es getan, wir haben als Rot-Rot-Grün das Gesetz wieder in Gang gesetzt, den Nachteilsausgleich wieder geschaffen. Ich stimme Ihnen bei einer Sache vollkommen zu, aber dann lassen Sie uns das auch konsequent machen: Jetzt fünf, zehn Jahre in die Vergangenheit zu blicken, nützt den betroffenen Menschen nichts, sondern wir müssen ziemlich zügig nun den Gesetzentwurf durchbringen, damit die Landesregierung und auch die Verwaltungen eine Gesetzesgrundlage haben, um die Anpassung vorzunehmen. Dass die Anpassung notwendig ist, ist, glaube ich, jedem erst mal ganz allgemein eingängig. Wir reden hier seit Monaten über die allgemeinen Preissteigerungen insgesamt. Zum Zweiten haben wir immer deutlich gemacht, dass wir bei der sozialen Ausgleichszahlung nicht ins Hintertreffen geraten wollen, nur, weil wir in einem ostdeutschen finanzschwachen Bundesland leben, sondern dass wir uns am bundesweiten Durchschnitt orientieren, das ermöglichen wir mit diesen Zahlen jetzt umfänglich, sowohl was das Blindengeld als auch was das Gehörlosengeld betrifft, da sogar im oberen Drittel. Ich glaube, das ist eine gute Errungenschaft, mit der wir in die Anhörung gehen können. Ich freue mich, wenn wir hier eine Mehrheit dafür finden, heute diesen Gesetzentwurf in die Anhörung zu geben, dort insbesondere die Betroffenen selbst zu Wort und zur Aussage kommen zu lassen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss. Ich sehe eine Überweisung an den Finanzausschuss als nicht notwendig an, weil der Finanzausschuss die finanziellen Grundlagen schon in seiner Debatte um den Haushalt gegeben hat. Lassen Sie uns das Verfahren also verkürzen und nicht in unnötiger Weise erweitern. Der Finanzausschuss hat getagt und die Gelder bereits im Landeshaushalt 2023 freigegeben. Jetzt müssen wir im Sozialausschuss die fachliche Untersetzung nachschieben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste hier und im virtuellen Raum, ich kann gleich vorab sagen, dass wir als Freie Demokraten den Gesetzentwurf sehr gern mit an den Sozialausschuss überweisen, weil uns an der Stelle natürlich auch sehr interessiert, wie die betroffenen Gruppen zu der Erhöhung und überhaupt auch zu der Summe und der Darstellung stehen. Für Menschen, die eine Sinnesbehinderung haben, entstehen höhere Kosten, wenn es darum geht, an der Gesellschaft teilzuhaben, und die sollen mit diesem Sinnesbehindertengeld abgegolten werden. Ich bin aber völlig bei Frau Meißner, das allein wird das Problem nicht lösen. Ich erinnere an eine Anhörung, die wir erst kürzlich hier in diesem Hause hatten, wo wir es versäumt haben, dafür zu sorgen, dass eine Gebärdenübersetzung stattfindet. Das sind Sachen, bei denen wir uns alle wieder regelmäßig das Thema auch ins Bewusstsein holen müssen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung passiert nicht nur in Form von diesem Sinnesbehindertengeld. Wir haben an ganz vielen verschiedenen Stellen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Woran uns gelegen ist, ist, dass die alle so sinnvoll ineinandergreifen, dass am Ende keine Lücken entstehen. Frau Meißner hat es angesprochen: Es gibt nach wie vor große Schwierigkeiten, gerade für gehörlose Menschen, wenn es um ehrenamtliche Arbeit, um ehrenamtliche Teilhabe geht, dort Gebärdendolmetschen zu finanzieren. Das ist für Vereine schwierig; und wenn ich mir angucke, was eine Gebärdendolmetscherstunde kostet, da kommt man mit 136 Euro auch nicht weit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das sind die Fragen, die sich an der Stelle stellen. Wir diskutieren das sehr gern mit den Betroffenen in einer Anhörung, was diese Unterstützung bringt und was vor allem weitere Unterstützung bringen kann, was noch gebraucht wird. Zu einer Politik für mehr Teilhabe gehört eben mehr als nur finanzielle Unterstützung, sondern generell das Absenken von Hürden und das Schaffen von Teilhabemöglichkeiten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir unterstützen das, freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, wir haben jetzt schon ganz viel gehört und ich bin froh, dass wir uns hier in diesem Hohen Hause einig darüber sind, dass wir dieses Gesetz anfassen müssen. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und natürlich, Frau Baum, sind wir noch lange nicht dort, wo wir eigentlich hinkommen müssen, um dem Ganzen gerecht zu werden. Aber ich bin Ihnen allen sehr dankbar, dass wir zumindest in einer Sprache sprechen und, Frau Meißner, auch an Sie vielen Dank dafür, und klar ist es richtig, ich bin auch kein Mensch, der rückwärtsgewandt ist, sondern nach vorn blickt. Deshalb, es wurde schon gesagt, wie die Erhöhungen aussehen, wir haben auch in der Koalition über die Zahlen gestritten, aber am Ende ist es ein Kompromiss, den wir hinbekommen haben, und es ist wieder ein kleines Puzzleteilchen, was dazugekommen ist, um den Menschen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen. Wir als Bündnis 90/Die Grünen treten natürlich für eine inklusive Gesellschaft auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen und arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie brauchen. Dafür ist diese Unterstützung unbedingt notwendig. Es ist aber auch wichtig, die Gespräche direkt zu führen, das wurde auch schon gesagt. Bei Gesprächen, die wir alle führen, die ich im Wahlkreis, hier im Landtag führe – dort erfahren wir am Konkretesten, wo gerade der Schuh drückt und die Unterstützungen notwendig sind. Und es ist ein Nachteilsausgleich und kein Zuschuss, der irgendwo angerechnet wird, und das ist auch gut und richtig so. Mein großer Wunsch ist, dass wir das jetzt schnell im Ausschuss behandeln, anhören und das Geld rechtssicher am 01.07. austeilen können. Das ist das richtige Signal und ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich dafür einzusetzen, dass wir dieses Gesetz schnell zu einem guten Ende bringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Aus der Landesregierung? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung bestätigt. Es gibt den Antrag, zusätzlich an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und der fraktionslosen Abgeordneten Bergner und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7464 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7533 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das sehe ich nicht. Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU gewünscht? Das sehe ich ebenfalls nicht.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Herr Ko-
walleck!) Gut, ich richte mich natürlich nach dem, was der Parlamentarische Geschäftsführer sagt. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kowalleck, damit haben Sie das Wort.
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten vorhin das Thema direkt gewählt, aber gut, wir sind natürlich in Abstimmung und deswegen begründe ich jetzt auch noch mal den Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt. Mit der Erweiterung des Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes um das Themenfeld Energie und der Zuführung weiterer Mittel zum damit verbundenen Sondervermögen noch während des laufenden Haushaltsjahres 2022 sollte schnelle und unbürokratische Hilfe angesichts der Energiekrise ermöglicht werden. Allerdings konnten bisher nicht alle Ziele des Gesetzes erreicht werden. Daraus ergibt sich weiterer Anpassungsbedarf. Insbesondere wurden im Verhandlungsprozess zum Änderungsgesetz abweichend vom ursprünglichen Entwurf der CDU-Fraktion in vielen Bereichen die Kriterien der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aufgenommen. Sie haben in unserer Begründung gesehen, dass wir auf diese Dinge eingegangen sind. Wie gesagt, wir wollen an dieser Stelle noch mal in die Diskussion treten und sehen, wie wir das Sondervermögen und die Hilfen noch verbessern können. Danke schön.
(Beifall CDU)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf steht im Kontext der Energiepreisentwicklung/-explosion, die wir seit der Zeit im Herbst 2021 zu beobachten haben. Man muss sich mal vergewissern, dass die kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Ukraine das dann sicherlich noch mal befördert hat, aber die Ursachen für die Preisentwicklung liegen weiter zurück. Das hat mit den Füllständen aus dem Jahr 2021 zu tun. Das hat auch mit der Unfähigkeit des von Herrn Habeck geführten Wirtschaftsministeriums zu tun, nicht frühzeitig auf die Gaskrise zu reagieren oder die Füllstände aufzufüllen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zurzeit – wenn mir das erlaubt ist und die Reaktion das auch provoziert – feiern wir gerade 63 Prozent Füllstände der Gasspeicher. Normal ist zu diesem Zeitpunkt des Jahres ein Füllstand von ca. 20 Prozent. Die restlichen 43 Prozent hat dieses Land sehr, sehr teuer mit falsch initiierten Einkäufen bezahlt.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Gazprom und ihre Anteilseigner!) Ja, gut, dann gehen wir zurück auf das Jahr 2011, auf den auch durch die Grünen provozierten voreilig und falsch organisierten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Ich denke, das muss man noch mal zum Thema machen, dass wir das weiternutzen, damit nämlich genau das, worüber wir heute eigentlich diskutieren, nämlich Folgen ausgleichen zu müssen, von falschen Entscheidungen im Wege der Energiewende, im Wege der Ausstattung dieser Volkswirtschaft mit energetischen Produkten, auch mit der Leugnung, weiter auf fossile Energien angewiesen zu sein, dass wir das nun zulasten des Steuerzahlers teuer ausgleichen müssen. Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nimmt vor, dass das, was längst überfällig war, auch dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei vielerlei betroffenen Institutionen, Kommunen, Schulen, Kindergärten. Hier sind pauschale Lösungen gefunden. Da kann ich nur in Richtung Finanzministerium sagen, das ist endlich mal einfach bürokratisch und damit auch schnell, aber – noch mal ganz ausdrücklich – längst überfällig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben alle die Diskussionen gehört, wir haben Demonstrationen miterlebt, wo die Betroffenen sich wirklich Sorgen gemacht haben, wie sie durch den Winter kommen, erstens mit der Versorgung durch Gas und zweitens bezahlbar, damit die Institutionen auch erhalten bleiben. Insofern holen wir hier nach, was längst überfällig ist. Jetzt ist der Winter rum, wie gesagt, wir erleben, dass er nicht nur mild war, sondern dass sich die Gaslage auch entgegen dieser teilweise panikartigen Vorankündigungen ganz vernünftig entwickelt hat. Das ist nicht nur der milde Winter, das ist auch den normalen Verbräuchen und leider eben auch der Zurückhaltung bzw. den rezessiven Tendenzen in der Industrie geschuldet. Es ist einfach weniger produziert worden. Und für die geringere Produktion und die sich zurückentwickelnde Volkswirtschaft sollte sich keiner feiern. Wir erleben, dass sich große Industrien leider aus Deutschland zurückziehen. Wir haben in Thüringen auch Schließungen, Insolvenzen erlebt, und ich befürchte, das ist noch nicht das berühmte Ende der Fahnenstange, sondern das wird weitergehen. Das ist konjunkturell kein guter Ausblick.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deshalb ist das nur ein Teil der Vision, die wir hier haben, das jetzt etwas auszugleichen, was diejenigen, die den Ausgleich erhalten, auch nicht verschuldet haben und brauchen, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Zum Gesetzentwurf der CDU, zur Änderung: Ja, wir erleben, dass die Hilfsgelder, die wir gemeinschaftlich hier beschlossen haben, bei den Betroffenen nicht ankommen. Es ist zunächst natürlich mal zu nennen, was ich eingangs gesagt habe, dass die Energiepreisexplosion sich heute nicht mehr so intensiv darstellt, wie wir das vor einem halben Jahr befürchten mussten oder wie sie sich dort abzeichnete. Bitte erinnern Sie sich noch alle, dass letztlich grassierte, dass eine Gaspreisentwicklung oder -explosion von bis zu dem Zehnfachen der Vorjahreswerte zu befürchten war. Wir haben jetzt durch Gaspreisbremsen, aber auch durch Entwicklungen der Märkte teilweise Gaspreise an den Spotmärkten, die unterhalb des Niveaus liegen, das wir zu Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen haben verzeichnen können. Das entspricht ungefähr dem Preisniveau aus dem Herbst 2021. Wir sind aber noch lange nicht durch, wie gesagt, wenn es nach den Grünen geht, wollen wir die AKWs abschalten. Das wird die Lage noch mal verschärfen. Wir sehen auf den Märkten, dass wir einen steigenden CO -Ausstoß haben; das ist durch 2 die Wiederingangsetzung von Braun- und Steinkohlekraftwerken zur Deckung der Stromlücken. Das ist keine gute Entwicklung. Der eigentliche Verursacher von der gestiegenen CO -Emission ist nicht, 2 wie es häufig behauptet wird, Volker Wissing mit seinen Verkehrswerten, sondern das ist der Strommarkt, und das hat Herr Habeck zu verantworten. Worum es der CDU hier geht – das ist sehr begrüßenswert –, ist, dass man sagt, wir müssen die Gelder für die betroffenen Unternehmen leichter erreichbar machen, nicht um sie – sagen wir mal – aus dem Fenster heraus zu schmeißen, sondern um den betroffenen Unternehmen wirklich zu ermöglichen, an die Gelder zu gelangen. Ein Fehlerinstrument ist der Begriff der drohenden Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit, was viele Unternehmen bewogen hat, genau diesen Tatbestand nicht in Anspruch zu nehmen, denn wenn sie einen solchen Antrag stellen, ist ihre Bonität im Keller, die Schufa stellt die Ampeln auf Rot und die Kreditwürdigkeit der Unternehmen ist nicht mehr gegeben und damit ist die wirtschaftliche Existenz nicht mehr nur gefährdet, sondern wahrscheinlich aufgelöst. Insofern ist es ein untaugliches Instrument. Wir haben jetzt hier eine mildere Zugangsberechtigung. Man muss auch noch mal sehen, dass man vielleicht in der Diskussion, die wir im Ausschuss führen, darüber sprechen kann, ob die Verdoppelung wirklich das einzig sinnvolle Instrument ist. Man muss eigentlich sehen, wie viel Prozent der Energieeinsatz innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ausmacht. Es gibt Unternehmen, die bei einer Verdoppelung trotzdem noch von 1 auf 2 Prozent springen, es gibt aber Unternehmen – wie ein Lackierbetrieb im Handwerksbereich oder eine Konditorei, die über den Gasofen ihre Produkte herstellt –, wo die Energie natürlich einen ganz anderen Faktor in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellt. Da kann auch eine 50-prozentige Steigerung schon eine große wirtschaftliche Existenz gefährden. Insofern, eine gute Initiative. Die Initiative der Landesregierung ist überfällig. Insofern werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zunächst von Rot-Rot-Grün sollen Unschärfen in dem Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz ausgeräumt und notwendige Konkretisierungen vorgenommen werden. Denn auf diesem Weg wollen wir eine rechtssichere Auszahlung der Energiehilfen aus dem Sondervermögen an die Anspruchsberechtigten ermöglichen. Dies war und ist durch die gesetzlichen Formulierungen momentan auf Basis von Richtlinien eben nicht immer möglich. Konkret geht es hier um die Mittel an die kommunale Familie. Da gibt es zum einen die 50 Millionen für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Abfederung der Mehrausgaben aufgrund von Energiepreissteigerungen. Hinzu kommen weitere Millionenhilfen für Schulträger, Sportstätten und Kindertageseinrichtungen. Zusammengenommen ermöglichen wir mit dem Gesetzentwurf die Auszahlung von 87 Millionen Euro. Das ist im Kern das einzige Ziel von Rot-RotGrün mit diesem Gesetzentwurf, das darin besteht: Rechtssicherheit für die Auszahlung der Energiehilfen an die kommunale Familie. Sehr geehrte Damen und Herren, dass mit der Bereitstellung der Hilfen im Sondervermögen immer eine gewisse Erwartungshaltung verbunden ist, können wir nachvollziehen. Ob es aber immer besser ist, wenn wir uns jetzt zum dritten Mal seit Oktober 2022 an das Sondervermögensgesetz, an das Richtungsgesetz setzen, wie von der CDU nun vorgelegt, da bin ich mir nicht sicher. Die letzten Änderungen haben leider nicht zur zielgenauen Ausführung des Gesetzentwurfs beigetragen. Denn es ist oft diese Mentalität von politischer bis hysterischer Ungeduld, die bei der Ausreichung von öffentlichen Mitteln und Hilfen für Probleme sorgt – immer nur schnell und auf den öffentlichen Effekt haschend und sich am Ende wundern, warum Fehler entstehen. Wichtig war am Ende meist nur, dass „CDU“ über dem Gesetz steht. Ob der Gesetzestext im Vollzug umsetzbar ist, hat trotz mehrerer entsprechender Hinweise – auch von uns – oft nicht interessiert. Aber, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die vorliegenden Gesetzentwürfe werden im weiteren parlamentarischen Verfahren einen anderen, besseren Weg nehmen, das hoffe ich, und ich beantrage daher die Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie alle wissen, wir befinden uns jetzt seit Jahren schon im Dauerkrisenmodus, begonnen mit der Coronapandemie, ging es im vorigen Jahr weiter mit dem Ukrainekrieg und seinen Auswirkungen. Aufgrund der Krisensituation gerade im Energiebereich haben wir als CDU-Fraktion im vorigen Jahr die Initiative ergriffen und das Sondervermögen neu ausgerichtet, insbesondere im Hinblick auf die Energiekrise, auf die Unterstützung, die im Bereich der Wirtschaft, im Bereich der Institutionen, Vereine, des täglichen Lebens gebraucht wird. Und im vergangenen Dezember – das wissen Sie auch – haben wir auch auf unsere Initiative noch mal zusätzlich darum geworben, dass 50 Millionen Euro mehr an Aufstockung für unsere kommunale Familie dazukommen. Das war ein ganz wichtiger Beitrag auch für diejenigen, die sich vor Ort engagieren und hier auch um Unterstützung ringen. Es ist deshalb gut, dass wir dieses Sondervermögen zur Bewältigung der Energiekrise zumindest für einen Zeitraum haben. Es ist noch besser, dass wir es finanziell gut ausgestattet und im Sinne der Vorsicht mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2025 versehen haben. Denn uns allen ist bewusst, dass die Energiekrise und die Auswirkungen des Ukrainekrieges nicht von heute auf morgen beendet sind, sondern das dauert eine Zeit, und wenn man vielleicht im vorigen Jahr noch geglaubt hat, der Ukrainekrieg ist schnell vorbei, dann sehen wir aktuell bei den Geschehnissen, dass es eben leider nicht so schnell vorbei sein wird. Mit Neugestaltung und Ausweitung des Sondervermögens hinsichtlich der Energiekrise haben wir zum einen das zugrundeliegende Gesetz mit seinen Zweckbestimmungen neugefasst und daraufhin den entsprechenden Wirtschaftsplan neu aufgesetzt. Seither haben wir diesen Wirtschaftsplan in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses auf der Tagesordnung. Wir beraten eventuelle Änderungen und vor allen Dingen in einem Monitoring die Umsetzung der einzelnen Titel in den jeweils zuständigen Ministerien. Uns als CDU ist es wichtig, dass die Mittel für die Thüringer Wirtschaft und die Thüringer Kommunen auch so effizient und schnell wie möglich dorthin ausgereicht werden, wo sie auch gebraucht werden.
(Beifall CDU)
Viele von uns sind in den Kreistagen, in den Gemeinde- und Stadträten aktiv und dann sehen wir auch vor Ort, wie dringend die Hilfe gebraucht wird.
(Beifall CDU)
Ich sehe das insbesondere in meinem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, der immer noch keinen Haushalt hat und der gerade auf die Unterstützung, die Gelder vom Land wartet. An dieser Stelle begrüße ich ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler des Heinrich-Böll-Gymnasiums in Saalfeld. Es geht hier eben nicht nur um Themen, die global sind, sondern die auch die Kommunen vor Ort betreffen. Ich habe gesagt, uns als CDU ist es wichtig, dass diese Mittel auch zielgenau dort ankommen, wo wir als Landtag gesagt haben, da werden sie gebraucht. Wir befürworten die Bemühungen zu einer unkomplizierten Ausreichung sehr, insbesondere was die 50-Millionen-Euro-Unterstützung für die Landkreise und kreisfreien Städte betrifft. Jedoch ist es schon bemerkenswert, dass Rot-Rot-Grün die Ausreichung an die Kommunen jetzt auf einmal über ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren regeln will. Meine Damen und Herren, uns überrascht es, dass das erst jetzt geschieht – viel zu spät.
(Beifall CDU)
Das hätte alles viel früher stattfinden können, stattdessen brauchen Sie ein Vierteljahr, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die pauschale Ausreichung nur über ein Gesetz zu regeln ist. Das müssen Sie mir an dieser Stelle mal erklären und die Vorrednerin von Rot-Rot-Grün konnte das an dieser Stelle auch nicht wirklich.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, im Monitoring zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit Datum vom 2. März hieß es, dass man sich noch in Abstimmung mit den Kommunen befinde, aber auf der Zielgeraden sei, um die Hilfen schnell an die Kommunen fließen zu lassen. Mit ihrer Trägheit konterkariert die Landesregierung hier den Grundgedanken des Energiesondervermögens.
(Beifall CDU)
An dieser Stelle braucht es schnelle Hilfen, damit wesentliche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge die Krise schadlos überstehen und die Kosten nicht an die Bürger weitergeben müssen. Das muss ein erkennbares Ziel der Landesregierung sein.
(Beifall CDU)
Der Schwarze Peter wird dabei immer hin und her geschoben, mal ist die Zuständigkeit nicht geklärt, mal gibt es angeblich keinen wirklichen Bedarf und besonders beliebt ist die Ausrede, dass die Zweckbestimmung in dem Gesetz, dem der Wirtschaftsplan zugrunde liegt, zu eng gefasst sei. Da wir Ihnen natürlich auch dabei immer sehr gut zuhören, liegt Ihnen heute nun auch unser Gesetzentwurf zur Änderung des Energiehärtefallhilfengesetzes vor. Insbesondere die Kriterien der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die auf Wunsch der rot-rot-grünen Koalition bei der gemeinsamen Erarbeitung des letzten Änderungsgesetzes aufgenommen wurden, haben sich in der Praxis als nicht zielführend erwiesen und werden in unserem Entwurf nun gestrichen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, Fakt ist, dringend benötigte Hilfen für Kommunen und Schulträger fließen seit Monaten nicht, weil es die Landesregierung nicht auf die Reihe bekommt.
(Beifall CDU)
An dieser Stelle sind Sie in der Pflicht, in den verschiedenen Bereichen zu helfen, denn wir – das habe ich an dieser Stelle auch gesagt – haben als Landtag dieses Sondervermögen für die Unternehmen, Institutionen, Vereine und Menschen in diesem Land auf den Weg gebracht und da ist die Landesregierung in der Pflicht, zu unterstützen und die Hilfen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, und das sehen wir auch in verschiedenen Bereichen, dass die Landesregierung das Ohr nicht an der Masse hat, dass hier nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert wird und da muss ein schnelles Umdenken geschehen, denn das ist einfach ihr Job, zu helfen, vor Ort zu helfen, und das mit der Unterstützung, die notwendig ist.
(Beifall CDU)
Wir als CDU-Fraktion haben unseren Job gemacht, wir haben die finanziellen Mittel in den Haushaltsberatungen im Beschluss des Haushalts unsere Ideen für das Land eingebracht und nun ist es eben auch an der Landesregierung,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist doch Quatsch!) hier zu unterstützen. Wir fordern Sie auch ganz klar auf: Legen Sie den Turbo ein, unterstützen Sie hier, helfen Sie den Menschen in diesem Land! Meine Damen und Herren, wir stimmen einer Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss zu und werden hier natürlich auch im Rahmen einer Anhörung noch weitere Anregungen bekommen. Aber uns liegt daran, hier schnell zu handeln, damit die Mittel auf den Weg kommen. Danke schön.
(Beifall CDU)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste! Leider ist Herr Kemmerich jetzt nicht mehr im Haus oder vielleicht nicht mehr im Saal, im Haus schon noch, aber dennoch auch an ihn gerichtet: Der Atomausstieg wurde am 01.07.2011 durch eine Mehrheit der Fraktionen von FDP und CDU im Deutschen Bundestag beschlossen. So viel zum Punkt Fake News.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Seit mehreren Jahren erleben wir, dass die Gase, die wir zum Heizen eingesetzt haben, bei einem Konzern, der sich Gazprom nennt, eingelagert und zwischengespeichert worden sind. Ein russischer Eigentümer hatte es geschafft, in den zurückliegenden Jahren die maßgeblichen deutschen Gasspeicher zu erwerben. Dieses erfolgte vor dem Hintergrund, der Markt wird es regeln, und die Regelungen haben wir gesehen, Gazprom wurde – was die Speicherkapazitäten angeht – enteignet. Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern uns, es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass Putins Russland die Ukraine, ein freies und demokratisches Land, mit einem Angriffskrieg überzogen hat, um es in seinen Einflussbereich einzugliedern. In der Folge mussten wir erleben, was eine durch die CDU geführte Bundesregierung verfehlte Energiepolitik – nämlich das Setzen auf vermeintlich billiges russisches Erdgas – nun bedeutet. Russland hat schon 2021 begonnen, den Export von Erdgas nach Westeuropa und in die Bundesrepublik zu reduzieren. In der Folge stiegen die Preise schon vor Beginn des Ukrainekriegs deutlich an und schnellten im Sommer letzten Jahres auf bisher unbekannte Höhen. Im vergangenen Jahr haben wir, unter anderem auch mit den Stimmen der CDU, das Corona-Sondervermögen in die Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Coronapandemie gewandelt. Damit sollten Zahlungen zur Erstattung von Mehrausgaben für Betriebswirtschaftsausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund gestiegener Energiekosten geleistet werden. Der Wirtschaftsplan sieht dafür 50 Millionen Euro zur Unterstützung vor. Weitere 50 Millionen Euro stehen zudem als Heizkostenzuschüsse an Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen frühkindlichen Betreuungsangeboten zur Verfügung. Aus dem vorgenannten Gesetz und der Veranschlagung im Wirtschaftsplan des Sondervermögens ergeben sich weder für die Kommunen noch für die Schulträger direkte Leistungsansprüche. Hier hat sich eine Schwachstelle im bestehenden Gesetz aufgetan. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen Weg schaffen, um auch den zuvor genannten Zahlungsempfängern die erforderlichen Hilfen zukommen lassen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht hierfür vor, dass pauschal nach dem Verteilungsschlüssel der kreislich allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes gezahlt wird. So erreichen wir eine schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme Ausreichung. Die zur Verfügung stehenden Mittel des Sondervermögens sowie die im Wirtschaftsplan enthaltenen Heizkostenzuschüsse an Kommunen für Sportstätten werden pauschal nach der Anzahl der Schüler, der betreuten Kinder bzw. der Einwohner an Kommunen, an Träger der Schulen in freier Trägerschaft ausgezahlt. Ebenfalls ist dies eine schnelle, zielgerichtete, rechtsichere und bürokratiearme Methode, die verfügbaren Mittel tatsächlich unter die Leute zu bringen. Der Antrag der CDU verfolgt ein ähnliches Ziel, den Kreis der Zuweisungsberechtigten zu erweitern, und wir sollten beide Anträge im Haushaltsund Finanzausschuss weiter beraten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte und muss nicht alles wiederholen, was meine Kolleginnen und Kollegen hier am Rednerpult schon gesagt haben, möchte aber die Gelegenheit nutzen, dann doch noch auf den einen oder anderen Punkt einzugehen. Es ist uns allen nicht neu, dass wir uns mit weltpolitischen Entwicklungen und auch mit deren bundespolitischen Folgen konfrontiert sehen und wir in dieser Konsequenz natürlich dann vor einiger Zeit hier im Hohen Haus mit breiter Zustimmung das Corona-Sondervermögen in ein Sondervermögen umstrukturiert haben, um den gestiegenen Energiepreisen und der Krise daraus entsprechend entgegenzuwirken. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit hier ausdrücklich nicht nutzen, um die große bundes- oder weltpolitische Debatte aufzumachen, wie das die FDP eingangs dieser Debatte versucht hat, sondern tatsächlich eine Möglichkeit diskutieren, hier mit Ihnen für die Kommunen und andere Einrichtungen und Träger in Thüringen Hilfen auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grund sehe ich den vorgelegten Gesetzentwurf der Regierungskoalition auch als ein Ermöglichungsgesetz; ein Ermöglichungsgesetz für die genannten Mittel aus der Umstrukturierung des Errichtungsgesetzes mit dem Auf-den-Weg-Bringen des entsprechenden Wirtschaftsplans. Wie Sie alle wissen, im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren und beschließen wir diesen Wirtschaftsplan in regelmäßiger und – ich denke – konstruktiver Weise immer wieder neu und passen ihn an und so sind dann entsprechend auch die genannten 50 Millionen Euro für Landkreise und kreisfreie Städte dort veranschlagt, entsprechend auch die genannten 12 Millionen Euro für die Schulen, 10 Millionen Euro für Kindergärten, 3 Millionen Euro für die Sportstätten usw. Das brauche ich hier nicht noch mal alles im Kleinen zu wiederholen. Aber allein die Veranschlagung im Wirtschaftsplan ist eben kein direkter Leistungsanspruch, der sich daraus ergibt. Deshalb sehen wir uns – und sicherlich auch die Landesregierung – dann doch mit dem Zuwendungsrecht in einem gewissen Konflikt, weshalb eben dieses Gesetz hier möglichst schnell Abhilfe schaffen soll und wird. Natürlich werden auch in Artikel 2, Sie haben es gesehen, freie Schulen, auch Schulträger staatlicher Schulen entsprechend berücksichtigt. 110 Euro schlagen wir pro Schülerin und Schüler oder für die Kindergärten ebenfalls 110 Euro pro Kind vor. Das können wir alles, sollten wir auch alles – wie gesagt und beantragt – im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren. Ich möchte aber zum Gesetzentwurf der CDU dann doch noch mal einen Halbsatz verlieren. Sie schreiben hier von außerordentlichen Belastungen – und ich zitiere –„[...] die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen,“ oder – in Nummer 3 – „[...] die absehbar ihre Funktionsfähigkeit bedrohen“ oder – Nummer 5, die im Gesetz geändert werden soll – „[...] die absehbar ihre Existenz bedrohen,“. Das sind vollkommen schwammige Formulierungen. Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Wir kommen da mit einer praktischen Auszahlung in diesem Bereich dann sicherlich auch in den Bereich der Billigkeitsleistungen. Ich frage Sie: Wer soll das alles prüfen? Wie lange soll eine solche Prüfung dauern, ob Zahlungsansprüche bestehen oder Zahlungen geleistet werden können?
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Die Formulie-
rung haben wir von Bayern!) Mit den Formulierungen „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“, die vorher drin waren, sind meiner Meinung nach klare Kriterien im Gesetz verankert und geregelt. Von daher sehe ich so, wie ich unseren Gesetzesvorschlag als Ermöglichungsgesetz sehe, Ihren Gesetzesvorschlag als Verhinderungsgesetz. Und, Herr Kowalleck, Sie haben gesagt: Der Job ist gut gemacht. Ich glaube, mit dem Gesetzentwurf haben Sie den Job eher nicht so gut gemacht. Nichtsdestotrotz bin ich auch der Meinung und bereit, diese beiden Gesetzentwürfe im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren. Vielleicht können wir dort, insbesondere was den CDU-Gesetzentwurf betrifft, noch einiges geraderücken. Ich bitte um Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Aus den Reihen der Landesregierung? Das ist der Fall. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über ein „Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen“ zur ersten Beratung vor. Ich möchte ganz ausdrücklich sagen: Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf, da er genau dem Zweck dient, wie er sich aus der Bezeichnung seines Artikels 1 ergibt, nämlich zur Vereinfachung der Ausreichung von Leistungen des Landes zur Bewältigung der Energiekrise durch eine pauschale und damit schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme Ausreichung. Ohne diesen Gesetzentwurf wären die im Thüringer Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetz und im Wirtschaftsplan des diesbezüglichen Sondervermögens vorgesehenen Mittel mit Zuwendungsrichtlinien zu unterlegen. Anschließend wären sie dann in einem Bearbeitungs- und vor allem zeitaufwändigen Bewilligungsverfahren unter nachgelagerter Prüfung des Nachweises der zweckgerichteten Verwendung zu gewähren. Der Gesetzentwurf entspricht damit auch ganz eindeutig der Intention der kommunalen Spitzenverbände, die sich ebenfalls für eine pauschale und einfache Ausreichung der Mittel ausgesprochen haben. Es ist hier schon angesprochen worden: Artikel 1 zum Beispiel, hier geht es um 57,35 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte für die allgemeinen Energiemehrkosten, für erhöhte Heizkosten in ihrer Funktion als Schulträger. Hier werden die Mittel ausgereicht wie im Finanzausgleichsgesetz die Schlüsselzuweisungen ausgereicht werden – also sehr einfach, sehr unbürokratisch. Auch die kreisangehörigen Gemeinden, die ebenfalls Schulträger sind, bekommen durch dieses Gesetz vereinfacht 1,65 Millionen Euro. Die Ausreichung orientiert sich ganz einfach an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, 110 Euro pro Schülerin, pro Schüler. § 3 regelt dann die pauschale Leistung an Kommunen zum Ausgleich der finanziellen Belastung hoher Energiekosten im Bereich der Kindertagesstätten – auch hier wieder sehr einfach: 110 Euro pro betreutes Kind. Schließlich sollen auch die Landkreise Leistungen erhalten: 3 Millionen Euro im Verhältnis der Einwohner der jeweiligen Kommune zur Gesamtbevölkerung des Freistaats. Auch hiervon profitieren die kreisangehörigen Gemeinden insbesondere in ihrer Funktion als Träger von Sportstätten. In § 5 geht es dann um erhöhte Energiekosten für die Hochschulen, auch die werden hier berücksichtigt. Es geht so weiter. Auch die Träger von freien Schulen erhalten über Artikel 2 dieses Gesetz entsprechende Leistungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unter Hochdruck teilweise im Dezember beschlossenen Änderungen des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes um die Erweiterung von Hilfstatbeständen zur Bewältigung der Energiekrise sind aus Sicht der Landesregierung nur dann sinnvoll für eine Entlastungswirkung, wenn sie schnell und unkompliziert bei den vorgesehenen Empfängern ankommen. Diesem Zweck, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird dieser vorliegende Gesetzentwurf vollauf gerecht, indem er eben eine erhebliche Beschleunigung der Mittelausreichung unter Beibehaltung der Vorgaben des Hilfefonds erreicht. Es ist sozusagen ein technisches Umsetzungsgesetz. Im Vergleich zu einer Bewilligung im Wege des Zuwendungsrechts erleichtert es den Vollzug – sowohl bei den Leistungsempfängern als auch beim Land –, und bindet damit erheblich weniger Personalressourcen. Die Landesregierung, wie ich schon eingangs gesagt habe, spricht sich daher ganz klar für diesen Gesetzentwurf aus und hofft auf eine schnelle Beschlussfassung, weil es insbesondere unseren Kommunen Planungssicherheit gibt. Und das ist meines Erachtens ein ganz herausgehobenes Ziel. Die CDU-Fraktion hat nunmehr kurzfristig eine viel grundlegendere Änderung des Thüringer Hilfefondsgesetzes vorgeschlagen. Ausweislich der Begründung soll auch damit eine schnellere und unbürokratischere Ausreichung bestimmter Mittel des Sondervermögens erreicht werden, weil diese Ziele bisher nicht hinreichend verwirklicht seien. Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird angestrebt, die maßgebliche Regelung in § 2 des Hilfefondsgesetzes erheblich auszuweiten und damit die Auszahlungsvoraussetzung grundsätzlich zu verändern. So nachvollziehbar wie es mit dem Blick auf den Mittelabfluss vielleicht erscheinen mag, so weitreichend können die Folgen sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel des Sondervermögens war und ist es, Hilfen in Härtefällen zu leisten. Deshalb wurden gerade im Bereich der privaten Haushalte, Unternehmen und Vereine Bedingungen für die Ausreichung der Mittel formuliert, wobei das Sondervermögensgesetz lediglich die haushaltsrechtliche Ermächtigung schafft, aber selbst keinen Leistungsanspruch begründet. Neben dem richtigen und offensichtlich tragenden Vorrang von Bundesmitteln sind diese Kriterien die, die eine Existenzgefährdung beschreiben. Nun sollen offenbar im Wesentlichen die Begriffe „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“ aus den Vorgaben von § 2 Abs. 2 des Gesetzes entfernt und durch Formulierungen wie „Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz“ oder „Bedrohung der Funktionsfähigkeit“ ersetzt werden. Ob damit ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Formulierung in dem Sinne erreicht werden kann, wie es die CDU in ihrer Begründung ausführt, bleibt zu diskutieren. Denn fest steht eines: Die Situation im Herbst des letzten Jahres, in der wir das Sondervermögen geschaffen und neu ausgerichtet haben, ist anders als die heutige Lage. Wir haben eine – Stand jetzt – gesicherte Energieversorgung. Die Marktpreise für Energie haben sich stabilisiert, ja, sie sind sogar teilweise deutlich gefallen. Die auf Bundesebene getroffenen Maßnahmen greifen. Das alles sind Gründe dafür, dass der noch Ende des letzten Jahres gesehene Bedarf für Härtefallunterstützungen in dieser Schärfe nicht mehr besteht und aus vielen Bereichen, auch aus der Wirtschaft, gar nicht mehr gefordert wird. Das ist auch sinnvoll, meine sehr geehrten Damen und Herren. Öffentliche Mittel werden dadurch geschont und für den Fall vorgehalten, dass sich die Situation wieder ändert.
(Beifall SPD)
Wir alle wissen, die Situation ist volatil, die Energiemärkte bleiben volatil und dafür sollten wir eine Reserve vorhalten, denn immerhin läuft dieses Sondervermögen noch bis zum Ende des Jahres 2025. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verwehren uns keiner Diskussion zur Anpassung des Gesetzes – selbstverständlich –, wenn diese im Einklang mit dessen Grundanliegen steht und tatsächliche Verbesserungen mit sich bringt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Ich will in Ergänzung dessen, was Minister Maier vorgetragen hat, einen Punkt herausgreifen, der das Wirtschaftsministerium explizit betrifft, und zwar zwei Sätze im Begründungstext des CDU-Antrags. Ich beziehe mich auf die Begründung zu 1., und hier ist zu lesen: „Auch seien die vom Landtag gesetzten Kriterien zur Ausgestaltung des Existenzsicherungsprogramms sehr eng gefasst. Trotz dieser Erkenntnis, hat es die Regierung unterlassen, dem Landtag einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Gesetzes und zur Lockerung der vorgegebenen Kriterien zu unterbreiten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesem Versäumnis begegnet werden.“ Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat kein Versäumnis, die Landesregierung hat aktuell gehandelt. Ich will ganz kurz, um die Redezeit nicht zu sehr zu verlängern, auf Folgendes hinweisen: Ich bin dem Landtag sehr dankbar, dass er Mitte Oktober das Sondervermögen erweitert hat. Ich bin dem Landtag dankbar, dass der Haushalts- und Finanzausschuss auf der Basis der Kriterien der Existenzgefährdung durch Überschuldung bzw. drohende Insolvenz 120 Millionen ins Gesetz bzw. in den Wirtschaftsplan geschrieben hat. Mitte Oktober verabschiedet, hat der Freistaat Thüringen zum 1. Dezember das Existenzsicherungsprogramm auf den Weg gebracht. Es gibt kein anderes Bundesland, dass das in dieser Schnelligkeit geschafft hat.
(Beifall SPD)
Oder sollte ich sagen: Es gibt kaum ein Bundesland, das überhaupt eigene Landesmittel in die Hand nimmt, um Unternehmen zu stützen. Es wird viel geredet, viel diskutiert, aber es kommt wenig dabei raus. Minister Maier hat bereits darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz und die Verankerung im Wirtschaftsplan der Situation im Sommer bzw. im Herbst geschuldet waren. Diese Situation hat sich mittlerweile verändert. Weshalb trete ich noch mal ans Pult? Meine Damen und Herren, parallel zur Verabschiedung des Existenzsicherungsprogramms am 01.12. mit der Freischaltung der entsprechenden Plattform hat der Bund einerseits durch die Ministerpräsidentenkonferenz und andererseits durch das Wirtschaftsministerium angekündigt, für kleine und mittelständige Unternehmen einen Härtefallfonds aufzulegen. Das hat er getan. Wir haben im November als Wirtschaftsministerkonferenz Eckpunkte vereinbart. Bei einer solchen Konferenz ist der Wirtschaftsminister quasi Zuhörender, Mitdiskutant, aber nicht Beschließender. Wir haben diese Eckpunkte auf den Weg gebracht und in der Hoffnung, dass es zum 1. Januar startet, hat das Wirtschaftsministerium am Ende – leider, leider – entschieden, doch einen ganz anderen Weg zu wählen. Aber, meine Damen und Herren, wir sind jetzt mit dem Bund und auch mit dem Haushaltausschuss des Bundestags einig, wie dieses Programm gestaltet werden wird. Ich werde die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses Ende dieser Woche, spätestens Anfang der nächsten Woche darüber unterrichten, was die Ressortabstimmung in unserer Regierung ergeben hat. Wir werden also, meine Damen und Herren – das ist gerichtet an die CDU –, einen Fonds von reichlich 26 Millionen Bundesgeld haben, der mit völlig anderen Kriterien versehen ist. Beispielsweise werden das EBIT und die Absenkung des EBITs eine Rolle spielen, auch die Frage, inwieweit die Energiekosten quotal gestiegen sind usw. Es macht aus diesem Grund keinen Sinn, unsere 120 Millionen von den Kriterien zu befreien, weil wir dann im Laufe der Zeit sehen werden – und da bitte ich dann den Haushalts- und Finanzausschuss, zu gegebener Zeit darüber zu beraten –, ob diese 26,5 Millionen des Bundes ausreichen. Wir gehen davon aus, aber wir wissen es nicht. Die Situation hat Minister Maier beschrieben, viele Unternehmen brauchen diese Hilfe mittlerweile nicht mehr. Summa summarum, weil es diese parallelen Verhandlungen des Bundes gegeben hat, hat es keinen Sinn gehabt, an das Existenzsicherungsprogramm oder dessen Kriterien heranzugehen. In der neuen Richtlinie werden Sie drei Komponenten finden, nämlich das Existenzsicherungsprogramm, Hilfen für KMU und Hilfen für energieintensive KMU. Diese Richtlinie wird im Einklang mit dem Bund dieses Problem heilen, das Sie hier vermeintlich sehen. Im Übrigen sage ich einmal mehr: Das Entscheidende wird sein, ob wir uns jetzt auf den Weg machen und Unternehmerinnen und Unternehmer so aufstellen, dass sie im nächsten, spätestens im übernächsten Winter ihre Energieeffizienz gesteigert, ihren Energieverbrauch gesenkt, ihre Energieträger umgestellt haben, damit wir nicht weiterhin flankierendes Steuergeld in Form von Zuschüssen oder Krediten benötigen, um den Unternehmen unter die Arme zu greifen. Das haben wir auf einen guten Weg gebracht, denke ich. Die Diskussion läuft. Es bedarf also, meine Damen und Herren, in diesem Begründungstext keines Fingerzeigs auf die Regierung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Um das Wort für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert gebeten. Bitte. Es kommt nicht so häufig vor, liebe Schülerinnen und Schüler, es ist ganz selten, dass sich drei Ministerinnen und Minister zu diesem Thema melden. Der Innenminister hat sehr gut und auch ausführlich und in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Dinge zunächst mal auf den Tisch gelegt. Aber ich möchte den Schülerinnen und Schülern das, was Herr Kowalleck gesagt hat, verbildlichen. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die CDU einen Mangel heilen möchte. Ich möchte es so formulieren, ich denke, dass Sie alle begeisterte Mathematikschülerinnen und ‑ schüler sind, dass Sie mit Sachaufgaben gut betraut sind, und die Aufgabe des Landtags, die an die Landesregierung mit diesem Sondervermögen gestellt wurde, war: Ich habe zwei Blöcke, die passen nicht zusammen, das heißt, die Aufgabe ist nicht lösbar, und ich gebe Ihnen 45 Minuten Zeit, diese Aufgabe zu lösen. Denn auf der einen Seite ist das ein Corona-Sondervermögen, ein Vermögen, das nur ganz akute Notlagen absichern sollte und auch noch soll, es ist noch ein Corona-Sondervermögen. Auf der anderen Seite wollte der Landtag, natürlich auch die Landesregierung, Betrieben, Institutionen und letztlich auch Schulträgern helfen, dass man, wenn man zu hohe Energierechnungen hat, die erst einmal bezahlen kann, dass man gut durch das Jahr kommt. Nun muss man wissen, dass die Kommunen nicht insolvent gehen können, deswegen nur bei den Unternehmen. Deswegen hatten wir tatsächlich ein Problem, das nicht so einfach lösbar ist. Herr Kowalleck, es ist nicht so gewesen, dass es hieß: Mach das mal schnell und dann geht das auch. Sie wollten es auch noch unbürokratisch lösen. Wenn ich aber, das wissen wir aus der Coronakrise, einem Unternehmen Geld gebe, habe ich Rahmenbedingungen geschaffen, wann darf der Wirtschaftsminister oder die TAB das auszahlen. Das müsste ich auch auf die Kommunen übertragen. Das heißt, ich hätte sagen müssen, welche Kommune hat im Jahr 2022 definitiv seine Energierechnung nicht bezahlen können, und da wären wir zu dem Schluss gekommen, es wäre keine gewesen – also eine nicht lösbare Aufgabe. Ich möchte einen Hinweis zu dem Gesetzentwurf geben, den die CDU jetzt eingebracht hat. Herr Tiefensee hat schon mal sehr plastisch einiges besprochen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir im Finanzausschuss im öffentlichen Teil zum Sondervermögen einen Antrag eines Abgeordneten hatten, der nach einem Wortprotokoll gefragt hat. Der Abgeordnete hatte nicht umsonst nach dem Wortprotokoll gefragt, sondern ich interpretiere jetzt mal, mutmaße, dass er auf die Abgeordnetenrechte abgestellt hat. Und wenn Sie jetzt so, wie das Gesetz mit allen Mängeln, die Herr Tiefensee aufgegeben hat, nämlich, wir müssen jetzt Einzelprüfung, wir können keine Pauschalprüfung machen, nichts geht mehr, sondern es muss eine absolute Einzelprüfung stattfinden mit Verwendungsnachweisprüfung usw.: Wir wissen momentan noch gar nicht, welche Abgrenzung Sie möchten, das müssen Sie bitte noch darlegen. Aber achten Sie bitte darauf, dass die Rechte der Abgeordneten im Thüringer Landtag nicht dadurch noch mal mehr eingeschränkt werden. Beachten Sie die Urteile, zumindest das Urteil von Mecklenburg-Vorpommern zu dem Sondervermögen, das dort beklagt wurde. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Liebe Kollegen, sehr geehrte Ministerin und Minister! Ich freue mich, dass wir heute, auch gerade für unsere Besucherinnen und Besucher, so eine Erklärstunde haben, wie Gesetze entstehen und wie sie zum Schluss dann auch Wirkungen entfalten,
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Kann nicht
schaden!) deswegen freue ich mich auch, dass die drei SPDMinister augenscheinlich hier Ausgang ans Pult hatten.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Großartig war
das!) Mal schauen, ob sich vielleicht jetzt auch noch weitere Kollegen hier mit beteiligen wollen. Insgesamt ist es gut, wenn wir hier so intensiv darüber diskutieren. Von daher will ich hier auch noch mal drei Punkte festmachen. Ich will noch mal erinnern, und das wurde in der Runde auch schon getan, wie dieses Sondervermögen zustande gekommen ist. Wir haben hier im Oktober relativ zügig und vor allen Dingen auch immer unter dem Vorhalt, wir wären nicht schnell genug als Parlament, damit die Regierung endlich handeln kann, dieses Gesetz beschlossen und dann ist erst mal relativ wenig passiert.
(Beifall CDU)
Da will ich Herrn Minister Tiefensee insoweit in Schutz nehmen, dass er der Erste war, der gehandelt hat. Das muss man sagen. Beim Rest ist erst mal nichts passiert. Auch auf Anfragen gab es wenig Rückmeldung. Ich will mal in Richtung der Krankenhaushilfen sprechen, wo es auch Anfragen von den verschiedenen Kliniken gab und es hieß, na ja, da gibt es noch nichts und da haben wir noch nichts und da wollen wir auch eigentlich gar nichts machen, obwohl dieses Geld im Sondervermögen verankert ist. Sie haben also seitdem wenig gemacht. Wir haben jetzt März und Sie haben das zu Recht gesagt, die Welt hat sich weitergedreht, aber die Kosten haben sich eben auch weitergedreht.
(Beifall CDU)
Und wenn ich letzte Woche einen Kindergartenbesuch hatte, bei dem mir der freie Träger erzählt hat, er hätte eigentlich mit 3.800 Euro Energiekosten gerechnet, es sind jetzt 10.000 Euro geworden – und das trägt sich von Einrichtung zu Einrichtung weiter –, dann ist es eben schon eine Frage, wie das zum Schluss zu finanzieren ist. Das ist für die freien Träger gerade ein riesiges Problem und sorgt für die Diskussion, dass jetzt eben überlegt wird, wie dieses Geld refinanziert werden kann, und da fehlt das Geld, was das Land eigentlich zahlen sollte, schon seit sehr langer Zeit.
(Beifall CDU)
Was die Formulierung betrifft, die wir hier aufgeschrieben haben: Herr Minister Tiefensee hat uns bei verschiedenster Gelegenheit immer wieder ins Stammbuch geschrieben, das Parlament hätte ein Gesetz beschlossen, das vollzieht er, und das Gesetz wäre so eng ausgelegt, dass er eben die Kriterien für sein Förderprogramm nicht weiter fassen kann. Diese Aufgabe hat er uns mitgegeben. Er hat selbst keinen Vorschlag gemacht, aber er hat uns immer wieder gesagt, wenn ihr wollt, dass es breiter ausgelegt werden kann, dann braucht es dort eine Erweiterung. Ich will noch mal erinnern, wie diese sehr strenge Regelung hier ins Gesetz gekommen ist. Die ist deswegen ins Gesetz gekommen, weil es einen Vorschlag gab und Rot-Rot-Grün diese Verschärfung haben wollte. Deswegen steht sie jetzt so drin. Deswegen gibt es auch so wenig Anträge aus der Wirtschaft, weil eben die Kriterien so streng sind.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Nein, weil sich die Lage geändert hat!) Deswegen haben wir diese Aufgabe aufgenommen, die uns Herr Minister Tiefensee aufgegeben hat, und haben hier einen Vorschlag gemacht, der im Übrigen schon seit sehr, sehr langer Zeit in Bayern funktioniert – und die bayerischen Kollegen, mit denen haben wir uns dazu auch abgesprochen – und der dort eben nicht zu Rechtsunsicherheiten geführt hat. Von daher bin ich verwundert über die Einschätzung von Herrn Kollegen Huster, aber die Praxis zeigt ja, dass die Bayern es in der Regel nicht ganz so schlecht machen und auch in den Rankings nicht ganz so schlecht dastehen im Vergleich zu uns Thüringern.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Er heißt aber Hande, nicht Huster!) Von daher sollten wir uns vielleicht von dort inspirieren lassen. Deswegen, finde ich, sollten wir das auch in der Ausschussberatung sehr intensiv tun. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Herr Bühl, jetzt haben Sie es geschafft, mich doch noch mal zu motivieren, und mich hier vorn an der Diskussion zu beteiligen, weil ich glaube, wir müssen auch mal einige Sachen wieder geraderücken, die Sie versucht haben, hier darzustellen.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das war
aber falsch!) Erstens war es wirklich sehr amüsant – aber das ist jetzt eher so ein parlamentarischer Insider, der ist gar nicht für die Öffentlichkeit –, dass Sie jetzt an dieser Stelle, wo Sie merken, dass das mit dem Sondervermögen nicht so funktioniert, wie Sie sich das vorgestellt haben, Rot-Rot-Grün für diesen Gesetzentwurf verantwortlich machen. Seit Oktober ist die CDU-Fraktion durch das ganze Land gezogen und hat gesagt, dieses Sondervermögen war unsere Idee, war unser Gesetzentwurf, das ist das, was wir auf den Weg gebracht haben. Da haben wir Ihnen damals schon gesagt, dass das nicht richtig ist, wenn man in den Parlamentsprotokollen nachguckt. Jetzt scheint aus Ihrer Sicht etwas nicht so zu funktionieren, wie Sie es sich vorstellen, dann sind Sie es natürlich nicht, sondern dann sind es die anderen. Das ist im Prinzip auch das Problem Ihrer politischen Verantwortungswahrnahme. Sie wollen im Prinzip für nichts verantwortlich sein, was Sie wirklich gestalten, nach vorn entwickeln. Sie wollen sich im Prinzip darstellen, also ob Sie diejenigen sind, die immer für das Gute verantwortlich sind, für das Schlechte die anderen. Und manchmal habe ich bei Ihnen den Eindruck, Sie scheinen dieses Land aus der Opposition heraus regieren zu wollen. Aber ich will Ihnen auch sagen, warum es nicht richtig ist, wenn Sie hier darstellen, das funktioniert nicht in diesem Bereich des Sondervermögens. Wenn man die Bildung eines Sondervermögens in Höhe von insgesamt im Oktober dann 407 Millionen Euro zum Anlass nimmt, dass dieses Sondervermögen in dieser Höhe einfach nur zur Auszahlung des Geldes gedacht ist, also im Prinzip ein finanzieller Freibrief an die Finanzministerin und Landesregierung, das Geld über das Land zu verteilen – Frau Taubert hat sehr deutlich gemacht, wozu dieses Sondervermögen vom Landtag gedacht war. Es war gedacht, sich als Land in Bereitschaft zu bringen, dort einzugreifen, wo die Energiepreisexplosion tatsächlich zu existenziellen Schwierigkeiten führt, um genau dort großartigen Verwerfungen, die zum Stillstand oder auch zum Abbruch von Unternehmenstätigkeit führen, entgegenwirken zu können. Es ging niemals darum – und das war uns auch allen klar, als wir hier über das Sondervermögen geredet haben –, Mehrbelastungen, die in vielen gesellschaftlichen Bereichen – zuvörderst bei Bürgerinnen und Bürgern – auftreten, einfach mit Geldpauschalen in irgendeiner Form entgegenzuwirken, sondern es ging darum, Verwerfungen, die daraus entstehen, tatsächlich abzumildern: bei Menschen, Vereinen, Sportinstitutionen, Kommunen und eben auch bei Unternehmen. Das war das Ziel.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es ist doch
kein Geld gekommen, oder?) Es war nicht das Ziel, 407 Millionen Euro einfach mal pauschal über das Land zu verteilen, weil das das Prinzip Gießkanne ist. Das machen Sie bei den Kommunalfinanzen sehr gern, aber Sie helfen damit nicht zielgenau, weil Sie nicht dort Geld investieren, wo es notwendig ist, sondern weil Sie am liebsten eine Pressemitteilung schreiben wollen, dass die CDU dafür gesorgt hat, Geld einfach zu verteilen. Das ist aber kein verantwortlicher Umgang mit Geld,
(Beifall DIE LINKE)
das wir im Namen der Bürgerinnen und Bürger hier parlamentarisch verwalten und wofür wir auch eine Verantwortung haben, damit tatsächlich – für die Zukunft vorsorgend – ordnungsgemäß umzugehen. Deswegen will ich Ihnen zum zweiten Punkt sagen, weil Sie immer an die Landesregierung appellieren, sie habe seit Oktober zu wenig dafür getan, das Geld auszuzahlen. Das folgt auch dieser Logik, dass wir einfach mal 407 Millionen Euro über das Land verteilen und gar nicht gucken, welche Wirkungen eigentlich notwendig sind und welche Wirkungen wir möglicherweise mit diesem Gießkannenprinzip kontraproduktiv erfüllen. Und dann haben Sie die Krankenhäuser angesprochen – das ist ein beliebtes Thema Ihrer Fraktion –, dass Sie dort eine Verantwortlichkeit erkennen. Wir haben hier zwei Entwicklungen seit Oktober, seitdem wir über das Sondervermögen reden. Zum einen: Wie entwickelt sich tatsächlich die Preisexplosion? Da gab es viele Maßnahmen der Bundesregierung. Über die können wir kritisch diskutieren, ob die ausreichen, ob die zielgerichtet waren, aber die haben dazu geführt, dass sich die Preisentwicklung – insbesondere über den Jahreswechsel – nicht so explosiv dargestellt hat, wie wir das vielleicht im Oktober noch vermutet haben. Das heißt, das, was Grundlage für dieses Sondervermögen, was Grundlage des Wirtschaftsplans, was Grundlage des Gesetzentwurfs gewesen ist, den Rot-Rot-Grün hier als Erstes eingebracht hat, hat sich in dieser Form nicht dargestellt, sondern anders entwickelt. Das war im Oktober nicht vorhersehbar. Insofern müssen wir doch tatsächlich auch auf diese Entwicklungen reagieren. Es gab aber noch einen zweiten Aspekt, den haben Sie in Ihrer Rede unterschlagen und den muss man auch benennen. Es gab nicht nur eine Entwicklung bei den Preisen durch Intervention, auch der Bundesregierung, es gab auch Verabredungen zu gezielten Hilfsprogrammen in vielen Bereichen. Das betrifft den Unternehmens- und insbesondere auch den Krankenhausbereich. Deswegen ist es doch folgerichtig, wenn zwei Akteure im föderalen System mit öffentlichen Geldern Strukturen, Institutionen unterstützen, dass dies nicht doppelt passiert, sondern dass diese beiden Programme aufeinander abgestimmt wirken, weil es eben nicht darum geht, in der Krise einfach Geld zu verteilen, sondern zielgerichtet zu helfen und zu unterstützen.
(Beifall DIE LINKE)
Das heißt dann eben auch für ein Landesparlament und für eine Landesregierung, Bundesmittel vorrangig einzusetzen, und das heißt dann eben auch, darauf zu warten, was wirklich vom Bund an Programmen aufgelegt wird, denn das ist verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern – und ich sage es Ihnen noch mal –, die wir als Parlamentarier treuhänderisch für die Bürgerinnen und Bürger verwalten. Das ist nicht Geld, mit dem wir einfach um einer Pressemitteilung wegen über das Land ziehen und es wie aus dem Füllhorn heraus mit der Gießkanne verteilen. Dann komme ich noch zum zweiten Punkt, zu Ihrem Gesetzentwurf: Ich habe mir den sehr genau angesehen und war schon sehr überrascht, welche Aufgaben Sie Unternehmen hier auferlegen wollen. Ihren Hinweis auf Bayern nehme ich gern mit. Wir diskutieren die Tage oder vielleicht im nächsten Plenum auch einen Gesetzentwurf von Ihnen zum Vergabegesetz, wo Sie praktisch Unternehmen von bürokratischen Aufgaben entlasten wollen. Nun sagen Sie hier: Okay, nach dem Sondervermögensgesetz sind gar nicht so viele Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage gelangt, wie wir das vielleicht im Oktober befürchtet haben. Da sagen Sie nicht, das ist gut, das ist doch schön, dass es die Entwicklung gegeben hat. Sie sagen: Ja, die brauchen trotzdem das Geld. Deswegen wollen Sie die Anspruchsvoraussetzungen herabsetzen, nur damit das Geld ausgezahlt wird, das ist Ihr Motiv. Als Bedingung haben Sie dann in Ihrem Gesetz formuliert, „die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen“ – also die Belastungen, die dargestellt werden müssen, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Lieber Herr Bühl, lieber Herr Voigt, was ist denn dabei wirklich die rechtssichere Grundlage, die man zur Auszahlung nehmen soll? Was heißt denn „absehbar“? Innerhalb welches Zeitraums, welche möglichen weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen, möglicherweise Fehlinvestitionen, Nachfrageveränderungen auf dem Markt usw. müssen da möglicherweise als Faktoren mit ausgerechnet werden? Das heißt, Sie auferlegen den Unternehmen, einerseits nachzuweisen, dass es momentan wirklich zu Belastungen durch gestiegene Betriebskosten kommt, die aber ausschließlich auf die Energiepreisexplosion zurückzuführen sind. Und daraus muss eine Prognoseentwicklung abgeleitet werden, die zu einer wirtschaftlichen Bedrohung irgendwann in der Zukunft führt. Dabei muss ausgeschlossen sein, dass diese wirtschaftliche Bedrohung eines Unternehmens durch andere Faktoren beeinflusst ist. Das ist doch nicht praktikabel, das setzt doch die Unternehmen unter Druck, hier wirklich sehr intensiv mit Wirtschaftsprüfern umfangreiche Betrachtungen in die Zukunft vorzunehmen, um dann am Ende in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, die diese Situation abwenden können. Das ist weder im Interesse der Unternehmen rechtssicher, das ist auch nicht im Interesse des Wirtschaftsministeriums rechtssicher und das ist vor allem auch nicht Anliegen des Sondervermögens gewesen, in der Krise tatsächlich existenzbedrohliche Situationen abzuwenden. Wenn wir in die Zukunft investieren und Unternehmen zukunftsfähig aufstellen wollen, dann dürfen wir im Prinzip nicht nur der Krisenbewältigung hinterherrennen, sondern wir müssen präventiv nachhaltig investieren, damit wir zukünftige Krisen für die Unternehmen tatsächlich ausschließen.
(Beifall DIE LINKE)
Dafür werben wir, wir werden noch einen Tagesordnungspunkt haben, um darüber zu diskutieren. Ich glaube, dass Ihr Gesetzentwurf eine Grundlage ist, um darüber zu diskutieren, aber ich glaube nicht, dass das der Lösungsvorschlag ist, den wir hier verfolgen sollten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer und Zuschauer auf der Tribüne, herzlich willkommen im Thüringer Landtag! So ist es mal spannend und wir haben viel Redezeit. Herr Dittes, auch das haben wir hier vorn schon häufiger gesagt: Wirtschaftspolitik, Politik in diesem Lande ist zu 100 Prozent auch Psychologie. Wenn wir im Oktober etwas versprechen und dann erst im März einhalten, dann verunsichern Sie die Leute über den gesamten Winter. Im Winter hatten wir Angst um die Versorgungssicherheit, um die Bezahlbarkeit von Energie. Insofern ist das intellektuell vielleicht spannend, was Sie erzählen, aber am Thema vorbei.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: …
Unsicherheiten!) Herr Müller, Sie sprachen eben von Fake News – auch wenn ich nicht im Saal war, habe ich Sie natürlich gehört.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist schön!) Fake News insofern: Der Beschluss, aus der friedlichen Nutzung von Kernenergie auszusteigen, ist 2011 gefasst worden, ja, unter Beteiligung der damaligen Abgeordneten der FDP, aber ausdrücklich nicht unter meiner Teilnahme. Deshalb kritisiere ich das auch heute, morgen und in weiterer Zukunft. Das Einzige, was jetzt zutreffend ist: Wer so vehement daran festhält, dass wir die Angebotsmenge von Energie einschränken durch die nicht mehr fortgesetzte Nutzung von Kernenergie und damit als einzige Volkswirtschaft der Welt den Irrweg gehen, dieses nicht weiter zu betreiben, zu forschen und erforschen, das sind die Grünen. Gerade kommt die Meldung, dass Herr Habeck weitere 1,6 Milliarden Euro für LNG-Terminals braucht. Die Tage hat er rumgefaselt, was denn wohl in dem LNG-Gas ist; da ist ohne Zweifel auch russisches Gas drin. Die Debatte ist verlogen: Wir weigern uns, unsere Schiefergasvorräte anzuzapfen in Deutschland, insofern ist diese grüne ideologiebetriebene Energiepolitik gescheitert. Sie kostet uns Milliarden und vielleicht den Wohlstand und die Zukunft dieses Landes. Danke.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Jetzt haben mich die ganzen Debatten doch noch mal vorgetrieben. Wir hatten gerade von Frau Taubert eine gute Lehrstunde für Sie da oben gehabt. Warum diskutieren wir heute eigentlich hier? Es geht um die Coronahilfen, die Energiehilfen. Die Hilfen sind notwendig geworden, weil uns die große Politik Gesetze auf den Weg mitgegeben, Maßnahmen beschlossen hat, die zu diesen Notwendigkeiten, zu der Energiekrise geführt haben, auch im Rahmen von Corona. Auch der Landtag hatte hier damals Gesetze beschlossen, wo im Rahmen von Corona manche Branchen, zum Beispiel gerade, was Messebau betrifft oder Selbständige, nicht mehr arbeiten durften und deswegen die Hilfen benötigt haben. Das ist also eine Kette. Wenn wir noch mal auf die Geschichte der Befassung mit Landesrecht zurückkommen: Frau Taubert hat das Urteil des Gerichts im Falle von Mecklenburg-Vorpommern angesprochen. Da hat eine Fraktion beantragt, dass nicht nur der Haushalts- und Finanzausschuss über die Mittel entscheidet, sondern das Parlament, denn es gibt eine Haushaltsordnung, in der steht, dass diese Mittel – Herr Dittes hat es vorhin angesprochen, es sind Steuergelder – sparsam verwendet werden sollten. Da soll halt das Parlament entscheiden und nicht nur der Haushalts- und Finanzausschuss. Ich sehe ein, Herr Tiefensee, dass Sie gern Gelder für die Umstellung der Energieversorgung als solches möchten – das ist alles richtig, aber hätten Sie mal auf die AfD gehört. Die hatte damals gefordert gehabt, eben nicht das Corona-Sondervermögen zu machen, sondern das gleich in den Haushalt zu bringen, dann hätten Sie auch einen Vorschlag machen können, wie wir entsprechende Landesprogramme für die Umstellung der Energieversorgung auflegen. Und wie gesagt, es sind hier eigentlich ein CoronaHilfe- und ein Notfallfonds für die Energiekrise, und deswegen ist es immer etwas schwierig, wenn ich normale Programme nehme; die hätten eigentlich in den Haushalt gehört und nicht in dieses Hilfefondsgesetz.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wie lange hät-
te das denn dauern sollen?) Dass es jetzt so geworden ist – keine Frage. Wir machen das jetzt so, wir stimmen da entsprechend auch mit zu, damit die Hilfen ankommen bei den Bürgern und auch bei den Unternehmen, weil sie die jetzt brauchen. Aber mein Appell geht noch mal dahin, vorher mal zu überlegen, wenn ich entsprechende Gesetze und Maßnahmen erlasse, dass ich mit dem Steuergeld etwas sparsam umgehe und nicht irgendwo was verabschiede, was im Nachhinein mehr Schaden anrichtet als nutzt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, danach über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht gesehen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Auch hier ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist auch hier die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Weitere Überweisungen sind nicht beantragt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7449 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Minister Hoff für die Landesregierung, Sie haben das Wort.
Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, auch auf der Tribüne, wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer in den Thüringer Landtag eingebracht – und das ist jetzt ein Stück weit angewandte Geschichtspolitik. Die Thüringische Waisenstiftung soll mit diesem Gesetzentwurf aufgelöst werden. Die Thüringische Waisenstiftung wurde im Jahr 1926 gegründet, und zwar per Gesetz aus der Zusammenlegung verschiedener öffentlicher – das waren regionale, also auch kommunale – Waisenstiftungen, aber auch die früheren fürstlichen Waisenstiftungen, die auch nach der Novemberrevolution, der Abdankung der Thüringer Fürsten weiterhin existierten. Die Thüringische Waisenstiftung bündelte das Vermögen der früheren kleineren Stiftungen. Es ist hier im Landtag auch die Frage einer Kommunalrelevanz dieses Gesetzentwurfs diskutiert worden. Wir haben das noch mal nachgeprüft. Die letzte wirkliche kommunale Betroffenheit in dieser Angelegenheit datiert aus dem Jahr 1925, nämlich vor der Zusammenlegung der Waisenstiftung, als zu einem Teil der vorangegangenen Stiftungen auch kommunale Stiftungen vertreten waren. Man kann natürlich immer sagen, dass die Daseinsvorsorge und damit auch die Waisenfürsorge eine grundsätzlich kommunale Angelegenheit ist. Ob die in dieser spezialgesetzlichen Frage tatsächlich eine Relevanz entfaltet, muss am Ende der Thüringer Landtag entscheiden. Nach unserer Rechtsauffassung ist das eher ein theoretischer Sachverhalt. Wir werden darüber aber heute auch noch im Ausschuss in einer gesonderten Sitzung diskutieren. Da die Stiftung durch Gesetz errichtet worden ist, muss sie natürlich auch durch ein Gesetz aufgelöst werden. Bis 1947 – dazwischen lag der Nationalsozialismus, die Gründung des Landes Thüringen, dann 1945 aufgelöst, 1952 – wurde die Stiftung durch verschiedene Ministerien verwaltet und seit 1947 steht diese Thüringische Waisenstiftung unter der Verwaltung der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer und bedient sich auch der Gremien, also der Organe, dieser Stiftung. Beide Stiftungen sind öffentlich-rechtliche Stiftungen, die nun seit mehr als 70 Jahren eng miteinander verbunden sind. Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer handelt als Treuhänderin für die Waisenstiftung, das heißt also, das Vermögen der Waisenstiftung, die jetzt aufgelöst werden wird, wird in der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer separat verwaltet. Zweck der Waisenstiftung ist die Unterstützung Thüringer Waisen – das überrascht jetzt nicht, wenn man sich den Namen der Stiftung vergegenwärtigt –, wobei nach dem gesetzlich normierten Stiftungszweck die öffentliche Fürsorge nicht ersetzt werden darf. Es ist also ein komplementärer Sachverhalt. Die Bedeutung der Thüringischen Waisenstiftung ist in den vergangenen letzten Jahrzehnten im Vergleich zum Errichtungsjahr 1926 signifikant zurückgegangen. Das liegt vor allem daran, dass es inzwischen eine umfassend ausgebaute sozialrechtliche Absicherung von Waisenkindern gibt und zeigt sich unter anderem auch in der aktuell fehlenden Nachfrage von Unterstützungen, Leistungen. Im Jahr 2021 ist die letzte mehrjährige Förderung eines bedürftigen Waisenkindes ausgelaufen. Nun wissen Sie auch, dass es seit der Finanzkrise 2008/2009 bis jetzt zu den Zinsanpassungen, die die Zentralbanken vorgenommen haben, eine langanhaltende Niedrigzinsphase gegeben und die sich auf das Stiftungsvermögen schmälernd ausgewirkt hat. Darüber hinaus sind die Verwaltungskosten angestiegen. Insofern ist das Vermögen in seinem realen Wert stetig zurückgegangen. Zuletzt war die Stiftung nicht mehr in der Lage, ihren Stiftungszweck durch Ausschüttung von Erträgen zu verwirklichen, sondern allein die Verflechtung mit der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer hat die Fortexistenz der Thüringischen Waisenstiftung gesichert. Wir wollen für die Auflösung dieser Waisenstiftung die besondere Form der Zulegung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer wählen und haben das auch in dem Gesetzentwurf ausgedrückt, da die entsprechende VKK, wie ich jetzt die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer abkürzen möchte, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge das Vermögen der Waisenstiftung übernimmt, aber natürlich mit der Maßgabe, dies in Anlehnung an den bisherigen Stiftungszweck für mildtätige Zwecke einzusetzen. Ich will jetzt nicht allzu lange ausführen, dass diese Zulegung sich aus der jahrzehntelangen historischen Verbindung der beiden Stiftungen rechtfertigt. Auch die Stiftungszwecke drücken dies entsprechend aus. Die Alternative, das Geld der Staatskasse zuzuweisen, wurde nicht gewählt, da die VKK aufgrund der vielseitigen Zweckbestimmung die Erträge aus dem Stiftungsvermögen ausreichen kann. Mit der Zulegung wird auch weiterhin sichergestellt, dass Waisen Unterstützung über die VKK erhalten können. Warum soll die Zulegung gerade jetzt erfolgen? Sie wissen, dass – oder vielleicht auch nicht alle – so oder so zum 1. Juli 2023 ein neues Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft tritt und dadurch das Thüringer Stiftungsgesetz, das hier anzuwenden ist, quasi unwirksam ist, denn das Thüringer Gesetz enthält feste Verweise auf BGB-Bestimmungen, die am 30. Juni außer Kraft treten. Ein neues Thüringer Stiftungsgesetz ist aber zunächst zu erstellen und, um finanziellen Schaden abzuwenden, der durch eine zeitliche Verzögerung eintreten würde, die Zulegung soll final vor dem 30. Juni abgeschlossen sein. Jetzt gibt es eine letztliche Rechtsfrage, ob denn – dadurch, dass das Gesetz aus dem Jahr 1926 kommt – dieses Gesetz von damals überhaupt noch Gültigkeit besitzt. Das dürfte ein Stück weit unerheblich sein, denn durch das Volkskammergesetz vom September 1990, das heißt also im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, und dem VKK-Errichtungserlass von 1994 sind die Regeln des 1926er-Gesetzes fortgeltend, unabhängig davon, ob das Gesetz selbst jetzt noch Gültigkeit hat oder nicht. Ich danke für die Aufmerksamkeit für dieses doch rechtlich nicht ganz uninteressante Thema.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Vielen Dank, Herr Minister. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Mir ist aus den Reihen der Abgeordneten signalisiert worden, ohne Aussprache zu verfahren. Allerdings liegt eine Wortmeldung aus der Gruppe der FDP vor. Das ist nicht der Fall. Dann ist das so. Dann frage ich – ja, Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte.
Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Dann stelle ich fest, dass wir die Aussprache hier nicht durchführen. Es ist ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien gestellt. Das lasse ich hiermit abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt und ich beende hiermit die erste Beratung zum Gesetzentwurf. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt an der Stelle schließen und ich rufe auf TagesordnungsAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7465 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte schön, Sie haben das Wort.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Anwesende – auch wenn Sie gerade den Raum verlassen –, die Koalitionsfraktionen schlagen Ihnen mit dem vorliegenden Antrag eine Neufassung der Ziffer 2.3 als Anlage 5 unserer Geschäftsordnung vor. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, das auch direkt den Thüringer Landtag betrifft. Konkret handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2018/958, mit der einheitliche Standards für Verhältnismäßigkeitsprüfungen bei berufsreglementierenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geschaffen werden sollen. Nach Auffassung der Kommission setzt die besagte Regelung unserer Geschäftsordnung in ihrer bisherigen Form die Richtlinie nur ungenau um, worin eine Vertragsverletzung zu sehen sei. Im Ältestenrat wurde der Vorgang mehrfach thematisiert und die Bitte an den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags formuliert, einen Vorschlag zu erarbeiten, der die Kritikpunkte der Europäischen Kommission aufgreift und eine nach Möglichkeit richtlinienkonforme Umsetzung in unserer Geschäftsordnung ermöglicht. Im Ergebnis wurde dem Ältestenrat am 03.03.2023 ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts zugeleitet, der eine Anpassung der Anlage 5 der Geschäftsordnung empfiehlt. Unter Berücksichtigung der Beratung im Ältestenrat am 7. März haben sich die Koalitionsfraktionen des Vorschlags des Wissenschaftlichen Diensts angenommen und legen Ihnen heute einen entsprechenden Antrag vor. Meine Damen und Herren, die Ihnen vorgeschlagene Änderung der Ziffer 2.3 als Anlage 5 ist einer durch die Kommission nicht beanstandeten Regelung aus Baden-Württemberg nachgebildet und orientiert sich am Wortlaut der umzusetzenden Richtlinie selbst. Damit ist keinerlei Änderung am Katalog der formulierten Anforderung an die Prüfung neuer Rechtsvorschriften verbunden. Vielmehr wird lediglich eine Klarstellung dahin gehend vorgenommen, dass es sich beim Anforderungskatalog nicht um eine abschließende Aufzählung handeln soll. Mit dieser geringfügigen Änderung sollte es möglich sein, die Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen und uns das andernfalls drohende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu ersparen. Da mit der Änderung zudem keinerlei Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Landtags bei der Anwendung von Anlage 5 unserer Geschäftsordnung verbunden sind, ziehen wir die Änderungen, wie wir sie Ihnen vorgelegt haben, der Fortsetzung des Verfahrens durch die Kommission eindeutig vor und hoffen, Sie können uns bei dieser Einschätzung folgen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt war vereinbart, keine Aussprache vorzunehmen. Gibt es dennoch Wortmeldungen dazu? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir über diesen Antrag direkt abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit ist diesem Antrag zugestimmt. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf von TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6819 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Walk, bitte schön.
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! „Die sich verschlechternden Marktbedingungen durch steigende Preise und Zinsen belasten die Haushalte der Kommunen in den kommenden Jahren zusätzlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, könnte ein zinsverbilligtes Kreditprogramm, zum Beispiel im Rahmen eines Fonds zur Reduzierung der Finanzierungskosten, hilfreich sein. Zwei Drittel aller befragten Kommunen unterstützen diesen Vorschlag. Ein solches Programm sollte vor allem langfristig angelegt sein. Darin sind sich die meisten Befragten einig. Für Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise ist weiterhin wichtig, dass darüber fehlende Eigenmittel für Förderprogramme finanziert werden können. Diese Kredite sollen jederzeit beantragt werden können.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Passage ist wörtlich übernommen aus dem Thüringer Kommunalmonitor 2022 und der ist erstellt worden von der Thüringer Aufbaubank und enthält kurz gefasst folgende zentrale Botschaft unserer Kommunen: Wir würden ja gern mehr bauen, wir würden auch gern mehr investieren in Schulen, in Kindergärten, in Sportanlagen, doch leider fehlen uns bei den aktuell schwierigen Rahmenbedingungen die finanziellen Möglichkeiten. – Belegt wird dies unter anderem auch durch die aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik. Sie sind gestern, denke ich, veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, dass, obwohl die Ausgaben der Kommunen stiegen, die Kommunen insgesamt 16 Millionen Euro weniger investieren konnten.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber
hatten trotzdem 200 Millionen Überschuss, Herr Walk!) Das liegt auch daran, dass die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vom Land um bemerkenswerte 55,9 Millionen Euro, das entspricht 9,3 Prozent, zusammengeschmolzen sind. Also, ganz konkret: Den Kommunen fehlen für Investitionen 56 Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE:
Die Kommunen hatten 200 Millionen Überschuss!) Genau hier setzt unser Antrag an: Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen. Ich freue mich auf die anschließende Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als Erster erhält Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke das Wort.
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Thüringerinnen und Thüringer hier im Thüringer Landtag oder auch am Livestream oder vielleicht später dann im Internet! „Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen“, Herr Walk hat hier einen Antrag der CDU begründet. Die CDU möchte mit diesem Antrag Nachhaltigkeitsinvestitionen in den Kommunen beschleunigen. Vorweg, Herr Walk: Dass dafür jetzt zweckgebunden Mittel in einem revolvierenden Fonds zur Verfügung gestellt werden sollen, ist viel besser, als immer wieder zusätzliches Geld nach dem bekannten Schlüssel in den kommunalen Kreislauf einzuspeisen, wie soeben auf Vorschlag der CDU geschehen – die 50 Millionen, die wir im vorletzten Tagesordnungspunkt behandelt haben, nach dem Motto: viel hilft viel –, vielleicht auch für Nachhaltigkeit. Denn das stimmt nur, wenn es überall vor Ort auch entsprechend Verantwortliche gäbe, die die Zeichen der Zeit wirklich erkannt haben. Und das sage ich Ihnen mal mit Blick auf den Oberbürgermeister in meiner Heimatstadt, in Gera, das ist leider flächendeckend nicht so. Da sind die zusätzlichen Mittel – zum Beispiel im vergangenen Jahr – einfach im Personalhaushalt verschwunden. Aber worum geht es eigentlich bei Nachhaltigkeitsinvestitionen? Es geht darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Land zu modernisieren, es sozial und ökologisch zu gestalten, hin zur notwendigen Klimaneutralität zu entwickeln in Verwaltung, in Institutionen für Bildung, Kultur, Sport und Gesundheitsversorgung, von den Produktions- und Dienstleistungsunternehmen über die Mobilität bis hin zum Wohnen, und zwar schnell; schnell mit Blick auf die dramatische Veränderung des Klimas. Es braucht also die Umrüstung auf erneuerbare Energien, Solarzellen oder auch Geothermie; Energieeffizienzsteigerungen, Einsparungen, zum Beispiel durch energetische Sanierung, eine moderne Energieinfrastruktur wie Nahwärmenetze und mehr Kreislaufwirtschaft, und zwar dort, wo die Menschen leben, wohnen, arbeiten: in den Kommunen. Nachhaltigkeitsinvestitionen, das ist sicherlich kein Geheimnis, müssen beschleunigt werden. Das ist auch keine neue Erkenntnis, die sich mit explodierenden Energiepreisen eingestellt hat. Die Notwendigkeit war von Expertinnen lange klar und in anderen Ländern ist man uns in der Umstellung hin zur Klimaneutralität bei der sogenannten Dekarbonisierung weit voraus. Und ich möchte deshalb aus gegebenem Anlass aktuell den Präsidenten des Umweltbundesamts zitieren, der gestern bei der Vorstellung der Bilanz sagte, die Einschätzung lautet: „Wir brauchen eine Geschwindigkeit von 6 Prozent Reduzierung pro Jahr von heute an bis 2030.“ – Es geht um die Treibhausgasemissionen. – „Die Geschwindigkeitsproblematik ist das, was mich nervös macht.“ Die Linke hatte schon vor einem Jahr auf Bundesebene den Vorschlag eines Sondervermögens Energiewende von 100 Milliarden Euro eingebracht. Bis heute wurden so jedoch nur 100 Milliarden Euro für Aufrüstung gebunden, nicht aber für Nachhaltigkeit. Doch seit den explodierenden Energiepreisen ist die Anerkennung dieser Notwendigkeit von Nachhaltigkeitsinvestitionen exponentiell gewachsen. Weil klar ist, dass ohne diese Umstellung nicht nur der Wirtschaftsstandort dramatisch an Attraktivität verlieren wird. Thüringen würde auch für die Menschen immer unattraktiver, weil teuer. Deswegen ist es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wenn wir uns die Energiepreisentwicklung der letzten Monate vor Augen halten. Und deswegen möchte ich erneut den Präsidenten des Bundesumweltamts zitieren, der gestern ebenfalls dazu sagte: „Wir reden bei der Klimaneutralität über das größte Modernisierungs- und Wohlstandssicherungsprojekt seit dem Zweiten Weltkrieg – das größte Wohlstandssicherungs- und Modernisierungsprojekt seit dem Zweiten Weltkrieg.“ Das Gelingen der sozialökologischen Transformation ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Thüringen ein in jeder Hinsicht attraktiver Lebensort mit gleichwertigen Lebensverhältnissen überall bleibt. Die Politik hat also eine große Verantwortung. Diese macht nach übereinstimmenden Einschätzungen erhebliche Investitionen notwendig. Wirtschaftsforscher und Gewerkschaften sind sich einig, dass die öffentliche Hand erhebliche Investitionen stemmen muss, um diesen Wandel zu gestalten. Herr Walk, wir begrüßen also die Intention des CDU-Antrags im Grundsatz und werden der Überweisung an den Fachausschuss zustimmen, aber wir müssen bis zur Beschlussfassung zwei zentrale Punkte diskutieren. Erstens – Herr Walk, zwei zentrale Punkte –:
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich höre zu!)
Wenn das so wichtig und richtig und dringend notwendig ist, dann frage ich: Warum wollen wir dann weiter Zeit bis zum Haushaltsbeschluss 2024 verstreichen lassen? Warum wollen wir das nicht eher organisieren? Wir können jetzt den Vorschlag der Thüringer Aufbaubank – der liegt seit geraumer Zeit auf dem Tisch und wurde schon durch viele Ministerien getragen und Sie kennen den mit Sicherheit auch – für einen revolvierenden Nachhaltigkeitsfonds für die Kommunen deutlich schneller auf den Weg bringen.
(Beifall DIE LINKE)
Denn wir haben festgestellt, dass wir mehr Geschwindigkeit bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur brauchen, und das würde eine Vergrößerung auch von Zukunftschancen bedeuten. Deshalb die erste zentrale Frage: Warum wollen Sie das erst mit dem Haushaltsprozess für das kommende Jahr diskutieren? Wir haben jetzt Mitte März und wir haben viel Zeit und müssten diese Zeit eigentlich nutzen, um an dieser Stelle, die Sie jetzt hier im Blick haben, voranzukommen. Und der zweite zentrale Punkt, den wir im Nachgang diskutieren werden, betrifft die Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsinvestitionen jenseits der kommunalen Ebene, wo die gleiche Begründung besteht, schneller zu modernisieren, Thüringen hin zur Klimaneutralität jetzt sozial und ökologisch umzugestalten, denn das ist doch die Verantwortung unserer Generation. Es geht doch darum, jetzt das Land zu modernisieren. Gemeint sind hier zum Beispiel Anreize für private Unternehmen für diesen Umgestaltungsprozess, und zwar jenseits der 15.000 Euro für den Dekarbonisierungsbonus. Es braucht eine Unterstützung für die kommunalen Energieversorgungsunternehmen zum Ausbau der Modernisierung der Infrastruktur, der Verteilnetze einschließlich der Ladepunkte. Wir brauchen eine Beschleunigung für die Modernisierung der landeseigenen Gebäude und Liegenschaften einschließlich der Möglichkeit zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf Flächen, die dem Land und den Landesgesellschaften gehören, Stichwort: Beispielfunktion. Wir können doch nicht immer nur als Politik Appelle an die privaten Unternehmen nach draußen schicken, ohne selber als Land voranzuschreiten.
(Beifall DIE LINKE)
Was ist eigentlich das Argument dagegen, nicht auch dort die Nachhaltigkeitsinvestitionen intensiver voranzutreiben? Was ist das Argument dagegen, die Nachhaltigkeitsinvestitionen in unserem Land nicht intensiver voranzutreiben? Dafür könnten wir uns der Möglichkeiten der Landesgesellschaften, beginnend mit unserer landeseigenen Förderbank, bedienen und die Anschubfinanzierung ebenso aus einer Umverteilung der Mittel im Sondervermögen organisieren. Denn die Finanzierung kann jetzt schon dargestellt werden, denn im Sondervermögensgesetz steht unter § 2 Abs. 2 Punkt 6 folgendes Ziel für das Sondervermögen Energiekrise – war ja vorhin hier schon heftig diskutiert –, dort steht zu lesen, dass eines der Ziele dieses Sondervermögens Zuschüsse zur Transformation von Energieträgern, Energieeffizienzsteigerung und ‑ einsparung ist, und dieses Ziel würde genau mit solchen Punkten erfüllt werden. Es geht darum, endlich Geld in eine Nachhaltigkeitsanlage in unseren Freistaat zu übertragen, Nachhaltigkeitsinvestitionen in die Zukunft dieses Freistaats jetzt beschleunigt zu organisieren. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren, Thüringen steht im Wettbewerb, es steht im Wettbewerb national und international, um Menschen genauso, die sich niederlassen, wie um Unternehmen. Wir haben die Chance, mit mutigen Entscheidungen den Investitionsturbo für diese Nachhaltigkeit zu zünden, das Land zu modernisieren, die Wettbewerbsposition zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und auch neue anzusiedeln. Lassen Sie uns deshalb mutig sein! Ich rufe der CDU zu: Überlegen Sie mit uns an dieser Stelle wirklich, ob wir nicht eine höhere Geschwindigkeit organisieren können, gemeinsam mit Mittelumschichtungen, auch im Sondervermögen die Geschwindigkeit zu erhöhen. Je schneller wir diese Aufgaben lösen, umso größer sind die Zukunftsperspektiven dieses Landes, davon bin ich fest überzeugt. Warten wir deshalb nicht, Herr Walk, auf den Haushaltsbeschluss für 2024. Ich bin auch als Beiratsmitglied der Thüringer Aufbaubank fest davon überzeugt, wir können den Nachhaltigkeitsfonds deutlich schneller zum Laufen bringen und nächstes Jahr schon erste Projekte in den Kommunen für eine gute Zukunft, für die Menschen in unserem Land umsetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wenn man den Ausführungen der Linkspartei hier jetzt gefolgt ist, dann muss man feststellen, es geht hier offenbar nur um die energetische Transformation. Aber das ist weit gefehlt, das Thema ist weitaus mehr aufzufächern, als es hier jetzt geschildert worden ist. Es geht nämlich, wenn ich die Begründung lese, auch darum, dass aus einem solchen – ich zitiere – „Kommunalen Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur […] kommunale Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände“ usw. usf. finanziert werden sollen. Also hier geht es um das marode Leitungssystem der Wasser- und Abwasserzweckverbände, das marode Straßensystem und weit mehr als nur eine energetische Sanierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wissen ja aus dem Bericht der Thüringer Aufbaubank, dem sogenannten Kommunalbericht, dass wir einen Investitionsbedarf aus den Jahren 2017 bis 2021 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro Investitionsrückstau und jetzt aktuell von 1,6 Milliarden Euro haben. Das sind natürlich Summen, die in irgendeiner Form aufgebracht werden müssen, um dafür zu sorgen, dass die Kommunen auch in der Lage sind, diesen Investitionsrückstau letzten Endes zu beseitigen. Wir haben aber auch gehört, nach diesem Kommunalmonitor der TAB kritisieren 93 Prozent der befragten Kommunen die Verfügbarkeit von Fördermitteln und 90 Prozent die von Eigenmitteln. Das ist, glaube ich, hier dieser Schwerpunkt oder sollte der Schwerpunkt dieses Investitionsfonds sein. Allerdings muss man eines sagen: Das Problem der Eigenmittel, wenn man es letzten Endes darauf fokussiert, dass man billiges Geld braucht – billiges Geld hatten wir bis zur Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB. Das hat aber bisher auch nicht funktioniert. Deshalb sind natürlich die maßgeblichen Kritikpunkte hier an diesem Vorhaben: Wer bisher noch nicht in der Lage war, billiges, zinsvergünstigtes Geld für seine Investition zu nehmen, dem kann jetzt auch nicht mit einem solchen Investitionsfonds geholfen werden.
(Beifall AfD)
Ja, wir haben dann ein Problem, ein weiteres Problem, das ist die Problematik der Sondervermögen. Wir haben es schon gehört, Kollege Dittes hat es angesprochen: Sondervermögen sind nichts anderes als Schulden. Wir machen einen zweiten Topf neben dem Kernhaushalt auf, und dieses Geld muss letzten Endes finanziert werden. Es gibt hier Bedenken, erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Grundsätze der Haushaltswahrheit, der Haushaltsklarheit, des Transparenzgebots und natürlich haben wir hier auch Verstöße – möglicherweise Verstöße bei Kreditaufnahmen auf Vorrat –, das ist ja nichts anderes als ein solches Sondervermögen –, nämlich einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit einer entsprechenden Haushaltsaufstellung. Meine Damen und Herren, diese Zulässigkeitsprobleme stehen dem natürlich entgegen, hier einen weiteren Investitionsfonds aufzulegen. Allerdings muss man eines sagen: Es gibt in Hessen seit 1988 einen entsprechenden Investitionsfonds und es wäre ein Fehler, wenn man der Überweisung an den Ausschuss widersprechen würde. Denn es ist wichtig, alle Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden zu prüfen, auch wenn sie vielleicht letzten Endes nicht zielführend sind. Frau Professorin Färber hat im Ausschuss noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, zur Finanzierung eben nicht weitere Sondertöpfe zu öffnen, sondern darüber nachzudenken, die Schlüsselzuweisung zu erhöhen und vielleicht den Mehrbelastungsausgleich entsprechend anzupassen, aber im Wesentlichen die Schlüsselzuweisung zu erhöhen. Für uns stellt sich dann natürlich auch die Frage, ob das nicht der richtigere Weg wäre, den Gemeinden unter die Arme zu greifen. Das heißt, man könnte drei Stufen oder drei Schritte oder drei Finanzierungsmodelle sehen: die Schlüsselzuweisung, den Mehrbelastungsausleich und eine Investitionspauschale, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, ohne jetzt diese ganzen Förderprogramme, wo eben Übersichtlichkeitsprobleme bestehen, weiter zu betreiben. Den Umstieg auf Investitionspauschalen halten wir eigentlich als sinnvollere Lösung hier in diesem Vorgang. Aber wie gesagt, das muss abgesprochen werden. Da bedarf es einer entsprechenden sachverständigen Einvernahme im Ausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man muss sich natürlich auch Gedanken machen, ob die 100 Millionen tatsächlich ausreichend sind. Wenn wir schon einen Investitionsrückstau von 2,8 Milliarden, 3 Milliarden Euro haben, dann werden uns die 100 Millionen letzten Endes auch nicht weiterhelfen. Und eines muss man auch dazu sagen: So ein Fonds ist letzten Endes nicht gerade bürokratiefreundlich. Also, wir bauen weitere Bürokratie auf, und Sie haben selbst in Ihrem Antrag, verehrte Kollegen der CDU, zu den Vergaberichtlinien gesagt: Wir müssen Bürokratie abbauen. Ob ein solcher Fonds tatsächlich dazu geeignet ist, Bürokratie abzubauen, da haben wir unsere Zweifel. Vielleicht noch ein letztes Argument: Wir sollten uns auch um die 152 Kommunen kümmern, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Was wird mit denen? Wie können wir absichern, dass auch dort entsprechende Projekte, Investitionsprojekte für die Zukunft möglich sind? Das ist nämlich ein Bereich, der dann hier in dieser Diskussion ausgenommen zu sein scheint. Da muss man was machen. Meine Damen und Herren, wir stehen einer Ausschussüberweisung selbstverständlich offen gegenüber. Wir sollten jeder Möglichkeit, die Gemeinden bzw. die Kommunen besser finanziell auszustatten, nachgehen. Deswegen haben wir auch unseren TOP 40 hier im Plenum eingebracht. Da geht es darum, die Gemeinschaftssteueranteile zu erhöhen. Aber auch diesem Ansatz, den die CDU hier verfolgt, ist auf jedem Fall nachzugehen. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion, auch in den Ausschüssen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, als uns die Thüringer Aufbaubank am 18. Januar 2023 zur 18. Sitzung im zuständigen Unterausschuss Kommunaler Finanzausgleich auch die Ergebnisse des von mir bereits angesprochenen Thüringer Kommunalmonitors 2022 vorab präsentierte, ist uns Ausschussmitgliedern wahrscheinlich vor allem eine Zahl im Gedächtnis geblieben, die Zahl 1,171 Milliarden Euro, also knapp 1,2 Milliarden Euro. Genau diese Summe – so die Hochrechnung der Thüringer Aufbaubank – ist die Summe des jährlich geschätzten Investitionsvolumens 2023 bis 2025, also insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Eine unglaublich hohe Summe, die man sich nur schwer vorstellen mag. Ich will aber noch mal darauf eingehen, was denn die drei wichtigsten Investitionsfelder sind. Deswegen komme ich noch mal auf Sie zurück, Kollege Schubert. Die drei wichtigsten Investitionsfelder für unsere Kommunen sind in dieser Reihenfolge die Verkehrsinfrastruktur, die Verwaltungsdigitalisierung und an dritter Stelle der Brandschutz, gefolgt von Verwaltungsgebäuden, Breitbandversorgung, Stadtentwicklung, Hochwasserschutz, Kindertagesstätten und Sportstätten. Was ich damit sagen will? Ich freue mich, dass Sie darauf eingegangen sind, dass wir das gern im Ausschuss besprechen wollen, aber wenn wir die Möglichkeiten des Energiesondervermögens nutzen wollen, sind zum Beispiel die drei erstgenannten Hauptfelder davon überhaupt nicht erfasst. Deswegen müssen wir uns das genauer anschauen. Bemerkenswert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ist aber noch eine weitere Zahl. In den letzten drei Jahren konnten allein 140 kommunale Investitionsprojekte eben gerade nicht umgesetzt werden. Geschätzter Gesamtwert dieser nicht durchgeführten Maßnahmen knapp 1,6 Milliarden Euro. Das wäre natürlich auch ein toller Konjunkturmotor gewesen. Die traurige Realität kennen wir alle: Das betrifft Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder. In Tambach-Dietharz konnte das Schwimmbad nur aufrechterhalten werden, weil es inzwischen einen Verein gibt. Genauso ist es beim Kollegen Bergner. Auch die Sportanlagen haben gründlichen Restaurierungsbedarf, und all das bleibt dann auf der Strecke. Doch worin liegen die möglichen Ursachen? Interessant ist ein Blick auf folgende Aussage – ebenfalls aus dem Kommunalmonitor –: 93 Prozent der Befragten – wir haben es eben schon gehört – nennen als Hauptgrund die Nichtverfügbarkeit von Fördermitteln. Fast gleichauf, 90 Prozent, die sagen: Die fehlenden Eigenmittel sind der größte Hemmschuh bei den Investitionen. Genau dies wollen wir mit unserem Antrag ändern. Zum einen benötigen wir dringend ein besseres und effektiveres Fördermittelmanagement, zum anderen wollen wir den Kommunen bei fehlenden Eigenmitteln unter die Arme greifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, worum geht es jetzt konkret bei dem vorliegenden parlamentarischen Antrag unserer Fraktion? Wir wollen, dass die Landesregierung ein Konzept für einen kommunalen Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur schafft, das dem zuständigen Innen- und Kommunalausschuss spätestens Ende April des Jahres 2023 vorzulegen ist. Dabei geht es darum, dass der Fonds den Kommunen zum einen – das ist Säule 1 – zinsvergünstigte Darlehen und – in Säule 2 – nicht rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen zur Verfügung stellt. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2024 – jetzt höre ich, wir sollen es früher machen, da haben Sie natürlich völlig unsere Unterstützung – Mittel von 100 Millionen Euro etatisiert und eine gesetzliche Grundlage, die fehlt nämlich noch, für einen solchen Fonds schafft. Wir wollen zudem, dass der kommunale Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur bereits im Landeshaushalt zur Verfügung steht. Wenn es schneller geht, sind wir mit dabei. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie genau hilft denn der Fonds den Kommunen? Das klang eben schon mal an, aber ich will es noch mal vortragen. Aus dem kommunalen Investitionsfonds sollen kommunale Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden, der Kreise, der Ämter, aber auch Anstalten des öffentlichen Rechts, der Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, soweit sie eben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, Gesellschaften, soweit sie Aufgaben im Bereich der Schwimm- und Sportstätten wahrnehmen, und an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, a) durch zinsgünstige Darlehen und b) durch nicht rückzahlbare Zuweisungen gefördert werden. Sie sollen zur Teilfinanzierung des kommunalen Eigenanteils dienen und auch zur Zwischenfinanzierung gewährt werden können. Dabei wollen wir insbesondere Zukunftsinvestitionen im Energiebereich und in der Krisenvorsorge in den Blick nehmen, aber nicht ausschließlich. Wir können uns vorstellen, dass das Ganze durch die Thüringer Aufbaubank verwaltet wird. Die 100 Millionen sollen sich aus den kommunalen Rücklagen sowie aus Landes- und Bundesmitteln speisen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede noch einmal auf eine mögliche Finanzierung des Investitionsfonds eingehen – die Vorredner sind zum Teil auch schon darauf eingegangen. Das Finanzministerium hat in der Regierungsmedienkonferenz am 21. Februar den Jahresabschluss 2022 vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Einnahmen im Jahr 2022 die Ausgaben um 362 Millionen Euro übersteigen. Die Rücklage – das ist auch ein Ergebnis – schwillt auf mehr als 1,7 Milliarden Euro an, ist also gut gefüllt. Wir können uns vorstellen, diese 100 Millionen, die wir brauchen, auch aus der Rücklage zu entnehmen. Allerdings habe ich vernommen – Frau Finanzministerin Taubert, das ist möglicherweise Ihre Aufgabe, dass Sie gleich darauf hinweisen –, dass aus der Rücklage nichts entnommen wird, zumindest haben Sie sich öffentlich so geäußert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als der Thüringer Kommunalmonitor im Januar vorgestellt wurde, hat sich auch unsere Staatssekretärin Katharina Schenk aus dem Innenbereich zu Wort gemeldet. Ich freue mich, weil sie gesagt hat: Ein Fonds wird vorgeschlagen. Und – auch das sagt sie – er soll das Problem fehlender Eigenmittel klären. Aber jetzt wird es interessant, denn Frau Schenk macht dankenswerterweise auch noch gleich einen Finanzierungsvorschlag. Die „Süddeutsche Zeitung“ vom 25. Januar dieses Jahres berichtet: „[Mit einem solchen] Fonds [könnte man] den Kommunen günstiges Geld in Zeiten steigender Zinsen als Eigenmittel zur Verfügung [stellen], das sie brauchen, um ihren Anteil bei geförderten Investitionen aufzubringen. Möglicherweise könnte bereits 2023“ – also in diesem Jahr – „mit dem Fonds gestartet werden, wenn sich herausstelle, dass das vom Landtag beschlossene Sondervermögen von 457 Millionen Euro für Energiehilfen nicht komplett gebraucht werde, sagte die Staatssekretärin“ – wie gesagt – der „Süddeutschen Zeitung“. Ich freue mich, dass sich die Landesregierung bereits vor der ersten Beratung heute so klar und deutlich für unseren Vorschlag zur Schaffung eines kommunalen Investitionsfonds ausgesprochen hat. Jetzt freuen wir uns aber erst mal darauf, dass unser Antrag federführend im Innen- und Kommunalausschuss und mitberatend im Haushalts- und Finanzausschuss gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert wird und wir spätestens zum 1. Januar 2024 diesen Fonds zur Verfügung stellen können. Und wie gesagt: Der Vorschlag, der unterbreitet worden ist, den wir gern aufnehmen, hinkt aus meiner Sicht noch, weil Wasser, Abwasser, Investitionen in Internet und Digitalisierung sowie Verkehrsinfrastruktur mit einem Sondervermögen „Energie“ eben nicht abgedeckt wären. Aber, wie gesagt, ich freue mich auf die Beratung in den zuständigen Ausschüssen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ich will ein bisschen anders in die Debatte einsteigen, weil momentan ging es tatsächlich nur um das liebe Geld. Dazu komme ich später auch noch, aber ich will mal kurz von einer Begrifflichkeit reden, die wir uns vielleicht im Landtag öfter mal zu Herzen nehmen sollten. Die Rede ist von der Widerspruchsbewältigung, also ein bisschen die Fähigkeit, mehrdeutige Situationen und widerstreitende Umstände auch zu ertragen, und das müssen wir hier häufig. Was die kommunalen Finanzen und Investitionen anbelangt, haben wir oftmals zwei widerstreitende Umstände: Die eine Wahrheit ist, nach Jahren sinkender Sachinvestitionen steigen sie – Gott sei Dank – fortlaufend wieder an. Insoweit kann man schon in den letzten Jahren von einer Investitionswende sprechen und das hat auch nicht unwesentlich damit zu tun, dass wir zum Beispiel als rot-rotgrüne Koalition eine Investitionspauschale von jährlich 100 Millionen Euro etabliert haben und noch viele andere Mittel dazu. Das sehen wir an den fortlaufenden steigenden Kommunalfinanzen der letzten Jahre. Gestern erst wurden diese Mittel, die 100 Millionen Euro, an unsere Gemeinden und Kreise ausgezahlt, die frei für investive Zwecke, auch zur Stärkung der Eigenmittel verwendet werden können. Die andere Wahrheit ist nach wie vor – das wurde jetzt schon mehrfach gesagt, auch im Kommunalmonitor bestätigt –, dass die Kommunen weiterhin einen enormen Bedarf haben, wichtige Investitionen zu tätigen. Man denke eben an Schulen, Infrastruktur und vieles anderes mehr. Beides ist gleichzeitig wahr. Als Rot-Rot-Grün arbeiten wir vor diesem Hintergrund darum gern weiter auch an notwendigen Finanzinstrumenten. Die CDU beschäftigt sich nur mit diesem Antrag zu einem speziellen Fonds, der auch von der TAB schon vorgeschlagen wurde, und diese Lösung ist erst mal – ich sage es mal ganz platt – mehr Geld. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir aber über Investitionen für die kommunale Familie reden, dann treibt mich grundsätzlich auch eine andere sehr grundsätzliche Sache um: Wir müssen schon unterscheiden, das eine ist, was man theoretisch für Zahlen hin und her schiebt, und das andere, was in der Praxis denn los ist, nämlich direkt bei den Kommunen und in den Verwaltungen. Und der Elefant, der da groß im Raum steht, ist für mich vor allem der Fachkräftemangel. Wir alle begegnen ihm in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, aber die Kommunen spüren ihn gerade auch dann, wenn es darum geht, die Investitionsmittel aus dieser oder jener Finanzhilfe und Förderung tatsächlich auf die Straße zu bekommen. Herr Walk hat eben schon gesagt: Warum konnten denn 1,6 Milliarden nicht investiert werden?
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Zu viel Büro-
kratie!) Das hat nicht nur etwas mit zu wenig Geld, sondern eben auch damit zu tun, dass leider – wie auch in den Landesämtern – oftmals zum Beispiel das Fachpersonal im Bereich „Bau“ fehlt oder in den Planungen und in anderen Bereichen. Für den Kommunalmonitor 2022 hat die TAB 83 Kommunen befragt, ihr Bedarf an Eigenmitteln kommt darin zum Ausdruck und ihre Antworten gehen aber eben wesentlich tiefer, nämlich genau in diesen Bereich. Knapp die Hälfte der befragten Kommunen nennt als Investitionshemmnis die gegenwärtigen Planungskapazitäten in der Bauwirtschaft. Ein noch größerer Anteil der befragten Kommunen sieht es als Investitionshürde, dass nicht genügend Planungskapazitäten in der Bauverwaltung da sind. Drittens werden unzureichende Kapazitäten selbst in der Bauwirtschaft zur Bauausführung in steigender Tendenz von noch mal mehr Kommunen als Problem gesehen. Konkret haben inzwischen drei Viertel der befragten Gebietskörperschaften dies als Investitionshemmnis benannt. Nehmen wir aber mal speziell die kommunalen Verwaltungen in den Blick, um dort nicht bei der Problembeschreibung haltzumachen, sondern über Lösungswege zu sprechen. Und dazu braucht es auch Ehrlichkeit und die Ehrlichkeit, dass solche Maßnahmen allein eben nicht reichen werden, um überhaupt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass „Zukunft vor Ort gestalten“ nicht bloß ein Monatsspruch aus dem 2023er-Kalender hier im Landtag bleibt. Die KfW zum Beispiel sagt: Die Investitionskapazität krankt am Personalmangel. Dieser wiederum könne durch interkommunale Kooperation ein Stück weiter verarztet werden, aber eben nur verarztet. Unser Rechnungshof hat sich jüngst in seiner überörtlichen Kommunalprüfung fundiert Gedanken über leistungsfähige Kommunalstrukturen gemacht und empfiehlt, noch weiter zu gehen. Es genügt nicht, beim Zwischenstopp Verwaltungsgemeinschaft haltzumachen und ein Jahr lang 14 oder 17 verschiedene kleine Haushalte zu machen, statt Investitionen voranzubringen. Größere kommunale Einheiten können laut Rechnungshof größere Verwaltungs- und Vermögenshaushalte aufstellen und ihr Personal eben flexibler und effizienter einsetzen.
(Beifall SPD)
Alles auch keine schlechten Voraussetzungen, um zu investieren und das Geld dann auf die Straße zu bringen. Denn es gilt natürlich auch nur für den Fall, mitzudenken, dass in einer kleinen Bauverwaltung, wo nur ein Mitarbeiter sitzt, derjenige auch mal krank werden kann und dann dauerhaft nichts mehr funktioniert und nichts vorangebracht wird. Von daher ist es sinnvoll, dass die Landesregierung parallel weiter eben genau diese freiwilligen Gemeindeneugliederungen mitbearbeitet. Deswegen kommen wir zweitens zum Lösungsansatz, wenn wir bei den Verwaltungen sind, die sich effizienter aufstellen können, wovon ich überzeugt bin, dass sie dann auch attraktivere Arbeitgeber mit größeren Arbeitsfeldern, mit größerem Themenbereich sind, um dann auch wieder mehr Mitarbeiter zu generieren, weil man eben dort viel interessantere Aufgaben zu bewältigen hat. Und auch danach schauen Arbeitnehmer. Zum Schluss möchte ich noch mal zurückkehren zum Antragstext der CDU: Hier lohnt es sich, transparent zu machen, dass der Vorschlag der CDUFraktion zwei Fondsmodelle zusammenzuführt, den von der TAB – dazu haben wir heute schon viel gehört – und eben noch einen anderen, ein Modell aus Schleswig ‑ Holstein, einen kommunalen Investitionsfonds. Ansonsten liegen diese zwei Schablonen übereinander, von denen die CDU nun möchte, dass man hieraus die Landesregierung beauftragt, ein tatsächliches Konzept zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint mir, dass die Überlegungen der CDU noch nicht ganz so weit gediehen sind, aber wir wollen darüber in den Ausschüssen reden. Mir ist es wichtig, zu sagen, dass wir als Rot-Rot-Grün weiter an den Investitionspauschalen festhalten wollen, dem Fachkräftemangel Rechnung tragen und über mögliche, eben andere Finanzinstrumente reden müssen.
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag spricht die CDU sicher ein sehr wichtiges Thema an – danke dafür. Seit Jahren gelten der Erhalt und die Entwicklung der kommunalen Infrastruktur als Herausforderung für den Freistaat, aber natürlich auch für unsere Kommunen. Das Ziel, das dieser Antrag verfolgt, ist insofern zu begrüßen. Allein hinsichtlich der Umsetzung gibt es seitens der Freien Demokraten Bedenken. Bezüglich der Finanzierung und der möglichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt werden wir ganz genau hinschauen müssen, meine Damen und Herren, ob es sich hier nicht wieder lediglich um wahlpolitisches Geplänkel handelt oder ob am Ende wirklich ein Fonds aufgelegt werden soll, der den Kommunen hilft. Wenn man sich alle Aufgaben bei den Kommunen ansieht, ist es fraglich, wie kommunale Rücklagen gebildet werden können, und vor allem, wie das Ganze gesteuert und umgesetzt werden soll. Eine weitere Frage stellt sich: Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen? Es bleiben für uns etliche Fragen offen. Wie wollen Sie das seriös finanzieren? Wie wollen Sie das umsetzen und vor allem transparent darstellen? Ihr Antrag lässt Probleme offen. Sie wollen den Kommunen helfen, wir hörten gerade: bei Problemen im Schwimmbadbau zu unterstützen, Zweckverbände zu fördern sowie Wasser- und Bodenverbände und Museen zu erhalten. Abgesehen davon, dass es bei Bädern und Museen – Herr Walk, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie dieses Thema angesprochen haben – aber schon im Verwaltungshaushalt hapert. Deswegen ist es so, dass sich dort Vereine einschalten, weil es die Kommunen nicht mehr schaffen. Da geht es noch gar nicht um die Investitionen, da geht es um den Verwaltungshaushalt. Da müssen sich Kommunalpolitiker immer wieder vorhalten lassen, dass es sich dabei um freiwillige Leistungen handelt im Gegensatz zu den Pflichtaufgaben. Mit anderen Worten: Dort wird immer wieder auch kommunalaufsichtlich die Frage gestellt, warum dort überhaupt Geld investiert werden soll. Wir sagen, es geht hier einfach um die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Am Ende gibt es wieder die Erkenntnis, wie sie der Kommunalmonitor 2022 widerspielt – es ist heute Etliches schon gesagt worden –: Geld wird bereitgestellt, aber die Kommunen sind eben wegen fehlender Eigenmittel und vor allem wegen des nicht vorhandenen Personals nicht in der Lage, dieses abzurufen, zumal für fehlende Eigenmittel ebenfalls über Fördermittelanträge gearbeitet werden muss. Wenn zinsverbilligte Kredite, meine Damen und Herren, in Aussicht gestellt werden, heißt das trotzdem nicht, dass sie bei mangelnder Leistungsfähigkeit überhaupt genehmigt werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, so schön und begrüßenswert dieser Schritt ist, um den vorhandenen Investitionsstau bei den Kommunen anzugehen und abzubauen – was wir als Liberale schon seit vielen Jahren fordern –, fehlt mir allerdings schon ein Stück weit der Glaube bei der Realisierung. Ich glaube, wir werden da viel Zeit brauchen, um auch im Ausschuss intensiv darüber zu diskutieren. Ein Problem bleibt beispielsweise ganz besonders der strukturelle Fehler bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs. Das, was wir heute hier an Finanzbedarf, an Investitionsstau genannt oder gehört haben, das ist der Zeitraum zwischen 2017 und 2021 – all das, was viele Jahre vorher schon gar nicht erst in Planungen aufgetaucht ist, weil von vornherein klar war: Das Geld ist nicht da. Die Straßen, die schon im Dritten Reich gepflastert worden sind – das gilt, nebenbei gesagt, für den Bau des Bades genauso –, erscheinen gar nicht bei diesem Investitionsstau. Deswegen also auch unsere Forderung, grundsätzlich den Ansatz bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich vom Kopf auf die Füße zu stellen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich habe nicht mehr viel Redezeit. Ich will aber noch zwei, drei Worte zu dem Thema „Planungskapazitäten“ sagen und dem daraus folgenden Trugschluss – von wegen Gebietsreform. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum nicht auch Verwaltungen über Gebietsgrenzen hinweg zusammenarbeiten können. So, wie ein Standesamt mehrere Kommunen verwaltet, kann auch ein Bauamt mehrere Kommunen verwalten. Da kann man sehr viel erreichen. Das Problem ist ein anderes, nämlich die fehlende Wertschätzung für die Branche der Bauingenieure seit Mitte der 90er-Jahre. Nicht umsonst haben mir meine Töchter gesagt: Papa, wenn man sich in deinem Beruf so nach der Decke strecken muss, sind wir nicht deine Nachfolger. Dort liegt der Hase im Pfeffer begraben. Wir brauchen wieder mehr Wertschätzung für diesen Beruf, damit auch wieder mehr Leute ihn ergreifen wollen. Danke schön, meine Redezeit ist zu Ende.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Vielen Dank, Herr Bergner. Damit liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es sehr gut, dass wir heute so vertieft über dieses Thema diskutieren – den Investitionsstau, gerade im kommunalen Bereich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme liegen teilweise auf der Hand, wenn man sich zum Beispiel die Gebäudekulisse bei den Kommunen anguckt. Es ist nicht flächendeckend so, aber natürlich haben wir alle Bilder von kommunalen Gebäuden, von Schulen, von Schwimmbädern vor Augen, die einfach in die Jahre gekommen und Energieschleudern sind.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist beim Land nicht viel anders!) Das ist wirklich ein Problem, das wir jetzt konsequent angehen müssen. Ich spüre hier die Bereitschaft, das so anzugehen, dass es auch relativ zügig vorangeht und wir zu Lösungen kommen. Nur – liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – mir scheint dieser Antrag wieder mit sehr heißer Nadel gestrickt. Das ist in letzter Zeit schon öfter der Fall gewesen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!)
Ich schildere nur meinen Eindruck. – Ich habe, als ich den Antrag las, nicht so ganz verstanden, was Sie genau wollen. Geht es um Zuschüsse oder geht es um Kredite?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Beides!)
Wenn ich Zuschüsse mache, brauche ich im Grunde keinen Fonds, sondern da habe ich den Kommunalen Finanzausgleich, da kann man den Kommunen letztendlich auch darüber Mittel zur Verfügung stellen. Das haben wir in den Jahren ja auch schon getan – für Investitionspauschalen usw. usf. Ich glaube, Ihnen geht es um etwas anderes. Dieser Gedanke des Fonds, das ist ein interessanter Gedanke. Insbesondere dann, wenn es sich um einen revolvierenden Fonds handelt – also einen Fonds, der aufgelegt wird, aus dem Kredite vergeben werden, die dann wieder zurückfließen.
(Beifall DIE LINKE)
So funktioniert übrigens im Grunde auch das Geschäftsmodell der KfW. Die amerikanische Marshallplanhilfe wurde damals, 1949, der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt und Deutschland hat sich dafür entschieden, daraus einen revolvierenden Fonds zu machen. Die meisten anderen europäischen Länder haben daraus Zuschüsse vergeben; dieses Geld ist längst weg. Der Marshallplan-Fonds ist immer noch da. Der heißt heute anders – ERP-Fonds – und damit wird heute immer noch gearbeitet. Es werden immer noch Kredite vergeben, zum Beispiel an Unternehmen, aber auch an Kommunen. Der Bundeshaushalt hat die Aufgabe, diese Kredite zu verbilligen. Das ist aber wesentlich günstiger, als ständig Zuschüsse zu vergeben. Deswegen sollten wir tatsächlich gemeinsam überlegen, ob wir für Thüringen so einen Fonds auflegen sollten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Besser heute als morgen!) Ich bin dafür, weil es ein nachhaltiges Instrument ist. Nachfolgende Generationen werden es uns danken, wenn wir einen derartigen Fonds haben, der immer und immer wieder aufgefüllt wird und entsprechende Kredite zielgerichtet vergibt. Es geht um die zielgerichtete Vergabe von Förderkrediten. Ich kann nicht pauschal, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, den Investitionsstau, der besteht, den man auch messen kann, abdecken. Sondern lassen Sie uns gezielten Investitionen, zum Beispiel im Bereich des Klimaschutzes, fördern. Gerade wenn man sich die Gebäudekulisse der Kommunen anguckt, dann ist nämlich eine Investition in den Klimaschutz nicht nur gut für das Klima, weil das CO 2 reduziert, sondern eine energetisch sanierte Schulturnhalle spart einfach Geld, weniger Energiekosten gerade in Zeiten, wenn die Kosten so hoch sind wie jetzt. Es ist eine Win-win-Situation, wie man so schön sagt, wenn wir in Klimaschutz investieren, weil es letztendlich den Kommunen und insbesondere in der Zukunft Geld spart. Also lassen Sie uns das gern miteinander vertiefen. Es gibt verschiedene Modelle. Ich habe mit der TAB gesprochen. Man könnte 50 Millionen Euro in die Hand nehmen. Die TAB würde 150 Millionen Euro Kapitalmarktmittel aufnehmen. Dann hätte man 200 Millionen Euro, mit denen man sofort agieren könnte, und letztendlich ein Instrument geschaffen, was nachhaltig ist. Natürlich müssen wir das auch finanzpolitisch durchdenken. Das Finanzministerium hat eine gewisse Skepsis. Ich kann das akzeptieren, das ist völlig in Ordnung. Aber wenn wir das so, wie es heute schon angeklungen ist, im Ausschuss weiter vertiefen, dann bin ich optimistisch, dass was Gutes daraus wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und es ist Ausschussüberweisung vonseiten der CDU an den Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden, Innen- und Kommunalausschuss federführend. Deswegen würde ich zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist er dahin überwiesen. Dann stimmen wir noch ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind uneindeutige Signale. Das sind auf jeden Fall die Fraktionen der AfD und der CDU sowie die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit, würde ich sagen, ist der Überweisung stattgegeben. Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Wer die Federführung beim Innen- und Kommunalausschuss sieht, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit liegt die Federführung beim Innen- und Kommunalausschuss. Wir können diesen Tagesordnungspunkt damit schließen. Wir kommen zum Aufruf von TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6818 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Abgeordneter Malsch, bitte schön.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, die Energiekrise ist eine umfassende Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft und sie wird jeden Tag umso herausfordernder, solange man daran festhält, aus grundlastfähigen Energieträgern auszusteigen. Es ist auch nicht nur eine Frage von Umwelt und Klimaschutz. Es geht jetzt um die Zukunftsfähigkeit unserer gesamten Gesellschaft. Ich betone das deswegen, da Klima- und Umweltschutz immer ein Teilbereich auch einer Fraktion hier im Haus war, der das immer ganz besonders wichtig war, die aber jetzt Verantwortung übernommen hat und eben Verantwortung gesamtgesellschaftlich, und der muss sie sich auch stellen. Die Energiekrise bedroht den Gewerbe- und Industriestandort Thüringen. Sie bedroht den Wohlstand von breiten Bevölkerungsschichten, und leider ist aktuell nicht erkennbar, dass die Landesregierung die Dramatik dieser Krise erkannt hat. Das ist auch relativ einfach zu erklären, weil die unterschiedlichen Klientelen natürlich auf unterschiedliche Probleme treffen. So ist es auf der Seite der Linken natürlich die Klientel der Mieter, Niedrigverdiener, Sozialempfänger. Wir haben auf der Seite der Grünen natürlich die ideologiegetriebenen oder die realistischen Grünen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Na klar, Herr Malsch!) Und wir haben aufseiten der SPD diejenigen, die im Mittelstand, im Arbeitsverhältnis stehen und einer Energiekrise entgegensehen, die genau diesen Wohlstand betrifft.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Schubladendenken ist schon praktisch!) Na, das sehen wir ja gerade, wie die Grünen sich in ihren Schubladen bewegen, Frau Rothe-Beinlich. Deswegen rede ich jetzt hier. Wenn Sie was sagen wollen, können Sie es dann auch machen. Es ist also ganz deutlich erkennbar, dass Sie keinen Plan haben.
(Heiterkeit SPD)
Wir haben uns als CDU-Fraktion konzeptionell – und das sage ich ausdrücklich – mit der Energiefrage, und zwar mit der Energiefrage, die uns jetzt bevorsteht, beschäftigt. Herr Müller, Sie haben heute früh schon ausführlich und sehr emotional einen Rückblick gemacht. Letztendlich aber tragen Sie Verantwortung im Bund und im Land.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Dem stellen wir uns!) Genau, der stellen Sie sich. Und wir haben draußen die Problemlagen, dass das jeder infrage stellt. Genauso ist das. Deswegen haben wir uns mit dem Energieplan für Thüringen einem Plan für Thüringen gewidmet und nicht dem Plan für Deutschland, und letztendlich darin zusammengefasst, wie wir Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit gewährleisten können, und zwar bezogen auf die Belange der Thüringer. Wir haben diesen Energieplan in zwei Energieforen mit Fachleuten aus der Praxis diskutiert und sehr positive Resonanzen erhalten. Das dürfte auch an Ihnen nicht vorbeigegangen sein. Deswegen haben wir auch Ende des letzten Jahres vier Anträge in den Landtag eingebracht, die konkrete Aspekte aus dem Energieplan herausgreifen. Es geht um die Energieversorgung unserer Gewerbe- und Industriegebiete, um die Realisierung des Konzepts der Energieautobahn, um den Einstieg in eine echte Wärmewende in Thüringen und die Weiterentwicklung von Solar Invest zu einem Selbstversorgerbonus. Wir starten hier in TOP 8 mit der Realisierung der Energieautobahnen in Thüringen und freuen uns auf die ausführliche Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Die Landesregierung hat angekündigt, keinen Gebrauch von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu machen. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen, vor allem junge Zuschauerinnen auf unserer Besuchertribüne und am Livestream, wir haben es schon gehört, die CDU, Herr Malsch, Sie haben wieder in aller Breite eingeführt zwischen der sachlich notwendigen Debatte, was wir tatsächlich in Thüringen tun können, um der Energiekrise – und da will ich sehr deutlich sagen, die Energiekrise ist nicht nur eine Versorgungskrise aufgrund des Krieges im Moment, sondern sie ist insbesondere eine Krise der fossilen Energieträger, weil die eigentlich ins Buch der Geschichte gehören und wir uns hier dringend um die Umsetzung der Energiewende kümmern müssen, Herr Kemmerich, aus mehreren Gründen. Das sind objektive Gründe und keine ideologischen, wie Sie immer versuchen deutlich zu machen, nämlich in allererster Linie – und da haben Sie Recht, Herr Malsch, wir als SPD gucken da insbesondere drauf – auch aus Sicht der zukünftigen Arbeitsplätze in Thüringen. Und wenn wir das nicht hinbekommen, dass wir möglichst schnell erneuerbare Energien in Thüringen zum Einsatz bringen, auch und insbesondere für die Wirtschaft, dann brechen uns ganz klar am Ende des Tages die Wertschöpfungsketten weg, weil CO -neutrale 2 Produkte in Thüringen nicht produziert werden können, und das ist eine Zukunftsfrage, der müssen wir uns auch aus wirtschaftlichen Gründen stellen. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Wir müssen sie uns aber auch stellen, weil der menschengemachte Klimawandel unser aller Zukunft, die der Gesellschaft elementar bedroht. Auch das ist nicht etwas, worüber wir uns noch streiten müssen, das finde ich gut. Dennoch – und das noch mal konkret zu Ihrem Plan –, die CDU-Fraktion bringt heute hier einen Plan für Energie in Fragmenten ein. Das ist auch im Kern die Kritik, die wir daran haben werden, denn wie es mit Fragmenten so ist: Interessante Ideen liegen da neben halb abgerissenen Sätzen; das Gesamtbild erschließt sich aus diesem Puzzle der Anträge leider nach wie vor nicht. Doch versuchen wir uns einen Eindruck zu verschaffen, was die antragstellende Fraktion uns sagen will. Die Idee der Konzentration der zukünftigen Energiegewinnung durch Photovoltaik und Windkraft an den sowieso durch Lärm belasteten Bundesautobahnen ist durchaus begrüßenswert, aber eben auch eine Idee aus Anfang der 2000er-Jahre. Als die aufkam, hat sich das praktisch auch in Thüringen niedergeschlagen, denn auch in Thüringen sind in Pufferstreifen um Autobahnen, da wo möglich und sinnvoll, bereits PV-Anlagen installiert. Eine vom damaligen Wirtschafts- und Energieminister, Matthias Machnig von der SPD, in Auftrag gegebenen Studie zeigte zuvor das Potenzial und die Hemmnisse in Thüringen, also schon 10, 20 Jahre alt die Idee. Darauf folgten mehrere Umsetzungsvorhaben, unter anderem am Rasthof Eisenach-Süd, in Waltershausen, in Isseroda, Magdala, Stadtroda-Bollberg, Cursdorf, Ronneburg und, und, und. Alle Kolleginnen und Kollegen sind in Thüringen unterwegs, auch mit dem Auto, und kennen diese Beispiele. Die Kombination von Photovoltaik und Windnutzung entlang der Autobahnkorridore ist ein Baustein für Konzentrationsplanung. Auch da sind wir uns einig. Diese Konzentration an Verkehrswegen kann zudem auch für den dringend notwendigen Netzausbau genutzt werden. Auch da ist ein wichtiges Fragment, wo wir uns fachlich einig sind. Doch zur Ehrlichkeit der Einschätzung gehört dazu: Das ist theoretisch; angenommen alle Bundesstraßen mit maximalen Korridoren zu berücksichtigen, würde ungefähr 3,7 Prozent der Landesfläche entsprechen. Davon müssen jedoch erhebliche Anteile aufgrund von Siedlungen, Wäldern, Bauwerken, Naturschutzflächen abgezogen werden. Und natürlich am Ende des Tages stellt sich dann für die übrigen Flächen die Frage der Windhöffigkeit und der Ausrichtung insgesamt. Was bleibt realistisch übrig? Maximal ein Bruchteil. Wenn Sie genaue Zahlen haben, lassen Sie uns gern darüber diskutieren. Wir kennen sie nicht, die entsprechenden Studien gibt es auch nicht. Wir wissen aber: Es bleibt ein Bruchteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihr Vorschlag kann nur dann eine bedeutsame Wirkung für die Energieversorgung entwickeln, wenn wir die in aller Munde befindliche Offenheit – insbesondere FDP und CDU sagen das in den letzten Wochen immer wieder – bei der Energiewende hier ernstnehmen. Alle geeigneten Standorte werden gebraucht, eben auch abseits der Autobahnen und, ja, auch im Wald. Und da fehlt in Ihrem fragmentierten Plan leider ein großer Teil. Wo Rot-Rot-Grün mit dem geplanten SolarausbauGesetz den Einsatz von PV, zum Beispiel auf allen geeigneten Dachflächen, ermöglichen will, greift Ihr vorliegender Vorschlag eben zu kurz. Zugleich versuchen Sie eine argumentative Schwäche Ihres Vorschlags mit Geld zu überdecken. Denn PVund Windkraftanlagen brauchen aufgrund der deutlichen Kostensenkung kaum noch finanzielle Anreize, um betriebswirtschaftlich interessant zu sein. Das sagt uns auch die Wirtschaft. So verhält es sich auch bei den Projekten entlang der Autobahnen. Wir brauchen keine Autobahn-Energieförderung. Was dem Ausbau der Erneuerbaren im Weg steht, sind vor allem die zahlreichen Unsicherheiten und unscharfen Einschränkungen und unsere Debatten hier im Landtag, die eine rechtssichere und zügige Umsetzung dieser Projekte verhindern.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Überall am
besten!) Das müssen wir auflösen und dazu haben wir uns im Grundsatz auch im letzten Jahr verständigt. Daran haben die ideologischen Abwehrdiskussionen gegen den Ausbau einen erheblichen Anteil, das sind diese Debatten im Landtag, die das verzögern, Herr Braga. Und das ist das Problem. Ihr Vorgehen ist am Ende ein Verhinderungsplan – so interpretiere ich den trotzdem in aller Klarheit – gegen den weiteren dezentralen Ausbau der Erneuerbaren, was uns als Gesellschaft noch über Jahre in der Knechtschaft von Öl und Gas belassen wird.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Knechtschaft
von Öl und Gas!) Das ist eine Gefahr für den Wohlstand und die Arbeitsplätze in unserem Freistaat. Ich habe es schon mal deutlich gesagt.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sie sind eine
Gefahr für Wohlstand und Arbeitsplätze!) Lassen Sie uns lieber auf das bereits im Grundsatz verständigte Solarausbaugesetz in dieser parlamentarischen Arbeit konzentrieren oder auch auf die Fragen des Windkraft-Beteiligungsgesetzes. Das sind die parlamentarischen Kraftanstrengungen, die wir dieses Jahr gemeinsam wuppen sollen. Dazu lade ich Sie herzlich ein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream! Die CDU möchte mit diesem Antrag die Energieerzeugungsarten Windkraft und Solar massiv ankurbeln, und zwar entlang an geeigneten Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen einschließlich der Mittelstreifen. Das ist interessant. Richtig ist, dass es möglichst keine weitere Flächenversiegelung geben darf. Dieser Lösungsvorschlag wirft allerdings eine Menge Fragen auf. Zuerst aber zur Begründung – die CDU begründet ihren Antrag mit der Erreichung der Klimaziele. Werfen wir also kurz einen Blick auf diese. Der Bund hat mit dem Wind-an-Land-Gesetz 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windkraft zur Erreichung der Klimaziele ausgeschrieben. Thüringen hat noch im Thüringer Klimagesetz 1 Prozent, es sollen in Thüringen aber 2,2 Prozent werden. Die CDU will also mit dieser Initiative ihren Beitrag leisten, statt diese Flächenangaben grundsätzlich infrage zu stellen und vielleicht mal grundsätzlich Kritik zu wagen. Was sieht der Antrag nun konkret vor? Entlang von Verkehrswegen, unter anderem an Autobahnen sowie geeigneten Bundes- und Landesstraßen und deren Nebenanlagen, sollen Energieautobahnen aus Solar- und Windkraft als Zweitverwertung auf bereits versiegelten Flächen entstehen. Grund- und spitzenlastfähig ist das ja nun nicht. Grund- und spitzenlastfähig ist Kernenergie. Dazu liegt von der CDU nichts vor, aber von der AfD.
(Beifall AfD)
Was bedeutet die CDU-Initiative nun? Sie heißt praktisch übersetzt, dass das rein theoretisch nur an Straßen geschehen kann, entlang derer bereits Versiegelung vorliegt, die aber nicht genutzt wird und die als Nutzung für tonnenschwere Windkraftanlagen oder flächenintensive Solarpaneelen überhaupt genutzt werden können. Dies soll die Landesregierung nun zu Ende des Monats prüfen, was – euphemistisch gesagt – sehr ambitioniert ist, ebenso wie die Klimaziele.
(Beifall AfD)
An dieser Stelle hätte ich mir tatsächlich mal eine Flächengröße in diesem Antrag gewünscht, aber da steht nichts. Genauso wenig steht darin etwas zu den Sicherheitsvorkehrungen entlang von Verkehrswegen, unter anderem an Autobahnen, sowie geeigneten Bundes- und Landesstraßen und deren Nebenanlagen. Was ist mit den baurechtlichen Vorschriften nach dem Bundesfernstraßengesetz? Es ist doch etwas abenteuerlich, zu glauben, dass man da eben neben den Straßen oder gar auf dem Mittelstreifen einfach meterhohe Stahlbauten und Rotoren hinstellen kann, die im Ernstfall auf die Straße geschleudert werden oder die im Winter Eis abwerfen. Auch alternative Windkraftanlagen sind nicht davor gefeit, im Ernstfall zu brennen oder Bauteile zu verlieren oder Eisbrocken zu schleudern. Letzte Woche erst war ich bei einem Vortrag in Schleusingen über alternative Windkraftanlagen zugegen. Einen großen Unterschied zu den herkömmlichen gibt es nicht, sie drehen halt nur anders. Und welche Priorisierung will man hinsichtlich der Hunderten Kilometer Straße in Thüringen vornehmen, um dort Energieautobahnen zu schaffen? Wo kommt die Infrastruktur her, wo der Netzausbau? Speicher gibt es nicht, also müsste die Energie sofort abgenommen oder aber ins Netz eingespeist werden. Gerade hier wäre aber der Verweis auf die Bundesnetzagentur wichtig, denn Solar- und natürlich auch Windkraft führen zu entsprechenden Einspeisemaßnahmen, weil es keine Speicher in der nötigen Größenordnung gibt. Ich zitiere die Bundesnetzagentur: „Das gesamte Maßnahmenvolumen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen ist im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 19% gestiegen. Die vorläufigen Gesamtkosten für Netzund Systemsicherheitsmaßnahmen […] liegen bei rund 2,3 Mrd. Euro und sind damit ebenfalls gestiegen“ im Vergleich zu „2020: 1,4 Mrd. Euro“. Und weiter: „Das gesamte Maßnahmenvolumen für das Netzengpassmanagement […] liegt im zweiten Quartal 2022 bei 6.680 GWh und ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um zwölf Prozent gestiegen.“ Die Zahlen sprechen als Folge der Energiewende für sich. Wie steht es um das Landschaftsbild und um die Raumplanung? Herr Gottweiss, Sie beklagten zu Recht Wildwuchs bei Windanlagen. Wäre Ihr Vorschlag denn etwas anderes? Wie die Steuerung geschehen soll, steht in dem vorliegenden Antrag jedenfalls nicht und auch nicht, wie die Anlagen sich ins Landschaftsbild einfügen sollen. Hinzu kommt, auch diese alternativen Windkraftanlagen beeinträchtigen die Vogelwelt. Wenn die dann entlang der Straßen oder inmitten der Straße stehen, muss dann halt noch jemand den Vögeln ein Stoppschild vor die Nase setzen.
(Beifall AfD)
Wie fügen sich diese Energiepläne in die Vorprüfung von Windkraft ein? Wie soll die Öffentlichkeitsbeteiligung aussehen? Dazu steht im Antrag nichts. Was man aber als Alibi hineinformuliert hat, ist die angeblich steigende Akzeptanz, die durch eine derartige Umsetzung entstehen würde. Ich glaube hingehen, dass sehr viele Menschen im Freistaat die Nase voll von vermeintlichen Klimazielen und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Landschaft, der Tierwelt und der Menschen haben, weil sie sehen, dass dieser angebliche Klimaschutz zur Umweltzerstörung und zur Beeinträchtigung gerade im ländlichen Raum führt.
(Beifall AfD)
All diese Pläne im Namen der Energiewende, dem größten Transformationsexperiment der Energiepolitik Deutschlands, werden nicht funktionieren, weil sie die Gesetze der Physik missachten und die Natur gefährden.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: So ein
Quatsch!) Erst kürzlich wurde publik, dass ein Hoffnungsträger in Jena in Sachen Speicher Insolvenz angemeldet hat. Solche Meldungen sollten doch Realitätssinn erzeugen, statt weiter auf Zappelstrom zu setzen. Wie gesagt, bei diesem Antrag bleiben eine Menge Fragen.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen auf der Tribüne, in den drei vorliegenden Tagesordnungspunkten müssen wir uns nun mit vier Haushaltsbegleitanträgen der CDU zum Haushalt 2022 beschäftigen – ein für die parlamentarischen Gepflogenheiten nicht gerade übliches Verfahren, aber nun gut. Die CDU hat die Anträge unter anderem unter dem gemeinsamen Titel „Energie-Plan für Thüringen“ gestellt und versucht damit, den Eindruck zu erwecken, dass sie einen Plan in diesem Bereich hätte. Aber was wir schon gestern anlässlich der Aktuellen Stunde zum Austausch von fossilen Heizungen angesprochen haben, gilt auch für die drei kommenden Tagesordnungspunkte: Eine Gruppierung wie die Thüringer CDU, die die Einsichten in die Auswirkungen der Klimakrise negiert und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in seiner faktischen und politischen Arbeit permanent konterkariert, hat eben keinen Plan. Alle unter diesem Titel stehenden Anträge haben eine Gemeinsamkeit. Es finden sich hin und wieder zwar immer auch Forderungen und Maßnahmen, die grundsätzlich in eine richtige Richtung weisen, sie sind aber in ihrem Zusammenspiel derart ambitionslos, dass sie den Anforderungen der Klimakrise nicht ansatzweise gerecht werden. Die Klimakrise erfordert einen tiefgreifenden Transformationsprozess. Es zeigt sich immer wieder, dass die CDU nicht bereit ist, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. Dies wird durch die vorliegenden Anträge leider erneut bestätigt. So gibt die CDU vor, dass die Energiewende mit ein paar wenigen Maßnahmen bewerkstelligt werden könnte und eigentlich alles so bleiben kann, wie es ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer ein solches Szenario in die Welt setzt, belügt die Menschen hinsichtlich der zu erwartenden Folgen. Sie zeigen in aller Deutlichkeit Ihre Angst vor der Wahrheit und zeigen in Vogel-Strauß-Manier Ihre Unfähigkeit, sich den Herausforderungen zu stellen. Sie vergehen sich an der zukünftigen Generation, die das ausbaden darf.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Doch nun kommt die Energieautobahn. Was für ein Bild drängt sich einem dabei auf? Dynamisch fliegen Landschaften an einem vorbei auf der Reise über die Energieautobahn oder aber etwa das Feststecken in den Zigtausenden von Staukilometern, mit denen die Autobahnnutzerinnen zu kämpfen haben. Das letztgenannte Bild ist das, das ich in Bezug auf die CDU in Verbindung mit erneuerbaren Energien in Thüringen habe. Und, werte Kolleginnen, das Problem mit diesem Antrag besteht darin, dass der falsche Eindruck erweckt wird, der Flächenbedarf für den Ausbau der erneuerbaren Energien sei relativ einfach zu decken, indem man die Erzeugungskapazitäten von Solar und Windkraft nur konsequent genug auf die Flächen entlang der Verkehrswege konzentrieren würde. Grundsätzlich ein interessanter Ansatz! Auch wir als Grüne verfolgen das Ziel, möglichst viele vorgenutzte und vorbelastete Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu nutzen, und stellen uns gar nicht dagegen, die Potenziale entlang der Verkehrswege auszuschöpfen. Zu einer realistischen Betrachtung gehört dennoch die Feststellung, dass es in der Summe bei einem nur sehr eingeschränkten Flächenangebot bleiben wird. Bei der Photovoltaik hat die Bundesregierung mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ohnehin schon für erhebliche Verbesserungen gesorgt. So wurden die Randstreifen entlang von Autobahnen und doppelgleisigen Schienenwegen für die Solarstromgewinnung deutlich von bisher 200 auf 500 Meter erweitert. Freiflächenanlagen sind nun dort im Außenbereich privilegiert. Langjährige Planungsverfahren sind in einem Streifen mit einer Tiefe von bis zu 200 Metern so nicht mehr nötig. Diese Verbesserungen gehen weit über die Forderung des CDU-Antrags in Ziffer III.1 hinaus, in der von einem 150 Meter breiten Korridor entlang geeigneter Autobahnen die Rede ist. Da dies gleichzeitig auch die wesentliche Forderung des Antrags ist, hat er sich somit inhaltlich schon weitestgehend erledigt. Zu den in Punkt III.2 angesprochenen Parkplatzflächen braucht man auch keine Potenzialanalyse. Bei neuen Parkplätzen setzen wir uns als Grüne für eine Solarpflicht ein, ansonsten ist die Bundesregierung gerade dabei, innerhalb des Segments der besonderen Solaranlagen eine eigene Kategorie Parkplatz-PV-Anlagen einzuführen. Hinsichtlich der Windenergie meint die CDU, alternative Windkraftanlagen ins Spiel bringen zu müssen – ja, kann man machen. Wenn man weiß, mit welcher Inbrunst die CDU in Thüringen Antiwindkraftpolitik betreibt, dann ist dieses durchsichtige Motiv leicht zu erkennen. Irgendwo musste etwas aufgeschrieben werden, was nicht nach totaler Ablehnung der Windenergie klingt. Auch hier stellen wir uns nicht gegen Pilotprojekte mit alternativen Windkraftanlagen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass diese den Bedarf an Windenergiekapazitäten nach derzeitigem Stand der Technik nur minimal abdecken und die klassische Windkraft keinesfalls ersetzen können. Entlang der Verkehrswege wären lediglich vertikale Kleinwindanlagen denkbar und die installierte Leistung all dieser Anlagen betrug 2022 bundesweit gerade mal 7,8 Megawatt, zum Vergleich, das entspricht mit Hängen und Würgen einer Windkraftanlage nach neuem heutigen Standard. Ich möchte an dieser Stelle deshalb zur Einordnung des tatsächlichen Ausbaubedarfs von Photovoltaikund Windenergiekapazitäten auf die Ausbauzahlen gemäß EEG hinweisen. Bei der Windkraft an Land müssen bis 2030 115 Gigawatt Leistung installiert sein, bis 2040 160 Gigawatt, Stand 2022 waren 58 Gigawatt. Bei der Photovoltaik brauchten wir bis 2030 215 Gigawatt installierte Leistung, bis 2040 sogar 400 Gigawatt, Stand 2022 waren es 67 Gigawatt. Diese Zahlen machen deutlich, dass sogenannte Energieautobahnen nur einen sehr überschaubaren Teil zum tatsächlichen Flächenbedarf beitragen können.
Zum Abschluss möchte ich noch auf den Haushaltsbeschluss 2023 hinweisen. Das Umweltministerium wurde mit der Erstellung einer Potenzialanalyse beauftragt. Ich würde vorschlagen, wir warten diese Ergebnisse ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, zunächst einmal Respekt an die Kollegen der CDU für ihre Antragskaskade zu ihrem Energieplan für Thüringen – ein schönes Stilmittel, das Sie sich da bei uns abgeschaut haben.
(Beifall Gruppe der FDP)(Heiterkeit CDU)
Freilich merke ich an, dass Sie den Vorwurf dabei vorgebracht hatten oder jedes Mal den Vorwurf brachten, wenn die FDP mehrere Anträge zu einem Thema einbrachte, dass wir das Thema künstlich aufblähen würden,
(Beifall Gruppe der FDP)
aber, wie hat einst Adenauer gesagt?, „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“ Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrags, zu Punkt I: Es steht außer Frage, dass wir beim Thema „Dekarbonisierung und Energiewende“ technologieoffen und mit unterschiedlichen Bausteinen vorgehen müssen. Die Idee, entlang von Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen Anlagen der Energieerzeugung anzusiedeln, ist grundsätzlich nicht falsch. Die Bündelung von Eingriffen und Belastungen in Umwelt und für Bürger ist natürlich eine der Hauptaufgaben einer geordneten Landesplanung. Nicht umsonst werden auch Verkehrswege und Trassen gebündelt, beispielsweise die A 71 und die Schnellfahrstrecke Erfurt–Nürnberg. Trassenbündelung – das darf ich an der Stelle auch mal sagen – ist nichts Neues, das wurde vor 30 Jahren bereits im Grundstudium gelehrt. Insofern ist da in der Vergangenheit – und auch das ist in dem Antrag deutlich – sehr viel verpasst worden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zu Punkt II, meine Damen und Herren: Werte Kollegen der Union, Ihre Prüfbitte aus Drucksache 7/5148 ist erst ein Jahr alt. Also Sie können doch da nicht erwarten, dass die Landesregierung sich tatsächlich bemüht, Beschlüsse dieses Parlaments umzusetzen, wenn sie von der Opposition stammen.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Eigentlich müssten Sie mittlerweile schlauer sein. So sind auch viele Ihrer Projekte, die Ihnen R2G im Zuge der Haushaltsverhandlungen zugesichert hat, doch immer irgendwie an fehlender Motivation der Minderheitsregierung in der Umsetzung gescheitert. Dann kommen wir zu Punkt III: An dieser Stelle möchte ich die Landesregierung dann doch mal in Schutz nehmen. Ihre Forderung nach einer umfassenden Prüfung eines 150 Meter breiten Korridors entlang der Thüringer Autobahnen sowie Bundesund Landesstraßen bis zum 31. März 2023 ist mehr als utopisch, selbst wenn man das Datum der Einreichung Ihres Antrags zugrunde legen würde. Nun zeigt der Kalender heute den 16. März. Das heißt, Sie geben – ohne die Änderung dieses Antrags natürlich – den zuständigen Stellen noch rund 14 Tage Zeit. Ich hoffe, Sie verfahren mit Ihren eigenen Mitarbeitern in der Fraktion nicht so, meine Damen und Herren. Die Forderung nach einer Potenzialanalyse an sich können wir indes unterstützen, auch wenn wir da Hindernisse sehen – das ist heute in der Debatte schon mit aufgekommen – durch das Abstandsgebot nach § 9 Bundesfernstraßengesetz – Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen –, das eben Mindestabstände zu den Straßen festschreibt. Zusammenfassend lässt sich dennoch sagen: Wir sehen Potenzial in diesem Antrag, wenn auch noch etlichen Gesprächsbedarf. Insofern würden wir einer Überweisung an die Ausschüsse oder an einen Ausschuss nicht im Wege stehen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, wie wir mit dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien vorankommen, hat eben auch sehr viel mit Planungsrecht zu tun. Die Position der CDU-Fraktion ist dahin gehend sehr klar: Das Ziel ist ein geplantes Vorgehen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sollte gesteuert werden. Wir stehen für einen Ausbau mit Maß und Mitte.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Mit vielen
Einschränkungen!) Es geht darum, Herr Möller, die Energieversorgung bedarfsgerecht zu gestalten. Das heißt, zu Beginn der Überlegungen steht zunächst einmal die Bedarfsermittlung: Wie viel Energie brauchen unsere Unternehmen, unsere Gewerbe- und Industriegebiete, wie viel Energie brauchen unsere Städte und Dörfer, wie viel Energie brauchen die Bürger und wie verändern sich die Energiebedarfe durch die anstehende Transformation? Das Thüringer Umweltministerium hat die Studie „So geht’s – [...]“ von Herrn Prof. Wesselak vom Institut für Regenerative Energietechnik und seinem Team im Rahmen des ZO.RRO-Projekts gefördert. In dieser Studie wird der Energiebedarf für Thüringen bis 2050 ermittelt und mithilfe einer Energiesystemmodellierung berechnet, wie die Ziele des Thüringer Klimagesetzes umgesetzt werden können. Herr Müller, es ist schon sehr erstaunlich, wie die Grünen dann zu den Ergebnissen dieser Studie stehen, wenn Sie hier behaupten, dass es eine Täuschung der Bürger wäre, und sagen, es wäre nicht realistisch, obwohl wir uns ja genau auf der Grundlage dieser Daten mit unseren Überlegungen bewegen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Na ja!)
Denn die Politik ist immer gut beraten, sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen. Daher haben wir in der Studie auch die ermittelten Größenordnungen der Studie als Grundlage für unseren Energieplan für Thüringen genommen. Herr Möller, ich habe ihn hier noch mal da, ich kann Ihnen den nachher auch geben. Wenn Sie die Fragmente als nicht ausreichend erachten, können Sie ihn auch in Gänze lesen und sehen, dass es tatsächlich ein konsistenter Energieplan ist. Was man natürlich hier betonen muss – das sehen wir auch an der derzeitigen Debatte – ist, dass es natürlich viele Wege der Umsetzung gibt. Wichtig sind die wissenschaftlichen Grundlagen, aber man kann natürlich dann auch unterschiedliche politische Prioritäten setzen. Es geht um eine Einordnung, um Abwägung unterschiedlicher Interessen und Schutzgüter. Deswegen können wir uns natürlich auch gern über die Wege streiten. Unsere Priorität liegt ganz klar auf einer Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien – bedarfsgerecht am Thüringer Energieverbrauch ausgerichtet, die Konzentration in konfliktarmen Bereichen, die Bündelung von Infrastruktur in bereits belasteten Räumen und so weit, wie es möglich ist, eine regionale Sektorenkopplung, die Industrie, Wärme und Mobilität mit der Stromproduktion verknüpft. Damit sind wir bei den von uns vorgeschlagenen Energieautobahnen. Herr Bergner hat natürlich insofern recht, als dass das Prinzip der Bündelung von Infrastruktur ein altes Prinzip ist, aber man erkennt natürlich, dass es in Thüringen nicht sonderlich gut gelingt. Herr Möller, da ändert es auch nichts daran, wenn Sie hier einige Beispiele benennen. Wir haben nie behauptet, dass es an den Autobahnen oder entlang der Autobahnen bisher noch gar keine Photovoltaikanlagen oder Windräder gibt, aber man sieht schon einen deutlichen Unterschied zu anderen Bundesländern. Ich weiß nicht, wo Sie sich bewegen, aber bei den Parkplätzen und Raststätten, an denen ich in Thüringen anhalte, sind keine Photovoltaikanlagen auf den entsprechenden Flächen genutzt.
(Beifall CDU)
Die Nutzung der erneuerbaren Energien – und insbesondere ist das bei diesem Thema die Photovoltaik, aber eben auch die Windkraft, möglicherweise auch mit alternativen vertikalen Rotoranlagen – sollte entlang von Verkehrswegen bevorzugt entwickelt werden. Neben den Autobahnen, die den Fokus unseres Antrags darstellen, gilt dies ähnlich für Bundes- und Landesstraßen sowie Schienenwege. Insbesondere unter den Nebenanlagen sind viele bereits versiegelte Flächen, die für Photovoltaikanlagen genutzt werden können, beispielsweise auf Raststätten und Parkplätzen. Aber, um das hier auch noch mal ausdrücklich zu betonen: Uns geht es nicht ausschließlich um die versiegelten Flächen, sondern auch um die durch die Verkehrsinfrastruktur beanspruchten und geprägten Flächen. Und die Möglichkeiten sind vielfältig: Schallschutzwände und Wälle können für Photovoltaikanlagen genutzt werden, genauso wie die als Ohren von Auffahrten bezeichneten Bereiche, die durch die Fahrbahn der Anschlussstellen begrenzt sind. Herr Möller, ich weiß nicht, welches Beispiel Sie aus Thüringen kennen. Die Verkehrsministerin könnte uns wahrscheinlich sagen, wie viele Auffahrten unsere Autobahnen und die Schnellstraßen und was noch dazu gehört haben, und könnte dann natürlich ausrechnen, was es für ein Potenzial gibt. Deswegen macht es natürlich Sinn, sich das auch noch mal anzugucken. Und es gibt natürlich auch die Mittelstreifen. Hier könnten kilometerweit sowohl vertikale Windkraftanlagen als auch eine fortgesetzte Reihe von Solarmodulen installiert werden. Gerade für solche innovativen Ansätze braucht es Pilotprojekte, die durch den Freistaat Thüringen realisiert werden könnten. Und gerade weil es Hürden dafür gibt, Herr Möller – die Abstimmung mit dem Bund, das Planungsrecht, Sicherheitsaspekte usw. –, ist es notwendig, das Projekt zeitnah aufzugreifen. In unserem Antrag haben wir eine entsprechende Prüfbitte gegenüber der Landesregierung formuliert, aber wir haben auch Haushaltsmittel in Höhe von 3 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für Pilotprojekte zur Verfügung gestellt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Für 14 Tage viel Geld!) Klar ist, dass wir bei dem Projekt der Energieautobahnen den anderen Fraktionen hier im Landtag das ernstgemeinte Angebot unterbreiten, sich kreativ einzubringen. Wir sind offen für Anregungen und Ideen für die Umsetzung. Herr Bergner, selbstverständlich greifen wir Ihre Idee auch auf, den Zeitraum zu erweitern. Wir wollen uns die Zeit nehmen, die es braucht. Daher beantragen wir eine Überweisung an den Umweltausschuss und an den Infrastrukturausschuss, in denen wir dann die Debatte vertiefen können, gern auch mit einer Anhörung. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer hier und am Livestream! Wo fange ich an? Vielleicht: Ich fand es ganz spannend bei der Rede von der AfD, die sind normalerweise eher weniger spannend, aber Frau Hoffmann hatte gesagt, man hat einen Plan vorgelegt, wie und wo Kernenergie für Thüringen zu nutzen ist. Wo sind denn die Standorte, wo sollen denn die Atomkraftwerke hingestellt werden und wo wollen wir denn mit dem Atommüll hin? Das konnte ich jetzt noch nicht lesen, das haben Sie aber vorhin schon gesagt, fand ich ganz spannend.
(Unruhe AfD)
Sie können ja mal versuchen, das Ihren Wählerinnen und Wählern deutlich zu machen. Ansonsten haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon einiges deutlich gemacht. Denny Möller hat auf die Fehlstellen in dem vorliegenden CDU-Antrag hingewiesen. Olaf Müller hat auch gesagt, dass der Antrag dem nicht ansatzweise gerecht wird, wenn man davon ausgeht, dass es das Einzige ist, mit dem quasi die Energie für Thüringen erstellt werden soll. So habe ich aber – wenn ich den CDU-Antrag wohlwollend lese – die CDU nicht verstanden, sondern das ist ein Teil. Insofern wollen wir da etwas Positives rausnehmen. Herr Bergner, Sie haben zwei meiner lieblichen parlamentarischen Unworte benutzt: zum einen „Kaskadenanträge“ und zum anderen das wahrscheinlich politische Unwort des Jahres, das wir im Landtag küren können, nämlich „Technologieoffenheit“, „technologieoffen“.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Damit können Sie nichts anfangen!) Das werden wir wahrscheinlich sehr oft hören, aber am Ende ist es eine Phrase, die letztlich nichts Großartiges aussagt; dazu gibt es auch interessante sozialpsychologische Gutachten. Dann komme ich zu Herrn Gottweiss – also nicht bei dem Gutachten, sondern bei der nächsten Phrase „Maß und Mitte“. Also, Maß und Mitte ist schön, das bringen Sie ständig, auch Ihr Fraktionsvorsitzender. Aber was ist denn hier, bitte schön, Maß und Mitte bei der Energiewende und beim Klimaschutz? Ist jetzt Maß und Mitte: Wir fangen jetzt mal an, erfüllen aber nur die Hälfte, was wir eigentlich brauchen, um die Mitte zu erreichen, und den Rest lassen wir weg, sitzen dann also im Dunkeln und haben keinen Strom mehr? Oder ist uns das Klima nur halb so viel wert und am Ende sind quasi 2,5 oder 3,5 Grad Erwärmung auch in Ordnung? Sind sie übrigens nicht bei den Auswirkungen, die wir dann hier haben. Also, Maß und Mitte spielen da auch keine große Rolle. Und bei der Wesselak-Studie – haben Sie richtig darauf hingewiesen, dass Sie die genutzt haben, das ist sehr, sehr gut – ist eine Berechnungsmatrix, wo man verschiedene Grundlagen, Zahlen reingeben kann, um verschiedene Szenarien zu berechnen. Sie haben natürlich diese Berechnungsgrundlagen so gewählt, dass Sie am Ende das herausbekommen, was Sie herausbekommen möchten. Mit der Realität, auch im Rahmen der Notwendigkeit, Energie zu erzeugen – wir haben es gestern gehabt mit Wärmepumpen, mit der Umstellung auch der Industrie auf Strom –, hat das relativ wenig zu tun. Dabei möchte ich trotzdem das Positive aus Ihrem Antrag herausnehmen, weil es uns im Allgemeinen sehr freut, dass Sie von der Zuschauerbank etwas runtergekommen sind und sich wirklich Gedanken gemacht haben, auch Ideen hier einbringen – das kann man ja erst mal goutieren. Am Ende muss man hier auch sagen, dass wir hier alle – vielleicht die AfD nicht – ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die Energieversorgung und den Schutz unserer wertvollen natürlichen Ressourcen in Einklang zu bringen. Unsere Vision ist zumindest klar. Wir wollen ein Thüringen, das sowohl ökologisch und sozial nachhaltig als auch wirtschaftlich prosperiert ist. Beim Ausbau der Solarenergie setzen wir auf kluge Entscheidungen. Bevor wir wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, sollten wir uns auf bereits versiegelte und vorgenutzte Flächen konzentrieren. Alte Industrie- und Militärstandorte, ehemalige Deponien, Dächer von Gebäuden und Flächen über Parkplätzen bieten großes Potenzial für die Installation von Photovoltaikanlagen. So weit, so gut. Doch am Ende ist das nur der Anfang. Wir wollen, dass jedes neue Gebäude, ob privat, gewerblich oder staatlich, mit Photovoltaik ausgestattet wird, und das natürlich immer auch mit Augenmaß für die Situation vor Ort. Der vorliegende Antrag der CDU siedelt diese Flächen entlang der schon belasteten Gebiete rund um die Verkehrsachsen an und will sie dort suchen. Das ist schon sinnvoll. Allerdings ist es eben verkehrt, so zu tun, als ob durch bloße Nutzung der Flächen entlang der Verkehrswege ein besonders signifikanter Ausbau möglich wäre und damit andere mögliche Flächen entfallen könnten. Gleichzeitig ist der massive Ausbau der Windenergie aus unserer Sicht unerlässlich, nicht nur entlang der Autobahnen, sondern überall in Thüringen. Der Wald ist hierbei ein wertvoller Verbündeter, um die Belastungen fair und über unser Bundesland auch fair zu verteilen. Laut dem Thüringer Waldzustandsbericht vom Dezember letzten Jahres war die Hälfte der Bäume deutlich geschädigt. Wir möchten der Nutzung von geschädigten, also Waldkalamitätsflächen für die Stromproduktion besonders Gewicht verleihen, wie es auch im Entwurf des aktuellen LEPs vorgesehen ist. Um sicherzustellen, dass die betroffenen Regionen direkt von Windenergie profitieren, arbeiten wir gemeinsam – übrigens auch mit der CDU mit diesem Papier, was schon erwähnt ist – an einem Beteiligungsgesetz und hoffen, dass dieses bald vorgelegt werden kann. Dieses soll dafür sorgen, dass die angrenzenden Kommunen an den Gewinnen der Betreiber beteiligt werden oder eben auch selbst direkt in die Stromproduktion mit einsteigen können. Die im Antrag gewählten Formulierungen suggerieren jedoch erneut, dass die Verantwortung Thüringens beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit den Energieautobahnen dann erledigt wäre. Dazu trägt auch bei, dass der Antrag die Erprobung alternativer Windenergiekonzepte, zum Beispiel vertikale, in den Vordergrund rückt und dabei den Ausbau der sich bereits in Serienreife befindlichen Anlagen vergisst. Die Transformation des Energiesystems ist ein Standortfaktor, der uns alle betrifft. Wir alle profitieren von einer krisensicheren und zukunftsfesten Energieversorgung, von Arbeitsplätzen, von der Forschung, Errichtung und Betrieb, von den Steuereinnahmen der Industrie, die auf preiswerte und klimaneutrale Energie angewiesen ist. Dabei nehmen wir – und darauf will ich noch mal besonderen Wert legen – das Thema „Flächenversiegelung“ sehr ernst. Als Linke setzen wir uns für einen Netto-Null-Flächenverbrauch in Thüringen ein. Unser Ziel ist es, dass genauso viel Boden entsiegelt wird, wie für den Bau von Straßen, Gewerbe- und Industrieparks sowie Wohngebieten versiegelt wird, denn Boden ist eine endliche Ressource, die Ernährung, Grundwassereintrag und CO -Spei2 cherung ermöglicht. Unversiegelter Boden schützt zudem vor Fluten und Überschwemmungen. Seit 2005 hat sich die in Thüringen durch Industrie und Gewebe beanspruchte Fläche mehr als verdreifacht. Jetzt gilt es, aus dieser Not eine Tugend zu machen und bereits beanspruchte Fläche zusätzlich für Stromproduktion zu nutzen, und zwar überall und nicht nur entlang der Autobahnen. Gemeinsam können wir ein Thüringen schaffen, das ökologisch verantwortungsvoll und wirtschaftlich erfolgreich ist. Daher danke ich der CDU noch mal dafür, dass sie die Zuschauerränge verlassen hat und sich mit konkreten Ideen einbringt. Diese sollten aus meiner Sicht in den Fachausschüssen weiterqualifiziert werden, um die Potenziale, aber auch die Grenzen dieser Ideen noch deutlicher herauszustellen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Antrag der CDU hat aus meiner Sicht einen grundsätzlich richtigen Ansatz. Bei der immer stärkeren Nutzung der erneuerbaren Energie, besonders der Solar- und Windenergie, dürfen wir nicht laufend neue Flächen versiegeln. Dies ist dem Umwelt- und Naturschutz diametral entgegengesetzt. Der Flächenverbrauch durch Gewerbegebiete und Wohnbebauung, neue Verkehrswege wie dringend notwendige Umgehungsstraßen für durch Fernverkehr geplagte Ortschaften und vieles mehr sorgt für ständig neuen Flächenverbrauch, und das bei sinkender Bevölkerungszahl. Die Antwort im Jahre 2021 auf meine Kleine Anfrage zur Flächenversiegelung ergab, dass von 2015 bis 2020 durch neue Siedlungsflächen fast 32.000 Hektar neu versiegelt wurden. Hierbei wurden die Gewerbegebiete für Solarparks und Flächen für Fundamente für Windräder noch nicht berücksichtigt. In Thüringen werden derzeit rund zwei Hektar täglich für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu beansprucht. Daher wird der Ansatz dieses Antrags, dem entgegenzuwirken, grundsätzlich von mir begrüßt. Doch warum soll nun ein bis zu 150 Meter breiter Korridor für neue Energieprojekte vorgesehen werden? Eine vierspurige Autobahn ist mit einem Randstreifen ca. 28 Meter breit, eine sechsspurige 40 Meter. Wenn also unter Punkt III.1 der Satz steht, „[...] um Eingriffe in die Natur und die Belastung für die Menschen deutlich zu verringern [...]“, reden wir über bis zu 120 Quadratmeter je Meter Autobahn, die im Zweifelsfall wieder neu versiegelt werden. Dabei ist es doch wichtig, gerade in der Nähe von Autobahnen CO -absorbieren2 de Pflanzen zu haben. Wie wäre es denn damit, die Autobahn mit Solarpaneelen zu überdecken? Da schlägt man viele Fliegen mit einer Klappe: große Flächen für Solar ohne Flächenversiegelung, keine brütende Hitze für Autofahrer im Sommer und Entlastung des Winterdiensts. Hier könnten wir in Thüringen eine Vorreiterrolle spielen. Bei der Erschließung weiterer Potenziale für nachhaltige Energieerzeugung muss der Umweltschutz an erster Stelle stehen, und das hat nichts, aber auch gar nichts mit Flächenversiegelung zu tun. Zuerst müssen für Solar- und Windenergie Brachflächen und bereits versiegelte Flächen verwendet werden. Davon haben wir jede Menge, seien es brachliegende Industrieflächen oder Parkplätze, um nur zwei Beispiele zu nennen. Für die Nutzung Letzterer plädiert auch der Antrag, was ich sehr unterstütze. Bei der Windenergienutzung sollten auch Vertikalanlagen mehr berücksichtigt werden. Grundsätzlich müssen wir bei Energieerzeugung, verteilung und ‑ verbrauch technologieoffen nach den bestmögli‑ chen Wegen mit den geringsten Eingriffen in die Natur suchen – ganzheitlich, dezentral, standortbezogen und umweltverträglich. Die Energieproblematik beschäftigt dieses Plenum in vielen Tagesordnungspunkten und es wird immer nach neuen Reglementierungen gesucht. Was wirklich nötig wäre, ist eine ideologiefreie, nachhaltige und pragmatische Energiepolitik, die die Kreativität unserer Techniker und Ingenieure nicht ausbremst, sondern sie entfalten lässt. Danke.
Frau Präsidentin! Ja, es ist kurios, ich hätte ja gedacht, dass bei diesem Antrag Rot-Rot-Grün mit Jubelchören aufschreit, weil es um den Ausbau von PV und Solar geht. Um beim Bild zu bleiben: Man hat ein bisschen den Eindruck, dass die CDU Rot-Rot-Grün beim Thema links auf der Autobahn überholen will. Aber gut.
(Beifall AfD)
Auf eine Frage hat aber keiner eine Antwort: Was ist, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint? Das ist nach wie vor die Physik und darauf haben Sie keine Antwort. Da können Sie noch so seufzen.
(Beifall AfD)
Ich freue mich aber, dass die Linke erkannt hat, dass Flächenversiegelung eine Auswirkung auf den Boden, die Flora und Fauna sowie auf den Wasserhaushalt hat. Jetzt muss Herr Gleichmann nur noch den Trick hinbekommen, daran zu denken, dass Waldboden auch Boden ist.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Zuhörerinnen auf der Tribüne und am Stream.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und außen!)
Und – bevor ich auf den Solarausbau eingehe – ein paar Bemerkungen vorab: Immer scheint irgendwo die Sonne und immer weht der Wind. Energie muss man global denken. Wir werden uns bestimmt noch oft und intensiv zu den verschiedenen Aspekten der Energie- und Wärmewende sprechen. Deshalb in Stichworten: Jede Form der regenerativen, klimaneutralen Energiegewinnung ist hilfreich. Wasser und vor allem Biogas können in Thüringen besonders regional eine gute Unterstützung sein, manchmal sogar eine bedeutsame Rolle spielen. Atomkraft ist die teuerste Energieform und brandgefährlich. Tschernobyl und Fukushima lassen grüßen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie ist unzuverlässig, wie der letzte Sommer in Frankreich beweist, und ich kann bei der Endlagersuche bei all den Fraktionen, die lautstark Atomkraft fordern, nicht dieselbe Begeisterung erkennen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Atomkraft ist aus guten Gründen in Deutschland Geschichte. Wasserstoff ist ein Thema, dass enorm und schnell an Bedeutung gewinnt. Vieles Richtige wurde auch gestern dazu bemerkt. Dennoch ist und bleibt Wasserstoff der Champagner unter den Erneuerbaren. Er ist teuer und ineffizient in der Wirkungsbilanz, dennoch notwendig, vor allem bei energieintensiven Industrieanwendungen. Mit Wasserstoff zu heizen, aber ist ungefähr so, wie in Champagner zu baden. Eine Vorstellung, die – Herr Bergner – wahrscheinlich nur Männern der FDP lustvoll erscheint, die sich gern nach einem heißen Ritt im Porsche über die Autobahn beim Champagnerbad erholen und über die Energiewende philosophieren. Die Hauptenergieerzeuger werden für uns in der Bilanz in Thüringen überragend Wind und Sonne sein. Und auch das werde ich immer wieder betonen: Die Energieeffizienz, das Energiesparen spielen eine mächtige Rolle. Wir müssen alle Potenziale nutzen, auch an Autobahnen – „auch“ wohlgemerkt. Hieß es bisher, Erneuerbare sind ein Standortvorteil, heißt es: Erneuerbare sind Standortvoraussetzung. Das fordern immer mehr Unternehmen, auch Unternehmen, die bis vor Kurzem mit einiger Herablassung auf die Erneuerbaren geschaut haben. Der Bund hat nun eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht, vom Oster- über das Sommerpaket bis zum Energiesicherungsgesetz und außerdem per Gesetz den Ausbau der Erneuerbaren zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Das schafft Orientierung. Das schafft Handlungsfähigkeit. Solarstrom ist die günstigste Energiequelle der Welt. Unsere zweitgünstigste, und dazu noch effektivste Technologie zur Stromerzeugung, ist die Windenergie. Am 1. Februar ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft den Rahmen für den konsequenten Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland. Wir können hier noch viel mehr schaffen in Thüringen. Wir müssen auch noch sehr viel mehr schaffen, um diese Energieform besser zu nutzen, indem wir beispielsweise, wie im LEP-Entwurf angelegt, der Ausweisung von Windvorranggebieten in räumlicher Nähe zu Industrie- und Gewerbestandorten besonderes Gewicht beimessen. Die Perspektive des Naturschutzes – und das ist für ein Ministerium, was Energie- und Naturschutz unter einem Dach vereint, besonders wichtig – darf dabei allerdings nicht wegkippen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der Natur-
schutz fällt doch völlig runter!) Ohne den Erhalt der Arten und der Natur ist nichts gewonnen. Solar: Ich freue mich, dass Sie mit Ihrem Antrag, Kollegen der CDU, unser grundsätzliches Vorgehen unterstützen, den PV-Ausbau insbesondere auf bereits versiegelten oder belasteten Flächen zu beschleunigen. Das von diesem Hohen Haus mit Drucksache 7/5148 beschlossene Maßnahmenpaket zur Verdreifachung der Solarenergie bis zum Jahr 2030 soll diesen Überlegungen für den Solarausbau Rechnung tragen. Dabei geht es um eine kluge Kombination etlicher sinnvoller Möglichkeiten. Wir wollen in Thüringen vorrangig Dachund Gebäudesolaranlagen nutzen. Wir wissen aber auch, dass geeignete Freiflächenanlagen ihren Beitrag leisten müssen. Dachanlagen, ebenso Fassadenanlagen, auch in Form von kleinen Balkonanlagen, verbrauchen keine gesonderten Flächen. Sie können den Strom verbrauchsnah produzieren, was für die Verbraucherinnen besonders günstig sein kann, wenn zum Beispiel die Gebühren zur Netznutzung entfallen. Hier werden wir bestehende bürokratische Hürden abbauen. Ebenso wollen wir die unkomplizierte Verteilung der Energie im Quartier, Stichwort: Energy Sharing, ermöglichen, um die Akzeptanz weiter zu erhöhen und die Netze zu entlasten. Das Potenzial an bisher noch ungenutzten Dach- und Fassadenflächen für die Photovoltaik ist erheblich. Am wirtschaftlichsten kann dieses Potenzial gehoben werden, wenn Solaranlagen beim Neubau oder bei einer ohnehin anfallenden Sanierungsmaßnahme direkt mit installiert werden. Das soll möglichst schnell zum verbindlichen Standard werden. Ich erwähne mit einer ziemlichen Penetranz die Fassaden, weil sie in Verbindung mit Wärmepumpen eine nicht unerhebliche Rolle spielen, und doch noch oft zu wenig genutzt werden. Gleichwohl wird Gebäudephotovoltaik nicht ausreichen, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Zu einer guten Steuerung des Ausbauprozesses von Freiflächenanlagen gehört aus Sicht der Landesregierung die Heranziehung von Flächen, die sich bislang nicht für eine anderweitige Nutzung angeboten haben, wie etwa Altlastenstandorte und altlastenverdächtige Flächen, oder auch die Berücksichtigung bereits genutzter Flächen, wie etwa landwirtschaftlicher Flächen zur Agri-Photovoltaiknutzung. In diese Richtung geht ja auch Ihr Antrag. Mein Haus und ich persönlich stehen dabei mit den Verbänden, vor allem auch dem Bauernverband, in engem Austausch. Einen wichtigen grundlegenden Schritt in diesem Jahr hat die Landesregierung mit der Vorlage des ersten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen unternommen. Unserer Vorstellung nach sollen großflächige Solaranlagen im Freiraum insbesondere dort errichtet werden, wo Flächen vorbelastet, infrastrukturell geprägt oder landwirtschaftlich benachteiligt sind. Dazu gehören Lärmschutzwände, Parkplatzlagerflächen, Flächen auf, an oder in Gebäuden, geeignete Deponien, Korridore entlang von Autobahnen oder Schienenwegen. Viele dieser genannten Flächen gehören auch zu der durch das EEG geförderten Flächenkulisse. Das heißt, die Planungsvorgaben des Landes und die Anreizsetzung des Bundes fügen sich passgenau ineinander. Die Solarfreiflächenpotenziale hat die Landesregierung bereits in der Studie „So geht’s [...]“ – Sie haben sie ja vorhin erwähnt, den Rechner auch gut bedient für Sie, für Ihre Belange gut bedient – untersuchen lassen. Diese liegen an erster Stelle entlang von Schienenwegen und Bundesautobahnen. Die mit dem aktuellen Haushalt bereitgestellten Mittel eröffnen uns die Möglichkeit, die bisher zur Verfügung stehende Datenlage signifikant zu verbessern. Seit Anfang des Jahres konsolidieren wir gemeinsam mit der Thüringer Energieagentur die geodatenbasierten Erkenntnisse, die bereits vorliegen. Für die Autobahn A 4 hat beispielsweise eine Untersuchung möglicher nutzbarer Flächen stattgefunden. In der zweiten Jahreshälfte sollen ergänzende Betrachtungen stattfinden, um eine möglichst flächendeckende Übersicht über Verkehrswege zu erhalten, die für eine weitere Entwicklung in Betracht kommen. Auch mit den Regionalen Planungsgemeinschaften werden wir uns gemeinsam mit der Landesplanung abstimmen, um attraktive Angebote für Investitionen zu entwickeln. Zum Schluss: Die Ampel steht auf Grün bei der Solarenergie, beim Tempolimit leider ohne Sinn und Verstand noch auf Gelb. Wir haben die Technik und die passenden Regeln. Die Sonne spendet der Erde so viel Energie, dass in 70 Minuten so viel ankommt, wie wir momentan in einem Jahr verbrauchen, und das für die nächsten 5 Milliarden Jahre. Irrational ist, weiter in der Erde herumzubuddeln, bis sie leer ist und Gift in ihr zu versenken. Rational ist, dieses ungeheure Potenzial Sonne und daraus resultierend Wind immer besser zu nutzen, das schadet niemandem, nützt allen und ist günstig. Lassen Sie uns, wann, wenn nicht jetzt, die Energiewende rational umsetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist zwar von Ausschussüberweisung gesprochen worden, allerdings nicht, an welchen Ausschuss. Ich gehe jetzt davon aus, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz gemeint ist. Gibt es weitere Anträge für Ausschussüberweisungen? Und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Dann stimmen wir jetzt erst mal über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Überweisung stattgegeben. Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung auch beschlossen. Jetzt müssten wir noch über die Federführung entscheiden. Ich gehe davon aus, dass die Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz liegen soll. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die AfD-Fraktion. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank. Ich möchte jetzt kurz die PGFs nach vorn bitten – für die Zuschauer, das sind die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen. Vielen Dank. Wir sind noch etwas vor der Zeit, haben jetzt aber entschieden, weil der nächste Tagesordnungspunkt wirklich länger dauern wird, dass wir jetzt in die Mittagspause einsteigen und uns hier um 13.25 Uhr wieder treffen. Ich möchte daran erinnern, dass wir dann in die Wahlen einsteigen und danach in die Fragestunde und dass in der Mittagspause noch der Sozialausschuss im Raum F 202 tagt.
Ich setze die Sitzung fort. Wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 14, 16, 18 und 20 . Das sind die Wahlen, die wir nach der Mittagspause aufrufen wollten, und das mache ich hiermit. Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 wird vereinbarungsgemäß morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7452 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7452 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7453 Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Abs. 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7453 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 18 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7454 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 7/7454 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um eine zweite Wahlwiederholung zu ermöglichen. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Letzter Wahlgang ist Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7456 Gemäß § 10 Nr. 2d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/7456 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann können wir zu den Wahlen selbst kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie haben jeweils eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Wie Sie vielleicht schon gesehen haben, finden die Wahlen räumlich jetzt wieder so statt, wie das vor dem Umbau des Plenarsaals gewesen ist, das heißt, Sie wählen von sich aus gesehen hier auf der rechten Seite des Saales. Da oben stehen auch schon die Wahlhelfer, da bekommen Sie Ihre Stimmzettel. Zu wählen ist dann in den Wahlkabinen und Sie können dann den Rückweg ins Plenum hier vorn herum antreten. Kollegin Wahl, höre ich gerade, ist heute erkrankt und nicht hier. Deswegen ist ersatzweise Philipp Weltzien der Wahlhelfer, und er steht auch schon da. Vielen Dank dafür und auch für den Hinweis noch mal. Dann haben wir also auch ordnungsgemäß die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benannt – also Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Weltzien. Damit eröffne ich jetzt die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Hatten alle Kolleginnen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das scheint der Fall zu sein. Ich stelle fest, dass während des Wahlgangs auch noch ein zusätzlicher Abgeordneter hinzugekommen ist, der für heute als entschuldigt annonciert war, aber jetzt an der Wahl teilgenommen hat. Und ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen Taauf. Vorab ein Hinweis: Im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung hat die Landesregierung aufgrund einer Terminkollision die Absprache mit Herrn Abgeordneten Schard und Herrn Abgeordneten Bühl getroffen, dass deren Mündliche Anfragen in den Drucksachen 7/6467 und 7/6468 in der morgigen Plenarsitzung zum Aufruf kommen, sofern sie nicht wegen Zeitablaufs schriftlich beantwortet werden müssen. Wir beginnen jetzt mit der ersten Frage für heute, Herr Abgeordneter Tiesler ist der Fragesteller mit der Drucksache 7/7356. Herr Tiesler, bitte.
Wasserversorgung Thüringer Kommunen Die Wässer aus verbandseigenen Bohrbrunnen der Thüringer Zweckverbände sind oft sehr kalkhaltig. Die daraus resultierenden Probleme wie Kalkablagerungen in den Leitungen belasten dann auch private Haushalte ebenso wie die Kommunen. Durch den Zukauf von weniger kalkhaltigem Fernwasser könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wie hoch die Kosten in den jeweiligen Zweckverbänden für die Gewinnung und Entkalkung von Rohwässern aus eigenen Bohrbrunnen pro Kubikmeter sind, und wenn ja, welche? 2. Welche Kosten würden den in Frage 1 benannten Zweckverbänden voraussichtlich für den Einkauf von Fernwasser pro Kubikmeter entstehen – bitte die unterschiedlichen Preise pro Kubikmeter nach den Mengen staffeln –? 3. Welche Auswirkungen hat die Entnahme von Wasser durch die Zweckverbände über eigene Bohrbrunnen, beispielsweise auf den Grundwasserspiegel und auf dessen Absenkung begründete Folgen? 4. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung zur Umsetzung welcher technischen Voraussetzungen für die Ablösung verbandseigener Bohrbrunnen durch die Umstellung auf Fernwasser?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tiesler beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen zu diesen betriebswirtschaftlichen Details der jeweiligen kommunalen Wasserversorger mangels Rechtsgrundlage keine entsprechenden Angaben vor. Auch grobe Anhaltswerte können hier nicht berichtet werden, da die Kosten je nach der jeweiligen Gewinnungssituation außerordentlich stark differieren. Zu Frage 2: Die Kosten für den Einkauf von Fernwasser ergeben sich aus den entsprechenden Lieferbedingungen der Thüringer Fernwasserversorgung für Nord-, Mittel- und Ostthüringen bzw. des Fernwasserzweckverbands Südthüringen. Das Tarifmodell der Thüringer Fernwasserversorgung gliedert sich in einen Leistungspreis, der für eine fest vereinbarte Vorhaltemenge zu zahlen ist, und einen Arbeitspreis für die tatsächlich abgenommenen Fernwassermengen. Zu dem Arbeitspreis würde ich Ihnen die Tabelle schriftlich nachreichen. Der Arbeitspreis beträgt aktuell 7 Cent pro Kubikmeter. Zu dem als fallender Blocktarif ausgestalteten Leistungspreis würde ich Ihnen die Tabelle noch mal nachliefern. Der fängt bei 62 Cent pro Kubikmeter bei unter 1 Million Kubikmetern Abnahmemenge an und endet bei 16 Cent pro Kubikmeter bei 8 bis 12 Millionen Kubikmetern Abnahmemenge. Das Tarifmodell des Fernwasserzweckverbands Südthüringen setzt sich aus einem Grund-, Arbeitsund Mehrbezugspreis zusammen. Der Grundpreis beläuft sich derzeit auf 65 Cent pro Kubikmeter, der Arbeitspreis auf 22 Cent pro Kubikmeter und der Mehrbezugspreis auf 28 Cent pro Kubikmeter. Der Mehrbezugspreis kommt zur Anwendung, wenn über das Jahresbezugsrecht hinaus Wasser bezogen wird. Die Preise gelten nur für Verbandsmitglieder. Der Fernwasserzweckverband Südthüringen kann satzungsgemäß auch an Nichtverbandsmitglieder liefern. Hier gelten dann einzeln, auf der Grundlage der näheren Umstände des Anschlusses kalkulierte Bezugsentgelte. Zu Frage 3: Die Förderung von Wasser aus einem Brunnen bedingt eine trichterförmige Absenkung des Grundwasserspiegels um die Brunnenachse herum, die sich über einen Teilbereich des Einzugsgebiets erstreckt. Diese lokale Absenkung und ihre Auswirkungen sind Gegenstand der wasserrechtlichen Zulassung für die Grundwasserentnahme und insoweit im öffentlich-rechtlichen Sinn zulässig, wenn die Auflagen und Bedingungen der Zulassungsentscheidung eingehalten sind. Zu Frage 4: Nach der Förderrichtlinie „Sonderprogramm Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum“ des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz kann die Errichtung von Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an die Fernwasserversorgung in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Investitionsausgaben bezuschusst werden. Andere Fördermöglichkeiten bestehen derzeit nicht. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Aufruf der nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bergner mit der Drucksache 7/7357. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Geplanter Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage in Raitzhain Im Industriegebiet Ronneburg-Ost soll auf einem 1,5 Hektar großen Areal durch den Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) – nur etwa 150 Meter vom ersten Raitzhainer Wohnhaus entfernt – eine Klärschlammverbrennungsanlage errichtet werden. Aus der Tageszeitung erfuhren die Anwohner, dass in dieser Klärschlammverbrennungsanlage künftig etwa 70.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm pro Jahr verbrannt werden sollen, die von den Zweckverbandsmitgliedern, aktuell 18 Aufgabenträger aus Ostthüringen einschließlich Jena, aber auch den Regionen um Arnstadt, Eisenach, Sömmerda und Heringen/Helme angeliefert würden. Nach Eigenauskunft auf der Webseite des KKT – Stand: 21. Februar 2023 – soll aus der Asche Phosphor zurückgewonnen werden. Von der Anlage zur Phosphorrückgewinnung könnte angesichts der hohen Entzündlichkeit und schwierigen Löschbarkeit von Phosphor eine Gefahr ausgehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung der bei den Thüringer Aufgabenträgern, die in dem Zweckverband zusammengeschlossen sind, anfallende Klärschlamm bislang entsorgt – bitte nach Art der Entsorgung, der Menge an Klärschlamm pro Jahr und den anfallenden Kosten aufschlüsseln –? 2. Besteht nach Auffassung der Landesregierung, soweit ihr diesbezüglich Kenntnisse vorliegen, die Notwendigkeit zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage in Thüringen, insbesondere im Industriegebiet Ronneburg-Ost – bitte begründen –? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu möglichen Gefahren beziehungsweise Beeinträchtigungen durch die Anlage zur Phosphorrückgewinnung für Menschen, für umliegende Wohngebäude und Industrieobjekte – bitte begründen –? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu möglichen Umweltbelastungen durch den Transport des Klärschlamms sowie der Asche von der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage in Raitzhain – bitte begründen –?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Auf dem in Rede stehenden Gelände im Industriegebiet Ronneburg-Ost plant der Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen, KKT, die Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage. Eine Anlage zur Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche ist dort nicht geplant. Die Mündliche Anfrage 7/7357 des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen, KKT, sind 241 Kläranlagen von 18 Zweckverbänden zusammengeschlossen. 2021 wurden ca. 16.642 Megagramm, also 16.642 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm erzeugt. Davon wurden ca. 44,1 Prozent thermisch, ca. 13,4 Prozent direkt in der Landwirtschaft, ca. 25,4 Prozent als Klärschlammkompost in der Landwirtschaft, ca. 8,1 Prozent als Klärschlammkompost im Landschaftsbau verwertet und ca. 9,1 Prozent vererdet. Zu den Kosten pro Jahr für die einzelnen Kläranlagen bzw. der Zweckverbände des KKT hat die Landesregierung keine Kenntnis. Die einzelnen Werte für die Zweckverbände sind tabellarisch dargestellt und die Tabelle stelle ich Ihnen im Nachgang schriftlich zur Verfügung, weil sie doch sehr umfangreich ist. Zu Frage 2: Die Phosphorrückgewinnung ist eine gesetzliche Anforderung aus der Klärschlammverordnung. Sie gilt für Kläranlagen über 100.000 Einwohnerwerte zum 01.01.2029 und für Kläranlagen über 50.000 Einwohnerwerte zum 01.01.2032. Die Aufgabenträger erfüllen die Phosphorrückgewinnung und den damit zusammenhängenden Aufbau von Anlagen in kommunaler Eigenverantwortung. Für die Landesregierung gibt es keinen Grund, an der Notwendigkeit zu zweifeln, wenn der Zweckverband sich in Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage entschließt. Zu Frage 3: Die nach der Klärschlammverordnung geforderte Phosphorrückgewinnung besteht verfahrenstechnisch im Regelfall aus zwei getrennten Verfahrensschritten, nämlich in der eigentlichen Klärschlammverbrennung und der anschließenden Phosphorrückgewinnung. Am Standort Raitzhain ist nach Information der Presse nur eine Anlage für die Klärschlammmonoverbrennung geplant. Zu einer Anlagenplanung bzw. zu konkreten technologischen Verfahren für die Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche am Standort Raitzhain ist bisher nichts bekannt. Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz liegt kein Antrag zur Genehmigung vor. Auch ein Vorgespräch oder Ähnliches hat noch nicht stattgefunden. Daher sind seriöse Aussagen zu Gefahren bzw. Beeinträchtigungen nicht möglich. Zu Frage 4: Die Umweltbelastung des Anlagenbetriebs wird im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Eine mögliche Umweltbelastung durch Transportvorgänge in Raitzhain wird im UVP-Verfahren geprüft. Zum Stand des Genehmigungsverfahrens in der erforderlichen vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung verweise ich auf die eben erteilte Antwort zu Frage 3. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die erste Nachfrage von zwei Nachfragen. Sie haben, Herr Staatssekretär, gesagt, es soll dort keine Phosphorrückgewinnung geben. Auf der von mir genannten Internetseite des KKT wird das Ziel der Phosphorrückgewinnung – Stand 21. Februar 2023 – explizit beschrieben. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?
Also, wir können jetzt nur auf das eingehen, was im Hinblick auf das geplante Anlagenverfahren hier beabsichtigt ist. Ich habe aber ausgeführt, dass für die Phosphorrückgewinnung zwei Verfahrensschritte erforderlich sind, erstens die Verbrennung und anschließend die Phosphorrückgewinnung aus der Asche. Momentan steht offensichtlich nur das Thema „Verbrennung“ hier in der Planung auf der Tagesordnung und möglicherweise ist dann für die Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche ein zweites Verfahren erforderlich.
Vielen Dank. Und dann zur zweiten Frage: Üblicherweise werden in den kommunalaufsichtlichen Prüfungen auch die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit kommunaler Ausgaben geprüft. Sie hatten in Ihrer Antwort gesagt, dass Sie jetzt das einzig und allein der kommunalen Selbstverwaltung überlassen. Ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahme noch kommunalaufsichtlich geprüft wird?
Okay. Also, ich gehe davon aus, dass im Rahmen des Verfahrens dann entsprechend alle Verfahrensschritte auch eingehalten werden, und wenn eine kommunalaufsichtliche Prüfung zur Wirtschaftlichkeit vorgesehen ist, wird die mit Sicherheit auch durchgeführt. Das ist aber nicht Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens oder der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Danke schön. Ich habe wirklich nur eine kurze Frage. Ist der Landesregierung und auch den Zuständigen, Sie nennen es „KKT“ die ganze Zeit, bewusst, dass „KKT“ Kickis kleiner Tourneeservice ist, das ist das Label der Hosen, Beatsteaks, Danger Dan usw. usf. Ich bin total irritiert, die ganze Zeit hier über Klärgruben und Ähnliches mehr zu hören, weil das für mich nicht in Verbindung mit KKT zu bringen ist.
Ja, da scheint es kein richtiges Abkürzungscopyright zu geben. Gut. Jetzt kommen wir aber wirklich zur Frage 3. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk mit der Drucksache 7/7359.
Danke, Frau Präsidentin. Haushalte der Thüringer Kommunen und Landkreise und Kreisumlagen für das aktuelle Jahr Nach meiner Kenntnis gibt es immer noch Kommunen in Thüringen, die noch keinen Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen haben. Fraglich ist, ob dies lediglich Einzelfälle sind und wie sich jeweils die Hinderungsgründe für einen Haushaltsbeschluss darstellen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie sich die Kreisumlagen entwickelten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringer Kommunen und Landkreise bzw. kreisfreie Städte haben noch keinen Haushalt für das aktuelle Jahr beschlossen – bitte gliedern nach Kommunen und Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten –? 2. Wie entwickelten sich die Kreis- und Schulumlagen in den Thüringer Landkreisen seit 2014 – bitte prozentuale bzw. absolute Veränderung beschreiben –? 3. Welche wesentlichen Gründe führen nach Ansicht der Landesregierung dazu, dass die in Frage 1 benannten Kommunen und Landkreise bzw. kreisfreien Städte noch keinen Haushalt für 2023 beschlossen haben? 4. Welchen Einfluss haben in diesem Zusammenhang gegebenenfalls gestiegene Kreis- und Schulumlagen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum 1. März 2023 hatten zehn Landkreise, zwei kreisfreie Städte und 407 kreisangehörige Gemeinden noch keine beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Zu Frage 2: Das Kreis- und Schulumlage-Soll, also der umlagefähige, ungedeckte Finanzbedarf aller Landkreise, belief sich im Jahr 2014 in Summe auf etwa 484 Millionen Euro und stieg bis zum Jahr 2022 um ca. 40 Prozent auf etwa 678 Millionen Euro an. Die Umlagegrundlagen der Gemeinden stiegen im gleichen Zeitraum von etwa 1,16 Milliarden Euro um 45,7 Prozent auf 1,69 Milliarden Euro. Der sich hieraus ergebende rechnerische Umlagesatz über alle Thüringer Landkreise betrug im Jahr 2014 demnach 41,69 Prozent und ist zum Jahr 2022 um 1,59 Prozent auf 40,1 Prozent gesunken. Die Entwicklung der Kreis- und Schulumlage der einzelnen Landkreise und die Entwicklung der Umlagegrundlagen der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2021 können der Anlage 23 zur Beantwortung der Frage 41 der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke „Stand und Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen in Thüringen“, Drucksache 7/5266 in Verbindung mit Drucksache 7/6473, entnommen werden.
(Beifall DIE LINKE)
Die Umlagegrundlagen, das Umlage-Soll und die Umlagesätze der einzelnen Landkreise für das Jahr 2022 kann ich Ihnen ob des Umfangs gern zu Protokoll geben. Zu Frage 3: Zur Beantwortung dieser Frage wurden die Rechtsaufsichtsbehörden gebeten mitzuteilen, ob ihnen konkrete und belastbare Gründe bekannt sind, warum in diesen Kommunen bislang keine Haushaltssatzung beschlossen werden konnte. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnten keine spezifischen Gründe genannt werden. Einige kreisangehörige Gemeinden haben auf den Haushaltsbeschluss und die daraufhin aufbauenden Orientierungsdaten des Landes gewartet, die aber erst im Dezember 2022 aufgrund des erst dann beschlossenen Landeshaushalts erfolgten. Andere haben zudem die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung ihres Landkreises, in der das Umlage-Soll und der Umlagesatz anzugeben sind, abgewartet, bevor sie ihren Räten die Haushaltssatzung selbst zur Beschlussfassung vorlegten. Vereinzelt wurde auf die beabsichtigte Stellung von Bedarfszuweisungsanträgen durch Kommunen hingewiesen. Diese hat insoweit Auswirkungen, als dass grundsätzlich erst nach Erteilung einer rechtlich belastbaren Zusicherung durch die Bewilligungsbehörden eine rechtskonforme Haushaltssatzung vorgelegt werden kann. Auch Personalengpässe in der Kämmerei und Schwierigkeiten im Haushaltsausgleich, beispielsweise wegen geringer Gewerbesteuereinnahmen, wurden in sehr geringem Umfang als Grund genannt. Ich komme zu Frage 4: Die Kreisumlage ist nach wie vor eine der bedeutendsten von vielen Ausgabepositionen im Haushalt einer Gemeinde. Sie kann jedoch nicht losgelöst von den übrigen Ausgaben und den Einnahmen betrachtet werden. Allein schon wegen des haushalterischen Grundsatzes der Gesamtdeckung ist hier aber methodisch kein monokausaler Zusammenhang zwischen Aufstellung und Beschlussfassung der gemeindlichen Haushaltssatzung und der Höhe der Kreisumlage zu sehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich habe eine Verständnisfrage zur Antwort auf Frage 2: Die erste Zahl, die sie nannten, war 484 Millionen Euro. Sie hatten dann gesagt, in 2023 plus 40 Prozent und das ergibt dann die Gesamtsumme für dieses Jahr von 687 Millionen Euro. Und das bezog sich auf die Kreisumlage?
Das Kreis- und Schulumlage-Soll, also alles, was quasi der umlagefähige, ungedeckte Finanzbedarf ist. Den habe ich erst für das Jahr 2014 genannt, und da waren wir bei der Summe von 484 Millionen Euro, und dann stieg er 2022 auf 678 Millionen Euro an, das sind dann ca. 40 Prozent. Deswegen hatte ich Ihnen noch mal ausgeführt, wie die Umlagegrundlagen sind, denn die muss man auch noch mal berücksichtigen, um quasi daraus die vermutlich von Ihnen intendierte Schlussfolgerung ziehen zu können, ob das jetzt eine Verschlechterung oder keine Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation bedeutet. Die Umlagegrundlagen sind eben auch gestiegen.
Das sind die Umlagegrundlagen, also die Umlagegrundlagen der Gemeinden, auf deren Basis sie zu ihren Einnahmen kommen, sind in dem gleichen Zeitraum, den ich Ihnen vorher genannt hatte, also 2014 bis 2022, von 1,16 Milliarden Euro auf 1,69 gestiegen. Das sind die beiden Zahlen, also von 2014 zu 2022.
Frau Staatssekretärin, Sie haben erwähnt, wie viele Gemeinden, Landkreise derzeit noch keine wirksame Haushaltssatzung haben. Die Zahl hört sich erst mal dramatisch an, aber stimmen Sie mir zu, dass im Laufe des Jahres – das ist die Erfahrung der letzten Jahre zumindest gewesen – die Nachzügler dann am Ende auch ihre Haushaltssatzungen beschließen und in der Tendenz der letzten Jahre nicht mehr als rund ein Dutzend Kommunen wirksam keine Haushaltssatzung hatten, dass sich also die Sachlage konkret im Laufe des Haushaltsjahres anders darstellt, als zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Da würde ich Ihnen zustimmen. Es ist immer eine Frage, wann man die Zahlen abruft. In der Regel machen wir das zum 31.03., und wenn man sich jetzt zum Beispiel die Haushaltssatzung zum 30. Juni anguckt aus der Vergangenheit, zum Beispiel im Jahr 2022 oder 2021, die wir gemeinsam als Krisenjahre bezeichnen können, verbleiben dann noch rund 160 Gemeinden von den über 630 in Thüringen, die keine Haushaltssatzung haben.
Eine weitere Nachfrage wäre noch möglich, aber die möchte keiner stellen, sodass wir zur vierten Frage kommen. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Thrum mit der Drucksache 7/7362. Bitte schön.
Gefährliche Zustände an der Eliasbrunner Allee durch Verzögerung der Sanierung der Landesstraße L 1099 In einer Presseveröffentlichung der „Ostthüringer Zeitung“ vom 18. Februar 2023 wird über Verzögerungen bei der Sanierung des Streckenabschnitts zwischen dem Kreisverkehr Friesau und der Kreuzung Oberlemnitz/Friesau berichtet. Nachdem bereits im Jahr 2018 eine grundhafte Sanierung und Verbreiterung dieses Streckenabschnitts vom Straßenbauamt Ostthüringen in Aussicht gestellt worden war, lässt die Umsetzung weiter auf sich warten. Zuletzt kam es zu einem Verkehrsunfall, als ein Holztransporter auf dem Straßenbankett keinen Halt mehr fand und nach rechts von der Straße umkippte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann werden welche Baumaßnahmen an dem besagten Streckenabschnitt nach Kenntnis der Landesregierung durchgeführt? 2. Wird ein straßenbegleitender Radweg beim Ausbau des Streckenabschnitts integriert, wenn nein, warum nicht? 3. Worin liegen die Gründe für die massive Verzögerung in der Bauplanung dieses Streckenabschnitts, dessen Umsetzung bereits 2018 als zeitnah in Aussicht gestellt wurde? 4. Welche Voraussetzungen für den Bau einer Umgehungsstraße müssen für die vom derzeitigen Verlauf unmittelbar betroffenen Gemeinden, wie Eliasbrunn oder Ruppersdorf, erfüllt sein, um eine solche Umgehungsstraße umzusetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren! Zu Fragen 1 und 3: Zur Erläuterung des aktuellen Standes und der Entwicklung der Planung in den vergangenen Jahren beantworte ich diese beiden Fragen gemeinsam. Vor dem Hintergrund des Zustands der Landesstraße L 1099 im Bereich zwischen Eliasbrunn und dem Kreisverkehr zwischen L 1099 und der L 1095 südlich von Friesau erfolgen seit Jahren Planungen zur Verbesserung. Eingeschlossen ist dabei auch die Umgestaltung des Knotenpunkts dieser Landesstraße mit den Gemeindestraßen nach Friesau und nach Oberlemnitz. Bisher war hierzu ein Um- und Ausbau des Streckenabschnitts vorgesehen. Im Rahmen von Entwurfsplanungen wurden dabei verschiedene Varianten der Streckenführung im genannten Bereich untersucht. Ebenso wurden verschiedene Varianten zur Ausbildung des Knotenpunkts der L 1099 mit den genannten Gemeindestraßen analysiert. Im Zuge der Vertiefung der Planung musste jedoch festgestellt werden, dass die bisher auf rund 5 Millionen Euro geschätzten Kosten für den Um- und Ausbau des Streckenabschnitts nunmehr realistisch mit mindestens 10 Millionen Euro zu veranschlagen sind. Hintergrund sind neben den allgemein bekannten Preisentwicklungen auch umfangreiche Themen des Umwelt- und Naturschutzes sowie umfassende Forderungen der zuständigen Wasserbehörden. Da die Finanzierung gegenwärtig und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mittelfristig mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht möglich sein dürfte, muss nach gegenwärtigem Stand der geplante Um- und Ausbau des Streckenabschnitts zurückgestellt werden. Vorgesehen ist nunmehr eine Sanierung des Streckenabschnitts, die hinsichtlich des Verlaufs und der Breite der Straße dem Bestand entsprechen wird und muss. Dies beinhaltet auch eine geeignete Umgestaltung des Knotenpunkts mit den Gemeindestraßen. Aufgrund der hierfür insgesamt erforderlichen weiteren Planungsleistungen ist gegenwärtig die Angabe eines Zeithorizonts für die bauliche Umsetzung vor Ort nicht verlässlich möglich. Zu Frage 2: In der bisherigen Planung für den Umund Ausbau des Streckenabschnitts war die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges nicht vorgesehen. Über das vorhandene Straßen- und Wegenetz abseits der Landesstraße existieren zahlreiche Verbindungen zwischen den Orten in diesem Gebiet, die durch Radfahrende genutzt werden können. Seitens der Gemeinden wurden bisher auch keine Wünsche nach einem straßenbegleitenden Radweg an die Thüringer Straßenbauverwaltung herangetragen. Zu Frage 4: Ortsumgehungen für Eliasbrunn oder Ruppersdorf sind gegenwärtig nicht vorgesehen und daher auch nicht im Landesstraßenbedarfsplan enthalten. Die Festlegung der Notwendigkeit der Schaffung einer Ortsumgehung erfolgt prinzipiell zunächst über eine durchzuführende verkehrswirtschaftliche Untersuchung. Darin muss nachgewiesen werden, dass der Bau einer Ortsumgehung volkswirtschaftlich sinnvoll ist, also die Investitionskosten geringer sind als der monetär zu bewertende gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen. Die Verkehrsbelegung der Landesstraße L 1099 zwischen den Orten Eliasbrunn und Ruppersdorf beträgt entsprechend des Verkehrsmodells Thüringen mit Analysestand 2018 insgesamt rund 1.850 Fahrzeuge, darunter rund 230 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Vor dem Hintergrund dieser vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung ist nicht unmittelbar mit einem Nachweis des vorgenannten volkswirtschaftlichen Nutzens zu rechnen. Im Übrigen müssten beim Nachweis eines volkswirtschaftlichen Nutzens auch die notwendigen finanziellen Mittel für die Planung und den Bau vorhanden sein. Vielen Dank.
Zukunft des Wohnheims des Thüringenkollegs Das Thüringenkolleg ist die einzige kostenfreie öffentliche Bildungseinrichtung im Freistaat, an der das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden kann. Für die Vollzeitbeschulung werden den Absolventen des Bildungsgangs kostengünstige Wohnheimplätze in Weimar zur Verfügung gestellt. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Schulamt Mittelthüringen nun untersagt hat, Mietverträge für Neuzugänge abzuschließen. Grund sei, dass die Räumlichkeiten vom Schulamt selbst genutzt werden sollen. Zu Beginn der Anmeldung zum neuen Schuljahr ist damit unklar, unter welchen Bedingungen die Kollegiaten die Angebote des Thüringenkollegs wahrnehmen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird der zusätzliche Raumbedarf, insbesondere unter Angabe der nunmehr geplanten Nutzung der Räumlichkeiten des Wohnheims, durch das Schulamt Mittelthüringen gerechtfertigt? 2. Hat das Schulamt Mittelthüringen Alternativen, zum Beispiel andere Räumlichkeiten oder flexible Arbeitsplätze, zur Nutzung des Internatsgebäudes erwogen? 3. Darf das Thüringenkolleg aktuell Schüler aufnehmen, die einen Internatsplatz benötigen? 4. In welcher Form ist mit einer neuen Unterbringungslösung der Kollegiaten, insbesondere auch im Hinblick darauf, wie der Umbau der Räume zeitlich vonstattengehen soll, zu rechnen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zur ersten Frage: Seit 2021 wurden am Schulamt Mittelthüringen 21 zusätzliche Stellen geschaffen: fünf Schulpsychologen, fünf Dienstposten Schulaufsicht, sieben Koordinatoren, ein Sachbearbeiter Digitalisierung, zwei Sachbearbeiter und ein Bürosachbearbeiter Einstellungsverfahren. – Entschuldigen Sie, dass ich nicht gegendert habe. – Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Arbeitsplatz- und Raumbedarf: 14 Büroarbeitsplätze, ca. 12 Büroräume. Zur zweiten Frage: Die Alternativen wurden geprüft. Die Umsetzung würde jedoch zu erheblichen Mehrkosten führen. Dagegen steht, dass es sich beim Vorhalten der Wohnheimplätze lediglich um eine freiwillige Leistung des Landes ohne gesetzliche Verpflichtung handelt. Zur dritten Frage: Neue Mietverträge werden derzeit nicht abgeschlossen. Andere Schüler, die keine Unterbringung benötigen, können aufgenommen werden. Derzeit werden alternative Unterbringungen geprüft, insofern darf das Kolleg alle aufnehmen, kann aber noch keinen Internatsplatz zusagen. Zur vierten Frage: Wie gesagt, neue Unterbringungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft, wir befinden uns in vielversprechenden Verhandlungen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Zwei Nachfragen: Sie haben darauf abgestellt, dass es eine freiwillige Leistung ist. Will die Landesregierung von dieser freiwilligen Leistung zukünftig Abstand nehmen? Und die zweite Frage: Bei den zukunftsträchtigen Verhandlungen, die momentan geführt werden, was sind das für Unterbringungsplätze? Wohnungen, Mehrbettzimmer oder über was sprechen wir?
Was die erste Frage angeht: Wir möchten nicht gern Abstand nehmen, wir suchen eben eine Möglichkeit, wie wir weiterhin subventionierte Kollegschlafplätze, Internatsplätze zur Verfügung stellen können, Punkt 1. Es ist keine gesetzliche Verpflichtung, daher müssen wir die Priorität erst auf unsere gesetzlichen Verpflichtungen richten. Das Zweite ist: Da es noch Verhandlungen sind, würde ich nicht gern darauf eingehen, aber es sind tatsächlich Einzelwohnheimplätze, die zur Verfügung gestellt werden würden, wenn die Verhandlungen erfolgreich sind – in fußläufiger Nähe zu dem besagten Objekt und gemeinsam.
Gibt es weitere Nachfragen sonstiger Kolleginnen oder Kollegen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur sechsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Liebscher mit der Drucksache 7/7421. Bitte schön.
Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ in Thüringen Steigende Kalt- und Warmmieten belasten auch in Thüringen insbesondere Menschen mit geringen Einkommen. Mit der im Dezember 2022 durch die Bundesbauministerin unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zum Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ sollen die Sanierung und der Neubau von Wohnheimplätzen für Studierende, Fachschülerinnen und Auszubildende gefördert werden. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen demnach für die Länder bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erfolgte bzw. erfolgt die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen? 2. Über welche Richtlinie wird eine Umsetzung in Thüringen angestrebt? 3. In welcher Höhe stehen die Fördermittel aus dem Programm anteilig für Thüringen zur Verfügung? 4. Welche Maßnahmenkomplexe sind im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über das Programm realisierbar und sind der Landesregierung bereits Objekte bzw. Projekte bekannt, die von der Förderung durch das Programm „Junges Wohnen“ profitieren könnten? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Liebscher beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erfolgte am 19. Februar 2023. Zu Frage 2: Die Umsetzung wird über die Förderrichtlinie für den Studierendenwohnraumbau des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft nach Maßgabe des Landeshaushalts angestrebt. Zu Frage 3: Nach Artikel 2 der Verwaltungsvereinbarung stehen dem Land Thüringen nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2019 vom 21. April 2021 anteilig 13.160.550 Euro aus dem Programm zur Verfügung. Zu Frage 4: Nach Artikel 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung können die Mittel für folgende Maßnahmenkomplexe eingesetzt werden: Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung, also Ersterwerb, und zweitens Modernisierung von Wohnheimplätzen. Gegenwärtig befindet sich das zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Abstimmung mit dem Studierendenwerk Thüringen über vorgesehene Maßnahmen mit Förderung gemäß der Verwaltungsvereinbarung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ist mit Modernisierung auch energetische Modernisierung gemeint? Kann mit diesem Förderprogramm zum Beispiel auch dafür gesorgt werden, dass Wohnheime dekarbonisiert werden?
Weitere Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist hier Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/7424. Bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Betreuung des Teilbereichs „Beratung zu Herdenschutzhunden“ Die Kleinen Anfragen 7/4165 und 7/4166 thematisieren das zum 31. Dezember 2022 beendete Pilotprojekt „Fachstelle Herdenschutzhunde Thüringen“. Im Anschluss an die Beantwortung dieser Kleinen Anfragen in den Drucksachen 7/7296 und 7/7314 ergeben sich Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo in Thüringen bzw. Deutschland können aktuell vom Land anerkannte Prüfungen zur Feststellung der Eignung von Herdenschutzhunden für den Einsatz abgelegt werden? 2. Wer betreut derzeit, nach Ende des Pilotprojekts, auf welcher rechtlichen Grundlage den Teilbereich „Beratung zu Herdenschutzhunden“ innerhalb des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs am Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz? 3. Welche Kriterien wurden bei der Ausschreibung zum Teilbereich „Beratung zu Herdenschutzhunden“ für Bewerber als Bedingungen genannt? 4. Wann wird der Abschlussbericht zum genannten Pilotprojekt vorliegen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörer und Gäste, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die gemäß Richtlinie Wolf/Luchs in Thüringen anerkannten Prüfungen für Herdenschutzhunde werden nach Bedarf und Art der Prüfung direkt im jeweiligen Betrieb durchgeführt. Prüfungen, in denen die Herdenschutzhunde in einer Fremdherde geprüft werden, sollen in einem nahegelegenen Betrieb stattfinden, um den Aufwand für beide Tierhalter bzw. Halter der Herdenschutzhunde möglichst gering zu halten. Zu Frage 2: Die Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs beraten Halter von Herdenschutzhunden im Bedarfsfall. Anknüpfungspunkt für die Beratung ist § 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz. Zu Frage 3: Die Zuschlagskriterien für die Ausschreibung „Beratung zu Herdenschutzhunden“ lauteten gemäß Ausschreibungstext folgendermaßen: Erstens, fachliche Qualifikation der die Leistung erbringenden Person sowie die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen wurden zu 60 Prozent, der Angebotspreis wurde zu 30 Prozent und die zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit vor Ort – also die Frage, wie schnell Fachberaterinnen vor Ort sein können – wurde zu 10 Prozent gewichtet. Zu Frage 4: Abschlussberichte müssen binnen 6 Monaten nach Abschluss des Projekts vorgelegt werden. Im konkreten Fall ist das der 12.08.2023. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Auf Grundlage eines Berichts des MDR Thüringen vom 7. März – Onlineartikel –, dort steht: „Das Thüringer Umweltministerium sieht derzeit keinen Bedarf [,] die Fachstelle Herdenschutzhunde weiterzuführen.“ Die Beratung zum Thema Herdenschutzhunde würde aber weiterlaufen. Meine erste Frage lautet: Stimmt das, sieht das Ministerium keinen Bedarf?
Wir sehen insoweit keinen Bedarf, als dass wir diese Beratung jetzt nicht extern vergeben, sondern die Beratung ist über das Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/Luchs abgesichert und gewährleistet.
Wir sehen zurzeit keinen Bedarf, die Beratung nochmals auszuschreiben. Die Ausschreibung ist mangels geeigneter Dienstleister aufgehoben worden. Die Beratung wird jetzt über das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gewährleistet.
Weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann geht es jetzt weiter mit Frage acht. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Weltzien mit der Drucksache 7/7446, bitte.
Vielen Dank. Perinatalzentrum Level-1-Zentrum Suhl Das Perinatalzentrum Level-1-Zentrum im südthüringischen Suhl steht nach wie vor auf der Kippe. Es gibt bisher nur eine Zusage der Kostenträger für den Erhalt des Zentrums im Jahr 2023. Wie es im Jahr 2024 weitergeht, ist in erster Linie von den Geburtszahlen der Kinder unter 1.250 Gramm abhängig. Die Mindestmenge steigt im Jahr 2024 auf 25 Geburten. Bei der Begründung zur Erhöhung der Mindestmenge geht der Gemeinsame Bundesausschuss davon aus, dass das nächste Level-1-Zentrum im Bundesdurchschnitt innerhalb von 24 Fahrtkilometern zu erreichen sei. Müsste das Level-1-Zentrum in Suhl aufgegeben werden, ergäben sich Fahrtstrecken jenseits der 70 Kilometer, beispielsweise von Suhl ins Level-1-Zentrum nach Erfurt 75 Kilometer, ins Level-1-Zentrum nach Bamberg 107 Kilometer oder Fulda 111 Kilometer. Daneben ist keinesfalls sicher, dass die verbleibenden Zentren die hohen Anforderungen an den nötigen Personalschlüssel zur Behandlung der bisher in Suhl exzellent versorgten Frühchen leisten könnten. Vielfältige Bemühungen sind gestartet, um das in Südthüringen einzigartige Zentrum dauerhaft zu erhalten und damit die unmittelbare Gesundheitsversorgung von mehr als 1.000 jungen Familien im Jahr in Südthüringen zu sichern. Eine der Bemühungen ist eine Petition, die mehr als 13.000 Unterschriften sammeln konnte. Ein wichtiger Schritt zum Erhalt des Zentrums wäre das klare Bekenntnis der Landesregierung. Ein weiterer Schritt wäre die bauliche Ertüchtigung des Zentrums, um mit den attraktiven Zentren in Oberfranken mitzuhalten und so werdende Eltern, vor allem auch aus Bayern, für eine Behandlung in Südthüringen zu begeistern und die vorgegebene Mindestmenge, so unrealistisch sie bei Nichtbetrachtung der Entfernung zum nächsten Zentrum erscheint, perspektivisch dann doch zu erreichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Positionierung der Landesregierung zum Erhalt des Level-1-Zentrums in Suhl? 2. Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um das Zentrum einerseits kurzfristig und andererseits langfristig zu erhalten? 3. Wie stellen sich die geplanten Schritte dar, um eine bauliche Ertüchtigung des Frühchenzentrums zu erreichen? 4. Wann ist mit einer Entscheidung über den aus Suhl vorliegenden Fördermittelantrag zur baulichen Ertüchtigung zu rechnen?
Für die Landesregierung lässt sich das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vertreten. Deswegen antwortet Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Perinatalzentrum Level 1 in Suhl wird voraussichtlich ab dem Jahr 2024 die dann geltende Mindestmenge von 25 für die Versorgung von Früh- und Reifgeborene mit einem Aufnahmegewicht von weniger als 1.250 Gramm dauerhaft nicht erfüllen. Die bundesrechtlichen Regelungen zur Mindestmenge stehen einem Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 in Suhl jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Nach § 136b Abs. 5a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch kann der Freistaat Thüringen auf Antrag der Klinik eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer von jeweils einem Jahr erteilen. Voraussetzung ist hierfür, dass durch die Anwendung der Mindestmenge die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährdet wäre. Die Entscheidung über den Antrag ist im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen zu treffen. Eine wiederholte, jeweils erneut befristete Ausnahmegenehmigung ist erlaubt. Entscheidend ist, ob die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet wäre. Da bislang noch keine Ausnahmegenehmigung nach § 136b Abs. 5a SGB V erteilt worden ist, ist diese Frage noch zu klären. Zur Bewertung der geburtshilflichen Versorgung in Thüringen soll eine Arbeitsgruppe von Landesregierung, Kostenträgern und der fachlichen Expertise der Landesärztekammer Thüringen erstmals zusammenkommen. Vom Ergebnis dieser Analyse wird das weitere Vorgehen der Landesregierung abhängen. Zu Frage 2: Für das Jahr 2023 ist der Bestand des Zentrums zunächst gesichert. Hier haben die Kostenträger im Oktober 2022 eine positive Prognose aufgestellt, sodass das Zentrum in diesem Jahr die Leistungen weiter erbringen und abrechnen kann. Im Hinblick auf das Jahr 2024 und voraussichtlich die Folgejahre wird die Mindestmenge von 25 nicht erreicht werden. Ein Fortbestand des Zentrums ist dann jeweils nur durch Ausnahmegenehmigung von der Mindestmengenregelung möglich. Diese kann nach den gesetzlichen Vorgaben jeweils nur für ein Jahr erteilt werden. Die Landesbehörde entscheidet – wie eben ausgeführt – auf Antrag des Krankenhauses im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkasse und den Ersatzkassen über die Nichtanwendung der Mindestmenge. Ein entsprechender Antrag liegt für das Jahr 2024 bislang nicht vor. Gleichwohl soll die eben bereits erwähnte Arbeitsgruppe schon im II. Quartal 2023 zusammentreten, um die Versorgungssituation in Thüringen zu evaluieren. Zu Frage 3: Gemäß § 10 Abs. 1 des Thüringer Krankenhausgesetzes hat die Landesregierung zur Bearbeitung von Förderanträgen der Krankenhäuser fachliche Prüfungsverfahren im Wege der Einzelförderung einzuleiten. In den fachlichen Prüfungsverfahren werden insbesondere die krankenhausplanerische Bedarfsgerechtigkeit des Vorhabens, baufachliche Belange und speziell die Einhaltung der Grundsätze nach § 9 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz geprüft. Zu Frage 4: Zuwendungen für Krankenhäuser im Rahmen der Investitionsförderung können in erster Linie nur bei Erfüllung der nach Krankenhausfinanzierungsgesetz und Thüringer Krankenhausgesetz bestimmten Voraussetzungen und weiterhin nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt werden – siehe auch Antwort zu Frage 3. Weiterhin hat die Landesregierung gemäß § 11 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz als Grundlage für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Thüringer Krankenhausgesetz im Einvernehmen mit den für Inneres und Finanzen zuständigen Ministerien ein Investitionsprogramm zu erstellen und jährlich auf der Grundlage des Landeshaushalts fortzuschreiben und zu veröffentlichen. Nach § 11 Abs. 2 Thüringer Krankenhausgesetz ist bei der Aufstellung des Investitionsprogramms der Krankenhausplanungsausschuss zu beteiligen. Einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in das Investitionsprogramm besteht dagegen nicht – siehe § 11 Abs. 3 Thüringer Krankenhausgesetz. Bewilligungen von Investitionsmaßnahmen für Krankenhäuser werden nach diesen Vorgaben durchgeführt. Demnach kann erst mit Vorliegen des Ergebnisses bzw. mit Vorliegen plausibilisierter Zwischenergebnisse des fachlichen Prüfverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz und nach Aufnahme in das Investitionsprogramm eine Bewilligung der baulichen Ertüchtigung des Perinatalzentrums am SRH Zentralklinikum Suhl erfolgen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Tischner mit der Drucksache 7/7447. Bitte, Herr Tischner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Fehlende Schul- und Kindergartenplätze in Thüringen Mehrere Medien berichteten über Probleme bei der Bereitstellung von Schulplätzen in der Stadt Gera. Allein hier sollen Schülerinnen und Schüler im hohen zweistelligen Bereich aktuell auf Wartelisten stehen und auf einen Schulplatz warten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder und Schüler, die aufgrund von Flucht seit Februar 2022 in den Freistaat gekommen sind, werden durch welches zusätzlich eingestellte Personal in diesem Zusammenhang seitdem in Kindergärten und Schulen betreut – bitte aufschlüsseln nach Schulträgern –? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler finden aktuell in Thüringen keinen Schulplatz an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen – bitte aufschlüsseln nach Schulträgern –? 3. Wie viele Kinder stehen aktuell auf Wartelisten für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung – bitte aufschlüsseln nach kreisfreien Städten und Landkreisen –? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung kurz- und mittelfristig, um allen Schülerinnen und Schülern einen Platz in einer Schule und allen Kindern einen Platz in einem Kindergarten zu ermöglichen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Auf Basis der Meldedaten der Thüringer Jugendämter zum Stichtag 15. September 2022 wurden in Kindertageseinrichtungen 1.630 Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, betreut. Die 1.630 Betreuungsplätze für Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind in den regulären Meldezahlen bereits enthalten und stellen somit keinen zusätzlichen Bedarf an Kitaplätzen mit der entsprechenden Personalbindung dar. Bei den aus der Ukraine geflüchteten Kindern ist davon auszugehen, dass die erfassten Kinder einen Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Mit Ihrem Einverständnis würde ich eine tabellarische Übersicht zu der Anzahl schutzsuchender Kinder aus der Ukraine im Alter von 0 bis 3 sowie 3 bis Schuleintritt mit Stand 15. April 2022, 15. September 2022 sowie 31. Dezember 2022 zu Protokoll geben. Ausgehend von den verfügbaren Daten zu den Platzkapazitäten in Thüringer Kindergärten zum 1. März 2022 gab es 105.043 genehmigte Kindergartenplätze, von denen 90.928 Plätze tatsächlich belegt waren. Das entspricht einer Auslastung von ca. 86,6 Prozent. Insoweit gab es freie Kapazitäten von 14.115 Kita-Plätzen. Es ist davon auszugehen, dass landesweit gesehen ausreichend Kindergartenplätze für schutzsuchende Kinder aus der Ukraine vorhanden sind. Im Schulbereich stellt sich die Situation wie folgt dar: Seit der zwölften Kalenderwoche 2022 werden von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland die aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen wöchentlich erfasst. Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus anderen Regionen der Welt werden nicht separat erfasst. Insofern beziehen sich die nachfolgenden Angaben ausschließlich auf aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler an Thüringer Schulen. In der zehnten Kalenderwoche wurden 5.197 aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler, die eine Thüringer Schule besuchen, durch das Migrationsmonitoring erfasst; die erbetene Verteilung nach Schulträgern würde ich wiederum mit Ihrem Einverständnis in tabellarischer Übersicht zu Protokoll geben. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Schulen regelmäßig eine Meldung ihrer Schülerinnen und Schüler abgeben. Thüringen verfolgt bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern einen zumindest befristet teilintegrativen Ansatz, das heißt, die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache – DaZ –, bei geringen oder keinen Kenntnissen in der deutschen Sprache nach Möglichkeit auch in einem Intensivsprachkurs, und nehmen in der verbleibenden Unterrichtszeit am Unterricht in ihrer Regelklasse teil. Für die Unterrichtsabsicherung wird das Personal herangezogen, das an den Schulen für die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht. Stellenausschreibungen und Einstellungen in den Thüringer Schuldienst durch die staatlichen Schulämter erfolgen mit Bezug auf die konkrete Schulart, Schule und das Fach bzw. die Fächerkombination, aber nicht mit Bezug auf eine bestimmte Schülergruppe. Zur Absicherung des DaZ-Unterrichts haben die staatlichen Schulämter die Möglichkeit, befristete Stellen als DaZ-Lehrkraft auszuschreiben. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage kann vom TMBJS nicht angegeben werden, wie viele Lehrkräfte mit einer Qualifikation für DaZ die staatlichen Schulämter seit Februar 2022 eingestellt haben. Statistisch erfasst wird durch das TMBJS die Zahl der ukrainischen pädagogischen Fachkräfte, die von den staatlichen Schulämtern in den Thüringer Schuldienst eingestellt werden und wurden. Mit Stand 1. März 2023 wurden insgesamt 48 pädagogische Fachkräfte eingestellt, darunter 41 Lehrerinnen und Lehrer, fünf pädagogische Assistenzen und zwei Erzieherinnen und Erzieher. Etwa 40 Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern werden aktuell geprüft. Zu Frage 2: Die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler ist sehr dynamisch. Reichen insbesondere in den kreisfreien Städten, aber auch in den kreisangehörigen Städten die Platzkapazitäten zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern an einzelnen Schulen nicht aus, prüfen die staatlichen Schulämter die Möglichkeit der Aufnahme in anderen Schulen, ggf. auch bei anderen Schulträgern. Eine Aufschlüsselung nach Schulträgern ist aus diesem Grund nicht möglich. Mit Stand 7. März 2023 meldeten die staatlichen Schulämter folgenden Sachstand: Schulamt Mittelthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten an einzelnen Standorten erschöpft; Nordthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten an einzelnen Standorten und in einzelnen Schularten erschöpft; Ostthüringen – 72 noch nicht vermittelte Schülerinnen und Schüler, insbesondere in der kreisfreien Stadt Gera Kapazitäten erschöpft; Südthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten an einzelnen Standorten in einzelnen Schularten erschöpft; Westthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten in der Stadt Gotha weitgehend erschöpft. Zu Frage 3: Der Betreuungsanspruch nach § 2 Thüringer Kindergartengesetz richtet sich nicht an die Landesregierung, sondern an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, § 3 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz. Die bedarfsgerechte Platzbereitstellung ist eine Pflichtaufgabe, die die jeweiligen Wohnsitzgemeinden im eigenen Wirkungskreis nach § 3 Abs. 2 Thüringer Kindergartengesetz wahrnehmen. Mithilfe der Bedarfsplanung realisieren die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit den Wohnsitzgemeinden ein möglichst ausgeglichenes, an den Bedarfen orientiertes Angebot an Kindergartenplätzen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat vor diesem Hintergrund keine Kenntnisse über Wartelisten in Thüringer Kindergärten. Zu Frage 4: Für Kinder in Thüringen sind landesweit zurzeit ausreichende Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorhanden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Falls es regional in einzelnen Jugendamtsbereichen zu Engpässen kommen würde, können die Kommunen bzw. Träger der Einrichtungen Beratung durch das für die Aufsicht über die Einrichtung zuständige Fachreferat erhalten. Vor Ort werden dann gemeinsam Fragen geklärt, um den Kindern einen Betreuungsplatz zu ermöglichen. Im Schulbereich wird in ressortübergreifenden Abstimmungen und Beratungen mit den staatlichen Schulämtern, den Schulträgern, dem BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – und der Bundesagentur für Arbeit die Verzahnung der unterschiedlichen Angebote im Sinne einer Entlastung der Schulen vorangetrieben. Durch die Einstellung pädagogischer Assistenzen erhalten Schulen zusätzliche Unterstützung. Mit dem Projekt „DaZ online“ – aktuell im Schulamtsbereich Westthüringen in der Pilotphase – wird gegenwärtig ein schulortübergreifendes digitales Unterrichtsangebot im DaZ-Bereich erprobt, das perspektivisch, insbesondere Schulen im ländlichen Raum, die Unterbreitung von DaZ-Unterricht erleichtern kann. Weitere Möglichkeiten der Absicherung der Beschulung aller Kinder und Jugendlichen werden geprüft, so unter anderem die Aufschließung weiterer Personenkreise für Unterricht und unterrichtsbegleitende Maßnahmen, die stärkere Einbindung digitaler Unterrichtsangebote und die Einrichtung weiterer Intensivsprachkurse. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für den ausführlichen Vortrag. Ich habe eine Nachfrage zu dem Teilbereich 3 meiner Frage. Sie haben ausgeführt, dass die Schulplatzsituation im Mittel- und Ostthüringer Schulamt teilweise erschöpft ist. Ich möchte ganz konkret zur Situation in Erfurt, Weimar und Jena nachfragen. Können Sie bestätigen, dass es dort derzeit keinerlei Wartelisten für Schülerinnen und Schüler, die in die Schule aufgenommen werden müssen, gibt?
Meine Antwort bezog sich auf den Stand 7. März. Wir haben gerade noch mal eine Lage mit den Schulamtsleitungen gehabt und demnach ist die Situation vergleichsweise stabil; sie ist dynamisch, insofern, da ständig neue Zuwanderer dazukommen, aber im begrenzten Maße. Unklar ist die Situation bei denen, die nicht aus der Ukraine kommen, wo noch erhöhter Druck entsteht. Aber momentan sind keine größeren Wartelisten, und schon gar nicht über die 3-Monats-Frist hinaus, zu verzeichnen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Braga mit der Drucksache 7/7448. Bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Möglicher Wechsel der ehemaligen Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz an die Spitze eines Verbands der Entsorgungswirtschaft Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 24 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, haben dies der Landesregierung schriftlich unter Beifügung von Nachweisen zur angestrebten Beschäftigung anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht, sobald einem Mitglied der Landesregierung oder einem ehemaligen Mitglied der Landesregierung eine Beschäftigung in Aussicht gestellt wird. Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung in den ersten 24 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Landesregierung trifft ihre Entscheidung auf Empfehlung des Gremiums nach § 5c des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung – Thüringer Ministergesetz. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz der Landesregierung ihre Absicht angezeigt, eine Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen und, wenn ja, wann geschah dies, in welcher Form, unter Beifügung welcher Nachweise zur angestrebten Beschäftigung? 2. Ist der ehemaligen Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz nach ihren Angaben die angestrebte Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes in Aussicht gestellt worden und, wenn ja, wann? 3. Hat die Landesregierung das Gremium nach § 5c Thüringer Ministergesetz bereits angerufen und, wenn ja, wann erfolgte dieser Anruf, nach welchem das Gremium innerhalb welcher Frist, die die nach § 5c Abs. 6 Thüringer Ministergesetz vorgesehene Geschäftsordnung möglicherweise bestimmt, die Bearbeitung und Abgabe einer Empfehlung nach § 5c Thüringer Ministergesetz vornehmen muss? 4. Haben sich Vertreter eines Verbands der Entsorgungs-, Rohstoff-, Recycling- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Berlin seit dem Jahr 2014 schriftlich an die Landesregierung, dabei insbesondere an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, gewandt und, wenn ja, wann meldeten sie sich – unter Angabe der Gesamtanzahl der Meldungen – mit welchen Anliegen, welche wann durch wen wie beschieden worden sind? Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz hat mit Schreiben vom 12. Januar 2023 eine entsprechende Anzeige erstattet und über die mögliche Aufnahme einer solchen Tätigkeit informiert. Sie hat in dem Schreiben zum möglichen Arbeitgeber, Betätigungsfeld sowie Inhalt der möglichen Tätigkeit informiert. Falls Sie die Nachfrage stellen sollten, ob ein entsprechender Arbeitsvertrag oder Ähnliches bei uns vorliegen sollte, dann will ich schon prophylaktisch antworten, dass entsprechende Dokumente innerhalb der Staatskanzlei nicht vorliegen, gleichwohl die Ernsthaftigkeit des Angebots von der Landesregierung nicht bezweifelt wird. Zu Frage 2: Die ehemalige Ministerin im TMUEN hat in dem oben genannten Schreiben darüber informiert, dass ihr eine entsprechende Beschäftigung, voraussichtlich beginnend im Herbst dieses Jahres, unter dem Vorbehalt der erforderlichen Gremienentscheidungen in Aussicht gestellt worden ist. Darüber, zu welchem Zeitpunkt ihr ein entsprechendes Angebot zugegangen ist, liegen keine Informationen vor. Zu Frage 3: Das Gremium nach § 5c Thüringer Ministergesetz hat zu dem Sachverhalt am 8. Februar 2023 und in dessen Folge bereits mehrfach beraten. Es gibt keine formelle Frist zur Abgabe der Empfehlung. Diese ergibt sich in jedem Einzelfall letztlich aus den erforderlichen Sachverhaltsprüfungen und Erörterungen im Gremium unter Berücksichtigung einer nachfolgenden Kabinettbefassung sowie dem angestrebten Tätigkeitsbeginn. Insofern kann ich Ihnen den konkreten Zeitpunkt, wann eine Entscheidung vorliegt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Zu Frage 4: Vertreter eines Verbandes der Entsorgungs-, Rohstoff-, Recycling- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Berlin – ich gehe davon aus, dass der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, BDE, gemeint ist –, haben sich seit dem Jahr 2014 in acht Fällen an das TMUEN, also das Umweltministerium, und in zwei Fällen an die Thüringer Staatskanzlei gewandt. Das geschah in aller Regel im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren mit dem Ziel, die Verbandsposition über die jeweiligen Landesministerien bzw. über die Staatskanzlei in den Prozess einfließen zu lassen. Sofern es sich dabei um Lobbyarbeit zu Rechtsetzungsverfahren handelte, wurden diese geprüft und zur Kenntnis genommen, wie das gemeinhin der Fall ist. Also das ist ein regelmäßiger Vorgang, dass sich Verbände – insbesondere vor Bundesratsentscheidungen etc. – auch an die Staatskanzlei und Fachressorts wenden. Sofern es sich um konkrete Fragestellungen handelte, wurden diese durch die Fachebene beantwortet. Ich könnte jetzt die Einzelfälle zwischen 2014 und 2017 vorlesen. Ich würde die aber auch – wenn das gewünscht ist – einfach als Übersicht zur Verfügung stellen. Sie signalisieren das. Dann würden wir das im Nachgang schriftlich zur Verfügung stellen und damit habe ich die Fragen beantwortet.
Besten Dank, Herr Minister, auch für die Beantwortung prophylaktischer Nachfragen. Eine Nachfrage: Nach § 5b Abs. 3 Satz 4 des Ministergesetzes darf die Tätigkeit erst nach der abschließenden Entscheidung durch die Landesregierung aufgenommen werden. Jetzt ist es nicht unüblich, dass in solchen Verbänden eine Wahl desjenigen, der ein Amt übernehmen soll, erfolgt und die Aufnahme der Tätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Jetzt interessiert mich: Welcher Zeitpunkt ist hier aus Sicht der Landesregierung ausschlaggebend, der Zeitpunkt der Wahl oder der Zeitpunkt der dann später erfolgenden Aufnahme der Tätigkeit?
Ich würde die Frage, die ich jetzt nicht antizipiert habe, so beantworten, dass eine Institution eine Wahl vornehmen kann, die steht aber auch unter dem Vorbehalt einer Empfehlung des Gremiums nach § 5c Ministergesetz und insofern würden wir immer vom Beginn der Tätigkeit ausgehen. Die davor ergehenden Entscheidungen, ob das jetzt eine Wahl oder die Aushandlung eines Arbeitsvertrages ist, stehen ja immer unter dem Vorbehalt, dass eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen werden kann. Dies ist letztlich durch das beratende Gremium zu entscheiden. Diese Entscheidung steht letztlich aus. Zu dem Datum einer möglichen Entscheidung kann ich Ihnen – wie bereits dargestellt – zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen.
Ja, eine weitere Nachfrage. Sie haben in der Beantwortung der dritten Frage – möchte ich meinen – gesagt, dass es keine festgesetzte Frist für die Abgabe der Empfehlungen durch das Gremium nach § 5c Ministergesetz gibt. Jetzt geht aus Ihrer Antwort – soweit ich das notieren konnte – nicht hervor, ob es diese nach Ministergesetz vorgeschriebene Geschäftsordnung überhaupt gibt und, wenn es sie denn geben sollte, möchte ich darum bitten, dass auch diese dem Landtag zur Verfügung gestellt wird bzw. der Öffentlichkeit. Ist das möglich?
Ich hatte in der Antwort zu Frage 3 deutlich gemacht, erstens, dass das Gremium sich seit dem 8. Februar dann auch noch in der Folge getroffen hat und es keine formelle Frist zur Abgabe der Empfehlung gibt – von der Geschäftsordnung sprach ich nicht –, sich die Frist zur Abgabe einer Empfehlung aber erstens aus der Prüfung des konkreten Sachverhaltes ergibt, aus den entsprechenden Sachverhaltsprüfungen und Erörterung im Gremium, gleichzeitig unter der Berücksichtigung, dass noch eine Kabinettsbefassung erfolgen muss und wann der Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme vorgesehen ist. Ich hatte in der Beantwortung vorhergehend deutlich gemacht, dass sie uns für den Herbst angekündigt worden ist. Insofern würde ich die Frage so beantworten, dass ich den Sachverhalt hier noch mal dargestellt habe. Sollte es weitere Informationen zur Fristsetzung geben, würden wir Ihnen die selbstverständlich zur Verfügung stellen. Ich sehe aber keine, die über die mündliche Beantwortung, wie ich Sie Ihnen dargestellt habe, hinausgehen.
Weitere Nachfragen aus dem Haus? Sehe ich nicht. Damit ist das Zeitkontingent für die heutige Fragestunde auch erschöpft und ich beende die Fragestunde für heute. Für morgen sind auch noch genug Fragen übrig. Wir kommen dann zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 14, 16 sowie 18 und 20, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7452 Zu TOP 14, Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, wurden 81 Stimmen abgegeben: ungültige Stimmen 0, mithin gültig 81 Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfielen 27 Jastimmen, 53 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit wurde die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht?
Ja, okay, dann wird das morgen Mittag noch mal aufgerufen. Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 16 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7453 Abgegebene Stimmzettel auch hier 81: ungültig 0, gültig 81. Auf den Wahlvorschlag sind 38 Jastimmen entfallen und 41 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit wurde die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem dieser Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags voraussetzen, beispielsweise im Ältestenrat. Dieser Wahlgang kann also morgen nicht wiederholt werden. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7454 Abgegebene Stimmen 81: ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfielen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit wurde die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7456 Abgegebene Stimmen auch hier 81: ungültig 2, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfielen 34 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es gab 3 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Hier wäre ebenfalls morgen eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber möglich. Wird das gewünscht?
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Gut, dann wird auch diese Wahl morgen Mittag noch einmal aufgerufen und ich schließe die Tagesordnungspunkte der heutigen Wahlen. Dann kommen wir jetzt zum Aufruf von TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6821 Zur Begründung steht hier Herr Abgeordneter Gottweiss, den ich aber noch nicht sehe. Dann fangen wir erst mal mit der Debatte an oder möchte jemand anderes? Gut, dann eröffne ich die Aussprache, versehen vorab mit dem Hinweis, dass die Landesregierung angekündigt hat, keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Erstattung eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu machen. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Hoffmann von der AfD-Fraktion das Wort.
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, am Mittwoch wurde auf Antrag der CDU eine Aktuelle Stunde zum geplanten Öl- und Gasheizungsverbot der Bundesregierung debattiert, in der sich die einreichende Fraktion gegen die Pläne aus dem grün geführten Bundesministerium ausgesprochen hat. Nun liegt uns mit diesem Antrag hier geradezu eine Gebrauchsanweisung vor, wie man Öl- und Gasheizungen aus der Lebenswirklichkeit der Menschen eliminiert. Wenngleich sich auch interessante Aspekte wie das Nutzen von Abwärme oder von Biogasanlagen finden und die Landesregierung in der Tat ihre eigene Datenbasis zur Wärmewende aktualisieren sollte, bleibt die Frage: Wollen Sie von der CDU damit nicht genau das Gleiche wie Habeck, gewürzt mit noch mehr Fördermitteln und garniert mit weiteren Förderprogrammen? Das LeibnizInstitut hat die Gesamtkosten für die Wärmewende durch das Verbot von Öl- und Gasheizungen auf 1 Billion Euro geschätzt. Selbst, wenn diese Summe so nicht zutrifft oder wenn alles durch Subventionen bezahlt werden würde, bliebe es immer noch das Geld der Steuerzahler, das hier ausgegeben wird – linke Tasche, rechte Tasche. Und ich muss erneut fragen, wo der Strom für die ganzen Wärmepumpen denn herkommt – laut Abgeordneter Henfling am Mittwoch zur Aktuellen Stunde aus der Steckdose. Dem ist aber nicht so. Kernkraft ist in Ihrem Antrag jedenfalls nicht enthalten, werte CDU. Oder soll es der Atomstrom aus dem Ausland sein? Oder doch die Kohle durch mehr CO 2 Freisetzung? Oder gar volatile Energieerzeugung? Da wären wir bei Habeck, der ja das Gleiche vorhat. Dass eine Wärmewende durch Wärmepumpen ein hoch subventioniertes Luftschloss ist, sagte ich auch am Mittwoch. Wärmepumpen sind vorwiegend im Neubau einsetzbar, der aber dank der Politik stagniert. Natürlich ist Technologieoffenheit gefragt, aber wenn derart limitierende Faktoren bestehen, muss man deren Existenz doch erwähnen und darf nicht suggerieren, dass es keine Probleme gäbe.
(Beifall AfD)
Auch der Preis ist so ein Problem. Bei einem aktuellen Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde und durchschnittlich 35 Kilowattstunden Verbrauch durch eine Wärmepumpe pro Jahr, ergibt sich für eine 100-Quadratmeter-Wohnung eine Summe – nur für die Wärmepumpe – von über 1.200 Euro. Darin sind die Investitionskosten für die Pumpe noch nicht enthalten. In der Tiefengeothermie sieht es auch nicht besser aus. In mittlerweile drei Anfragen habe ich nach dem Potenzial und der Machbarkeit von Erdwärme und insbesondere Tiefengeothermie gefragt. Dazu antwortete das Ministerium auf die Kleine Anfrage 7/3677 – ich zitiere –: „Die Geothermie hat den Vorteil einer in der Regel konstanten Wärmequelle und eignet sich somit zur grundlastfähigen Energiebereitstellung. Weniger als Nachteil, eher als Hindernis sind die erhöhten Anfangsinvestitionen zu werten. Das technisch nutzbare Potenzial der Tiefengeothermie wird jedoch durch lithologische und infrastrukturelle und zum Teil technische Restriktionen eingeschränkt. Im Hinblick auf die Tiefengeothermie gilt zudem, dass in Deutschland derzeit erst wenige Anlagen zur Stromerzeugung in Betrieb sind. Die Strom- und Wärmebereitstellung aus Tiefengeothermie sind technisch sehr anspruchsvoll. Dies hat oft einen hohen Investitionsbedarf zur Folge. Ein Wettbewerb und ein stabiler Markt für tiefengeothermisch erzeugten Strom bzw. erzeugte Wärme konnte sich noch nicht entwickeln. Daten zum Potenzial der zukünftigen Arbeitsplätze in Thüringen zur Tiefengeothermie liegen der Landesregierung nicht vor.“ Und weiter: „Im Hinblick auf die Tiefengeothermie verfügt Thüringen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht über Gebirgsformationen und heißes Grundwasser führende Schichten, sondern nur über petrothermales Potenzial.“ Die CDU will nun den Markt, den es nicht gibt, durch Subventionierung schaffen, wobei das dann kein Markt mehr ist, sondern ein Markteingriff und linke Politik. Weiter aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/6450 – ich zitiere –: „Die Nutzung von Erdwärme aus tiefen geologischen Formationen wird in Thüringen derzeit nicht praktiziert, auch nicht zu Testzwecken. Die Landesregierung hat im Zeitraum von 2017 bis 2022 zehn Forschungsprojekte mit einer Gesamtsumme von 1,48 Millionen Euro gefördert. Die Förderung erfolgte im Rahmen der FTIRichtlinie (Förderung von Forschungs-, Technologie und Innovationsprojekten).“ In einer zweiten Nachfrage hakte ich dann nach und ließ mir diese Projekte aus den Jahren 2016, 2019, 2021 und 2022 aufschlüsseln, die nebenbei bemerkt alle ohne Ausschreibung verfolgt wurden. Darunter befanden sich unter anderem die Entwicklung eines neuartigen Verfahrens zur Gewinnung von Erdwärme im Bodenverdrängungsverfahren und die Entwicklung von geothermischen Potenzialkarten. Was ich damit sagen will, ist: Trotz dieser 1,5 Millionen Euro ist der Stand dieser von Ihnen, werte CDU, bejubelten Technik noch nicht einmal dafür da, Basisdaten zu schaffen und so etwas wie einen Ansatz von selbstständigem Markt einzurichten. Die Euphorie, die hier für die Wärmepumpenwende und Tiefengeothermie an den Tag gelegt wird, ist unrealistisch. Eine derart standortabhängige und subventionsbedürftige Technik wird die erhoffte Wende nicht bewirken.
(Beifall AfD)
Hier weitere Fakten aus meiner Kleinen Anfrage 7/3937 – ich zitiere –: „Welche Summe beabsichtigt die Landesregierung, ausgehend von der Regierungsmedienkonferenz am 11. Oktober 2022, aus dem am 14. Oktober 2022 durch den Thüringer Landtag verabschiedeten Sondervermögen zur Finanzierung der Geothermie, das heißt zur Investition in bzw. Anschaffung von Wärmepumpen zu verwenden und wie viele Wärmepumpen können durch diese Summe unter Berücksichtigung der Investitionskosten der Geothermie nach Auffassung auf diese Weise und über welches Antragsoder Fördervorhaben finanziert werden?“ Antwort: „Die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen wird technologieoffen durchgeführt. In welchem Ausmaß dadurch Geothermianlagen mit Wärmepumpen gefördert werden, wird sich aus der Antragslage ergeben.“ Und nun kommt es, zur Antragslage: Wie viele Anträge auf Förderung, Anschaffung von Wärmepumpen, in welcher Höhe hat es bisher gegeben und wie ist der jeweilige Antragsstand? Antwort: Bis Ende Februar lagen der Landesregierung keine Anträge vor. So viel dazu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Geburtstagskinder auf der Tribüne und liebe Gäste am Livestream, wir kommen nun zum zweiten Teil der Energieplanfragmente der CDU. Mit diesem Antrag zeigen Sie, liebe Kolleginnen der CDU, dass durchaus ein breiter Blick auf das Thema CO -freie Wärmeversorgung 2 der Zukunft mit Ihnen möglich ist. Doch bevor ich auf die aus unserer Sicht sinnhaften Aspekte eingehen möchte, muss ich trotzdem noch mal mit ein paar Vorurteilen aufräumen. Wir haben gerade ganz viele Nicht-Vorschläge gehört, aber ein paar Vorurteile liegen trotzdem auch Ihrem Antrag noch zugrunde. Dass Wärmepumpen nur im Neubau Einsatz finden, das ist ein in die Jahre gekommenes Argument. Denn mit dem deutlich erhöhten Dämmungsgrad im Gebäudebestand sowie dem vermehrten Einsatz von Flächenheizkörpern und der direkten Verwertung von selbst gewonnenem Strom finden Wärmepumpen auch in Bestandsgebäuden vermehrt Einsatzfelder. Dass sich dieses auch bei Bestandsgebäuden auszahlen kann, zeigte bereits ein umfangreicher Feldtest des Fraunhofer Instituts im Jahr 2020. Das Fazit der Forschenden: Es hängt von den individuellen Bedingungen ab, nicht aber vom Alter des Gebäudes. Eine zweite Schwäche des Antrags ist – das hatten wir bereits unter TOP 8 – die Fokussierung auf einen Lösungsweg. Ja, die Geothermie, ob oberflächennah oder bis in mehrere Kilometer Tiefe, ist eine Säule für die Wärmeversorgung der Zukunft, eine Säule von einem Dutzend etablierten Technologien. Die Kombination mit Photovoltaik, Solarthermie oder Holzheizungssystemen scheint hier auch gemieden zu werden. Denn die Kombination von unterschiedlichen Quellen zeigt sich in der Praxis als eine stabile, günstige und zuverlässige Quelle der Wärmeversorgung. Gerade die finanzielle Hürde ist mit einem kombinierten Einsatz zu nehmen. Zudem ermöglicht dies passgenaue Lösungen für Bestandsimmobilien. Und, Frau Hoffmann, das ist aus Ihrer Rede wieder einmal deutlich geworden, wenn Sie sich nicht genau damit beschäftigen, dass es passgenaue Möglichkeiten geben muss, sondern einfach nur alles sagen, was für sich genommen nicht funktioniert, aber keinen Vorschlag machen, was funktioniert, kommen wir hier wirklich keinen Schritt weiter. Deshalb ist für uns als SPD-Fraktion klar, dass es vor allem einen Impuls zur weiteren Investition braucht. Wir haben deswegen den Thüringer Heizungstausch-Bonus auf die politische Agenda gesetzt. Das ist uns wichtig, um auch den Endverbraucherinnen, den Häuserbesitzerinnen zu zeigen, es geht hier nicht ausschließlich um Verbote. Und nein, es soll nicht ab nächstem Jahr jede existierende Gas- oder Ölheizung so verboten werden, dass sie ausgebaut werden muss. Sondern es geht um die Zukunft, um zu investieren und zu modernisieren und dazu braucht es Anreize. Auch liegt die Lösung hier nicht allein bei Inselheizungssystemen, sondern bei dem Einsatz von gemeinsam genutzten Anlagen und Verteilnetzen. Das ist ein großer Teil der Zukunft. Diese senken Anschaffungs- und Betriebskosten und ermöglichen mit einem Ruck den Umstieg von ganzen Siedlungen oder Quartieren. Eine entsprechende Förderung haben wir im aktuellen Haushalt bereits eingebracht. Ein weiterer Baustein, der im Antrag der CDU fehlt, ist eine zielgerichtete kommunale Wärmeplanung. Ohne zu wissen, wer wie viel Bedarf hat und wann eine Umstellung auf ein öffentliches Versorgungsnetz den größten Nutzen mit sich bringt, geben wir öffentliches Geld eher mit der Gießkanne aus. Das wollen wir nicht. Wir brauchen eine zielgerichtete und eine planbare Förderung. Wir als SPD-Fraktion haben die kommunale Wärmeplanung von Anfang an unterstützt und die entsprechenden Mittel im Haushalt bereitgestellt. Nicht zu vergessen sind auch die bestehenden Fernwärmenetze. Diese haben auch zukünftig einen beständigen Investitionsbedarf. So versorgt zum Beispiel das Netz der Stadt Erfurt über 80.000 Menschen durch eine gemeinsame Wärmequelle und hier macht der Einsatz einer großen Geothermieanlage durchaus auch betriebswirtschaftlich Sinn. Die erheblichen Investitionskosten für dieses thüringenweite Modellvorhaben sind ohne Unterstützung durch die vorhandenen und noch anzupassenden Landesförderungen nicht zu stemmen. Die geologische Einheit, welche als Wärmequelle erschlossen werden soll, die sich vielerorts in Thüringen findet, ist vor wenigen Wochen erst vorgestellt worden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus so einem Modellprojekt, wie es in Erfurt jetzt angestrebt wird, lassen sich durchaus auf weitere Anwendungen übertragen und sind zukunftssicher. Ergänzt werden soll der zukünftige Beitrag der Geothermieanlage der Landeshauptstadt durch den Einsatz einer Großwärmepumpe und den Ausbau von Wärmespeicherkapazitäten. Ja, liebe AfD, diese Technik gibt es wirklich und sie funktioniert. Sie sehen wieder, Kombination setzt sich in der Praxis durch. Dieser Ansatz zeigt sich auch in zahlreichen weiteren Projekten in Thüringen. In Mühlhausen haben beispielsweise die örtlichen Stadtwerke mit der größten Solarthermieanlage und einer neuen Fernwärmetrasse direkt 400 Haushalte an die Kraft der Sonne angeschlossen und auch der Einsatz von Biogas und Biomasseanlagen für die Versorgung mit Wärme hat in Thüringen noch erhebliche Ausbaupotenziale. Um Wärme effizient im Haus zu halten, braucht es zudem den zielgerichteten Einsatz von Dämmung. Hier habe ich im Antrag der Union zur Wärmewende leider nichts finden können, aber wir können das gemeinsam sicherlich qualifizieren, das ist zumindest unser Angebot. Ohne, dass wir in Thüringen nämlich in den nächsten zwei Jahrzehnten noch Tausende Gebäude sozial verträglich, fit neu einkleiden, wird es nicht gelingen. Lassen Sie uns dazu gemeinsame Lösungen finden, lassen Sie uns dazu im Fachausschuss diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das Thema „Wärmewende“ hatten wir gestern schon aus Anlass der verkorksten Initiative von Herrn Habeck thematisiert und ich wiederhole es hier gern noch einmal: Wir müssen die Menschen mitnehmen, inhaltlich und wirtschaftlich. Und, Herr Gleichmann, „technologieoffen“ als Unwort zu bezeichnen, das ist für mich schon durchaus ein Ausdruck linker Planwirtschaft.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
Für uns Liberale ist es wichtig, dass wir technologieoffen agieren und alle Möglichkeiten nutzen, die sich für den Betrieb von Heizanlagen, im konkreten Fall eignen. Da setzen wir eben unser Vertrauen in die Fachleute, in die Ingenieure, in die Wissenschaftler und glauben, dass die an vielen Stellen Potenziale heben können, die man vom grünen Tisch in Erfurt, Berlin oder Brüssel aus nicht sieht, meine Damen und Herren. Die bestehende Gasinfrastruktur beispielsweise, die im Idealfall unter einer hohen Beimischungsquote von Biogas, Biomethan, Wasserstoff betrieben werden kann oder Wasserstoff, Geothermie, Solarthermie, auch Wärmepumpen, die gehören gemeinsam in einen Energiemix, in einen Mix an Maßnahmen, die notwendig sind, um uns eben bei diesem Thema voranzubringen. Im Mittelpunkt, meine Damen und Herren, muss die CO -Reduktion stehen. Statt zu hoher 2 Standards müssen wir endlich die Emissionseffizienz in den Mittelpunkt rücken. Die Aufgaben, die bei der Gebäudeenergie vor uns liegen, sind immens. Es wäre deshalb ratsam, wenn wir verlässlich und logisch vorgehen, statt ideologisch, meine Damen und Herren. Zunächst ein paar Gedanken zu Ihren Feststellungen. Gestern hat Kollege Voigt die Wärmepumpe noch verteufelt, heute sieht sie Kollege Gottweiss als Teil der Lösung an. Reden Sie da nicht auch fraktionsintern etwas aneinander vorbei?
(Beifall SPD)
Zum Thema „Oberflächennähe Geothermie und Erdwärmekollektoren“ sei gesagt, dass auch diese Technologien natürlich nicht allein selig machend sind und ihre eigenen Nachteile mit sich bringen. Es gilt also auch hier, sie dort einzusetzen, wo es am sinnvollsten ist. Ich möchte bei Geothermie noch mal darauf aufmerksam machen, dass es eben beispielsweise technische Probleme in Gipsformationen geben kann, wenn das Deckgebirge durchtäuft ist und es damit zu Auslaugungen kommen kann. Ich möchte auch das Stichwort PFAS bringen. Jemand, der in Heizungsanlagen investiert, muss sich sicher sein können, dass diese Anlage auch auf Dauer für ihn sicher ist und die Leute haben das Geld auch nicht selber gedruckt, sondern bitter verdient. Die Idee, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um Quartiere energieeffizienter zu gestalten, unterstützen wir ausdrücklich. Ein Beispiel, wie es gehen kann, sehen wir im Smart City-Quartier in Jena, der liberalen Lichtstadt in Thüringen. Dem Berichtsersuchen in Ihrem Punkt II können wir uns anschließen und sind gespannt, ob die Landesregierung Sie wieder zwölf Monate auf eine Antwort warten lässt. Und zu Ihren Forderungen in III: Eine Potenzialanalyse der geothermischen Potenziale in Thüringen durch den Geologischen Dienst sehen wir als hilfreiches Mittel an, um uns faktenbasiert der weiteren Diskussion widmen zu können. Und, meine Damen und Herren, die Frage dabei ist doch: Ist diese Behörde finanziell und personell entsprechend aufgestellt, um diese Aufgabe in der entsprechenden absehbaren Zeit zu bewältigen? Ihre Forderung nach einem Fördertopf GeoInvest mit Umsetzung noch 2023 sehen wir dagegen kritisch. Erstens kommt man mit 1 Million Euro im Bereich Geothermie nicht allzu weit, sind doch die Kosten für eine Erdwärmepumpe mit Erdsonden im Durchschnitt mit ca. 25.000 Euro zu beziffern, vorausgesetzt natürlich, man findet die entsprechenden Handwerker und Fachfirmen. Auch ist nach wie vor die Haushaltslage in Thüringen angespannt, aber das ist den Kollegen, auch der Union, natürlich eigentlich bekannt. Auch zu diesem Antrag will ich zusammenfassend sagen, wir sehen Potenzial in Ihrem Antrag, aber haben noch Einiges an Gesprächsbedarf, werden also einer Überweisung an den Ausschuss nicht entgegenstehen. Und, Herr Stengele, wenn Sie den Wasserstoff als Champagner bezeichnen – die andere flapsige Bemerkung lasse ich mal beiseite –, dann will ich sagen, lieber erzeuge ich Wasserstoff aus überschüssigem Solarstrom, aus überschüssigem Windstrom, als den noch mit viel Geld hinterher woanders hinzuliefern. Deswegen, glaube ich, ist diese Lösung auch eine intelligente Lösung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und wir brauchen den Wasserstoff, insbesondere auch den grünen Wasserstoff, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Tut mir leid, die Redezeit hat nicht gereicht.
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen! Um es klar zu sagen, die Wärmewende in Thüringen ist bisher total verschlafen worden und das ist ein Skandal, wenn wir bedenken, dass der Wärmebereich in Thüringen den größten Teil des Nutzenergiebedarfs ausmacht.
(Beifall CDU)
Selbstverständlich, liebe Kollegen von Rot-RotGrün, auch auf Bundesebene wurde die Wärmewende verschlafen. Das muss man so deutlich aussprechen. Angela Merkel hat in 16 Jahren Kanzlerschaft vieles erreicht, die Treibhausgasemissionen sind um 13 Prozent gesunken und der Anteil erneuerbarer Energien am Stromnetz auf knapp die Hälfte gestiegen. Das ist für eines der größten Industrieländer der Welt eine bemerkenswerte Leistung, aber es ist halt auch eine einseitige Fokussierung auf den Stromsektor. In den Sektoren Mobilität, Industrie und Wärme sind wir so gut wie nicht vorangekommen. Im Wärmebereich ist es besonders dramatisch, da die Umstellung hier sehr lange dauern wird, wenn man die Lebensdauer von Heizungsanlagen bedenkt. Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass die Landesregierung seit acht Jahren daran gescheitert ist, in Thüringen Impulse zu setzen. Das ist ein sehr langer Zeitraum. Uns ist gerade die Umweltministerin Anja Siegesmund abhandengekommen und zur Begründung hat sie geschrieben, alles hat seine Zeit. Die Begrenzung von politischen Wirkungszeiträumen halten ja manche für einen sinnvollen Ansatz, wir kennen das zum Beispiel aus den USA, die Präsidentschaft ist auf acht Jahre begrenzt. Offensichtlich geht man davon aus, dass acht Jahre ausreichen, um etwas zu bewegen. Was hat diese Landesregierung bei der Wärmewende denn erreicht? Nichts.
(Beifall CDU)
Wir als CDU-Landtagsfraktion hatten sogar schon im Haushalt 2020 Mittel für ein Förderprogramm GeoInvest eingestellt. Diese Mittel hat die Landesregierung verfallen lassen. In diesem Haushalt haben wir es noch einmal versucht und 1 Million Euro für GeoInvest eingestellt. Wir begleiten dies jedoch in diesem Jahr mit diesem Antrag, weil wir schon die schlechte Erfahrung gemacht haben, dass die Landesregierung das Geld nicht genutzt hat. Die Begründung war damals im Übrigen, dass die Landesregierung gar nicht wüsste, warum man in Thüringen eine Förderung zusätzlich zur Bundesförderung machen sollte. Eine solche Begründung wäre ja sogar nachvollziehbar, wenn 30 Prozent der Bestandsgebäude schon auf Wärmepumpen und die Nutzung der oberflächennahen Geothermie umgestellt wären. Das ist aber nicht der Fall. Wärmepumpen gibt es in der Thüringer Praxis fast ausschließlich bei Neubauten. Und, Herr Möller, da nutzt eine bundesweite Untersuchung auch nicht viel, denn es gibt natürlich einzelne Bestandsgebäude, wo Wärmepumpen eingesetzt werden, aber in Thüringen ist das die absolute Ausnahme.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Passgenau!)
Woran liegt das? – müssen wir uns doch fragen, Herr Möller. Da ist unsere Antwort relativ klar. Die Einkommens- und Vermögensstruktur in Thüringen steht der Sanierung der Heizungsanlagen von Bestandsgebäuden entgegen. Die Investitionssummen von 60.000 bis 100.000 Euro sind zu hoch, als dass 40 Prozent Förderung ausreichen. Da hilft manchmal auch der Blick zu anderen Bundesländern. Nordrhein-Westfalen geht daher schon seit Jahren den Weg, dass die Bundesförderung vom Land ergänzt wird, und zwar erfolgreich. Zuständig ist aktuell mit Mona Neubauer eine Grünen-Ministerin. Da können Sie sich ja mal informieren, wie man Impulse für die Wärmewende setzt.
(Beifall CDU)
Oftmals wird suggeriert, dass die Umsetzung der Wärmewende an den technischen Voraussetzungen scheitert. Sicher – Herr Möller, Sie haben es angesprochen, es kommt auf den Einzelfall an – ist es so, dass bei bestimmten Typen von Bestandsgebäuden besondere Herausforderungen bestehen. Aber gleichzeitig kann man eben auch einen Blick zu den skandinavischen Ländern werfen und da sehen wir, dass die Umstellung auf Wärmepumpen in einer ganz anderen Größenordnung stattfindet als bei uns. Während 2021 in Deutschland vier Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte abgesetzt wurden, waren es in Dänemark 25, in Finnland 44 und in Norwegen 50.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir
müssen jetzt noch schneller werden!) Genau das ist der Punkt, wo wir mit unserem Antrag hinwollen. Neben dem Fachkräftemangel und den Lieferengpässen ist die Finanzierung eine wesentliche Hürde. Besonders teuer sind eben die notwendigen Tiefbauarbeiten bei der Nutzung der oberflächennahen Geothermie, also die Realisierung von Erdwärmebohrung und die Installation von Erdwärmekollektoren im Gelände. Genau da setzen wir mit unserem Antrag an. Wir alle haben in den letzten Tagen Gespräche zu Habecks Verbot von Öl- und Gasheizungen geführt. Die Angst der Bürger ist doch berechtigt. Es ist doch ein grundsätzliches Problem, dass wir, bevor wir realistische Lösungen in der Praxis umsetzen, schon über Verbote sprechen.
(Beifall CDU)
Die praxisnahen Lösungen sind entscheidend, und da setzen wir mit unserem Antrag an. Wir müssen die Eigentümer von Wohngebäuden bei der Transformation unterstützen und dürfen sie nicht mit Verboten gängeln. Die Förderung von oberflächennaher Geothermie ist dabei nur ein Teil der Lösung, Herr Möller. Und wenn Sie mal ein bisschen in unseren Antrag reingeguckt hätten, würden Sie sehen, dass wir die Punkte, die Sie angesprochen haben, auch angesprochen haben. Deswegen freuen wir uns natürlich, da gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wenn wir die Wärmewende tatsächlich angehen wollen, müssen wir uns auch über Quartierskonzepte und Fernwärmenetze unterhalten. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie Prozess- und Abwärme der Industrie genutzt werden kann, und wir müssen uns darüber unterhalten, wie wir die Wärme auch bei der Biomasse besser nutzen können. Da ich die Begründung vorhin knapp verpasst habe, möchte ich jetzt noch mal kurz auf die Details unseres Antrags eingehen. Es ist so, dass wir mehr Aufmerksamkeit für die Wärmewende brauchen und dort eben vor allen Dingen Bestandsgebäude in den Fokus setzen müssen. Die Bundesförderung reicht nicht aus, wir brauchen eine ergänzende Landesförderung und wir müssen an weiteren Dinge wie Prozess- und Abwärme, Wärme aus Biomasse und Quartierskonzepte denken. Wir haben in unserem Antrag unter Punkt III dargestellt, dass wir eine ordentliche Datengrundlage brauchen. Daran haben wir, glaube ich, alle gemeinsam ein Interesse, dass wir eine flächendeckende geothermale Charakterisierung brauchen, wo ist Geothermie möglich, wo ist es eher nicht möglich. Wir wollen die Förderrichtlinie GeoInvest. Dort haben wir auch schon Eckpunkte vorgeschlagen, was eigentlich gefördert werden kann, Machbarkeitsstudien sind ein wichtiger Punkt, aber das Entscheidende sind eben diese teuren Tiefbauarbeiten, also vor allen Dingen die Erdwärmebohrung mit 20 Euro pro Meter für die Bohrung oder die Erdwärmekollektoren, wo wir uns 10 Euro pro Quadratmeter Kollektorenfläche vorstellen könnten. Ein zusätzlicher Punkt, der natürlich auch eine Rolle spielt, ist der Neubau von Wärmespeichern, weil wir immer daran denken müssen, dass gerade die Speicher eine Schwachstelle sind. Aber deswegen finden wir die Geothermie so eine interessante Technologie, weil die eben grundlastfähig und unabhängig vom Wetter ist. Das ist eine Sache, die wir gern unterstützen wollen. Wir müssen langsam aus den Puschen kommen. Ich hoffe, Herr Minister Stengele, dass Sie das auch erkennen und jetzt wirklich intensiv beginnen, die Wärmewende zu begleiten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht von nur 5 Minuten und ein paar Sekunden muss ich ziemlich Tempo machen. Aber, Herr Gottweiss, vieles von dem, was Sie eben gesagt haben, wir müssen darüber reden, ist nett. Ich würde eher vorschlagen: Lassen Sie uns endlich anfangen. Denn von dem, was Sie ausgeführt haben, ist technisch vieles seit Langem umsetzbar. Zu den Beispielen meines Kollegen Herrn Möller hätte ich noch ein halbes Dutzend mit dazu bringen können. Nur ein Beispiel, ganz aktuell: Ein Altbau, 1856 gebaut, lässt sich heute mit einer Wärmepumpe zusammen mit einer PV-Anlage ohne Probleme sanieren. Das habe ich im Januar selbst für unser Haus in Auftrag gegeben. Mühlhausen hat eine Freiflächenwärmeanlage zur Einspeisung ins Wärmenetz und in Südwestthüringen hat es vor ungefähr zehn, zwölf Jahren unter einem CDU-geführten Umweltministerium eine Geothermiestudie gegeben. Das ist aufgrund von lokalen Protesten nicht weitergeführt worden. Werte Kolleginnen und Kollegen, nach der Aktuellen Stunde zum Heizungstausch gestern debattieren wir heute erneut einen Antrag aus dem Themenfeld „Wärmewende“. Gestern hat sich die CDU noch vehement gegen einen zu schnellen Umstieg auf Wärmepumpen positioniert, heute sprechen wir über einen CDU-Antrag, der eigentlich das genaue Gegenteil einfordert, denn der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die Wärmewende vor allem über die verstärkte Nutzung der Geothermie voranzutreiben. Diesem Anliegen ist nicht zu widersprechen. Als Grüne unterstützen wir das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Wärme bis 2030 auf 50 Prozent anzuheben. Mit Stand 2022 lag dieser Anteil allerdings nur bei rund 16 Prozent, wovon wiederum der weitaus größte Teil aus der Biomasse kam. Da der Biomasseanteil schon allein aus Biodiversitätsgründen nicht mehr zu steigern ist, kommt der Geothermie eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu. Obwohl die CDU in der Begründung des vorliegenden Antrags die Notwendigkeit der Geothermie anerkennt, fehlt es doch gleichzeitig auch an einem klaren Bekenntnis zu dieser Technologie, ansonsten sind Sätze wie dieser überhaupt nicht zu verstehen – Zitat –: „In der Öffentlichkeit wird bei der Betrachtung der erneuerbaren Energie vielfach der Blick nur auf die Wind- und Solarenergie gerichtet und damit auch auf den Stromsektor verengt.“ Liest man dann weiter, soll der Leser den Eindruck gewinnen, die Geothermie sei eine zu Wind und Photovoltaik alternative erneuerbare Energiequelle. Diese Darstellung wird dann im nächsten Abschnitt mit der Feststellung zur Grundlastfähigkeit der Geothermie untermauert. Was will uns die CDU eigentlich im Hinblick auf die oberflächennahe Geothermie mit diesen Sätzen erklären? Um mit der oberflächennahen Geothermie überhaupt Wärmeenergie erzeugen zu können, müssen dafür Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Diese wiederum können nur dann klimaneutral betrieben werden, wenn der dafür benötigte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommt, also im Wesentlichen aus Solar- und Windenergie. Das heißt, dass eine Dekarbonisierung des Wärmesektors zu einem großen Teil über die Elektrifizierung stattfinden muss. Die Voraussetzung für die Nutzung der oberflächennahen Geothermie ist also der massive Ausbau der Wind- und Solarenergie. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich –
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Nein, in Anbetracht der kurzen Redezeit wirklich nicht, Herr Gottweiss, ansonsten liebend gern. – die CDU endlich zu diesem massiven Ausbau bekennen würde. Leider ist allerdings genau das Gegenteil der Fall, die CDU blockiert diesen Ausbau, wo sie nur kann. Ähnlich verhält sich die CDU auch beim Thema „Wasserstoff“. Eine Technologie als klimafreundlich anzupreisen, aber nichts dazu zu sagen, wie der zusätzliche Strombedarf aus den Erneuerbaren abgedeckt werden soll, angesichts dessen ist der vorliegende Antrag deshalb nicht viel mehr als Wortgeklingel. Neben der oberflächennahen Biothermie unternimmt der Antrag auch den einen oder anderen Ausflug in die Tiefengeothermie. Als Grüne bekennen wir uns ausdrücklich zu dieser Technologie. Nimmt man jedoch die Antworten auf einige Kleine Anfragen als Grundlage, dann stehen nach dem derzeitigen Kenntnisstand in Thüringen keine nennenswerten Potenziale zur Verfügung. Die im Antrag genannten Prüfaufträge für eine Verbesserung der Datengrundlage finden deshalb unsere Zustimmung, denn sollten tatsächlich Potenziale zur Verfügung stehen, dann sollten diese auch erschlossen werden. Die Stadt München und ihr Umland, die in der geologisch günstigen Region des Molassebeckens liegen, betreiben schon seit den 90erJahren geothermische Kraftwerke und bauen die Erzeugungskapazitäten immer weiter aus. Perspektivisch soll damit der gesamte Grundwärmebedarf der Stadt abgedeckt werden. In dem Antrag geht es zwischen den unterschiedlichen geothermischen Verfahren leider etwas hin und her: Die eigentliche Kernforderung zielt aber mit der Einrichtung eines neuen Förderprogramms „GeoInvest“ auf die oberflächennahe Geothermie. Herr Gottweiss, Sie haben kein Wort darüber verloren, wo wir dieses Geld hernehmen wollen. Wir haben einen Antrag von Ihnen vorliegen, wo wir die Grunderwerbsteuer absenken wollen. Das wird uns rund 60 bis 80 Millionen Euro pro Jahr kosten, wiederkehrend. Dieses Geld können wir gern für ein Förderprogramm in der Tiefengeothermie oder auch in der oberflächennahen Geothermie einsetzen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Steht
doch im Haushalt!) Das Programm soll mit 1 Millionen Euro ausgestattet werden. Mit 1 Millionen Euro schaffen Sie es mit Hängen und Würgen, 40 Geothermieanlagen zu finanzieren, und zwar nur den Bohrungsanteil. Zu den Fördersätzen in Nordrhein-Westfalen: Die beziehen sich ausschließlich auf Geothermieanlagen, die mit FCKW-freien Kältemitteln versorgt werden und nicht über Standarddinge, also auch da bitte differenzieren. Wir haben es gestern anlässlich der Aktuellen Stunde zum Heizungsaustausch schon angesprochen: Wir halten es für zwingend notwendig, dass die anstehenden ordnungspolitischen Maßnahmen aus dem Gebäudeenergiegesetz und aus der vorgestern vom EU-Parlament beschlossenen EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie mit finanziellen Fördermaßnahmen kombiniert werden. Hinsichtlich der Förderung von Wärmepumpen stellt der Antrag der CDU technologisch vor allem auf die Erdwärmepumpen ab. Welche Wärmepumpentechnik am effizientesten eingesetzt werden kann, hängt jeweils im Einzelfall von dem einzelnen Gebäude und von allen anderen Begleitumständen ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir als Linke stehen für einen ideenoffenen Wettstreit, wie wir die Ziele der Wärmewende realisieren können. Ideenoffen ist eben was anderes als technologieoffen. Herr Bergner, Sie haben mich so ein bisschen herausgefordert. Ich möchte Ihnen dann doch noch mal einen Satz aus dem von mir schon vorhin zumindest angedeuteten Projekt der Agora Verkehrswende, das von 2018 bis 2019 eben zu diesem Begriff „Technologieneutralität“ stattgefunden hat, nennen: Angesichts verschiedener Marktunvollkommenheiten und Pfadabhängigkeiten geht die Forderung nach Technologieoffenheit jedoch mit der Gefahr einher, den Übergang von den aktuell marktbeherrschenden Technologien zu klimaverträglichen langfristig überlegenen Technologien zu hemmen oder zumindest zu verzögern. Insofern meinte ich das mit Unwort bzw. ist das meine Schwierigkeit mit dem Begriff „Technologieoffenheit“. Schwierigkeiten habe ich auch weiterhin mit dieser Nibelungentreue der AfD zum Atomstrom. Frau Hoffmann, Sie sagten, den Markt gibt es nicht im Bereich eines anderen. Den Markt gibt es auch bei Atomstrom nicht mehr oder meinen Sie, Sie können die französischen Atommeiler, die gerade nicht laufen und im Sommer wahrscheinlich auch wegen Trockenheit nicht laufen können, nutzen? Wo wollen Sie den herhaben?
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Das ist
eine Antwort des Umweltministeriums gewesen!) Insofern gibt es den Markt Atomstrom gar nicht und wird es in Deutschland auch glücklicherweise nicht mehr geben, auch wenn die Entscheidung die CDU getroffen hat. Aber das haben wir heute alles schon mal gehört. Deswegen, zu dem Tagesordnungspunkt, über den wir jetzt reden, und dem Antrag, der vorliegt, könnte man wie vorhin relativ zufrieden sagen: Ja, die CDU tut etwas, bringt Ideen ein. Dabei könnte man es eigentlich auch belassen und diese Ideen weiterdiskutieren. Aber das Problem ist, im Hintergrund schwebt immer das Nichtausgesprochene, nämlich sagt die CDU in etwa auch in ihrem Konzept, worüber wir morgen noch mal diskutieren: Wenn wir das Wenige machen, was wir euch vorschlagen, dann brauchen wir uns um das große Ganze nicht mehr kümmern. Und das ist eben die Gefahr, die ich dahinter sehe. Ansonsten ist natürlich nichts gegen die Dinge zu sagen, die hier drinstehen, wobei man diese auch noch mal dem Realitätscheck unterziehen muss. Was wichtig ist – und das hat Herr Gottweiss auch gesagt –, ist, dass bei der Wärmewende bisher relativ wenig passiert ist. Nun ist es ganz spannend. Gestern haben Sie gesagt, das geht Ihnen jetzt alles zu schnell, was dort in Berlin beschlossen wird. Da haben wir sogar Parallelen oder Übereinstimmungen gehabt in unseren Reden, das ist nicht so schlimm.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: … Das
ist der Punkt!) Aber heute sagen Sie, es ist nichts passiert, es geht alles zu langsam. Da passt irgendwie etwas nicht zusammen. Vielleicht kommen wir ja irgendwie in der Mitte zusammen. Wichtig ist, dass wir bis 2045 am Ende die Wärme mit 0 Prozent Treibhausgasemission herstellen und das ist – glaube ich – die größte Herausforderung, die wir gemeinsam haben. Da sind im privaten Bereich weitere Effizienzmaßnahmen besonders wichtig, um eben auch den Energieverbrauch, den wir generell für die Wärmeerzeugung brauchen, zu reduzieren, beispielsweise durch bessere Wärmedämmung, den Einsatz von Niedrigtemperaturheizungen, die bis zu 30 Prozent Energie einsparen können. Darüber hinaus sind natürlich intelligente Heizungssysteme, wie im smarten Quartier Jena erfolgreich genutzt, ein wichtiger Schritt zur Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs in privaten Haushalten. Der Anteil erneuerbarer Energie im Wärmesektor liegt aktuell in Deutschland bei 14 Prozent. Da sieht man eben, wie hoch das Potenzial oder die Notwendigkeit ist, in den nächsten Jahren voranzukommen. Um den Anteil weiter zu erhöhen, sind der Ausbau von Solar- und Windenergie sowie die Nutzung von Wärmepumpen und Wärmespeichern entscheidend. 2020 waren rund 1,8 Millionen Wärmepumpen in Deutschland installiert. Es ist zwar schon eine steigende Tendenz, aber im Vergleich zu anderen Ländern doch recht wenig. In Norwegen, die ja jetzt auch nicht dafür bekannt sind, dass es dort ein relativ warmes Klima gibt, sind aktuell 70 Prozent der Gebäude mit Wärmepumpen versorgt. Das ist der private Bereich, über den wir uns hier am meisten – auch wahrscheinlich, weil das am meisten in den Wahlkreisbüros ankommt – unterhalten haben. Aber eigentlich liegt das große Potenzial insbesondere auch im Industriebereich, denn 70 Prozent der benötigten Wärme werden dort noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. Um den Anteil erneuerbarer Energien in der industriellen Wärmeversorgung zu erhöhen, ist die Nutzung von Industrieabwärme, die aktuell noch bis zu 90 Prozent ungenutzt bleibt, entscheidend. Die Sektorenkopplung, also die Verknüpfung zwischen Strom-, Wärmeund Verkehrssektor, spielt dabei eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Wärmewende. Insbesondere die Technologien Power-to-Heat – also Wärmegewinnung aus Strom – und Power-to-Gas – Herstellung von grünem Wasserstoff aus erneuerbarem Strom – sind sinnvoll, um Stromüberschüsse zu nutzen. Dieses Gas kann dann wiederum in das Erdgasnetz eingespeist werden und so auch heutige Gasthermen klimafreundlicher machen, wenngleich nie das gleiche Energieniveau erreicht werden kann und es am Ende natürlich deutlich teurer wird. Das muss man eben sagen. Wer weiterhin auf Gas, auch auf H2ready-Anlagen setzt, wird am Ende trotzdem mehr zahlen müssen. Die Wärmewende ist ein wichtiges gemeinsames Projekt, was uns alle betrifft. Sowohl in der Industrie als auch im privaten Bereich müssen wir noch stärker aktiv werden, um den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung zu erhöhen und Energieeffizienz zu steigern. Gemeinsam können wir dabei eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung aufbauen und so unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Zusammenarbeit – und so soll es sein – von Politik, Wirtschaft, Forschung und Bürgern können wir die notwendigen Veränderungen vorantreiben, um eine nachhaltige, zukunftsfähige Energieversorgung zu schaffen. Ich möchte aber auch noch mal auf einige Details des CDU-Antrags eingehen und ganz speziell auf den Bereich „Tiefengeothermie“. Tiefengeothermie nutzt die in der Tiefe der Erde gespeicherte Wärme zur Erzeugung von Strom und Wärme. In Thüringen gibt es geothermische Potenziale, die bisher noch nicht erschlossen sind. Die Nutzung dieser Ressourcen könnte sowohl im privaten als auch im industriellen Sektor zu einer nachhaltigeren und effizienteren Wärmeversorgung beitragen. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Es ist kontinuierlich, es ist umweltfreundlich und unabhängig von Wetterbedingungen und Tageszeiten verfügbar. Zudem entstehen bei der Nutzung von Tiefengeothermie keine Emissionen, wodurch sie einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen und Probleme, die insbesondere in Thüringen zu berücksichtigen sind. Das sind die geologischen Bedingungen. Um die geothermischen Potenziale erfolgreich zu erschließen, ist eine umfassende geologische Untersuchung und Planung erforderlich. JENA-GEOS hat dies schon vor einigen Jahren in einer Prospektion getan. Die Datengrundlage geht jedoch auf teilweise über 100 Jahre alte Bohrungen zurück. Um 1900 gab es ein Programm, wo überall in Deutschland flächendeckend Tiefenbohrungen zur Lokalisierung von Bodenschätzen durchgeführt wurden, auf die sich unsere heutigen Ergebnisse teilweise noch stützen. Technologische Herausforderungen sind weiterhin, dass man für die Tiefengeothermie auch die entsprechenden Technologien und Fachkenntnisse und auch die entsprechenden Firmen braucht. Auch die sind auf dem Markt nicht so ohne Weiteres zu bekommen. Am Ende muss man noch schauen, dass es natürlich auch einen Umwelteinfluss bei Tiefengeothermie gibt, wie Beeinträchtigung von Grundwasserleitern, Erzeugung von seismischen Ereignissen usw. Auch das ist nicht ganz risikolos. Am Ende sind wir bei 70 Euro pro Bohrmeter. Die CDU redet von 1.000 bis 3.000 Meter tiefen Löchern, die in Thüringen entstehen sollen. Da kann man hochrechnen, was allein die Bohrung kostet. Unsere Linken-Forderung im Bereich der Wärmewende will ich noch mal kurz zusammenfassen: Das ist zum Ersten die Effizienzsteigerung, eben eine Umsetzung von Effizienzmaßnahmen, wie Wärmedämmung, Niedrigtemperaturheizungen und intelligente Heizsysteme. Das ist zweitens der Ausbau erneuerbarer Energien; schneller und deutlicher müssen wir Solar- und Windenergie nutzen. Das ist drittens die dezentrale Energieversorgung, also Schaffung dezentraler Cluster, beispielsweise durch kommunale Wärmenetze – wie Bioenergiedörfer heute schon zeigen –, sowie die Nutzung von Industrieabwärme und biothermischen Potenzialen. Viertens, die Sektorenkopplung: Integration aller Energiequellen inklusive Power-to-Heat und Power-to-Gas zur Nutzung von Stromüberschüssen und Erzeugung von grünem Wasserstoff für industrielle Prozesse. Fünftens – ganz wichtig – die Förderung durch Fördermittel und Subventionen: die gezielte finanzielle Unterstützung für den Ausbau von Wärmenetzen, Energiegenossenschaften und Umrüstung privater Haushalte unter Berücksichtigung sozialer Aspekte. Lassen Sie uns diese Kräfte gemeinsam bündeln, um eine bessere Zukunft für uns und kommende Generationen zu gestalten, eine Zukunft, in der erneuerbare Energien, Effizienzmaßnahmen die Grundlage unserer Wärmeversorgung bilden und in der wir gemeinsam Verantwortung für unsere Umwelt und unsere Zukunft übernehmen. In diesem Sinne sollte der vorliegende Antrag in den Fachausschüssen weiter qualifiziert und angepasst werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, bei der Energiewende stand fast immer nur die Elektroenergie im Vordergrund. Ich begrüße deshalb, dass die in der Vergangenheit vernachlässigte Wärmeversorgung in dem vorliegenden Antrag aufgegriffen wird. Das Grundanliegen, die Wärmeversorgung ebenfalls nachhaltiger und umweltverträglicher zu machen, ist eine wichtige Säule der Energiewende. Drei Anträge unter der Überschrift „Energieplan für Thüringen“ behandeln wir in diesem Plenum. Was ich mich frage: Ist es denn klug, jedes Teilgebiet mit einem separaten Antrag zu behandeln? Wenn schon die Landesregierung nicht ganzheitlich denkt, warum schließen sich Parlamentarier diesem Fehler an? Die einzelnen Energiethemen gehören zusammen und müssen auch zusammen gedacht werden. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären. Wasserstoff wird in Zukunft eine wesentliche Säule für eine stabile Elektroenergieversorgung sein, die vorrangig auf volatile Erzeugung aus Wind und Sonne setzt. Ich wiederhole hier noch einmal: 807 Millionen Euro wurden letztes Jahr ausgegeben, um Elektroenergiespitzen zu entsorgen. Da ist die noch so ineffiziente Wasserstoffproduktion günstiger, Herr Minister Stengele.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wasserstoff als Speichermedium kann auch nicht nur Quelle für die Rückverstromung, sondern auch für die Wärme sein. Hier ist es von entscheidender Bedeutung, in Thüringen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Strom- und Wärmesektor miteinander gekoppelt werden. Das ist aktuell noch getrennt. Dafür gibt es Pilotprojekte vor allem in Nordrhein-Westfalen. Kommen wir zum wesentlichen Kern des CDU-Antrags: Geothermie. Es handelt sich hier um eine charmante Lösung, denn Erdwärme steht erst mal in großen Mengen zur Verfügung. Die Crux sind dabei vor allem die Kosten durch Tiefenbohrung und wieder Eingriffe in die Natur. Gleichwohl sind alle Potenziale zu nutzen, wenn sie mit erträglichem Aufwand gewonnen werden können. Es gibt auch Möglichkeiten, die im Wasser gespeicherte Energie zu nutzen. Wir verfügen über natürliche Seen und über Stauseen. In der Schweiz am Genfer See wird das bereits praktiziert. Auch muss das Potenzial der Prozess- und Abwärmenutzung viel stärker genutzt werden, wie Sie, Herr Gottweiss, es schon ausgeführt haben. Deshalb kann Geothermie hier nur ergänzend bei guten regionalen Bedingungen herangezogen werden. Der richtige Mix aus allen Energieträgern löst die Probleme und lässt ein Optimum zwischen Aufwand, Nutzen und Umweltschäden finden. Es darf keine einseitige Fixierung geben. Was es also braucht, ist eine vernünftige Gesamtstrategie im Energie- und Wärmebereich und nicht das Hineinregieren in jeden noch so kleinen Teilbereich der Problematik.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Aufgabe der Politik und damit für uns hier im Landtag ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kreativität fördert und Vielfalt ermöglicht, und wir müssen Grenzen setzen, damit die Umwelt nicht durch unendliche Gier zerstört wird. Detailfragen sollten wir den Technikern und Ingenieuren überlassen. Ergebnisoffen, technologieoffen und themenübergreifend, so entstehen die besten Lösungen für eine nachhaltige und auch sichere Energie- und Wärmeversorgung. Danke.
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Aus den Reihen – doch, Frau Hoffmann von der AfD-Fraktion hat sich noch zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten und 7 Sekunden.
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn Herr Gleichmann und Herr Möller zugehört hätten, müsste ich jetzt nicht noch mal nach vorn. Aber extra für Sie, das ist ein Service. Ich zitiere noch mal aus der Rede: In mittlerweile drei Anfragen zum Thema an die Landesregierung habe ich nach dem Potenzial und der Machbarkeit von Erdwärme und insbesondere Tiefengeothermie gefragt. Dazu antwortete das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Anfrage 7/3677 – ich zitiere –: „Die Geothermie hat den Vorteil einer in der Regel konstanten Wärmequelle und eignet sich somit zur grundlastfähigen Energiebereitstellung. Weniger als Nachteil eher als Hindernis sind die erhöhten Anfangsinvestitionen zu werten. Das technisch nutzbare Potenzial der Tiefengeothermie wird jedoch durch lithologische und infrastrukturelle und zum Teil technische Restriktionen eingeschränkt. Im Hinblick auf die Tiefengeothermie gilt zudem, dass in Deutschland derzeit erst wenige Anlagen zur Stromerzeugung in Betrieb sind. Die Strom- und Wärmebereitstellung aus tiefer Geothermie sind technisch sehr anspruchsvoll. Dies hat oft einen hohen Investitionsbedarf zur Folge. Ein Wettbewerb und ein stabiler Markt für tiefengeothermisch erzeugten Strom beziehungsweise erzeugte Wärme konnte sich noch nicht entwickeln. Daten zum Potential der zukünftigen Arbeitsplätze in Thüringen zur Tiefengeothermie liegen der Landesregierung nicht vor.“ Das aus dem Ministerium. Dann zitiere ich noch: „Wärmepumpen sind vorwiegend im Neubau.“ Und da berufe ich mich auf das Statistische Bundesamt und ich habe nicht gesagt, dass sie nur da sind; sie sind vorwiegend da. Was ich tatsächlich gefragt habe, ist, worauf Sie keine Antwort geben konnten, Herr Möller, wo denn der Strom herkommt, und ich habe gefragt, ob der Antrag der CDU nicht das Gleiche ist wie die habeckschen Pläne, und darauf hat die CDU keine Antwort gegeben.
(Beifall AfD)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Vielen Dank, Frau Hoffmann. Jetzt habe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Herr Minister Stengele für die Landesregierung, Sie haben das Wort.
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Gottweiss, Sie haben vorhin gesagt, wir müssen endlich vorankommen und auch die Regierung in Berlin muss endlich vorankommen bei der Wärmewende, und gestern hat Herr Voigt von Habecks Marschbefehl gesprochen. Das ist ein Widerspruch, den müssen Sie, glaube ich, unter sich klären. Wir machen voran, wir wollen ab 2024 die Energiewende, die Wärmewende im Bund institutionalisieren und im Land ziehen wir da mit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: 4 Prozent!)
Zu meinem Schuhwerk brauchen Sie sich übrigens keine Gedanken zu machen, ich trage keine Puschen und ich muss folglicherweise auch nicht aus den Puschen kommen. Herr Bergner – ich weiß gar nicht, darf ich Sie jetzt als Abgeordneten ansprechen, das geht –, was Sie zu Wasserstoff gesagt haben, da haben Sie natürlich recht. Immer, wenn wir Räder aus dem Wind drehen, ist das die Möglichkeit, wo wir Wasserstoff erzeugen könnten. Alles, was wir überreich bei der Elektrizitätsgewinnung haben, kann man perspektivisch in Wasserstoff speichern und es wird nicht ausreichen, es wird bei Weitem nicht ausreichen. Wir brauchen sehr, sehr viel mehr Wasserstoff, den wir auch zukaufen müssen. Trotzdem bleibt es dabei, dass der Wasserstoff ein ineffektiver Energieträger ist. Wir müssen unheimlich viel Energie einsetzen, um ihn herzustellen, und bei der Umwandlung geht dann wieder Energie verloren. Deshalb bleibe ich dabei, er ist der Champagner bei den Energieträgern und muss sorgsam verwendet werden und dient deshalb nicht zum Heizen. Warum sind wir nicht mit der Wärmegewinnung vielleicht so vorangekommen, wie wir uns das alle vorgestellt hätten? Es ist schlicht, weil wir auf Kosten der Zukunft viel zu billig fossile Energieträger verbrannt haben. Wir haben auf Kosten der Zukunft Energie einfach verheizt, und wenn es so billig ist, hat keiner einen Grund, sein Haus zu dämmen, wenn er so billig heizen kann. Dass das zulasten der Zukunft ging, ist jetzt inzwischen allen klargeworden, und deshalb steuern wir ja jetzt auch um.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir reden hier immer, es wird der Regierungskoalition oder auch der Regierung in Berlin unterstellt, sie wäre nicht – wie heißt das Unwort? – technologieoffen, wir reden hier auch im Parlament über Wasserstoff, wir reden über Geothermie, wir reden über Solar in allen Variationen, wir reden über Wind im Wasser und an Land, wir reden über Wasserkraft, wir reden über Biogas, wir reden über serielle Wärmedämmung, wir reden über Wärmespeicher – das nennt man technologieoffen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich interpretiere mal Herrn Gleichmanns Bemerkung so, wenn man unter technologieoffen immer nur alten Wein in neuen Schläuchen verkaufen will, weil man alte Konzepte, die längst überholt sind, als Technologie, die in die Zukunft weist, bezeichnet, dann ist es tatsächlich ein Unwort und da hat Herr Gleichmann recht. Drei Aspekte zum Antrag der CDU: Überall im Land setzen die Thüringerinnen und Thüringer die Lösung für die Wärmewende um. Die Thüringerinnen und Thüringer sind schlau, sie wissen, wann sie es tun müssen, sie fangen bei Neubauten an, sie tun es. Schauen Sie beispielsweise ins Bioenergiedorf Schlöben, zum Solarthermiepark in Mühlhausen – das wurde schon gesagt –, zum geothermischen Sondenfeld beim Carl-Zeiss-Neubau in Jena. Unsere Landesenergieagentur, die ThEGA, unterstützt Vorhaben zur Abwärmenutzung mit Machbarkeitsstudien, einem Onlineabwärmekataster und berät sie über die staatlichen Fördermittel. So ist es beispielsweise mit EFRE-Mitteln gelungen, die Abwärme der Ilmenauer Eishalle zu nutzen, um das Wasser für eine neue Schwimmhalle zu beheizen. Aktuell arbeitet die ThEGA daran, die Abwärme des Stahlwerks Unterwellenborn für das regionale Wärmenetz nutzbar zu machen. Zweitens: Wir planen, die Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG – für die Gebäudesanierung landesseitig aus Mitteln des Sondervermögens aufzustocken. Dieses Bundesprogramm zur Umsetzung der Wärmewende wollen wir flankieren. Aber, wenn es um lokale Wärmelösungen und den Transfer von Best Practice im Land geht, braucht es neben den investiven Hilfen auch Kümmerer vor Ort. Daher will ich die Landrätinnen und Kreistage, die auf die Förderung noch nicht zurückgreifen, bestärken: Nutzen Sie Klima Invest! Herr Zippel, Sie wissen, der von mir sehr geschätzte Oberbürgermeister in Altenburg – sagen Sie ihm, er soll einen Klimamanager endlich einstellen, dann kommt auch Altenburg da ganz gut voran. Klimamanager können zum Beispiel bei der Umsetzung von Geothermieprojekten helfen. Geothermie kann eine wichtige Säule sein, aber wir müssen noch mehr forschen. Tatsächlich hat Thüringen den Vorteil, wenn wir einmal festgestellt haben, dass es funktioniert, können wir es dann auf weite Gebiete in Thüringen anwenden.
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Entschuldigung. Bitte, Herr Minister, ganz kurz: Meine Damen und Herren, es ist sehr unruhig im Raum, das ist auch unhöflich dem Redner gegenüber. Ich bitte, die Lautstärke ein bisschen zu dämpfen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Vielen Dank, Herr Bergner. Wir müssen natürlich alle günstige erneuerbare Wärmeerzeugung in den Blick nehmen. Sehr positiv bewerte ich, dass viele Eigenheimbesitzer unseren Sanierungsbonus plus über die Verbraucherzentrale nutzen. Ich muss sagen, wir haben in der Regierung, in unseren Fraktionen wirklich sehr, sehr viele wichtige innovative Ideen, die wir gern umsetzen würden. Nicht alles, was ich heute von der CDU und der FDP gehört habe, war ganz falsch. Ich finde, wir schreiben das alles in den Haushalt 2024 und setzen die Dinge gemeinsam um. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen
Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Umwelt!)
An den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Ein weiterer Ausschuss ist nicht beantragt, dann frage ich jetzt ab. Ich versuche mal ein bisschen Konzentration in den Raum zu bekommen, es ist sonst ziemlich schwierig. Dann frage ich jetzt ab: Wer der Überweisung des vorliegenden Antrags der CDU in Drucksache 7/6821 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos:
Ich hatte zugestimmt!) Entschuldigung, Frau Dr. Bergner, ich habe mich noch nicht an die neue Sitzordnung gewöhnt. Für das Protokoll: Zustimmung der beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt auf Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/7392 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Prof. Hoff.
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Punkt, der ab und zu im Plenum aufgerufen wird. Die Landesregierung bittet für Herrn Minister Bernhard Stengele um die Zustimmung des Landtags, die nachfolgenden Tätigkeiten in den landeseigenen Unternehmungen übernehmen zu können. Es handelt sich um den Aufsichtsrat der Landesentwicklungsgesellschaft sowie die Tätigkeit als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur – ThEGA –. Der Hintergrund ist das Ausscheiden von Frau Ministerin Siegesmund aus dem Kabinett und die Tätigkeitsübernahme durch Herrn Stengele. So weit zur Begründung.
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Vielen Dank, Herr Minister, das ging ja flott und knapp. Ausschussüberweisung ist keine beantragt. Es sind auch keine Wortmeldungen vorhanden. Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Wer dem Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/7392 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. – Entschuldigung, wir bekommen das noch hin. – Zustimmung nur von Frau Dr. Bergner oder beide? Nur Frau Dr. Bergner. Die Gegenstimmen hatte ich abgefragt, da waren keine. Jetzt kommen wir zu den Enthaltungen. Jawohl, das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Schütze. Damit ist dem Antrag stattgegeben, meine Damen und Herren, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Jetzt springen wir etwas und kommen zu TagesGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562 - Neufassung ZWEITE BERATUNG Damit eröffne ich jetzt die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Herrgott.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die CDU-Fraktion die zahlreichen Vorgaben und Beschränkungen für private Rundfunkveranstalter liberalisieren und darüber hinaus eine Harmonisierung des Landesmediengesetzes in Thüringen mit den Landesmediengesetzen herbeiführen. Natürlich dient das alles keinem Selbstzweck oder einer Lobbyarbeit für eine ausgewählte Interessengruppe, wie uns das hier schon mehrfach vorgeworfen wurde, sondern einzig und allein dem Erhalt, dem Ausbau und der Fortentwicklung des Medienstandorts Thüringen. Meine Damen und Herren, offensichtlich im Gegensatz zur Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen kamen wir zu der Auffassung, dass wir nach jahrelangem Stillstand endlich eine Nachjustierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen angehen müssen, um gegebenenfalls Nachteile für den Medienstandort Thüringen und Wettbewerbsnachteile der hier handelnden Akteure abzuwenden. Eigentlich müsste dies die Aufgabe der Landesregierung und aller verantwortlichen politischen Akteure hier ebenso sein. Verehrte Kollegen, bestärkt in unserer Auffassung wurden und werden wir durch handelnde Medienakteure hier in Thüringen, die durch ihre wiederholt geäußerten Meinungen zum Medienstandort Thüringen ihre Positionen klar verdeutlichen und unsere Positionen dabei auch bestätigen. Nachdem das letzte Mal, als wir diesen Punkt hier behandelt haben, in einer Gutsherrenart dieser Wunsch auf Anhörung von fachlicher Expertise im Medienausschuss einfach beiseitegewischt wurde, greifen wir natürlich gern auch heute noch einmal auf die unter Medienpolitikern bekannten Positionen zurück, um hier entsprechend klarzustellen, worum es uns denn geht. Verehrte Kollegen, einmal zeigen die bekannten Positionen der Medienschaffenden zum Entwicklungsstand des Medienstandorts Thüringen, das ein Weiter-So, wie es hier offensichtlich gewünscht wird, nicht mehr ausreicht, um die tatsächlich bestehenden Defizite am Standort aufzulösen. Im Grunde sind die Einschätzungen der in Thüringen handelnden Akteure insgesamt verheerend. So zum Beispiel eine Einschätzung der Erfurter Film- und Fernsehproduktion GmbH bildpool – ich zitiere –: „Durch die wenigen Aufträge ist […] keine Thüringer Firma wirklich gesund, kann schlecht investieren oder dringend benötigten Nachwuchs ausbilden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ändern Sie mit Ihrem Gesetz aber nicht!) Man lebt von der Hand in den Mund und streitet sich um ‚Krümel vom Gebührengelderkuchen‘ der Sendeanstalten.“ Ich zitiere hier nur die Kolleginnen und Kollegen. Oder – ebenfalls Zitat –: „Die Thüringer Medienlandschaft produziert nur verkümmert am Existenzminimum. Freie Mitarbeiter in Thüringen erhalten Honorare auf Mindestlohnniveau.“ Oder eine ähnliche Bewertung der Schieflage des Medienstandorts durch den Mitteldeutschen Film- und Fernsehproduzentenverband – Zitat –: „Der derzeitige Zustand ist geprägt von sinkenden Unternehmensansiedlungen und Honoraren für Medien-Dienstleistungen am unteren finanziellen Rand – verglichen mit anderen deutschen Medienstandorten.“ Oder der dramatische Ausblick der FUNKE Medien Thüringen bezüglich der in naher Zukunft vorherrschenden Zeitungslandschaft, da sollten Sie wirklich einmal genau zuhören, verehrte Kollegen – Zitat –: „Eine flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums ohne wirtschaftliche Unterstützung oder Entlastung ist weder mit einer Tageszeitung noch mit dem Anzeigenblatt weiter zu gewährleisten. Somit erreichen den ländlichen Raum entweder keine gedruckten, lokalen Inhalte mehr, die journalistischen Regeln folgen – oder aber rechtspopulistische (Anzeigen-)Blätter nehmen ihren Platz ein […].“ Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die gedruckte Zeitung zieht sich in Thüringen zurück, das Beispiel Greiz konnten Sie in den vergangenen Tagen in den Medien lesen – und das ist nur der Anfang. Wir wollten mit diesem Gesetz – und wollen es nach wie vor, denn Sie können heute noch zustimmen – hier etwas verbessern und den Damen und Herren eine weitere Möglichkeit geben, den Medienstandort Thüringen zu stärken. Meine Damen und Herren, der Ausblick kann Ihnen jedoch nicht so egal sein, wie manche das hier durch Zwischenrufe dokumentieren, er muss Sie doch zumindest einmal nachdenklich stimmen, ganz zu schweigen davon, dass die politisch Handelnden hier auch eine Verantwortung gegenüber dem Gesamtstandort haben. Denn das Szenario was hier vorliegt, können wir noch in bestimmten Teilen abwenden, zumindest sollten wir es versuchen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) Aber nein, die einzige Antwort ist ein bisher nur kleines Novellchen des Landesmediengesetzes, das wir selbstverständlich mitgetragen haben. Die Punkte, die dort in den Anhörungen mit zum Tragen gekommen sind, sollten uns nicht darin bestätigen, einfach nichts zu tun, sondern darin, eine nächste Novelle auf den Weg zu bringen. Wir haben uns ausreichend Zeit gelassen seit den letzten Anhörungen im vergangenen Jahr und wir haben in dieser Legislatur noch ausreichend Zeit, eine solche Novelle auf den Weg zu bringen. Wir wollten das erste nicht blockieren, deswegen haben wir es ganz klar mit abgestimmt und auch umgesetzt. Aber wir können doch hier nicht einfach nur stehenbleiben, meine Damen und Herren. Wenn Sie sich weiterhin verweigern, die Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten von Medienunternehmen in Thüringen zu verbessern, dann werden Sie bald nicht mehr in einem vielfältigen Medienland Thüringen sein.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir leben nicht in einem vielfältigen Medienland!) Gutes Zitat: Wir leben in keinem vielfältigen Medienland. Da bin ich aber gespannt, was die Kollegen hier gleich noch vom Pult so erzählen werden. Denn, meine Damen und Herren, wir haben doch die Beispiele aus anderen Ländern, dass das, was hier als Popanz aufgebaut wird, zur großen Gefahr des einzelnen beherrschenden Medienunternehmens wird, das die gesamte Vielfältigkeit zerstört. Da brauchen wir nur einmal zu den Kolleginnen und Kollegen nach Sachsen-Anhalt zu schauen. Da kann ich nur sagen, inzwischen haben alle Bundesländer liberalisiertere Mediengesetze als wir hier in Thüringen. Wenn ich nach Sachsen-Anhalt oder ins Saarland schaue, haben wir dort die Vergleichbarkeit mit einem beherrschenden Printunternehmen, ähnlich wie hier bei uns. Zu Ihrer Kenntnis: Mit dem Verkauf der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung an die Bauer Media Group 2020 in Sachsen-Anhalt befinden sich seither in SachsenAnhalt die gesamten Druckverlage zu 96 Prozent, also der übergroße Teil der gesamten Tageszeitungsauflagen, in einer Hand und somit auch ähnlich wie bei der Zeitungsgruppe Thüringen bei einem Monopolisten, nur mit dem Unterschied, dass es im Landesmediengesetz von Sachsen-Anhalt eben keine numerische Regelung bzw. Einschränkung bezüglich der Beteiligungsmöglichkeiten von Zeitungsverlagen
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber ihr wollt den Monopolisten doch noch mehr geben! Das ist doch Quatsch!) an privaten Rundfunkveranstaltern gibt. Keiner denkt dort daran, eine Beschränkung, wie sie hier in Thüringen gilt, überhaupt einzuführen. Vielleicht gibt Ihnen das ein bisschen zu denken. Nachdenklich müsste Sie zumindest die Tatsache stimmen, dass der Medienstandort Sachsen-Anhalt nicht – zumindest nach Aussage der Medienschaffenden – wie in Thüringen „verkümmert am Existenzminimum“ und nach wie vor dort in einem schlechten Zustand sein sollte, sondern dort in einem anderen Zustand ist. Die Dinge, die hier vor den Spiegel gezogen werden, dass quasi die Vielfalt eines Landes durch eine Liberalisierung eingeschränkt würde, wie sie woanders bereits stattgefunden und eben nicht zu diesem Effekt geführt hat, überzeugt uns nicht. Wir wollen diese Liberalisierung ähnlich wie in Sachsen-Anhalt und im Saarland gern für Thüringen umsetzen, um zumindest die Chance zu erhalten, auch in Thüringen weiter für eine Medienlandschaft zu streiten, die ein vielfältiges Angebot hat und sich nicht selbst im Wege steht. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, heute diskutieren wir in zweiter Beratung ohne Behandlung durch die Ausschüsse erneut, warum der vorliegende Gesetzentwurf der CDU weder eine Stärkung der Thüringer Medienlandschaft noch eine Profilierung Thüringens als Medienstandort bringen würde. Dabei hat sich seit dem letzten Mal grundlegend nichts geändert. Leider wenig überraschend konnte man lesen – Herr Herrgott ist gerade darauf eingegangen –, dass die Funke Mediengruppe Thüringen bekanntgegeben hat, in unwirtschaftlichen Gebieten von Greiz die Lieferung ihrer Tageszeitung einzustellen. Dass das problematisch ist und die angebotene Digitaloffensive für den ländlichen Raum wohl kaum ausreichender Ausgleich dafür ist, müssen wir an dieser Stelle, denke ich, nicht diskutieren. Die CDU mag sich mit ihrem Gesetzentwurf in diesem Kontext jetzt bestätigt sehen und ihn als Lösung verstehen – so habe ich Herrn Herrgott auch gerade verstanden –, verkennt dabei aber nach wie vor die Grundprobleme ihres Antrags. Denn die Krise, in der sich die Tageszeitungen nicht nur in Thüringen befinden, lösen wir nicht, indem wir die weitere Monopolisierung innerhalb der Medienlandschaft fördern und einzelnen Zeitungskonzernen bei ihrer Wirtschaftlichkeit helfen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgesehen von der damit einhergehenden höchstproblematischen weiteren Einschränkung der Medienvielfalt werden mögliche neue profitable Geschäftszweige nicht dafür sorgen, dass bestehende Zweige weiterhin unrentabel sind und deshalb eingestellt werden. An einem Wegfall lokaler Zustellung von gedruckten Tageszeitungen wird dieser Antrag nichts ändern.
(Beifall DIE LINKE)
Was er ändern würde, wäre eine eklatante Untergrabung der jetzt schon überschaubaren Medienund Meinungsvielfalt in Thüringen. Das wurde beim letzten Mal hier im Rund bereits sehr ausführlich beleuchtet. Auch der Vergleich mit Gesetzen der Nachbarbundesländer – Sie haben auf Sachsen-Anhalt und das Saarland rekurriert – nutzt nach wie vor nichts, denn auch hier wurde ausreichend dargelegt, dass die Gesetze ihrem jeweiligen Standort mit ihren Spezifika in der Medienlandschaft angepasst sind und keine sinnvollen Vergleiche auf diesem Wege erlauben. Dass wir uns Thüringen als starken und attraktiven Medienstandort wünschen, das brauchen wir, denke ich, alle hier nicht miteinander zu diskutieren. Die vorliegende Gesetzesinitiative jedoch wird dafür wenig bis gar nichts tun. Demzufolge lehnen wir sie nach wie vor grundlegend ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer auf der Tribüne! Wir haben uns ja eben in der Kantine schon gesehen. Schön, dass Sie noch ein bisschen Zeit gefunden haben, um ein sichtlich spannendes Thema zu diskutieren. Ich weiß, dass uns viele auch via modernen Medien zuhören, denn es geht um eine vielfältige Medienlandschaft im Freistaat Thüringen. Sehr verehrte Frau Mitteldorf, Thüringen hat das restriktivste Mediengesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Warum das so bleiben soll, diese Antwort bleiben Sie hier schuldig und verwehren sich auch einer Ausschussdiskussion, in der wir Ihre Punkte, Ihre Kritik hätten klären können, um dem Gesetz eine moderne Fassung zu geben, um nicht Letzter in dem Reigen der Bundesländer zu sein und ähnliche Entwicklungen, wie Kollege Herrgott schon erläutert hat, nachzuvollziehen, die die Medienlandschaft nur weiter ausdünnen. Wie ist denn zurzeit die Situation? Wir haben ein zurückgehendes Angebot an Print-Angeboten, die Verteilung wird zusehends schwieriger. Das hat auch noch andere Gründe, dass wir die Flucht aus den Abos haben, dass die Zustellung teurer geworden ist. Der Zuschauerrückgang in dem einzig verfügbaren Tagesmedium, „Thüringen Journal“, ist zu betrachten. All das hindert uns ja auch, unsere politischen Botschaften an den Mann und die Frau zu bringen, die am Ende am Wahltag entscheiden. Wir beklagen uns oft bei vielen, gerade regionalen, Wahlen über zusehends rückläufige Beteiligungszahlen, aber etwas zu tun, gerade um die politischen Angebote modern zu verkaufen, modern an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen, da verweigern Sie sich hier in der Diskussion. Natürlich muss man beachten, dass sich hier kein Monopolist ein weiteres Monopol schafft. Die FUNKE Mediengruppe, die hier genannt worden ist, ist nicht der Monopolist. In ganz Thüringen ist sie sehr marktbeeinflussend. Da muss man durchaus Achtung haben, was nun tatsächlich passiert. Aber es komplett zu versagen, sodass eine solche Beteiligung nicht mehr möglich gemacht wird oder in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte, ist nicht mehr zeitgemäß. In anderen Bundesländern, wie gesagt – ich wiederhole das gern –, ist dies längst gelockert. Ein Argument, warum Sie sich der Lockerung verstellen, ist nicht genannt worden. Angesichts des gestiegenen Konkurrenzdrucks und vieler weiterer Effekte durch die Digitalisierung und der Medienkonvergenz fällt dieses Gesetz, was wir heute haben, aus der Zeit. Wir müssen es deshalb anpacken. Die Kooperation bei privaten Anbietern muss in größerem Umfang möglich sein, möglich werden, um auch in Thüringen weiterhin die Medienvielfalt zu gewährleisten. Wir haben gerade in den jüngeren Jahrgängen ein komplett verschobenes Medienverhalten. Die meisten jungen Menschen im Alter zwischen 8 und 38 oder 10 und 40 – wie man es immer benennen will –, die schauen überhaupt kein Fernsehen mehr. Die Streamen von früh bis spät. Ich erinnere nur an Kollege Özdemirs Werbeverbot für zuckerträchtige Mittel in der werbeträchtigen Zeit zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr. Da guckt kein Jugendlicher Fernsehen. Das geht völlig an der Realität vorbei.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gute Idee übrigens! Das gilt ja nicht nur für das Fernsehen!) Ja, Frau Henfling, vielleicht gucken Ihre Kinder noch Fernsehen, ich weiß es nicht, es interessiert mich auch nicht. Aber genau deshalb sollten wir doch mal genau darauf schauen, dass dem Nutzer die Produkte gefallen und nicht uns hier als Parlament. Mit der Arroganz, mit der dieses Gesetz nicht an den Ausschuss überwiesen worden ist, und wenn Sie einfach jetzt pauschal sagen, es gibt keine neuen Argumente, dann kann ich nur sagen, Sie haben sich noch nicht mal die Mühe gemacht, diesen zuzuhören. Deshalb haben wir das Gesetz hier vorliegen, wie es vorliegt. Wir verweisen auf unseren Antrag „Medienland Thüringen - Perspektive 2030“, der – Gott sei Dank – im Ausschuss diskutiert wird, wo wir auch diese Thematik noch mal diskutieren und ausrollen wollen: Ist es wichtig und richtig, dass dieses Landesmediengesetz liberalisiert wird, dass die Liberalisierung auch in der Tendenz vorgenommen wird, wie die CDU es hier vorschlägt? Wir werden diesem Gesetzentwurf deshalb heute zustimmen und beklagen noch mal, dass wir nicht weiter haben kommen können, als bis zum heutigen Zeitpunkt. Aber ich denke, dies wird nicht die letzte Initiative sein, hier ein modernes Thüringen zu schaffen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Herrgott, warum soll ich nach Sachsen-Anhalt gucken? Ich kann nach Thüringen schauen und mir angucken, was nach der Übernahme der drei großen Zeitungen durch die FUNKE Mediengruppe aus diesen Zeitungen geworden ist. Ich weiß, dass der Herr Cheflobbyist der Mediengruppe bei dir genauso war, wie er bei mir war. Und wenn er zu dir dasselbe gesagt hat wie zu mir, wovon ich ausgehe, geht es ihm nur in Bruchteilen um die finanzielle Beteiligung am Sender. Es geht um die Vermarktung der eigenen redaktionellen Inhalte über das Radio durch die Anteile, die er erwirbt. Genau das ist das Problem und genau das wollen wir nicht. Wir wollen eben nicht nach der Vereinheitlichung von drei großen Tageszeitungen in einer Mediengruppe auch noch das Überschwappen der redaktionellen Inhalte im Prinzip auf das Radio. Genau das ist der Punkt, warum man hier an dieser Stelle Lobbyismus auf keinen Fall Gesetzeskraft werden lassen darf. Wir sind nun mal de facto schon ein Ein-Zeitungs-Bundesland. Es ist ja nicht mal mehr so, dass wir da unterschiedliche Kerninhalte haben – wir haben noch unterschiedliche Überschriften, aber darin erschöpft es sich häufig auch. Wir müssen damit umgehen, dass wir auf dem Zeitungsmarkt schon eine Vereinheitlichung haben und nur zwei private Radiosender von Bedeutung sind. Hier dann noch im Rahmen einer Harmonisierung, ähnlich wie in anderen Ländern, den Weg zu ebnen, dass das dann auch noch gleich wird, das macht doch die Absatzzahlen nicht besser. Der Markt wird doch nicht größer, wenn ich aus jedem Kanal dieselbe Nachricht hole. Da wird der Markt eher kleiner. Die Tatsache, warum sich Printmedien schlecht verkaufen, warum die Abozahlen zurückgehen, wird nicht dadurch besser, dass ich dasselbe dann auch noch im Radio verkünde – denselben Inhalt wohl gemerkt. Das macht es nicht besser. Das Problem, das ich sehe, ist ganz klar das, dass wir dann eher die Frage haben, warum ich überhaupt noch eine Zeitung abonnieren soll, wenn ich nur das Radio einschalten muss und denselben Inhalt vielleicht sogar noch zeitnäher habe. Das würde unsere Situation nicht besser machen. Ich glaube auch nicht, dass eine Beteiligung – übrigens, Herr Kemmerich, Sie haben nicht recht –, sie dürfen sich ja beteiligen, sie dürfen sich mit 10 Prozent an den Radiosendern beteiligen – die Printmedien –, 10 Prozent, das dürfen sie tun. Ich glaube nicht, dass, wenn sie sich mit 20 Prozent beteiligen, die Zeitungslandschaft dann wieder diversifizierter wird, das glaube ich nicht. Ich glaube, dass wir – im Gegenteil – den Weg der Einschränkung der Vielfalt immer weiter gehen, und genau das ist der Punkt, an dem wir sagen: Bitte nicht! Insofern halte ich es dann lieber mit der Thüringer Landesmedienanstalt, die nämlich ein Aufsichtsgremium ist und eine ganz klare Haltung vertritt, nämlich: Nein zu weiteren Öffnungen, Nein zu weiteren Verschmelzungen. Noch mal: Ich glaube, hier sind die Argumente bei der ersten Lesung ausgetauscht worden und ich sehe keinen Ansatz, wie wir die Frage, ob wir den Printmedien einen weiteren Einstieg in die Rundfunklandschaft ermöglichen, zu einer positiven Wendung bringen. Deswegen überweisen wir diesen Gesetzentwurf nicht. Wir können gern in einer anderen Variante darüber reden, ob wir diese ganzen anderen Dinge, die du am Anfang angesprochen hast, Christian, vielleicht gesondert behandeln, aber den Einstieg der Printmedien in die Rundfunklandschaft werden wir immer ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Von der AfD habe ich keine Wortmeldung vorliegen. Dann hat jetzt Frau Abgeordnete Henfling für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich finde die Debatte zunehmend etwas ermüdend, denn wir reden hier ganz konkret über eine Gesetzesänderung und Kollege Herrgott hat groß ausgeführt, welche Problemlagen wir in Thüringen in der Medienlandschaft haben. Die Problemanalyse an sich teile ich, nur, dass das vorliegende Gesetz und die Änderungen keines dieser Probleme auch nur im Ansatz lösen werden, das vergessen Sie immer zu sagen. Das finde ich wirklich unredlich und Kollege Hartung hat es schon gesagt: Das Einzige, was wir an dieser Stelle machen, ist, einer großen Zeitungsgruppe im Prinzip ihren Wunsch in ein Gesetz zu wichteln. Ich finde, wo man das auf keinen Fall machen sollte, ist in einem Mediengesetz,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) tatsächlich für eine bestimmte Gruppe zu sagen: Da machen wir das jetzt rein. Zumal wir von einer ganz anderen Ausgangslage ausgehen als in den Bundesländern, die gerade beschrieben worden sind. Wir haben tatsächlich das Problem, dass wir jetzt schon ein Problem mit der Medienvielfalt haben. Das Einzige, was Sie als Antwort darauf geben, ist zu sagen: Wir ermöglichen es den Monopolisten, noch mehr Monopol zu machen. Das ist die Antwort, die Sie darauf geben wollen, und das ist genau der Kern, warum ich auch sage: Darüber muss ich nicht mal im Ausschuss diskutieren, denn da kommen wir nicht zueinander. Das ist auch schon die ganze Zeit klar, auch bevor Sie diesen Gesetzentwurf hier eingebracht haben, ist klar von uns kommuniziert worden, dass wir diese Änderung nicht mitgehen. Ich verstehe auch nicht – man kann bei so einer Änderung keinen wirklichen Kompromiss finden, weil Sie ja einfach versuchen, die Anteile dort entsprechend zu erhöhen. Was soll der Kompromiss dazu sein? Dass wir 5 Prozent weniger machen? Das ändert das Problem aber nicht. Dementsprechend bleibe ich da auch bei meiner Position. Ja, wir haben tatsächlich das Mediengesetz vor einigen Monaten an einer ganz bestimmten Stelle angefasst; das war eine extrem lange Diskussion für eine Änderung, die erst mal nur sehr klein erscheint, die aber im Kern auf genau das gleiche Problem zurückgeht, nämlich die Frage, inwieweit wir es schaffen, die eingeschränkte Medienvielfalt in Thüringen tatsächlich zu erhalten. Deswegen haben wir uns schon bei der Frage, ob beispielsweise die privaten Radios näher zusammenrücken dürfen, extrem schwergetan, weil wir genau dort ein Problem haben. Wenn wir dort mehr aufmachen, dann verlieren wir im Ernstfall an Vielfalt. Und das ist ein wirkliches Problem. Wenn wir wirklich wollen, dass wir Vielfalt erhöhen, dann ist das in erster Linie kein Problem der Gesetzeslage, sondern es ist ein ganz anderes Problem bzw. es ist ein deutlich komplexeres Problem als zu sagen, wir ändern mal ein bisschen was im Mediengesetz. Sie machen es sich als CDU da auch einfach, wirklich viel zu einfach. Und das, finde ich, ist keine redliche Medienpolitik an dieser Stelle, und deswegen bleibe ich auch dabei, dass wir dieses Gesetz ablehnen.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Kommen Sie
mal zur Sache, Kollegin!) Ich rede die ganze Zeit zur Sache, lieber … Also, ich finde es wirklich schwierig, ich weiß ja, dass das Thema, dass die fragile Männlichkeit in der CDU relativ groß ist, das weiß ich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
Das kriegt man auch bei Zwischenrufen mit, schwupps sind die Jungs auf dem Baum. Es ist wundervoll, oder? Also man kann es wirklich …
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Es ist wirklich sehr faszinierend. Ich glaube, der Einzige, der mir sagen darf, dass ich zur Sache reden soll, ist der Präsident. Ich glaube, ich habe die ganze Zeit zur Sache geredet, zumindest mehr zur Sache als Ihr Kollege Herrgott, der hat nämlich am Thema vorbeigeschrammt, und zwar ziemlich hart.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will …
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
So leicht zu spielen, wie eine Kinderflöte, aber gut. – Meine sehr geehrten Damen und Herren – nein, das gibt überhaupt keinen Ordnungsruf, ich habe nur festgestellt, dass Sie so leicht zu spielen sind, wie eine Kinderflöte, das ist, glaube ich, erst mal grundsätzlich richtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich, dass wir etwas komplexer über dieses Thema reden müssen. Die Frage beispielsweise, warum Menschen keine Zeitung mehr lesen, erschöpft sich eben nicht in der Frage, ob diese Zeitung digital oder in physischer Form übertragen wird, sondern da geht es auch um Inhalte und da geht es natürlich um die problematische Situation, dass in den letzten Jahren in Thüringen massiv Lokalredaktionen abgebaut worden sind. Wir wissen aus Befragungen von Leserinnen und Lesern, von Menschen, die Zeitung nutzen, die wollen wissen: Was passiert in ihrer Region? Deswegen sind ihnen Lokalteile auch durchaus wichtig. Ich glaube, das ist eines der Hauptprobleme, die wir an dieser Stelle angehen müssen. Wir müssen also schauen: Wie können wir tatsächlich dafür sorgen, dass lokaler Journalismus in der Qualität, in der ihn die Menschen auch möchten, wieder stattfinden kann? Da sind nicht nur wir in der Politik dafür zuständig, sondern da sind auch die Verlage in der Pflicht, weil sie übrigens immer noch sehr viel Geld damit verdienen, Zeitungen zu machen.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist keine Einbahnstraße an dieser Stelle. Deswegen wehre ich mich dagegen, zu behaupten, es wäre ein rein politisches Problem. Das ist es nicht. Deswegen müssen wir dort ein bisschen breiter diskutieren. Zu dieser Diskussion bin ich gern bereit. Aber ich diskutiere nicht anhand eines völlig fehlgeleiteten, lobbyismusgesteuerten Gesetzentwurfs, der kein Problem löst, das wir in Thüringen auf dem Tisch liegen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte diese Diskussion noch weitaus länger führen. Aber ich glaube, es ist klar, wo wir stehen und wo wir uns positionieren. Ich habe übrigens kein Problem mit der Liberalisierung eines Mediengesetzes. Ich finde aber diese Liberalisierung sollte mit Augenmaß passieren und sie sollte so passieren, dass wir am Ende eine Wirkung in die Medienlandschaft hinein haben, die der Medienlandschaft etwas nützt, die der Medienvielfalt nützt und am Ende auch der Demokratie. Das tut dieses Gesetz nicht. Deswegen lehnen wir es ab und deswegen müssen wir darüber auch im Ausschuss nicht weiter diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank, Frau Henfling. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Prof. Hoff, Sie haben das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben letztes Mal schon relativ ausführlich zu dem Punkt auch hier im Plenum gesprochen. Ich hatte ein paar Punkte damals sehr ausführlich genannt. Ich will die auf das Notwendige noch mal zusammenfassen. Der erste Punkt: Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass es eine Zwangsläufigkeit der Harmonisierung der Landesmediengesetze geben müsse. Dem widersprechen wir. Das, was die Länder harmonisieren sollen, haben sie in den Staatsverträgen geregelt, die das Medienrecht vorsieht. Die Landesmediengesetze regeln darüber hinaus die regionale Vielfalt. Wenn wir die regionale Vielfalt jetzt auch noch harmonisieren, gibt es überhaupt keine regionale Vielfalt mehr. Das ist nicht sinnvoll. Insofern wird der Zweck an dieser Stelle bereits infrage gestellt. Das Zweite: Ich habe das letzte Mal ausführlich deutlich gemacht, dass die Verpflichtung von Rundfunkveranstaltern zur Wahrheit in all ihren Sendungen eine krasse Überzeichnung dessen ist, was bisher in § 6 des Medienstaatsvertrags geregelt ist. Dort wird gesagt, dass nicht alle Sendungen, sondern Nachrichten darauf zu überprüfen sind, dass sie wahr sind und man ihre Herkunft ermitteln kann. Aber jetzt Rundfunkveranstalter in allen Sendungen zur Wahrheit zu verpflichten, setzt voraus, dass man an jedem Punkt weiß, was die Wahrheit ist. Wir haben kein Ministerium für Wahrheit und ich würde auch ungern in einem Staat leben wollen, der so etwas vorsieht. Insofern ist bedauerlicherweise schon der beim letzten Mal gegebene Hinweis in einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs nicht vorgesehen, sondern es wird einfach der gleiche Punkt noch mal hier hineingegeben. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass in § 4 Abs. 1 Landesmediengesetz bislang geregelt ist, dass mindestens zweimal täglich der Veranstalter in den Programmen zu nennen ist. Das soll entfallen. Stattdessen sollen die Bürgerinnen und Bürger sich online darüber informieren, wer denn der Medienveranstalter ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir derzeit im Land nach Selbstangabe rund 370.000 Menschen, nämlich 16 Prozent der Bevölkerung, haben, die von sich sagen, sie seien im Wesentlichen offline. Für diese Bevölkerungsgruppe gibt es nach der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs keine Möglichkeit mehr, gesetzt, geschützt durch das Landesmediengesetz zu erfahren, wer eigentlich der Veranstalter der Programme ist, die sie hören. Dann wollen Sie § 8 Abs. 2 Nr. 4 streichen. Ich würde mal sagen, das ist das Fallen der letzten Monopolisierungsschranke – darauf ist hier bereits hingewiesen worden. Denn es wäre das Fallen der letzten Schranke für einzelne Veranstalter, wie viele Programme sie im Freistaat verbreiten dürfen. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass Sie im Gesetzentwurf vorsehen, dass es nur noch einen Hörfunkanbieter als Veranstalter gibt. Und Sie sehen auch vor, dass es, wenn es nur noch einen einzigen gibt, einen Programmbeirat gibt und den soll sich der Veranstalter, also der private Anbieter, auch noch selbst zusammenstellen können. Das ist in zweifacher Hinsicht problematisch. Erstens würden damit die bisherigen Programmbeiräte von Antenne und Landeswelle einfach durch das Gesetz entfallen, und zwar unabhängig, ob es diesen einen Veranstalter schon gibt, und zum Zweiten ist bisher die Zusammensetzung des Programmbeirats nach Landesmediengesetz geregelt und nicht: Der Veranstalter schafft sich seinen eigenen Programmbeirat. Zu § 10, der umfangreichen Ergänzung, die im Nachtrag zu dem Gesetz vorgelegt wurde, ist hier ausführlich gesprochen worden. Es geht nicht darum, dass redaktionelle Inhalte sinnvoll zusammengeführt werden, sondern es geht um einen einzigen Medienpool, und darauf haben der Kollege Hartung, die Kollegin Mitteldorf und die Kollegin Henfling schon kritisch hingewiesen. Das heißt also zusammengefasst: Der Entwurf der CDU-Fraktion für die Änderung des Landesmediengesetzes schießt in dem Bemühen, Verlegern und privaten Rundfunkanstalten wirtschaftliche Erleichterungen zu verschaffen, weit über das Ziel hinaus. Ich bedauere ein Stück weit, dass auch Herr Kemmerich nur diese Zielstellung sieht, bei der wir im Detail gar nicht so weit auseinanderliegen. Aber das Bemühen, das sich hier in diesem Gesetzentwurf niederschlägt, erweckt den Eindruck – ich betone ganz bewusst: erweckt den Eindruck –, als ob der Gesetzentwurf quasi in Essen geschrieben worden sei. Das ist aber nicht das, was wir hier in der Diskussion tatsächlich um die wirtschaftliche Grundlage von sowohl Zeitungsverlegern als auch Hörfunkveranstaltern diskutieren müssen. Darauf ist in der Diskussion auch hingewiesen worden. Das Zweite: Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs würden die Medienvielfalt tatsächlich im Freistaat massiv gefährden. Hier müssen wir eine Abwägung vornehmen zwischen Medienvielfalt, die eh nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung steht, und der wirtschaftlichen Situation der Verlage. Hier würde ich noch einmal darauf hinweisen, ich habe eine große Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, die in der FUNKE Mediengruppe und für die Publikationen der FUNKE Mediengruppe arbeiten, aber es geht eben auch darum, dass das einzig andere mediale Schwergewicht neben dem FUNKE-Medien-Komplex dann nur noch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre, andere Stimmen könnten randständig werden. Das kann nicht die Zielstellung der Diskussionen und auch des Mediengesetzes sein, bei Wertschätzungen sowohl der privaten Verlegerlandschaft als auch gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deshalb sehen wir diesen Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht äußerst kritisch. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/5562 – Neufassung – in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Stimmen aus …
(Unruhe im Hause)
Jetzt bitte ich mal ein bisschen um Ruhe; wir sind gerade bei der Abstimmung. Die Gegenstimmen? Meine Damen und Herren, wir sind immer noch bei der Abstimmung. Die Gegenstimmen sind alle anderen Stimmen des Hauses. Enthaltungen – der Vollständigkeit halber – gibt es demzufolge keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesord- Drucksache 7/5754 hier: Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und Artikel 3 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/7521 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält – sie steht schon – Frau Abgeordnete Mitteldorf zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Bitte schön, Frau Kollegin.
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung
Herr Präsident, durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung am 14. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf zunächst an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2022 und in seiner 34. Sitzung am 2. November 2022 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 16. September 2022 und in seiner 38. Sitzung am 4. November 2022 beraten. Es wurde dann dem Landtag eine Beschlussempfehlung unter Ausklammerung und Zurückstellung von Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und von Artikel 3 zur Fortberatung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien vorgelegt. Jetzt beschäftigen wir uns also mit diesem Teil. Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und Artikel 3 des Gesetzentwurfs wurden gemäß Beschluss des Ältestenrats in seiner 87. Sitzung am 6. Dezember zur endgültigen Beschlussfassung gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 9. Dezember 2022, in seiner 41. Sitzung am 27. Januar 2023 und in seiner 42. Sitzung am 10. März 2023 abschließend beraten sowie eine schriftliche Anhörung zu dem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen durchgeführt. Die schriftliche Anhörung hat einen überwiegend positiven Mehrwert dieses Änderungsantrags und dieses Gesetzentwurfs insgesamt bescheinigt. Es gab von der ThULB in Jena einen konkreten Formulierungshinweis für einen Teil der Aufgabenbeschreibung. Diesem ist der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien auch in seiner Beschlussempfehlung gefolgt und empfiehlt insgesamt Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eben in der Berichterstattung von Kollegin Mitteldorf schon berichtet, haben wir heute den Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zur Änderung des Bibliotheks- und Pressegesetzes zur abschließenden Beratung hier im Plenum. Die Novellierung zum Thüringer Bibliotheksgesetz bzw. zum Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung der bibliotheksrechtlichen Vorschriften vom 16. Juli 2008 soll damit durchgeführt werden. Was soll sich ändern? Was soll geregelt oder präzisiert werden? Zum einen sind die Trennung und Ergänzung im Aufgabenbereich der Landesbibliothek neu, die künftig eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Universitäts- und Landesbibliothek Jena sowohl als Landesbibliothek als auch als Universitätsbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena vorsieht. Bestimmung und Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Landesbibliotheken soll damit auch geregelt werden. Bestimmungen der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken sollen ebenfalls konkretisiert werden, die Festlegung und Konkretisierung ihrer Aufgaben sowie ihrer vollen Finanzierung und nicht nur die Förderung. Das ist auch eine Forderung aus dem Änderungsantrag von den rot-rot-grünen Fraktionen, dass eben nicht nur eine Förderung, sondern auch eine volle Finanzierung der Stelle erfolgen sollte. Dem wurde jetzt endlich auch Rechnung getragen, auch im Ausschuss. Ebenfalls neu hinzugekommen sind die Änderungsvorschläge, was die Aufgabe der öffentlichen Bibliotheken anbelangt. Die Bedeutung von öffentlichen Bibliotheken, schulisch, beruflich und allgemeine Bibliotheken bzw. Informationen, aber auch bei der Vermittlung von Medieninformationskompetenzen soll konkretisiert werden. Möglichkeiten einer Förderung von öffentlichen Bibliotheken durch das Land – natürlich nach Haushaltslage, auch das muss ja dann immer beraten werden –, aber allein schon die Richtung ist vorgegeben, dass man sich damit beschäftigen sollte und auch muss. Ich denke, das ist der richtige Ansatz.
(Beifall CDU)
Und die Verschiebung der bisherigen Regelung zum Pflichtexemplarrecht aus dem Pressegesetz in das Bibliotheksgesetz: Ich denke, das war letztendlich auch eine Anpassung an die Wirklichkeit, die letztendlich auch hier erfolgen muss. Auch die Anhörung, die mit 17 Anzuhörenden erfolgte – auch das wurde gesagt –, war durchweg positiv. Alle haben das begrüßt. Es gab ein paar Anmerkungen – auch das wurde hier schon gesagt –, die dann auch aufgenommen wurden. Im Großen und Ganzen waren alle Anzuhörenden gegenüber dem Entwurf positiv eingestellt bzw. haben zugestimmt. Es ist jetzt nicht unbedingt eine große Novellierung, die hier durchgeführt wird, sondern es ist eigentlich – wie soll ich sagen – eine Anpassung an die eigentliche Praxis, die schon läuft. Man hat das hier letztendlich aufgegriffen, mit aufgenommen. Ich denke, wir haben es in dem Rahmen in das Gesetz eingefügt, wo es hingehört, und damit letztendlich auch Rechtssicherheit gegeben. Im Großen und Ganzen kann man dem Gesetz zustimmen. Die Anzuhörenden haben das begrüßt und die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Kollege Kellner hat gerade schon ausgeführt, welche Veränderungen wir im Thüringer Bibliotheksgesetz vornehmen, die auch zum Teil im Vorfeld natürlich von der Landesregierung so eingereicht worden sind. Sie haben recht, Herr Kellner, das ist natürlich keine riesengroße Novelle des Bibliotheksgesetzes. Wir haben – das haben wir an anderen Stellen hier auch schon öfter diskutiert – mit dem Bibliotheksgesetz durchaus ein Alleinstellungsmerkmal – nicht mehr ganz, aber wir sind ja immer noch eines der ganz wenigen Bundesländer, die ein solches haben. Selbstverständlich ist es richtig und wichtig, sich auch nach 15 Jahren mal genauer anzuschauen, ob die Regelungen im Bibliotheksgesetz – Herr Kellner ist darauf eingegangen – noch der Realität und dem heutigen Verständnis von der Arbeit der Bibliotheken entsprechen. Das haben wir in diesem Verfahren gemacht. Ich will an dieser Stelle aber auch noch mal sagen, Sie erinnern sich, das Gesamtverfahren – das ist in der Beschlussempfehlung bzw. in der Berichterstattung herausgekommen – war etwas komplexer. Zum einen war es ursprünglich gekoppelt mit der Umsatzsteuerbefreiung für die Hochschulen. Das ist bereits im letzten Jahr verabschiedet worden. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat sich dann inhaltlich komplett auf den Bibliotheksteil des Gesetzeskonvoluts beziehen können. Deswegen bin ich auch sehr dankbar, denn die – ich sage mal – eher selten in praktischer Anwendung befindliche Trennung eines Gesetzeskonvoluts zur Beratung war kein ganz einfacher Weg. Ich weiß, dass ich da an Stellen – auch ich ganz persönlich – Menschen damit sehr auf den Senkel gegangen bin. Deswegen an dieser Stelle aber trotzdem mein Dank für den solidarischen Umgang und die Möglichkeit, es zu beraten und zumindest zu einem Punkt zu kommen, wo wir Forderungen, die wir schon lange Zeit auch gemeinsam im Parlament miteinander tragen, nämlich zum Beispiel, dass die Aufgabenbeschreibung des landesbibliothekarischen Teils endlich in ein Gesetz gehört, gemeinsam dann doch zur Umsetzung gebracht haben. Es ist vor allem aber auch ein Signal – und dabei bleibe ich –, dass wir im Thüringer Bibliotheksgesetz nunmehr auch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken – die natürlich vorher schon drin stand – noch mal stärken. Für mich war auch die Frage des Qualitätsmanagements besonders wichtig, auch analog zum Bibliotheksentwicklungsplan, den der Freistaat bereits in der letzten Legislatur vorgelegt hat, da eine Verknüpfung herstellen, weil ich schon finde, dass Bibliotheken, sowohl öffentliche als auch wissenschaftliche, es verdient haben, dass sie Rahmenbedingungen haben, um ihrer wichtigen Arbeit auch nachzugehen, dass wir immer wieder auch gemeinsam den Stellenwert gerade von öffentlichen Bibliotheken, was die Frage von Zugang und Teilhabe für alle Menschen in dieser Gesellschaft bedeutet, miteinander bereden und nicht genug hochschätzen können, welche Arbeit gerade auch im kommunalen Bibliotheksbereich geleistet wird, welche Funktionen gerade in kleinen Kommunen – also, ich sage ja immer: Was haben wir wirklich für große Kommunen? Ich weiß, Jena, Erfurt, Weimar, Gera sehen das anders – ist mir alles klar –, aber insgesamt betrachtet, haben wir keine hippen urbanen Zentren, sondern sind sehr kleingliedrig. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Bibliotheken vor Ort ihre Arbeit, die eben mehr ist, als Bücher und Medien auszuleihen, absolvieren und leben können. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir es geschafft haben, dieses Bibliotheksgesetz zumindest punktuell in die heutige Zeit zu verfrachten. Es gäbe selbstverständlich noch sehr viel und Intensiveres zu tun und zu bereden. Ich glaube aber, dass es für einen ersten Aufschlag – ich glaube, Herr Kellner hat es ein „Novellchen“ genannt – zunächst erst einmal gut ist und wir die nächsten Jahre sehr genau beobachten sollten, wie sich unsere Bibliothekslandschaft weiterentwickelt und mit welchen Rahmenbedingungen sie vielleicht zu kämpfen hat, um zu sehen, in welcher Form das Thüringer Bibliotheksgesetz zukünftig unterstützend wirken kann. Ich bleibe natürlich dabei – das wird Sie jetzt nicht überraschen –, Sie alle zu ermuntern, diesem Gesetz heute zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung
Sehr verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Zuschauer auf der Tribüne – da hofft man auf viele Informationen über die Netze –, meine Vorredner haben es schon vielfach betont, der Gesetzentwurf ist generell sinnvoll und hat viel Unterstützung bei der durchgeführten Anhörung erfahren. Es wurden genannt: die klare Regelung zu den Aufgaben der Landesbibliothek in dem neuen § 3 des Bibliotheksgesetzes, die Überführung des sogenannten Pflichtexemplarrechts aus dem Pressegesetz in den neuen § 4 dieses Gesetzes und die Festschreibung der Finanzierung der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in der Förderung öffentlicher Bibliotheken nach den von dem zuständigen Ministerium erlassenen Richtlinien. So weit, so gut. Aber es ist natürlich auch Zeit in einer Plenardebatte, öffentlich zu sagen, wie denn die Genese war, bevor wir heute hier in der zweiten Beratung über das Gesetz diskutieren. Es ist als Teil eines Mantelgesetzes zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes eingebracht und diskutiert worden, dann Anhörung in einer Sondersitzung mit dem Verweis auf die Dringlichkeit. Dabei stand die Notwendigkeit der Gesetzesänderung zur Umsatzsteuerbefreiung schon seit Jahren fest. Das ist ja der eigentliche Anlass, warum wir jetzt dann sehr vehement auf die Tube gedrückt haben. Dann wurde die Umsatzsteuerbefreiung in einem Hauruckverfahren im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Digitale Gesellschaft vom Rest abgespalten und in einer Schnelligkeit beschlossen, die beeindruckend war. Wir sind in der Sitzung mit einem schlussendlichen Änderungsentwurf konfrontiert worden, den Rot-Rot-Grün – zumindest war das Ausführungsdatum auf dem Exemplar, das verteilt worden ist, eine Woche alt. Wir hatten nur wenige Minuten Zeit, uns mit der Änderung vertraut zu machen. All das ist nicht zum ersten Mal passiert. Das kennen wir aus dem Hochschulplanungstatbestand. Das kennen wir auch aus den Schlussberatungen zum Landeshaushalt 2023. Auch da noch mal für die Öffentlichkeit: Wir hatten nur wenige Stunden Zeit, die über 600 Änderungen aufzunehmen, zu diskutieren, zu bewerten und letztlich keine Chance, wirklich …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
war eine ganze Woche!) Es war keine ganze Woche – das ist doch Käse –, bis die wirklichen Änderungen vorlagen, Herr Dittes. Wir können es gern noch mal aufgliedern. Es waren wenige Tage.
(Unruhe DIE LINKE)
Nein, wir haben es nicht diskutiert. Es ist und bleibt so.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir ha-
ben es doch verschoben!) Wir werden auch weiter anmahnen, wie Sie hier mit dem Parlament umgehen, unter Umgehung der Rechte, die wir alle haben. Es ist ein ausführliches Informationsrecht über das, was diese Landesregierung macht. Aber sie scheut ja aufgrund ihres Minderheitscharakters wahrscheinlich die öffentliche Auseinandersetzung.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir sit-
zen doch gerade hier?) Ich weiß, ich habe ja alle gesehen. Aber warum kriege ich die Dokumente dann nicht mit ausreichender Frist zur Beurteilung? Die Frage kann ich doch allen stellen und die Dokumente, die ich gerade meine, die kamen von Rot-Rot-Grün in einer geeinten Fassung mit der CDU. Und dann sollen wir als restliche Parlamentarier binnen weniger Stunden darüber entscheiden können. Insofern tun Sie nicht so unschuldig, sondern geben Sie dem Parlament auch die Rechte, die es am Ende hat. Aber jetzt diskutieren wir über die Änderungen des Bibliotheksgesetzes. Wie gesagt, die Anzuhörenden haben uns in großer Einmütigkeit die Sinnhaftigkeit mitgeteilt, und es tut immer gut, den Experten zuzuhören, es auch auszuwerten. Nach grundhafter Prüfung sind wir dann auch zur Überzeugung gekommen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung
Vielen Dank, Herr Kemmerich. Damit habe ich aus den Reihen der Abgeordneten jetzt keine Wortmeldung mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung – da gibt es auch keine Wortmeldung. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über die neu gefassten Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 sowie Artikel 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/7521 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Jetzt schaue ich noch in Richtung von Frau Dr. Bergner
(Zuruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos: Ja, Zu-
stimmung!) – auch Zustimmung. Gut, Zustimmung von Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das ist das gleiche Ergebnis, also Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, Fraktion der CDU – und Frau Dr. Bergner natürlich, Entschuldigung, wir bekommen es noch hin. Gegenstimmen? Keine. Die Enthaltungen? Jawohl, die Fraktion der AfD, danke schön. Das ist in der Tat immer noch mit der etwas anderen Sitzordnung so, aber auch da gewöhnen wir uns wieder dran, meine Damen und Herren. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 26 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und damit kommen wir zu TagesGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6269 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Herr Laudenbach für die Fraktion der AfD.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen: Ich werde meine Ausführungen aus der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs nicht noch einmal wiederholen, es wurde alles gesagt, warum es dringend erforderlich ist, die 24-Stunden-Einkaufsgelegenheiten und auch die begehbaren Warenautomaten – wie man sie nennt – rechtssicher aufzustellen. Hier gibt es eine Lücke im Gesetz, die geschlossen werden muss. Selbst der Staatssekretär, der sich in der ersten Lesung dazu geäußert hat, sagte in seinen Ausführungen, dass ein Ausschuss sich damit beschäftigen sollte. Natürlich hat er erkannt, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Aber ein Gesetzentwurf der AfD? Die FDP würde den Gesetzentwurf vielleicht anders formulieren und die CDU wieder anders, aber der Sachverhalt, meine Damen und Herren, bleibt. Ich bitte Sie einfach nur um eine Überweisung. Dieses zarte Pflänzchen, das mit viel Fördermitteln, also auch mit Steuergeldern, im ländlichen Raum installiert wurde, bedarf dringend Rechtssicherheit.
(Beifall AfD)
Es ist eine enorme Steigerung der Lebensqualität für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Wie wir den Medien entnehmen konnten, ist bereits eine Firma, die mehrere dieser Märkte betrieben hat, insolvent gegangen. Ob dies an der fehlenden Rechtssicherheit lag oder andere Ursachen hat, kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Jurist. Allerdings sollten wir unsere Aufmerksamkeit darauf richten, hier die Gesetzeslage anzupassen. Ich appelliere an die Liberalen, die Konservativen und die Bürgerlichen in diesem Hause, dafür zu sorgen, dass wir im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unseren Gesetzentwurf diskutieren und gegebenenfalls modifizieren, um diese Lücke zu schließen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung an den für Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Vielen Dank, Herr Laudenbach. Ich nutze jetzt die Gelegenheit, die kurze Irritation aufzuklären: Ich hatte Frau Güngör einfach nicht gesehen, Entschuldigung, und wollte deswegen jetzt hier keine Lücke einreißen. Es ist tatsächlich noch etwas Umgewöhnung mit der Sitzordnung. Deswegen, bitte schön, Frau Abgeordnete Güngör, wenn Sie jetzt das Wort ergreifen möchten. Es war ein rein optischer Fehler meinerseits.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Danke Ihnen, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen bei uns im Landtag und am Livestream! Wir befassen uns heute erneut mit dem Gesetzentwurf der AfD zum Betrieb von begehbaren Warenautomaten. Ich bin eigentlich ganz froh, dass jetzt noch mal die einführenden Worte seitens der AfD-Fraktion gefallen sind, weil sie deutlich gemacht haben, die AfD ist auch bei der zweiten Beratung nicht einen Schritt klarer geworden, worum es ihr geht. Hier wird dargestellt, wir hätten keine Rechtssicherheit und deswegen gäbe es einen dringenden Handlungsbedarf. Aber schon jetzt haben wir geregelt, wie Verkaufsläden in Thüringen montags, dienstags, mittwochs und dann auch samstags und sonntags überhaupt geregelt sind, das ist alles keine Neuheit, sondern die Frage, die sich stellt, ist: Wie sollen wir Rechtssicherheit anders anfassen, wenn die bundeseinheitliche Regelung kommt? Da hatte die Landesregierung beim letzten Mal, als wir diesen Gesetzentwurf vorliegen hatten, sehr deutlich ausgeführt, an welcher Stelle wir bundesrechtlich noch warten und gucken müssen, wie wir mit den anderen Ländern vermeintliche Unsicherheiten abstimmen und den Handlungsrahmen erweitern können. Es funktioniert nicht, hier so zu tun, als könnte Thüringen an der Stelle einen Schritt schneller oder einen Schritt weiter sein. Aber – und da kommen wir zum springenden Punkt und ich finde das mittlerweile fast schon platt, wie offensichtlich es ist: Die AfD versucht auch bei dieser Gesetzesinitiative mal wieder, ihr vermeintliches Image als Retterin des ländlichen Raums aufzupolieren. Der ländliche Raum würde nur überhaupt nicht von dem profitieren, was Sie hier aufschreiben. Also: So weit, so vorhersehbar. Der vorliegende Antrag ist damit sachlich nicht nur ungenau, er ist auch nicht zielführend und verkennt die unklare bundesrechtliche Stellung des Betriebs von begehbaren Warenautomaten. Aber wir sollten nicht außer Acht lassen, warum die Folgen, die dieser Imageprozess, den sich die AfD hier zur Rettung des ländlichen Raumes selbst zu geben versucht hat, dann doch ganz interessant sind; er könnte Folgen für die konkrete Lebensrealität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben. Nicht umsonst – das fand ich gerade sehr bezeichnend – appelliert die AfD hier an die bürgerlichen Kräfte im Haus, an die FDP und an die CDU, die sicherlich klug genug sein werden, nicht über dieses Stöckchen zu springen.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das haben
Sie nicht zu entscheiden!) Ich bin mir relativ sicher. Denn der Antrag der AfD greift nicht nur indirekt, sondern fast schon direkt den verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen an. Wenn gefordert wird, dass Warenautomaten auch an Sonn- und Feiertagen bestückt werden sollen – es geht nicht darum, dass die dann begangen, konsumiert werden können, sondern dass sie da bestückt werden sollen –, dann handelt es sich um eine direkte Aufweichung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes, und das wird es mit der Linken nicht geben.
(Beifall DIE LINKE)
Wir als Linke betonen immer wieder – und RotRot-Grün genauso – auch im Kontext, der genauso häufig auftritt, und zwar Angriffe auf das Thüringer Ladenöffnungszeitengesetz beispielsweise, dass Menschen in Thüringen das Recht auf einen freien Tag haben, auf einen Tag ohne Geschäftigkeit, auf Zeit mit Familie, mit Freunden, auf alles Mögliche, aber eben ohne arbeiten zu müssen. Dieses Recht, einen Tag zu haben, an dem man eben auch nicht arbeiten muss, bedeutet dann im Umkehrschluss, vielleicht auch mal einen Tag zu haben, an dem man auch nicht alles kriegen kann, sondern eine konsumfreie Zeit hat. Der verfassungsrechtliche Schutz des Sonn- und Feiertags ist ein so hohes Gut, dass auch eine Imagekampagne der AfD es nicht schaffen wird, dieses ernsthaft zu gefährden. Deswegen können wir uns hier sicher sein. Wir haben auf rechtlicher Ebene immer wieder gezeigt bekommen, wie wichtig der Sonntag ist, wie wichtig Feiertage sind. Und all das sollte wegen des schleichenden Versuchs des Aufweichens, der hier von rechts gemacht wird, auch nicht mal eben zur Seite geworfen werden. Deswegen, wir als Linksfraktion werden diesen Antrag natürlich ablehnen. Ich möchte aber deutlich machen – und zumindest dafür ist die Redezeit, die die AfD mit solchen fachlich nicht gut gestrickten Anträgen uns allen schafft, immer wieder hilfreich –: Wir in Thüringen stehen zu dem Schutz von Gesundheit und zu dem Schutz von Zeit unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompromisse. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer, dem Gesetzentwurf wurde bei der ersten Lesung die Ausschussüberweisung verwehrt. Wir sind und waren für die Überweisung und möchten das auch noch mal begründen. Die AfD hat die These aufgestellt, der Betrieb der Warenautomaten sei nicht rechtssicher. Wir waren beim letzten Mal schon anderer Ansicht und hatten Zweifel, dass es wirklich ein Problem gibt. Das ist auch heute noch unsere Auffassung. Denn Warenautomaten, die man unauffällig und für sich allein betreten kann, in denen kein Personal anwesend ist, können auch einfach grundsätzlich nicht von § 4 des Feiertagsgesetzes erfasst sein, schließlich ist nach § 4 Abs. 1 klar, dass es im Kern um die Arbeitsruhe geht, und Absatz 2 ergänzt, dass öffentlich bemerkbare Tätigkeiten verboten sind. Beides trifft auf die 24-Stunden-Läden in der vorhandenen Form und auf die Warenautomaten eben nicht zu. Deshalb vertreten wir die Auffassung, dass das Gesetz auch ohne Aufnahme der Ausnahme in Absatz 3 hier nicht greift und ein Betrieb auch ohne Änderung möglich sein sollte. An dieser Stelle möchte ich aber auch einen wesentlichen Unterschied unseres Ansatzes zu den Ausführungen der AfD in der ersten Beratung deutlich machen. Wir wollten Rechtssicherheit dafür, dass Kunden den Automaten oder automatisierte Läden auch am Sonntag benutzen können. Der Kollege von der AfD hatte gefordert, dass auch eine Bestückung mit neuen Waren, vor allem im Bereich von frischen Backwaren, am Sonntag möglich sein sollte. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Der Vorteil ist doch gerade, dass für den Betrieb eben kein Personal benötigt wird und deshalb niemand am Sonntag arbeiten soll oder muss. Lassen Sie es mich ganz klar sagen, und das soll auch so bleiben: Wir sind gegen jegliche Ausweitung der Sonntagsarbeit.
(Beifall DIE LINKE)
Was ist denn der Zweck von Warenautomaten gerade im ländlichen Raum? Sie können eine Lücke in der Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs füllen, und zwar insbesondere in Orten, wo die Versorgung durch klassische Läden vor Ort nicht mehr gewährleistet ist, weil sich der Betrieb oft aufgrund der zu hohen Personalkosten eben nicht lohnt. Sie bieten eine Alternative gerade für die Menschen, die vielleicht kein eigenes Auto haben oder in Orten leben, die mit dem ÖPNV schlecht angebunden sind. Für diese Menschen sind solche Versorgungsläden ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität. Braucht es dafür nun den Gesetzentwurf der AfD? Wie bereits gesagt, wir waren der Auffassung, dass der Betrieb auch nach der jetzigen Rechtslage möglich sein sollte. Diese Auffassung teilte, wie wir in der ersten Beratung vernehmen konnten, auch der Ministerpräsident ausdrücklich. Andererseits sagte Staatssekretär Götze, dass die Rechtslage eben alles andere als klar ist. Die Landesregierung habe sogar auf innerministerieller Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der drei Ministerien zusammenarbeiten, um über eine länderübergreifende Klarstellung zu diskutieren. Wir sehen also, es gibt eine deutliche Rechtsunsicherheit, und das klingt eben nicht danach, dass keine Fragen mehr offen sind, dass es keine Probleme gibt. Nein, wir haben deutlichen Widerspruch im letzten Plenum zwischen den Ausführungen des Ministerpräsidenten und des zuständigen Staatssekretärs gehört. Deshalb waren und sind wir der Ansicht, dass die Überweisung an den Ausschuss Sinn ergeben würde. Da können die offenen Fragen geklärt und, falls nötig, Lösungen gefunden werden. Deshalb werden wir auch heute für die Überweisung an den Ausschuss stimmen. Kommt es nicht zu einer Überweisung, möchte ich zwei Dinge klarstellen. Erstens: Direkt zustimmen können wir dem Gesetz nicht, denn wie ausgeführt wurde, will die AfD hier die Öffnung im Bereich der Sonntagsarbeit im Betrieb mit Mitarbeitern. Das ist nicht unsere Intention. Zweitens: Wir behalten uns natürlich vor, das Thema dann auf anderem Weg im Ausschuss abzufragen. Man muss erwarten können, dass die Landesregierung eine einheitliche Meinung zur Rechtssicherheit findet und eventuelle Bedenken abstellt, denn es braucht eine klare Rechtslage. Dabei kann man auch über Grenzen für die maximale Größe solcher Angebote reden, denn riesige automatisierte Supermärkte sind auch nicht unser Ziel. Unser Ziel ist eine sichere Versorgung für die Menschen im ländlichen Raum und Rechtssicherheit für die Betreiber. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer am Livestream oder ähnlichen Formaten! Über Regelungen, die das Arbeiten verbieten oder die Arbeitnehmer in der Ausübung ihres Berufs einschränken, diskutieren wir regelmäßig, zuletzt bei dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz, das ein Samstagsarbeitsverbot an zwei Sonnabenden im Monat weiterhin normiert. Frau Güngör von der Linksfraktion hat noch mal bewiesen, wie verbohrt und vernarrt Sie in diesen Paragrafen sind, eben Leuten das Arbeiten zu verbieten und – und das hat gerade Kollege Henkel gesagt – auch zu verhindern, dass wir Versorgungssicherheit für alle Bereiche Thüringens haben – ob ländlicher Raum, städtischer Raum – und eine Gleichbehandlung von allen Ansprüchen. Schauen wir in § 4 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes hinein, dort gibt es Ausnahmen, die hier normiert werden. Erstens hat das Landesrecht die Möglichkeit, Ausnahmen zu schaffen, zweitens ist, zum Beispiel für touristische Angebote, hier eine Ausnahme vorgesehen. Wir kennen das selbst in der Innenstadt von Erfurt, wo auf der Krämerbrücke Sonntagsöffnungen zugelassen sind, drei Meter weiter aber Sonntagsöffnungen nicht mehr normiert sind, weil sie eben doch nicht touristisch genutzt werden. Ich weiß nicht, ob der Tourist genau weiß, dass Erfurt touristisch nur aus der Krämerbrücke besteht, aber sei es drum. Dasselbe erkennen wir an Bahnhöfen, die dann sonntags plötzlich touristisch sind und vor der Bahnhofstür ist dann Schluss. Ob das in diesen Zeiten noch Sinn macht, wage ich wirklich zu bezweifeln. Natürlich ist hier die Ausnahme für die Gesundheitsberufe geregelt – machen wir es mal einfach –, in Nummer 4 der Norm. Auch da muss man sich fragen – den Menschen im Gesundheitswesen muten wir schon so eine ganze Menge zu –, warum jetzt nicht der Arbeitnehmer in seiner eigenen Selbstverantwortung in die Lage versetzt werden soll, selbst zu beurteilen, ob er sich für eine Arbeitsstelle entscheidet, an der unter anderem vielleicht festgeschrieben ist, an einem Sonntag einen begehbaren Warenautomaten zu bestücken. Das erschließt sich mir nicht. Das muss man auch anerkennen in einer Zeit, in der der sogenannte War for Talents, also der Kampf um die besten Köpfe, normiert ist. Wer also in unzulässiger Weise meint, seinen Arbeitnehmer vor Aufgaben zu stellen, bei denen er langfristig/mittelfristig sagt, damit bin ich nicht zufrieden, dann wird dieser Arbeitnehmer schlicht und einfach kündigen und sich einen anderen Job suchen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir Wettbewerbsfähigkeit herstellen, damit der ländliche Raum auch die Möglichkeiten hat, versorgt zu werden. Wir können jetzt ewig über das Geschäftsmodell dieser 24-Stunden-Läden streiten, wie sinnvoll, wenig sinnvoll das ist, aber das muss ja im Endeffekt der Markt entscheiden.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Bei „Markt“ dreht ihr endlich durch, da freue ich mich, Gott sei Dank ist hier noch ein bisschen Leben in der Bude. Die Tankstelle ist nur oftmals zu weit weg vom sogenannten ländlichen Raum, weil die sich auch zurückzieht. Supermärkte wie REWE oder Tegut, die sich inzwischen auch für diese Konzepte interessieren, gehen regelmäßig nur in Gemeinden oder Einzugsgebiete mit mehr als 6.000 Personen. Aber nochmals: Unser Anspruch muss es sein, eben allzeit auch im ländlichen Raum dafür Sorge zu tragen, dass da keine Abgehängtheit entsteht. Also ist der Vorschlag der AfD hier untauglich, diesen Zweck zu normieren. Allerdings ist der Sinn und Zweck, wie Kollege Henkel von der CDU es erläutert hat, durchaus integer und zu begrüßen, dass man eben diesem Geschäftsmodell nicht die Tür zuschlägt, sondern sagt: Okay, hier können wir einen Markt schaffen, der am Ende Durchsetzungskraft zeigt oder nicht zeigt, aber im Endeffekt den Leuten auf dem Land die Möglichkeit gibt, sich zu versorgen. Und wenn sich herausstellt, dass eine Bestückung an einem Sonntag nicht mehr nötig ist, dann wird sie auch nicht geschehen. Vielleicht stellt sich auch heraus, dass die Bestückung an einem Montag, wo eine normale Einkaufssituation möglich ist, die wird das ja auch auffangen. Es muss nicht mehr flächendeckend „der Sonntag ist heilig“ geschaffen werden. Wenn wir an all diesen alten Regelungen festhalten, wenn wir diese alten Zöpfe nicht mal abschneiden, wird manches nicht gelingen können. Einer hat mal gesagt: Wer nicht mit der Zeit mitgeht, geht mit der Zeit. Anderes Zitat, mit dem ich gern ende: Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg. Wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen, um zu sehen, ob man nicht doch im Sinne einer vernünftigen Regelung, die ausdrücklich von der AfD nicht vorgeschlagen ist, nicht doch die Sache voranbringen kann. Damit ende ich und danke für Ihr Zuhören.
(Beifall Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Danke, Herr Präsident. Frau Güngör, Herr Henkel, wir wollen auf keinen Fall an die Sonn- und Feiertage ran, die sollen nach wie vor heilig bleiben und es ist überhaupt nicht das Thema unseres Antrags.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Das
steht doch aber drin!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Was ist denn das?) Es geht um Folgendes: Es geht um die Bestückung mit frischen Backwaren, der Bäcker arbeitet sowieso. Ich komme aus einer Bäckerfamilie, ich bin dort 18 Jahre lang großgeprügelt worden. Ich weiß, wovon ich rede.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die
schämen sich für Sie, Herr Laudenbach!) Ja, ja, Herr Schubert. Die backen doch sowieso, die fahren die Filialen an. Die fahren nur noch mal 5 Kilometer weiter, um diesen Automaten zu bestücken. Es geht nicht darum, dort eine Verkaufsstelle einzurichten und zu verkaufen.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
So ein Schwachsinn!) Es geht nur um eine Bestückung am Sonntag, und die ist durch die Bäckereien durchaus möglich.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Das
ist doch Arbeit!) Danke schön.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Vielen Dank, Herr Laudenbach. Ich denke, wir können jetzt trotzdem hier im Raum erst mal wieder zur Ruhe kommen. Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in die Richtung der Landesregierung. Frau Staatssekretärin? Keine Wortmeldung.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Der
Minister wollte!) Entschuldigung, Herr Minister. Da wir beim Bereich Wirtschaft waren, habe ich in die Richtung gesehen und habe doch glatt den Minister für Inneres und Kommunales übersehen. Soll nicht wieder passieren. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank, dass ich zu diesem Thema auch kurz ausführen darf. Der Gesetzentwurf zu den begehbaren Warenautomaten und deren Öffnung an Sonn- und Feiertagen wird heute hier in zweiter Beratung behandelt. In der letzten Beratung hat der Staatssekretär Sie über eine Arbeitsgruppe zu dieser Thematik informiert, hierzu würde ich gern kurz ausführen. Vertreter der Thüringer Staatskanzlei, des Wirtschaftsministeriums, des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums sowie des Sozialministeriums und meines Hauses kamen Mitte Februar zusammen, um zunächst eine rechtssichere und zeitgemäße Einordnung der durchaus umstrittenen Thematik vorzubereiten und Handlungsvorschläge zu unterbreiten. Sachstand ist, dass die Häuser im Rahmen ihrer fachlichen Kontakte die Kirchen, die Handlungsverbände, die Sozialpartner und Gewerkschaften, wie auch die kommunalen Spitzenverbände, treffen oder einbinden, um deren Auffassung zu sammeln und zu bewerten, um sie in den Meinungsbildungsprozess der Landesregierung einfließen zu lassen. Ich möchte Ihnen nur ganz kurz die Fragestellungen, die damit berührt sind, skizzieren. Zum einen geht es darum, den Schutz des Feiertags im Blick zu behalten. Es besteht die Gefahr, dass der Feiertag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag wird, wenn immer mehr Schutzmechanismen geschliffen werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dies könnte am Ende die Folge haben, dass jeder Tag ein Werktag wird. Deswegen wird es weiter notwendig sein, dass mögliche Lösungen vorhandene Schutzmechanismen achten. Andererseits gibt es meines Erachtens auch Gründe, die dafürsprechen, solche Entwicklungen für die leichtere und bessere Versorgung der Bevölkerung gerade auch im ländlichen Raum in einem gewissen Umfang zu ermöglichen. Außerdem ist zu beachten, dass der Schutz von Mitarbeitenden nicht aus den Augen verloren wird. Für einen rechtssicheren Betrieb entsprechender Automaten besteht daher eine Konfliktlinie zwischen dem Ladenschlussgesetz und Feiertagsgesetz. Dies macht deutlich, dass der Gesetzentwurf der AfD weder ausgereift ist noch vollständig die Thematik erfasst. Ich rege an, dass das für das Feiertagsgesetz derzeit federführende Thüringer Innenministerium im Innen- und Kommunalausschuss am 20. April einen Zwischenbericht der AG vorlegt, auf dessen Basis zunächst eine Bewertung vorgenommen sowie das weitere Vorgehen hinsichtlich dieses Themenkomplexes erarbeitet wird. Dies dient sodann als Handlungsgrundlage zur weiteren parlamentarischen Befassung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Vielen Dank, Herr Minister. Damit haben wir jetzt wirklich keine Wortmeldungen mehr und wir kommen zur Abstimmung. Es ist neuerlich die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfDFraktion, der Abgeordneten Dr. Bergner, der CDUFraktion und der Gruppe der FDP. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die übrigen Stimmen und das lässt sich von hier oben überblicken, das ist derzeit die Mehrheit. Damit ist der Überweisung nicht stattgegeben. Der guten Ordnung halber frage ich noch Enthaltungen ab? Es gibt keine Enthaltungen. So kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 7/6269 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Enthaltungen? Das sind die Stimmen von der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner, CDU-Fraktion und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, und zwar Tagesordnungspunkt 28 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6299 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/7512 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7548 ZWEITE BERATUNG Und es ist vollkommen richtig, Herr Bilay, hat sich schon für die Einbringung hier nach vorn begeben.
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Das machen wir dann beim nächsten Mal. Jetzt dürfen Sie Bericht erstatten.
(Heiterkeit DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der
muss aber vorher einmal durch die Fraktion!)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurück zur Sache. Wir reden heute über den aus dem Innen- und Kommunalausschuss zurückgekommenen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalordnung mit der Zielstellung, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden sollen, selbst darüber entscheiden zu können, ob und inwieweit vorberatende, nicht beschließende Ausschüsse künftig wieder öffentlich sein dürfen/sollen. Hierzu hatte sich die Rechtslage durch eine Interpretation des Gesetzes entsprechend verändert. Der Gesetzentwurf ist an den Ausschuss überwiesen worden. Wir haben dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, aber auch den Verband Mehr Demokratie e. V. beteiligt. Ich möchte herausstellen, dass sich in Anbetracht der Bedeutsamkeit des Inhalts auch im Online-Diskussionsforum ein reger Meinungsaustausch abgebildet hat. Es gab eine Zuschrift eines jungen Menschen aus der Praxis, der sich ausdrücklich und explizit dafür ausgesprochen hat, diesen Gesetzentwurf zu befürworten. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt abschließend die Annahme des Gesetzentwurfs.
(Beifall DIE LINKE)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Vielen Dank, Herr Kollege Bilay, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, Transparenz und Öffentlichkeit sind für eine funktionierende Demokratie essenziell. Das haben viele Kommunen auch erkannt und deshalb Ausschüsse öffentlich tagen lassen. Dies war nun seit vergangenem Jahr nicht mehr rechtssicher zu machen und über die Gründe wurde hier, glaube ich, in der ersten Lesung, insbesondere von Kollegen Bilay, auch schon ausführlich ausgeführt. Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf und dieser Gesetzänderung wollen wir den Kommunen, die es wollen, das öffentliche Tagen wieder ermöglichen, und zwar auf freiwilliger Basis. Es liegt also allein in den Händen der jeweiligen Gemeinden, Stadtund Kreisräte, ob sie ihre vorberatenden Ausschüsse öffentlich tagen lassen wollen. Es gibt keinen Zwang, obwohl wir Bündnisgrüne es gut fänden, wenn Ausschüsse grundsätzlich und überall, also auch hier, öffentlich tagen würden, solange dem andere Rechte nicht entgegenstehen.
(Beifall DIE LINKE)
Die vorliegende Lösung ist also kommunale Selbstverwaltung und stärkt diese auch. Ich kann deshalb nur sehr eingeschränkt verstehen, dass sich die kommunalen Spitzenverbände, sowohl in der Anhörung als auch in der Öffentlichkeit, derart ablehnend geäußert haben. Eines der Hauptargumente dabei ist es, dass die kommunalen Spitzenverbände viel die Bürgermeister- und Bürgermeisterinnen und Landrätinnen und Landräte und deren Verwaltungen vertreten, aber vielleicht nicht die Räte, die diese Gesetzesänderungen maßgeblich betreffen. Ich finde auch die Argumente, die die kommunalen Spitzenverbände ins Feld geführt haben, nicht besonders stichhaltig. Wir kennen das ja schon länger. Da geht es darum, dass man geschützte Räume brauche, um ins Unreine sprechen zu können. Nicht öffentliche Sitzungen wären konstruktiver und sachlicher, Beratungen würden sich andernfalls in andere Räume verlagern etc. pp. Ein aus meiner Sicht besonders kritisches Argument führt der Landkreistag an, der davon schrieb, dass in nicht öffentlichen Sitzungen Kompromisse ohne parteipolitisches Gezänk vereinbart werden könnten. Dies finde ich eine höchst problematische Sichtweise darauf, wie unsere Demokratie funktioniert. Das, was hier als Gezänk bezeichnet wird, ist Kern unserer Demokratie, der Austausch von Argumenten, die natürlich auf der Programmatik der jeweiligen Parteien oder auch Gruppierungen, die in den Räten sitzen, beruhen. Auf dieser Grundlage wurden die Vertreterinnen gewählt. Daraus folgen Kompromisslösungen und ‑ findungen und gerade dabei sollte die Öffentlichkeit anwesend sein können, um nachvollziehen zu können, wie die Kompromisse entstanden sind. Sonst sieht die Öffentlichkeit nur, wie etwas in die Ausschüsse geht, und dann kommt es verändert zurück und es ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, was dazwischen passiert ist. Ich finde diese Argumente nicht überzeugend und das letztere Argument sollte aus meiner Sicht zurückgewiesen werden. Ich bin deshalb Mehr Demokratie e. V. sehr dankbar für die positive Stellungnahme und den Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Regelung in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend ist und in Deutschland ähnliche Regelungen, wie wir sie derzeit hier haben, nur noch im Saarland und in Sachsen gelten. Der Änderungsantrag beseitigt noch einen kleinen Fehler, den die Verwaltung dankenswerterweise gefunden hat. Ich werbe noch einmal sehr dringend um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, insbesondere auch bei CDU und FDP. Gerade Herr Bühl weiß, wie wertvoll es ist, öffentlich zu tagen. In Ilmenau tun wir das seit vielen Jahren. Ich glaube nicht, dass deswegen Sitzungen bei uns unsachlicher laufen. Im Gegenteil, ich glaube, gerade auch die Presse und die Menschen in unserer Stadt schätzen es sehr, dass sie an allen Sitzungen ohne Probleme teilnehmen und dort tatsächlich auch nachverfolgen können, was wir diskutieren und wie wir zu Kompromissen kommen. Ich glaube tatsächlich, dass das sehr gut ist. Deswegen denken Sie doch noch einmal darüber nach. Das ist eine wichtige Initiative. Sie gibt den Kommunen dort den Handlungsspielraum, den sie brauchen, um das selbst entscheiden zu können, und schafft für diejenigen, die es jetzt schon tun, Rechtsicherheit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrter Herr Präsident, es ist hier bereits erwähnt worden, es geht hier um die Änderung von § 43 der Thüringer Kommunalordnung. Es geht implizit darum, die vorberatenden Ausschüsse öffentlich zu stellen oder öffentlich beraten lassen zu können. Das ist der Sinn des Gesetzes. Der Zusatz, sofern der Gemeinderat keine abweichenden Regelungen in der Geschäftsordnung trifft, ist aus unserer Sicht rechtsdogmatisch bedenklich. Wir haben als AfDFraktion hier eine entsprechende Gesetzesänderung eingebracht, nämlich dahin gehend, diesen Passus, nämlich Satz 3 in § 43 gänzlich zu streichen, weil nämlich Satz 4 auf Folgendes hinweist. Hier steht nämlich: Im Übrigen finden auf den Geschäftsgang der Ausschüsse die Bestimmungen der §§ 34 bis 42 der Kommunalordnung entsprechende Anwendung. Da sind wir nämlich bei § 40 der Kommunalordnung und dort steht geschrieben – wenn man es mal lesen möchte, ich will mal kurz schauen, ob ich es auf die Schnelle finde.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Der Öf-
fentlichkeitsgrundsatz!) Ja, vielen Dank für die Hinweise.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich bin
aber kein Jurist!) In § 40 steht nämlich geschrieben – Moment, ich habe es jetzt leider nicht vorliegen –, dass die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich sind.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Als
Landtagsabgeordneter kann man sich ruhig mal vorbereiten!) Das heißt, wenn man das jetzt hier auf den Ausschuss münzt, dann heißt es eben auch, dass die Sitzungen des Ausschusses öffentlich sind, und das war unser Vorschlag, den wir unterbreitet haben. Da können wir nämlich diesen Passus aus dem Gesetz komplett streichen. Das ist leider im Ausschuss abgelehnt worden, mit aus unserer Sicht rechtsdogmatisch nicht nachvollziehbaren Begründungen. Aber sei es drum, die inhaltliche Frage, die sich hier letztlich stellt, ist: Muss oder darf ein vorberatender Ausschuss öffentlich oder nicht öffentlich tagen? Da gibt es Argumente dafür, meine Damen und Herren. Es gibt Argumente, die gegen eine solche Ansicht sprechen. Das Innenministerium hat sich, das war ja bereits schon einmal Gegenstand, dafür ausgesprochen – das war zumindest die Ansicht von damals –, dass man wohl eher die Öffentlichkeit vorberatender Ausschüsse nicht präferiert, nämlich, dass in vorberatenden Ausschüssen natürlich Angelegenheiten thematisiert werden, die man offen, sachlich und von außen unbeeinflusst zunächst mal diskutieren sollte und dementsprechend auch zur Vertiefung und Verbreitung der Meinungsbildung auch einmal ins Unreine reden darf und deshalb das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht – das war zumindest die damalige Auffassung der Landesregierung – unangemessen eingeschränkt sei. Zwischenzeitlich gibt es auch andere Ansichten dazu, insbesondere im Land Sachsen-Anhalt, was eine relativ fortschrittliche Kommunalordnung hat. Nach dieser fortschrittlichen kommunalen Ordnung legt man mehr Wert auf Transparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und möchte die örtliche Demokratie, insbesondere die Einbeziehung und unmittelbare Beteiligung der Einwohner und Bürger in kommunale Entscheidungsprozesse, sicherstellen. Das mag der Fall sein. Sie wissen ja vielleicht aus der Praxis, wenn Sie im Gemeinderat bzw. im Stadtrat oder im Kreistag sind, dass manche Themenbereiche eben nicht in aller Ausführlichkeit zur Sprache kommen und selbst, wenn Sie in der Öffentlichkeit sitzen, im Kreistag oder im Stadtrat, bekommen Sie inhaltlich nichts mit, weil keine Aussprache zu den jeweiligen Themenbereichen erfolgt. Deshalb sieht das Land Sachsen-Anhalt das anders und hat eine entsprechende Vorschrift formuliert, nämlich § 52, und dort entsprechend die Öffentlichkeit aller Ausschüsse vorgesehen. Jetzt liegt es natürlich hier in der Hand des Parlaments, wie man zu entscheiden hat. Es gibt für- und widersprechende Argumente. Damit möchte ich es auch bewenden lassen und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will gar nicht noch mal darstellen, um was es konkret in diesem Antrag geht. Das haben wir jetzt eigentlich sehr ausführlich gehört. Ich finde, bei dem Antrag handelt es sich um eine ganz klare Sache, die man eigentlich unkompliziert an dieser Stelle abschließen kann. Dass nur beschließende Ausschüsse öffentlich sind, also, dass es da keine klare Regelung gibt, das gibt es nur in Sachsen, Saarland und Thüringen. Auch das haben wir gehört. Deshalb ist dieser Antrag längst überfällig. Dieser Antrag, also dieser vorliegende Gesetzentwurf, schafft eben die Klarheit – auch das haben wir gerade bei meiner Vorrednerin gehört – in der Thüringer Kommunalordnung, die sich vor allen Dingen die Kommunen gewünscht haben. Dennoch gibt es Skeptikerinnen und an der einen oder anderen Stelle wird Zweifel geäußert. Das kommt, glaube ich, dann in dem Redebeitrag nach mir. Einer dieser Zweifel ist zum Beispiel, dass man die Kommunen nicht mit dieser Aufgabe alleinlassen kann, zu entscheiden, was denn jetzt nun öffentlich behandelt werden soll oder nicht. Dazu zwei Dinge: Das Gesetz ermöglicht lediglich einen Handlungsrahmen, also die Kommune kann in die Abwägung gehen, die lokalen Gegebenheiten bedenken und entsprechend entscheiden, ob sie das in die Geschäftsordnung übernimmt oder nicht. Diese Eigenverantwortung ist eben der Kern des Subsidiaritätsprinzips und damit, meiner Meinung nach, absolut angemessen.
(Beifall DIE LINKE)
Dass diese Form der Eigenverantwortung bereits geübte Praxis in den Kommunen ist, das kennen wir ja auch aus anderen Beispielen, zum Beispiel wenn wir Jugendliche oder Seniorinnen entsprechend beteiligen wollen, auch da öffnen wir uns in den Kommunen für mehr Transparenz. Jetzt sehen einige andere, dass die Herstellung der Öffentlichkeit die Kommunen vor enorme Herausforderungen stellen würde, zum Beispiel weil sie die räumliche Frage damit neu stellen müssten, einfach, weil sie zum Beispiel in ihren kleinen Gemeinden nicht genug Platz hätten, um die Öffentlichkeit in den entsprechenden Ausschüssen herstellen zu können. Ich hatte gerade ein entspanntes Gespräch mit Anja Müller dazu und habe gesagt: Ich bin eine Städterin, ich bin ja Stadträtin in Erfurt, ich kann mir das gar nicht vorstellen, wie sieht das denn bei euch in Leimbach aus? Da hat sie mir gesagt: Katja, das ist ein totales schräges Argument, weil wir in Leimbach, wir tagen manchmal in Jugendklubs, in Sportstätten, und wir hatten sogar eine Gemeinderatssitzung in einer Kneipe. Da habe ich gedacht, genau das unterstreicht es nämlich hervorragend, dass die Kommunen nämlich sehr genau wissen, wie sie mit ihren Räumlichkeiten vor Ort umgehen können, und dass das mitnichten ein Argument gegen diesen Gesetzentwurf ist.
(Beifall DIE LINKE)
Und, ich glaube, man kann den Kommunen das sehr wohl zutrauen. Unter Corona haben sie ja auch bewiesen, was es bedeutet, Räume neu gestalten zu müssen. Kommunen haben auch in der Vergangenheit bewiesen, dass sie zum Beispiel ihre Räume durch Digitalisierung öffnen. Sie wissen ganz genau, wie sie sich auf die Situation einstellen können und beweisen das in der Praxis jeden Tag. Und den Kommunen, die sagen, dass die Räume partout nicht geeignet sind – erlauben Sie mir den Kommentar –, diesen Kommunen könnte man doch anraten, sich darüber Gedanken zu machen, ob ihre Praxis noch zeitgemäß ist. Ich finde, man kann ihnen das zutrauen, weil, erstens: Öffentlichkeit ist ein wichtiger Grundsatz, wenn nicht sogar der wichtigste Grundsatz der Demokratie, und die Öffentlichkeit unserer politischen Gremien gehört dazu. Zweitens habe ich die Hoffnung, dass Öffentlichkeit und Transparenz von den vorberatenden Ausschüssen unsere Streitkultur möglicherweise sogar verbessern könnten, denn da wird eben sichtbar, dass Entscheidungsprozesse nicht nur schwarz-weiß sind, jede Entscheidung hat einen langen Abwägungsprozess hinter sich, Fragen, die beantwortet, Kompromisse, die getroffen werden mussten. Ich glaube, dass die Bürgerinnen das in der Regel oft nicht sehen, es aber dem Verständnis, warum eine Meinung oder warum eine Entscheidung getroffen worden ist, sehr dienlich sein wird.
(Beifall DIE LINKE)
Und einen Satz noch: Das, was wir auf kommunaler Ebene haben möchten, das hätten wir sehr gern auch auf Landesebene.
(Beifall DIE LINKE)
Im Verfassungsausschuss liegt dazu ein Gesetzesentwurf vor, auch da bitten wir immer wieder um die Zustimmung. Wir können das auf kommunaler und auf Landesebene.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern: Stimmen Sie dem zu! Dieser Gesetzentwurf ermöglicht den Kommunen viel mehr Spielraum. Es ist kein Pflichtprogramm und wir können das unseren Kommunen zutrauen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich will gleich an den Anfang stellen, dass die Frage nach der Öffentlichkeit von kommunalen Ausschüssen ganz offenbar bewegt. Auch wenn im durchgeführten OnlineDiskussionsforum die Resonanz mehr als bescheiden war, ganz im Gegensatz zur kommunalen Familie. So erhielt ich Anrufe bzw. in den Gesprächen wurden mir dann Dinge mit auf den Weg gegeben: Auf der einen Seite – endlich mehr Transparenz, nehmt die Chance wahr, auf der anderen Seite – macht da bloß nicht mit. Deswegen will ich versuchen, die widerstreitenden Interessen abzuwägen. Frau Kollegin Maurer, erst einmal herzlich willkommen in der kommunalpolitischen Familie, Sie sind ja Sprecherin geworden. Herzlichen Glückwunsch.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Dan-
ke!)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nur die
Besten bei uns!) Aber es ist eben keine so ganz klare Sache, wie Sie das eben ausgeführt haben. Ich habe bereits in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf betont, dass das im Grundgesetz normierte Prinzip der Öffentlichkeit Grundlage unseres politischen Handelns ist und dass das selbstverständlich auch und gerade auf der Ebene der kommunalen Familie gilt. Deshalb ist eine Klarstellung in der Kommunalordnung, wie von Rot-Rot-Grün hier vorgeschlagen, grundsätzlich auch ein plausibles Anliegen. Auch in der ersten Lesung haben wir uns grundsätzlich offen gezeigt, alles jedoch im Hinblick und im Ergebnis auf die noch durchzuführenden Anhörungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade die Argumentationen des Gemeinde- und Städtebunds sowie des Thüringischen Landkreistags erscheinen mir, das zeigt eben die Anhörung, überzeugend. Man muss in vorberatenden Ausschüssen zunächst einmal unter sich bleiben können, also Themen diskutieren, Lösungen zunächst ins Unreine formulieren oder Kompromisse ohne parteipolitisches Gezänk vorberaten können.
(Beifall CDU)
So ist jedenfalls die Auffassung des Thüringischen Landkreistags. Der Gemeinde- und Städtebund argumentiert, ich zitiere: „Die überwiegende Anzahl der kommunalen ehrenamtlichen Mandatsträger ist rhetorisch nicht geschult und verspürt eine beachtliche Hemmschwelle bei konfrontativen Diskussionen in kommunalen Gremien, wenn die Öffentlichkeit in Gestalt von Vertretern der Presse, Medien und Bürgern bei kommunalen Sitzungen von Beginn an anwesend ist.“ Meine Fraktion, das will ich nochmal betonen, war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern ist die vorgeschlagene Regelung, den Kommunen künftig freizustellen, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder nicht öffentlich tagen, auch nicht unmittelbar von der Hand zu weisen. Der Thüringische Landkreistag geht in seiner Stellungnahme einen Schritt weiter wie der Gemeinde- und Städtebund, ich zitiere: „In allen uns zugegangenen Rückmeldungen der thüringischen Landkreise wurde der Vorschlag scharf kritisiert und entschieden abgelehnt. Vor Ort“ – das ist das zentrale Argument – „entsteht ein enormer Druck, von der eingeräumten Möglichkeit der Öffnung Gebrauch zu machen.“
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
nennt man wohl kommunale Selbstverwaltung!) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen es vielleicht, es kam eben auch zur Sprache, in Arnstadt, sagt Frau Präsidentin, aber auch wir in Eisenach haben per Geschäftsordnung alle Ausschüsse als beschließende Ausschüsse festgelegt, die somit grundsätzlich öffentlich tagen – in Ilmenau, danke für den Hinweis. Insofern lohnt sich natürlich ein Blick, Kollege Bilay, auf die Stellungnahme der Stadt Eisenach. Frau Oberbürgermeisterin Wolf von den Linken führt aus – ich habe mir drei Bereiche herausgegriffen, die, glaube ich, in der heutigen Debatte lohnend sind. Zur Frage der Diskussionskultur führt sie aus, ich zitiere: „Allerdings hat die Öffentlichkeit auch teilweise dazu geführt, dass weniger ergebnisoffen und mit mehr Schärfe diskutiert wurde. Bei in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten oder unpopulären Entscheidungen (da haben wir in Eisenach jede Menge) wurde es immer wieder notwendig, sich auf informelle Beratungen außerhalb der Regelung der Kommunalordnung zurückzuziehen, um eine freie und vorbehaltlose Diskussion und Informationsweitergabe zu ermöglichen.“ Ich sage nachher noch etwas dazu. Informelle Beratungen, Herr Bilay kennt das, das sind die sogenannten Arbeitsgruppensitzungen „Haushalt“ außerhalb der Thüringer Kommunalordnung. Zur Frage des öffentlichen Drucks, der zweite Bereich: Frau Wolf – ich zitiere –: „Auch der Aspekt, dass weniger redegewandte Mitglieder sich im öffentlichen Raum weniger trauen, das Wort zu ergreifen, kann aus meiner Sicht bestätigt werden.“ Der dritte Bereich, zu der Frage des Schutzes von Verwaltungsmitarbeitern: Das ist sehr wichtig, weil das heute noch nicht zur Sprache gekommen ist. Ich zitiere wieder: „Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt ist, dass auch Verwaltungsmitarbeitern der geschützte Raum der Nichtöffentlichkeit mit der Durchführung von Vorberatungen in einer öffentlichen Sitzung genommen wird. […] Bei schwierigen und polarisierenden Sachverhalten ist festzustellen, dass öffentliche Konflikte teilweise auch auf dem Rücken von Verwaltungsmitarbeitern ausgetragen werden, was so mit Blick auf den Schutz der Mitarbeiter nicht hinnehmbar ist.“ Sie führt weiter aus: „Eine nicht unerhebliche Zahl“ – jetzt kommt es – „von Mitarbeitern ist durch diese ‚Nebenwirkung der Öffentlichkeit‘ stark psychisch belastet, bittet darum, nicht im Ausschuss Auskunft geben zu müssen
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
liegt doch aber auch an der CDU in Eisenach, wo sie der Fraktionsvorsitzende sind, Herr Walk!) oder äußert nicht frei seine fachliche Meinung, um der Gefahr des ‚öffentlichen Prangers‘ zu entgehen.“ Ich denke, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die von Frau Oberbürgermeisterin Wolf
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ich fra-
ge mich, was das für ein Geeiere ist!) vorgetragenen Argumente sind stichhaltig und sollten von uns beachtet und auch entsprechend gewichtet werden. In Kurzform meine Bewertung: Wir wollen gerade keine informellen Beratungen außerhalb der Kommunalordnung, um freie und vorbehaltslose Diskussionen zu ermöglichen. Wir wollen gerade nicht, dass nicht so redegewandte Mitglieder der Ausschüsse sich nicht trauen, das Wort zu ergreifen. Wir wollen gerade nicht, dass öffentliche Konflikte auf dem Rücken der Verwaltungsmitarbeiter ausgetragen werden, sodass einige von ihnen psychisch belastet sind bzw. nicht im Ausschuss Rede und Antwort stehen wollen bzw. ihre Meinung frei äußern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch kurz einige Worte zur Frage der Transparenz und damit zur Abwägung und Verhältnismäßigkeit ausführen. Dass vorberatende Ausschüsse nicht öffentlich stattfinden, stellt aus unserer Sicht keine unangemessene oder rechtswidrige Einschränkung dar. Schließlich sind die in den vorberatenden Ausschüssen erarbeiteten Vorschläge eben keine abschließenden Sachentscheidungen. Hier wird quasi die Willensbildung lediglich vorbereitet. Die weitere Beschlussfassung ist somit auch nicht an diese Vorschläge gebunden. Abschließend, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Die von mir vorgetragenen systematischen und rechtlichen Gründe, auch ausdrücklich mit Hinweis auf die Eisenacher Erfahrung, überzeugen letztlich derart deutlich, dass wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem heutigen oder vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir ein Anliegen umsetzen, dass uns sehr regelmäßig hier begegnet ist. Es geht darum, einem Wunsch oder verschiedenen Wünschen aus der Kommunalpolitik oder von Kommunalpolitikerinnen gerecht zu werden, und das ist oft schwierig. In einigen Kommunen zum Beispiel ermöglichen wir mit diesem Gesetz, dass sie eine langjährige Praxis weiterleben können. Dort haben die vorberatenden Ausschüsse, soweit sie Beschlüsse gefasst haben, seit langer Zeit öffentlich getagt. Aus rechtlichen Gründen ist ihnen das gegenwärtig nicht mehr möglich. Zum Glück sind diese Kommunen nicht zu diesem abrupt eintretenden neuen Zustand verdammt. Voraussetzung ist, dass dieser Landtag nicht untätig bleibt, sondern das Gesetz entsprechend ändert oder konkretisiert. In anderen Kommunen überwiegen sicherlich auch berechtigte Vorbehalte gegenüber öffentlichen Sitzungen. Natürlich ist es das gute Recht eines kommunalen Gremiums, zu sagen, wir wollen auch ein Stück weit Mitglieder des Gemeinderats oder des Kreistags schützen, die sich mit ihren Fertigkeiten besser im geschützten Raum einbringen möchten. In manchen Kommunen könnte man sicherlich auch dem Umstand Rechnung tragen, dass nach den dortigen Erfahrungen diese Diskussionen in öffentlichen Sitzungen zuweilen weniger sachlich ausfallen oder eben vermeiden, dass eine Verlagerung der tatsächlichen Vorberatung im informellen Raum stattfindet. Entscheidend aber ist, unser Gesetzentwurf schränkt keine Gemeinde, keine Kommune ein. Es wird keine neue Verpflichtung geschaffen. Vielmehr bekommen die Kommunen nun den Spielraum, die Vor- und Nachteile öffentlicher Sitzungen auch bei den vorberatenden Ausschüssen selber abzuwägen und zu entscheiden. Das ist kommunale Selbstverwaltung in Reinform.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Falls die CDU ein Interesse daran hat, dieses hohe Verfassungsgut auch in dieser für die kommunalen Gremien nicht unwesentlichen Frage mit Leben zu füllen, dann kann sie diesem Gesetzentwurf eigentlich nur zustimmen. Übrigens bleibt auch nach unserem neuen Gesetz die Nichtöffentlichkeit der Regelfall. Die interessierten Kommunen können dann rechtssicher die öffentlichen Sitzungen vorberatender Ausschüsse regeln. Demgegenüber bleibt für Gemeinden und Kreise, die eine andere Abwägung treffen, die Nichtöffentlichkeit ohne Weiteres gewahrt. Eine vom Land zwangsweise verordnete Intransparenz kann allerdings dauerhaft nicht der Weg sein. Lassen Sie uns daher gemeinsam diesen unproblematischen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, beim aktuellen Tagesordnungspunkt schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich verstehe es, wenn es Bestrebungen gibt, kommunale Ausschüsse öffentlich abzuhalten. In einer vermeintlich perfekten Demokratie mit einer vermeintlich perfekten Diskussionskultur hätte es sicherlich auch Charme, jede Sitzung öffentlich abzuhalten. Aber wir leben eben nicht in einer perfekten Demokratie, sondern in der Realität, meine Damen und Herren. Mandatsträger, die sagen, sie möchten gern öffentlich tagen, finden sich aus meiner Erfahrung eher in größeren Städten. In kleineren Kommunen passiert es durchaus, und zwar nicht aus Gründen der Hinterzimmerpolitik, sondern aus ganz praktischen Gründen schon so, dass eine Ausschusssitzung auch mal im Amtszimmer des Bürgermeisters stattfindet, weil nämlich ansonsten ein Saal angemietet werden müsste, was auch wieder Geld kostet. Das hat auch etwas mit der Art und der Weise der Sitzungen zu tun. In meiner Heimatstadt ist es etwa so, dass der Sozialausschuss sehr pragmatisch einfach mal den Weihnachtsmarkt organisiert oder die Rentnerweihnachtsfeier, was anderswo Verwaltungen machen.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das
stimmt doch aber nicht, Herr Bergner!) Auch das ist dann einfach von der Praktikabilität her so, dass es in dem bisherigen geschützten Raum einfach besser funktioniert. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, müssen wir auch an die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker denken. Das ist gerade schon angeklungen. Es sind einmal mehr oft Menschen, die rhetorisch nicht geschult worden sind und die in ihrer Freizeit sagen, jawohl, ich übernehme Verantwortung für meinen Ort, aber die natürlich wenig Lust darauf haben, sich dann bei unbequemen Themen, die auch diskutiert werden müssen, in der Öffentlichkeit durch den Kakao ziehen zu lassen oder gleich gar im Internet, auch daran muss man denken, wenn wir dauerhaft wollen, dass Ehrenamtliche Kommunalpolitik leisten. Deswegen hat es durchaus Gründe, diesen Menschen einen geschützten Raum zu geben und auch mal Gedanken ins Unreine formulieren zu können. Ich möchte daran erinnern, im Jahr 2022 gab es 345 Angriffe auf Amts- und Mandatsträger in Thüringen. Das hat auch oft mit aufgeheizten Diskussionen zu tun.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr
Bergner, das als Argument anzuführen ist schon ein starkes Stück!) Sie haben genügend Redezeit, ich werde mir meine deshalb jetzt nicht von Ihnen klauen lassen. Ich möchte an der Stelle auch noch eines ganz klar und deutlich sagen: Es sind Zweifel berechtigt, ob mit diesen Regelungen wirklich mehr Informationen an Stadträte und Kreistagsmitglieder kommen werden, weil sich natürlich Bürgermeister und Landräte genau überlegen, was sie im öffentlichen Rahmen sagen, was sie vielleicht im nicht öffentlichen Raum auch mal etwas weiter ausführen würden. Und weil Sie gerade so aufgeregt reagiert haben, will ich mal aus der Praxis schildern, wie es Linke machen, wenn sie eben dann doch in Sitzungen, die öffentlich sein müssten, wie zum Beispiel Stadtratssitzungen, gern mal die Öffentlichkeit ausschließen. Die damalige Linke-Bürgermeistern der Stadt Hohenleuben, Heidrun Sedlacik, hat auf Tipp von Kollegen Kuschel damals schlicht und einfach Klausuren durchgeführt. Ich habe das dann auch nachgemacht – auch das sage ich ganz offen und ehrlich –,
(Heiterkeit DIE LINKE)
aber zur Ehrlichkeit gehört eben, dass es solche geschützten Räume durchaus auch mal braucht und dass man darüber auch reden muss. Jetzt könnte man natürlich einwenden – und da gebe ich Ihnen nicht ganz unrecht –, der Gesetzentwurf enthält keine Pflicht, die Sitzungen öffentlich abzuhalten
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Gut erkannt!)
(Beifall DIE LINKE)
– das stimmt –, sondern nur die Möglichkeit. Aber wir haben eben auch die Ängste der Betroffenen vernommen, dass dann dieser Druck deutlich steigt. Das hat ja auch die Diskussion, die Debatte heute hier gezeigt, dass da ein gewisser moralischer Druck aufgebaut wird, eben diese Sitzungen öffentlich durchzuführen. Es gibt also Licht und Schatten, das habe ich ganz klar und deutlich an dieser Stelle gesagt, und auch unterschiedliche Sichtweisen. Deswegen will ich schlicht und einfach zusammenfassend sagen, meine Damen und Herren, in einer perfekten Demokratie mit sachlichen Diskussionen würden wir diesem Gesetzentwurf möglicherweise zustimmen, aber mit Blick auf die Realität werden wir uns heute hier enthalten. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir beraten heute in zweiter Lesung über das Gesetz zur Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen – Bestandteil der Thüringer Kommunalordnung. Es ist ein wichtiges Gesetz, denn Politik lebt in einer Demokratie von Transparenz, und dafür ist Öffentlichkeit notwendig. Ja, es gibt Situationen, in denen geschützte Räume erforderlich sind. Aber diese Entscheidung gehört auf die Ebene der Kommunen. Deshalb sehe ich, dass diese Entscheidung, die heute zur Abstimmung steht, überfällig ist. Was sich mir aber nicht so recht erschließt, warum dies überhaupt in der Thüringer Kommunalordnung geregelt werden muss. Sicher gibt es da Dinge, die zentral vom Landtag beschlossen werden müssen, zumal wenn es um Gelder geht, die vom Land kommen. Aber Verfahrensfragen wie Öffentlichkeit in kommunalen Fachausschüssen haben dort aus meiner Sicht nichts verloren. Diese Kompetenz gehört in einem gelebten Föderalismus in die Kommunen. Wir reden hier im Hohen Haus regelmäßig über mehr Eigenverantwortung der Kommunen und Landkreise. In der Praxis aber wird immer mehr vom Land, aber auch vom Bund und von der EU in die Kommunen hineinregiert, auch und gern in Belange, die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips eigentlich in kommunale Hände gelegt werden sollten – so auch beispielsweise hier § 43 der Thüringer Kommunalordnung. Oder welchen Grund gäbe es denn, warum die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im kommunalen Bereich hier geregelt werden muss? Mir fällt da keiner ein. An sich wären solche Bestimmungen doch viel besser, wenn überhaupt allgemeingültig für ganz Thüringen zu regeln, beim Städte- und Gemeindebund oder dem Thüringischen Landkreistag aufgehoben, auch wenn diese kein Bestandteil der Legislative sind. Warum muss überhaupt alles in Gesetze gefasst werden?
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was soll
denn dieser Unsinn?) Genügt nicht in vielen Feldern, gerade im kommunalen Bereich, ein anderes Verfahren? Können nicht kommunale Parlamente ihre Geschäftsordnungen selbst beschließen und diese Dinge dort regeln? Warum trauen wir den Kommunalpolitikern nicht mehr zu? Demokratie gibt es schließlich nicht nur von oben nach unten, sie funktioniert gerade in den Kommunen oft sehr basisdemokratisch oder unter angemessener Bürgerpartizipation. Dies sollte der Landtag auch beherzigen und nicht jedes kleine Detail vorschreiben wollen. Unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die vorliegende Gesetzesinitiative gut und richtig, und ich stimme ihr sehr gern zu. Danke.
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Erlauben Sie mir noch drei Sätze. Zunächst, Herr Walk, vielen Dank, dass Sie mich willkommen heißen. Ich habe tatsächlich große Freude an dieser Aufgabe und freue mich, dass wir gleich über so ein wichtiges Thema sprechen können. Erstens: Ehrenamtliche Mandatsträgerinnen sind Menschen und ich glaube, dass sie sich als genau das auch outen können, dass sie außen öffentlich sagen können, dass sie Fragen stellen, dass sie nicht alles wissen, dass sie abwägen müssen, dass sie manchmal Entscheidungen revidieren müssen, dass sie sich entwickeln, dass sie manchmal einen guten und – ja – manchmal auch einen schlechten Redebeitrag halten. Das ist ehrenamtliche Politik und ich verstehe nicht, warum wir sie nicht in der Öffentlichkeit genau so zeigen sollten, wie sie ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zweitens: Wir reden hier über Mandatsträgerinnen, die selbst entscheiden können, ob das in ihre Geschäftsordnung aufgenommen wird oder nicht. Wovor sollten wir sie also schützen? Dass sie selbst eine Entscheidung treffen können? Das verstehe ich nicht. Und, Herr Bergner, zumindest ein Wort aus Ihrer Rede hat mir nicht gefallen, und zwar das Wort der Betroffenen. Das sind keine Betroffenen, das sind Personen, die sich zur Wahl gestellt haben, die öffentlich in den Wahlkampf gegangen sind, die an Stammtischen, bei Festen ihre Meinung sehr klar sagen, erklären können, warum sie zu ihrer Meinung gekommen sind. Warum sollten sie das nicht auch schon in einem vorberatenden Ausschuss tun können?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und der letzte Punkt: Ich glaube, alle Anwohnerinnen – alle betroffenen Anwohnerinnen – haben das Recht zu erfahren, warum sich ihre Kindergartengebühr, warum sich die Müllgebühr erhöht hat, die Straßenreinigung usw. usf. Und wenn sie das erfahren, warum eine Entscheidung wie getroffen worden ist, dann kann das den Mandatsträgerinnen doch nur helfen, denn dann wird die Entscheidung auf genau eines treffen, nämlich auf Akzeptanz.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube, wir kennen das Klima, dem sich vor allen Dingen ehrenamtliche Stadträtinnen oder Gemeinderätinnen – oder wie auch immer – stellen müssen, die eben immer wieder angegriffen werden und wo den Leuten nicht klar ist, warum sie welche Entscheidungen getroffen haben. Die Entscheidungen haben sehr oft sehr gute Gründe und diese Gründe werden in der Öffentlichkeit nun besser dargestellt werden können. Also noch ein letztes Mal: Stimmen Sie dem bitte zu, die Mandatsträgerinnen, die Sie schützen sollen, können am Ende selbst entscheiden, ob sie dem nachkommen möchten oder nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. – Herr Bergner, 30 Sekunden, das reicht noch, Entschuldigung.
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kollegin Maurer, ich will es kurz sagen: Mich betrifft es nicht. Ich bin in der Lage, a) mich auszudrücken, b) meine Position zu verteidigen – alles kein Problem. Aber es gibt immer wieder Leute, wo wir froh und dankbar sein können, dass es sie gibt, die sich nämlich bereit erklären, für ein bestimmtes Thema einzustehen,
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
ihren Ort nach vorn bringen, sich aber eben dafür nicht in jeder Versammlung verprügeln lassen wollen. Und es gibt Gesetze, wo Kommunalpolitiker in eine Ecke gedrängt werden, in die sie nicht immer wollten – ich erinnere an das Thema „Straßenausbaubeiträge“. Da gibt es eben auch mal den Bedarf nach geschützten Räumen. Meine Redezeit ist abgelaufen. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Vielen Dank. Jetzt habe ich keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf soll es Thüringer Kommunen und Landkreisen ermöglichen, die Sitzungen vorberatender Ausschüsse öffentlich stattfinden zu lassen, sofern der Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag keine abweichende Regelung in der Geschäftsordnung trifft. Nach der derzeitigen Regelung in § 43 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung sind Sitzungen vorberatender Ausschüsse – wie schon mehrfach erwähnt hier – ausschließlich nicht öffentlich. Ich möchte das hier deshalb kurz betonen, da die aktuelle Regelung trotz des eindeutigen Wortlauts zuletzt in der Praxis teilweise Fragen aufwarf und einzelne Kommunen sie nicht auf Ausschüsse angewendet haben, die sowohl vorberatend als auch beschließend tätig sind. Eine Neuregelung der Nichtöffentlichkeit bzw. Öffentlichkeit vorberatender Ausschusssitzungen wurde bereits mehrfach hier im Landtag debattiert – so auch heute – und diskutiert. So hatten die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 8. Juli 2020 in Drucksache 7/1188 vorgeschlagen, dass auch die Sitzungen vorberatender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sein sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss ergab ein uneinheitliches Bild. Von einigen Anzuhörenden wurden die Neuregelungen vorbehaltlos begrüßt, die kommunalen Spitzenverbände wiederum lehnten die Gesetzesänderung im Namen des überwiegenden Teils ihrer Mitglieder ab, da hierfür – nach ihrer Wahrnehmung – kein Bedarf in der kommunalen Praxis bestünde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Landesregierung steht es außer Frage, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen der Kommunalordnung den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, auch die Sitzung der vorberatenden Ausschüsse öffentlich mit größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen. Andererseits dient die derzeitige Nichtöffentlichkeit der vorberatenden Ausschüsse einem unbefangenen Meinungsaustausch zwischen den Gemeinde- und Stadtratsbzw. Kreistagsmitgliedern. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit kann auch dadurch gewährleistet werden – so die Meinung einiger, die angehört wurden –, dass die eigentliche und abschließende Beratung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinde-, Stadtrats und Kreistags stattfindet. Öffentliche Sitzungen der vorberatenden Ausschüsse könnten dazu führen, dass zu den dort zu beratenden Angelegenheiten vermehrt Zusammenkünfte, Beratungen und Absprachen außerhalb der gesetzlich geregelten kommunalen Gremienarbeit stattfinden. Deshalb wird die Entscheidung, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich tagen sollen oder nicht, sicherlich von den zu beratenden Themen und Gegenständen abhängen. Gerade bei kontrovers diskutierten Entscheidungen mit einer grundsätzlichen Bedeutung für die jeweilige Gebietskörperschaft kann die offene Beratung zu einer größeren Akzeptanz der Entscheidung vor Ort beitragen. Der Vorwurf, wesentliche Fragen hinter verschlossenen Türen zu beraten, kann so von Anfang an entkräftet werden. Dem entspricht die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Entscheidung der Kommunen über die Öffentlichkeit der vorberatenden Ausschüsse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innen- und Kommunalausschuss sprach sich in seiner Beschlussempfehlung für Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf aus. Das im Rahmen der Anhörung vorgetragene Für und Wider wird nun hier durch Sie bewertet und abgewogen. Die abschließende Entscheidung obliegt natürlich dem Hohen Haus. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Vielen Dank. Damit würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7548. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die CDUFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/7512 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Gegenstimmen der CDU und Stimmenthaltungen der FDP-Gruppe ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6299 in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung der gerade stattgefundenen Abstimmungen. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD sowie die Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die CDUFraktion. Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Dann noch die Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der CDU. Und die Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Und wenn dann alle wieder einigermaßen zur Ruhe gekommen sind, rufe ich Tagesordnungspunkt 29 auf Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6270 - Neufassung dazu: Selbstbestimmte Entscheidungen von Leistungsberechtigten ermöglichen – flächendeckendes Angebot an Leistungsformen sicherstellen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7432 ERSTE BERATUNG Die Gruppe hat gesagt, dass sie auf die Begründung verzichtet. Deswegen beginnen wir direkt mit der Aussprache. Zunächst erhält Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, wo auch immer, wir möchten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gern ein Problem lösen, und zwar ein Problem, das sich für Leistungsberechtigte und Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe ergibt. Dort sieht die gesetzliche Grundlage nämlich momentan so aus, dass Leistungserbringer – also diejenigen, die quasi eine Eingliederungsmaßnahme für Leistungsberechtigte erfüllen – mit den örtlichen Trägern zusammen verhandeln und austarieren, wie diese Maßnahmen auszusehen haben und was sie kosten sollen. Und danach braucht es die Zustimmung des Landesverwaltungsamts. Wenn das Landesverwaltungsamt mit diesen ausgehandelten Vereinbarungen nicht einverstanden ist, dann kommt das Ganze in so eine Art Anhörung, dann kommen noch Ministerien dazu und Spitzenverbände und dann wird das relativ lange diskutiert, wer jetzt hier wie viel Geld für welche Maßnahmen kriegt. Und das kann dann schon mal bis zu zwei Jahre dauern und es kann am Ende um möglicherweise – sagen wir mal – 20 Cent oder so gehen. Das ist eine Mehrfachstruktur, die aus unserer Sicht weder denjenigen hilft, die auf die Leistungen angewiesen sind, noch denjenigen, die die Leistungen erbringen und damit längere Zeit auf ihren Kosten sitzen bleiben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen machen wir hier einen Vorschlag, wie das anders angegangen werden kann. Darüber hinaus sollen tatsächlich diejenigen, die am Ende die Leistungen in Anspruch nehmen, also diejenigen, die berechtigt sind, Eingliederungsmaßnahmen zu erhalten, eine Möglichkeit haben, sich an eine Stelle zu wenden, wenn es dort Komplikationen gibt. Denn wir schließen nicht aus, dass es Probleme bei der Frage gibt, was steht mir zu, was bekomme ich angeboten und was soll das Ganze kosten, wer übernimmt die Kosten – dann aber doch bitte mit den Betroffenen, also nicht über diejenigen, über irgendwelche Strukturen oder Ministerien, sondern mit denjenigen selber. Dafür schlagen wir im Gesetz eine Ombudsstelle vor, die dann beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt ist und der sich darum kümmern kann, dass die Leistungsberechtigten auch selbstbestimmt diese Entscheidung mittragen, mit unterstützen können. Dazu kommt noch die Forderung danach, dass möglichst flächendeckend überhaupt die unterschiedlichen Leistungsformen in allen Kommunen angeboten werden. Das ist etwas, was wir in dem Entschließungsantrag, der beigefügt ist, ergänzen wollen. Darauf sind wir von den Betroffenen-Gruppen angesprochen worden, dass das tatsächlich ein Problem ist, dass nämlich in den Kommunen gar nicht alle Leistungsformen, die für die Eingliederung als Möglichkeit zur Verfügung stehen, angeboten werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist unser Vorschlag. Sie haben den Gesetzentwurf vorliegen, Sie haben den Entschließungsantrag vorliegen. Wir würden uns sehr freuen, diese im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu diskutieren, und freuen uns auf den regen Austausch. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die FDP hat hier einen Gesetzesänderungsantrag für das Thüringer Gesetz zur Ausführung des SGB IX vorgelegt, der sich um die Neuordnung von Ämterzuständigkeiten bemüht. Das SGB IX stellt den behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Damit wird dem Benachteiligungsverbot im Sozialrecht Rechnung getragen. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So bekommen Menschen mit Behinderungen zusätzliche Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Damit soll Benachteiligungen im Arbeitsleben entgegengewirkt und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt werden. Eine besondere Rolle nimmt die Eingliederungshilfe in diesem System ein. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde der Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. In Thüringen sind dafür das Landesverwaltungsamt überörtlich und die Städte und Kommunen als örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Es mag sein, dass mit der Aufteilung manchmal ein etwas größerer bürokratischer Aufwand einhergeht. Im Großen und Ganzen soll diese Regelung recht gut funktionieren. Sollte es wirklich zu diesen langen Wartezeiten kommen, von denen hier im Antrag die Rede ist, müsste meiner Meinung nach erst einmal geschaut werden, woran es wirklich liegt. Deshalb direkt eine Neuregelung dieser Zuständigkeiten zu organisieren, sollte wirklich das letzte Mittel sein, und ist derzeit aus unserer Sicht nicht notwendig. Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mehrbelastung für die örtlichen Träger überschaubar bleibt. So steht es zwar in Ihrem Antrag, aber dem erheblich steigenden Arbeitsaufwand im Falle einer Übertragung der Aufgaben wird nur mit Personalaufwuchs zu begegnen sein. Und der kostet die Landkreise und kreisfreien Städte natürlich eine Stange Geld. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe FDP, Sie haben außerdem die Einrichtung einer Ombudsstelle beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ins Spiel gebracht. Grundsätzlich ist eine solche Stelle gut. Ombudsleute verhelfen Menschen zu ihrem Recht. Sie arbeiten unabhängig, verschwiegen und parteilich im Sinne der Personen, die ihre Hilfe bestellen. Aber was soll so eine zentrale Stelle beim Landesbeauftragten in Erfurt? Brauchen wir solche Ansprechpersonen für diese Anliegen nicht längst überall im Land? Und: Haben wir es nicht längst geregelt? Denn wir wollen überall kommunale Behindertenbeauftragte. Diese sind dafür da, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und deren Anliegen zu vertreten. Und ganz wichtig: Sie sind direkt vor Ort und unterstützen die Menschen vor Ort. Wir halten die Änderungen des hier diskutierten Gesetzentwurfs und die Umverteilung der Zuständigkeit für unnötig und beantragen deshalb die Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, zu dieser späten Uhrzeit noch so schwere Kost. Ein tatsächlich schwieriges Thema bzw. ein Gesetzentwurf, dem eine Thematik zugrunde liegt, die man hier eigentlich schlecht erklären kann. Meine Vorrednerinnen haben es versucht und ich kann es auch nicht besser. Fakt ist eins: Es geht im Grunde genommen um ein Problem, das wir lösen müssen und an dem sich in den letzten Jahren schon viele versucht haben. Jetzt haben wir endlich mal einen Gesetzentwurf. Deswegen danke ich der FDP für diese Initiative,
(Beifall Gruppe der FDP)
wobei ich aber auch sagen muss, dass ich noch nicht so richtig weiß, ob das, was der Gesetzentwurf jetzt vorschlägt, das Problem löst. Hintergrund ist, dass die Eingliederungshilfe den Menschen mit Behinderungen helfen soll und wir deswegen mit dem Bundesteilhabegesetz den neuen Ansatz haben, personenzentrierte Leistungen, Komplexleistungen für die Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. Das heißt also, dass man sich vor Ort mit den Betroffenen zusammensetzt und nicht für sie entscheidet, was sie brauchen, sondern aus deren Perspektive die Angebote zusammensetzt, die den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderungen am besten gerecht werden. Um das zu finanzieren, braucht es eine Vereinbarung, die hier in Thüringen durch das Landesverwaltungsamt beschlossen bzw. bewilligt werden muss. Meine Vorrednerinnen haben es schon gesagt, das dauert in Thüringen nicht nur sehr lange, sondern wir haben auch, ehrlich gesagt, viel zu wenig Anträge, die letztendlich gestellt werden und die bewilligt werden. Ich habe dazu Anfang dieses Jahres eine Kleine Anfrage gestellt und habe als Antwort bekommen, dass diese PKL-Angebote auf Grundlage der Regelung des Landesrahmenvertrags nur in ganz wenigen Fällen bewilligt worden sind: jeweils einer in der Stadt Erfurt, in der Stadt Jena, im Landkreis Sömmerda, im Landkreis Hildburghausen, im Landkreis Weimarer Land, im Landkreis Sonneberg und drei im Landkreis Gotha. Sie sehen, diese Zahlen sind eigentlich erschreckend, wobei wir uns eigentlich bei dem Ziel einig sind. Deswegen werden wir es als CDU-Fraktion auch unterstützen, dass wir uns über diese Gesetzesinitiative im Ausschuss unterhalten. Das heißt, wir wollen auch das Landesverwaltungsamt befragen, wir wollen die kommunalen Spitzenverbände befragen und wir wollen herausfinden, wo das Problem liegt. Aber auch an der Stelle muss man sagen, es gibt mehrere Probleme, die teilweise in dem Gesetzentwurf auch nicht angesprochen worden sind. Denke ich beispielsweise an die Teilhabekommission und die schwierigen Verhandlungen der Träger und der kommunalen Spitzenverbände, dann frage ich mich auch, ob das nicht vielleicht eine Gelegenheit wäre, das mal im Ausschuss zu beleuchten. In jedem Falle unterstützen wir die Initiative zu einer Problemlösung und deswegen unterstützen wir auch die Überweisung des Entschließungsantrags, wobei ich anmerken muss, dass eigentlich ein Entschließungsantrag kommt, wenn das Gesetz wieder zurück ins Plenum kommt und dann zur Verabschiedung steht. Deswegen hat dieser Entschließungsantrag bei mir ein bisschen den Eindruck hinterlassen, als diente er dazu, den Gesetzentwurf oder zumindest seine Intention zu erklären. Nichtdestotrotz lehnen wir ihn nicht ab und werden ihn auch überweisen. Wir sind gespannt auf die Beratungen im Ausschuss, die dann hoffentlich nicht so schwierig und trocken sind und vor allen Dingen diese Probleme lösen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream! Der eingebrachte Gesetzentwurf der FDP – ich weiß nicht, Frau Meißner, ob ich die Einschätzung so teilen kann, dass das die richtige Initiative aus der Folge ist, dass es ein Problem gibt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Geben Sie sich einen Ruck!) Dass wir über die Thematik sprechen müssen, auch als Land und hier als Gesetzgeber, dem stimme ich zu. Man kann es auch etwas drastischer sagen: Betroffene, aber auch Leistungserbringer, selbst Leistungsträger nehmen das ja in den Mund, dass wir in Thüringen in der Ausführung der Eingliederungshilfe 22 unterschiedliche Formen haben. Die Zahlen, die Frau Meißner gerade beim Thema „Personenzentrierte Komplexleistungen“ genannt hat, spiegeln das auch ein Stück weit wider. Wir sind in der Summe leider noch relativ weit davon entfernt, die Intention des Bundesteilhabegesetzes in allen Facetten in Thüringen auch umgesetzt zu sehen. Gleichzeitig wissen wir aber, dass diese Arbeitsteilung zwischen kommunaler Seite und Landesseite nach einem sehr ausführlichen Prozess in der Diskussion zwischen allen Beteiligten entstanden ist. Die jetzige Gesetzgebung ist keine, die einfach nur auf dem grünen Tisch vorgegeben wurde, sondern die am Ende des Tages zwischen Kommunen, Leistungserbringern, also den freien Trägern, bis hin zu den Vertretern der Betroffenen gemeinsam als ein gangbarer Weg entwickelt wurde. Der hat viele Stolpersteine, die zum Schluss dazu führen, dass der Eindruck entsteht, dass wir in jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt eine andere Art und Weise der Eingliederungshilfegewährung haben. Das ist die Problemstellung, der würde ich mich so ein Stück weit anschließen, was auch die Kollegen der FDP deutlich gemacht haben. Was der Gesetzentwurf allerdings macht, ist, aus meiner Sicht die völlig falsche Schlussfolgerung zu ziehen, weil es keine Frage der Bürokratie für sich ist, sondern tatsächlich die Frage: Mit welcher Ressource ist die Eingliederungshilfe vor Ort in den Sozialämtern bereit, sich der Problemstellung zu nähern, und mit welcher Intensität und mit welcher Offenheit die dabei ist, mit Fragen der integrierten Teilhabeplanung und mit neuen Ideen der Eingliederungshilfe umzugehen? Das ist die Fragestellung. Deswegen halte ich es für falsch, wenn wir jetzt per Gesetzesschlussstrich zum Beispiel die ganze Frage einer überregionalen Planung, die Frage der Qualitätsentwicklung wegstreichen mit dem vermeintlichen Ziel, Bürokratie abzubauen. Ich befürchte, wenn wir diesen Weg gehen, zementieren wir immer mehr, in jedem Sozialamt eine andere Form der Eingliederungshilfegewährung in Thüringen umzusetzen, was, insbesondere bei den Betroffenen, noch zu mehr Unmut und zu Ungerechtigkeitsbehandlungsgefühlen führen wird. Das ist die Situation. Nicht weniger als diese Komplexität hat dieses Thema. Deswegen bin ich auch dafür, lassen Sie es uns im Sozialausschuss ausführlich besprechen, lassen Sie uns eine gemeinsame Anhörung machen, nicht nur der Spitzenverbände, auch einzelner Akteure, und lassen Sie uns gemeinsam auf die Suche gehen, wie wir aus einzelnen Problemen tatsächlich Problemfälle so identifizieren können, wo wir handeln müssen, und dann im zweiten Schritt darüber nachdenken, ob wir tatsächlich gesetzlich was oder in den Abläufen, Ausstattungen unserer Landesbehörden ändern müssen. All das ist die Offenheit. Ich sehe bei dem Entschließungsantrag, den die FDP vorgelegt hat, schon Potenzial, über die Inhalte sprechen zu müssen, aber ich sehe da einen großen Widerspruch zu dem, was hier im Gesetzentwurf steht. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um ein immer wiederkehrendes Thema: überbordende Bürokratie. Wie wir sehen, ist bei Leistungen zur Wiedereingliederungshilfe von Menschen mit Behinderungen oder solchen, denen Behinderung droht, das Landesverwaltungsamt schon bei niedrigen Eurobeträgen in der Lage, getroffene Vereinbarungen zwischen dem örtlichen Träger und dem Betroffenen zu kippen. In der Praxis wird von einem örtlichen Träger mit Kenntnis der Bedingungen vor Ort über die Leistungen entschieden. Dies ist gut und richtig so, denn dieser Träger weiß am besten darüber Bescheid, welche Bedingungen vor Ort herrschen. Dann allerdings wird der Vorgang vom Landesverwaltungsamt geprüft, von einer Stelle also, die vom Geschehen vor Ort sehr weit entfernt ist und somit die Gründe für Details der Entscheidung oft nicht nachvollziehen kann. Das alles erfolgt auf dem Rücken der betroffenen Menschen. Ich muss sagen, ich habe es als Arbeitgeber mehrfach erlebt, wie Kollegen nach schwerer Krankheit wieder eingegliedert werden sollten und welch bürokratischer Aufwand betrieben worden ist, den ich teilweise für diese Menschen als menschenverachtend empfunden habe, wie da der Amtsschimmel gewiehert hat. Ich denke, das Landesverwaltungsamt sollte dann eingreifen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Ansonsten, denke ich, ist es ganz wichtig, dass im Sozialausschuss darüber beraten wird, wie wir hier schnelle und praktikable Hilfe für Menschen bei der Wiedereingliederung anbieten sollten. Deshalb stimme ich dafür, dass dieser Vorschlag in den Sozialausschuss überwiesen wird. Danke.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, also eigentlich ist durch die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen alles zu diesem Gesetzentwurf gesagt. Nur, Frau Bergner, das, was Sie gerade formuliert haben, hat mich doch noch mal nach vorn getrieben, denn das eine ist die Eingliederungshilfe, das andere die Wiedereingliederung nach Krankheit. Das sind sozusagen zwei unterschiedliche Schuhe, die man jetzt nicht mit diesem Gesetzestext zusammenmischen darf. Das wollte ich hier noch mal ganz ausdrücklich formulieren. Das eine bezahlen die Krankenkasse und der Arbeitgeber; wenn jemand lange krank war, viele Monate, dann geht es in die Wiedereingliederung. Das andere ist die Eingliederungshilfe. Und eins würde ich gerne noch an der Stelle zum Gesetzestext der Kollegen der FDP-Gruppe sagen und auch vielleicht als Anregung ins Rund, sicher nicht mehr in dieser Legislatur, aber in einer kommenden. Wir hätten so manche Probleme in der Eingliederungshilfe nicht und auch nicht die Probleme der unterschiedlichen ITP, dass es in Erfurt eine andere Vorgehensweise für die Betroffenen als in Weimar oder in Sonneberg gibt, wenn wir endlich eine Gebietsreform durchführen würden. Und wenn wir nicht 22 unterschiedliche Gliederungen hätten und jede Gliederung die Gesetzlichkeiten anders auslegen könnte, dann hätten wir im Interesse der Betroffenen schon ein großes Stück geschafft, was das Thema der Eingliederung betrifft. Werte Kollegen der FDP-Gruppe, ich hatte mich schon dazu geäußert, das Thema „Ombudsmann“ kam mir auch so ein bisschen wie einfach schnell noch in den Gesetzestext dazugepackt vor. Ich glaube, das Thema „Ombudsmann“ und dessen Aufgaben muss mit einer Novelle des Thüringer Inklusionsgesetzes, welche 2024 ansteht, wirklich beredet werden. Da kann man Vorschläge unterbreiten, das hat jetzt nichts mit diesem Gesetzestext zu tun. Als ich mir Ihren Entschließungsantrag angeschaut habe, da habe ich schon ein bisschen geschmunzelt. Ich denke, viele Dinge, die da drin einfach mal zusammengeschrieben worden sind, werden in Thüringen bereits umgesetzt. Die werden bereits wirklich auf den Weg gebracht. Ich glaube, der Entschließungsantrag ist so eine kleine Krücke, um noch mal fünf, sechs Themen aufzugreifen, aber als hilfreich in der Sache sehe ich ihn wirklich nicht. Wir haben uns bereits dazu geäußert, wir werden diese Drucksachen gemeinsam an den Ausschuss überweisen und dort sicher Diskussionen über eine sehr komplizierte Angelegenheit führen. Recht herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Vielen Dank. Jetzt liegen mir tatsächlich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für das Sozialministerium hat sich die Staatssekretärin zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer – einen Zuschauer haben wir noch. Ich weiß, es ist, Frau Meißner, wirklich keine einfache Materie jetzt zu dieser Stunde. Was ja auch alle, die in diesem Feld und mit diesem Feld sich beschäftigt haben, mit dem SGB IX, wissen, dass es einen langen Weg gebraucht hat, es ein wirklich großer bundespolitischer Wurf dann auch am Ende war, weil es wirklich galt und auch weiter gilt, ambulante teilund vollstationäre Grenzen aufzulösen. Von daher ist das, was sich jetzt in Realität vollzieht, natürlich die Umsetzung eines, das will ich auch sagen, für Menschen mit Behinderung sehr langen Wurfes, auch auf Bundesebene. Lassen Sie mich vielleicht ein bisschen Licht in das Dunkel bringen, was hier gewollt ist und vor allen Dingen, wie wir aufgestellt sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Zuständigkeit des Thüringer Landesverwaltungsamts als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für den Abschluss der Vereinbarungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Eingliederungshilfe zu übertragen. Nach Ihrer Auffassung stellt die gegenwärtige Zuständigkeitsregelung eine Doppelstruktur dar, welche den Abschluss der Vereinbarungen nach § 123 SGB IX auf Kosten der Leistungsberechtigten und ‑ erbringer erschwert und verkompliziert. Dieser Auffassung muss ich widersprechen. Lassen Sie mich dazu Folgendes ausführen. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 21. August 2018 ist das Thüringer Landesverwaltungsamt als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig für den Abschluss aller Vereinbarungen im Rahmen der Leistungen der Eingliederungshilfe. Bereits davor war das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig für den Abschluss der Vereinbarungen im teil- und vollstationären Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Landkreise und kreisfreien Städte waren lediglich zuständig für den Abschluss der Vereinbarungen im ambulanten Bereich. Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dem Übergang der Leistung der Eingliederungshilfe aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in das SGB IX die Unterscheidung zwischen ambulantem Teil bzw. vollstationären Angeboten der Eingliederungshilfe aufgehoben, sodass eine einheitliche Neuregelung der Zuständigkeit erforderlich war. Aufgrund des gesetzlichen Auftrags nach § 94 Abs. 3 für die Länder, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken und die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung ihres Sicherstellungsauftrags zu unterstützen, war und ist aus meiner Sicht die Regelung der Zuständigkeit in der bereits dargestellten Weise die einzige Möglichkeit, diesen Auftrag auch zu erfüllen. Soweit die Zuständigkeit für den Abschluss der Vereinbarungen nach § 123 ff. SGB IX allein bei den jeweils örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe liegen würde, wären diese Aufgaben durch das Land nicht umsetzbar. Die kommunalen Spitzenverbände und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege haben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diese Regelungen nicht nur unterstützt, sondern sogar um eine Fortsetzung des etablierten Verfahrens gebeten. Danach prüft zunächst der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe den Antrag eines Leistungserbringers und legt dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe, dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, sein Prüfergebnis zur Erklärung des Einvernehmens vor. Nachdem der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zugestimmt hat, wird das Angebot dem Leistungserbringer vorgelegt. Sofern der örtliche Träger der Eingliederungshilfe Einwände geltend macht, werden diese in der Regel berücksichtigt. Die Durchführung von Wirtschaftlichkeit und Qualitätsprüfung können übrigens im Rahmen der aktuellen Regelungen sowohl von den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe als auch von den überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe eigenständig durchgeführt werden, sofern also ein örtlicher Träger der Eingliederungshilfe eine Prüfung durchführen möchte, kann er dies bereits schon jetzt auf Grundlage der aktuellen Regelung vornehmen. Insoweit wird seitens der Landesregierung eine Neuregelung der Zuständigkeiten, auch aus Gründen einer einheitlichen Rechtsanwendung des BTHG im Allgemeinen und des Thüringer Landesrahmenvertrags nach § 31 SGB IX im Besonderen, nicht unterstützt. Auch der Aussage der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu den Kosten, die den Landkreisen und kreisfreien Städten durch eine Änderung der Zuständigkeiten entstehen, kann ich nicht zustimmen und sie ist nach meiner Auffassung auch falsch. Entgegen Ihrer Auffassung verursacht die Verlagerung der Zuständigkeiten für den Abschluss der Vereinbarung sehr wohl erhebliche Mehrkosten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Da das Landesverwaltungsamt die Prüfung der Anträge durchführt, gibt es nur sehr begrenzt Doppelstrukturen. Für die Vielzahl der Vorgänge – ca. 2.000 Vereinbarungen – müssen die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Eingliederungshilfe personelle Kapazitäten aufbauen, die in der Summe sehr viel höher wären als der Personalbestand im Landesverwaltungsamt. Die Schaffung einer Ombudsstelle ist durch die Landesregierung nicht vorgesehen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen des Teils 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht. Der Bundesgesetzgeber hat anders als im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Schaffung von Ombudsstellen nicht vorgesehen. Thüringen hat als Land zudem keine Möglichkeiten, auf die Entscheidungen der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe Einfluss zu nehmen, da die Leistungen der Eingliederungshilfe in Thüringen durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erbracht werden. Durch die Landesregierung werden vielmehr die kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen – wurde hier schon angesprochen – als Ansprechstelle für Menschen mit Behinderungen gesehen, um diese bei Problemen mit Behörden grundsätzlich zu unterstützen und gegebenenfalls zu vermitteln. In dieser Funktion werden diese auch finanziell gefördert. Darüber hinaus haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, sich beim Umgang mit der Verwaltung durch den Thüringer Bürgerbeauftragten beraten und unterstützen zu lassen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich an den Thüringer Petitionsausschuss oder auch an den Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu wenden. Noch kurz zum Entschließungsantrag der FDP, da möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die im Entschließungsantrag gestellten Forderungen treffen allesamt Themen, deren Umsetzung auch im Interesse der Landesregierung liegen. Aus diesem Grund und aufgrund dessen, dass die Erbringung der Leistung der Eingliederungshilfe in die kommunale Selbstverwaltung fällt, wurde im Landesrahmenvertrag zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer die Bildung der Teilhabekommission vereinbart. Deren Aufgabe ist es unter anderem, die Leistungsform der Eingliederungshilfe, insbesondere die personenzentrierte Komplexleistung, weiterzuentwickeln und den Übergang in andere Leistungsarten zu begleiten. Im Rahmen der Teilhabekommission arbeiten Vertreter der Verbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der kommunalen Leistungserbringer, der freien und privaten Leistungserbringer, des Thüringischen Landkreistags, des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, des Landesverwaltungsamts, der LIGA der Selbstvertretung e.V. unter Moderation und fachlicher Leitung des Landes zur Erreichung dieser Aufgaben sehr intensiv und konstruktiv zusammen. Im Rahmen der Teilhabekommission wurden folgende Arbeitsgruppen gebildet: die Unterarbeitsgruppe „Vergütung“, die Unterarbeitsgruppe „Fachkraftstandards“ und die Unterarbeitsgruppe „Anschlussfinanzierungsmodell“, welche sich mit den jeweiligen Themenbereichen tiefgründig beschäftigen. Daneben nimmt die Teilhabekommission gleichzeitig die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX wahr, deren Aufgabe es ist, die Strukturen der Eingliederungshilfe zu fördern und weiterzuentwickeln. Auch in die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft ist die Liga der Selbstvertretung einbezogen. Aus Sicht der Landesregierung wurden somit die Instrumentarien geschaffen, um die im Entschließungsantrag der FDP genannten Themenbereiche umzusetzen. Lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen, Frau Meißner, auf Ihre Kleine Anfrage und die personenzentrierte Leistung: Ehrlich gesagt sind wir – das können wir im Ausschuss dann noch mal diskutieren – sehr stolz, dass wir das einzige Land sind, was in der Landesrahmenvereinbarung eine personenzentrierte Leistung in Reinkultur anbietet. Das ist noch sehr zögerlich in der Anwendung. Wir können Ihnen gern auch noch mal einen Überblick über die anderen Bundesländer geben. Wir sehen das hier schon als Erfolg.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Vielen Dank. Damit kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Andere Ausschussüberweisungen habe ich nicht vernommen. Dann würden wir jetzt darüber abstimmen, an diesen Ausschuss zu überweisen. Wer das tun möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten im Raum. Gibt es Enthaltungen? Gegenstimmen? Beides nicht. Dann ist der Gesetzentwurf an den dafür zuständigen Ausschuss überwiesen. Wir kommen noch zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Auch hier gehe ich davon aus, dass die Überweisung an den Sozialausschuss gewünscht ist. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen, die Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten im Haus. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag an den Ausschuss überwiesen. Jetzt kommen wir zum Aufruf von TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7451 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Henkel für die CDU-Fraktion das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauer, das Thüringer Vergabegesetz ist bekanntlich schon öfters Thema gewesen, wurde teils sehr emotional diskutiert. Wir als CDU haben bereits am 02.12.2020 einen Gesetzentwurf zur Reform des Vergabegesetzes vorgelegt. Dieser alte Entwurf sah in relativ vielen Punkten deutliche Streichungen im bestehenden Gesetz vor. Insbesondere sollten die sozialen und ökologischen Kriterien fast vollständig entfallen. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss beraten und angehört, aber seit dem 10.11.2021 ruht der Entwurf unangetastet und eine Einigung ist in weite Ferne gerückt. Aber im Zusammenhang mit dem Haushalt 2022 wurde dann hier in diesem Haus ein Entschließungsantrag beschlossen. Dieser sah eine Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes bis Ende September 2022 vor. Das hat auch funktioniert. Das Gutachten liegt seit letztem Herbst ebenfalls vor. Allen Beteiligten dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Das, wie ich betone, unabhängige und vom SPD-geführten Wirtschaftsministerium vorgelegte Gutachten bestätigt in nahezu allen Punkten unsere Auffassung, außer beim Thema „Vergabemindestlohn“. Unsere Erwartung war, dass das Ministerium das Gutachten zum Anlass nehmen würde, dem Landtag einen Vorschlag für eine Reform des Vergabegesetzes zur Beratung zuzuleiten. Diese Erwartung wurde leider nicht erfüllt. Minister Tiefensee begründet dies damit, dass im Entschließungsantrag zum Haushalt 2022 stand, der Landtag werde eine Reform auf den Weg bringen, und diese würde aus dem Landtag eben heraus entstehen. Lieber Herr Minister, natürlich will der Landtag eine Reform auf den Weg bringen, wer sonst. Es geht um ein Gesetz, und das kann niemand anderes reformieren als der Gesetzgeber selbst, also dieses Plenum. Das hält Sie aber nicht davon ab, die Expertise Ihres Hauses dazu zu nutzen, Vorschläge zu machen, wie diese Reform konkret ausgehen soll. Aber sei es drum, Sie wollen nichts machen, obwohl Sie doch spätestens seit dem Gutachten und eigentlich auch schon vorher wussten, wie wichtig dieses Thema für die Beteiligten am Vergabeverfahren ist. Dafür haben wir jetzt einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Um eine Sache auch ganz klarzumachen, nicht nur für die Unternehmen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen, ist diese Reform wichtig, auch die Vergabestellen in den vielen öffentlichen Verwaltungen würden sich über ein schlankeres Verfahren sehr freuen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf die Einzelheiten zu unserem Gesetzentwurf eingehen. Wir haben uns alle fünf Empfehlungen des Gutachtens vorgenommen und in unseren Entwurf eingearbeitet. Dies gilt auch für den Punkt der Evaluierung, der eben nicht unsere Meinung bestätigt hat. Mit einem Expertengutachten macht es doch keinen Sinn, sich nur die Punkte aus dem Gutachten rauszunehmen, die einem selber ganz gut in den Kram passen und die eigene Sicht bestätigen, aber die Punkte, die man anders sieht, zu ignorieren. Unser Entwurf orientiert sich deshalb am Gutachten in Gänze. Es gibt, wie gesagt, fünf Empfehlungen. Darauf möchte ich kurz eingehen. So heißt es in Empfehlung 1 – ich zitiere jetzt das Gutachten –: „Mut zu einer radikalen Verschlankung und Entbürokratisierung, indem auf Regelungen verzichtet wird, die an anderer Stelle konkret oder vergleichbar durch höherrangiges Recht oder bereits in der Verfahrensordnung geregelt sind.“ Eine vollständige Umsetzung der ersten Empfehlung hieße – ähnlich wie in unserem alten Entwurf von 2020 –, eine weitestgehende Streichung aller sozialen und ökologischen Kriterien vorzunehmen. Wir wissen aber, wie wichtig Teilen dieses Parlaments gerade dieser Bereich ist. Unser nun vorgelegter Entwurf setzt deshalb auf eine Bündelung und Verschlankung statt auf eine komplette Streichung. Wir bleiben hier ein Stück weit hinter der Empfehlung des Gutachtens zurück, denn wir wollen einen Entwurf vorlegen, der kompromissfähig ist, um bei dieser Frage endlich überhaupt vorwärtszukommen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gänzlich gestrichen haben wir einzig den explizit im Evaluierungsgutachten zur Streichung empfohlenen Verweis auf die ILO-Kernarbeitsnormen, da sich aus der Erwähnung keinerlei Mehrwert im Vergleich zum gültigen Recht ergibt. Das war ein sehr schönes Beispiel. Da beschäftigt sich eine ganze Seite des Gesetzes der aktuellen Version mit den ILO-Kernarbeitsnormen, die aber durch höherrangiges Recht geregelt sind. Das heißt, sie müssen nicht explizit hier im Gesetz noch mal aufgeschrieben sein. So sieht das auch der Gutachter. Deshalb haben wir diese Regelung rausgenommen. Kommen wir zu Empfehlung 2: Hier heißt es, dass ein vergabespezifischer Mindestlohn von den Praktikern, auch der Unternehmerseite, mitgetragen wird und bei Beibehaltung eines Abstandsgebots einzuhalten ist. Deshalb haben wir in unserem Entwurf einen vergabespezifischen Mindestlohn von 13,50 Euro aufgenommen. Wir folgen damit der Empfehlung der Fachleute bzw. der Evaluierung auch bei diesem Punkt, obwohl wir hier durchaus anderer Meinung waren. Empfehlung 3 sah die Anhebung der Grenzen vor, ab wann das Vergabegesetz gelten soll, sowie höhere Grenzen für die Direktvergabe. Die Anwendungsgrenzen haben wir so übernommen. Zusätzlich haben wir für die verschiedenen Vergabearten Mindestgrenzen festgelegt. Das dürfte Ihnen auch sehr gut gefallen, Herr Minister. Wir haben die Verordnungsermächtigung an das Ministerium um das Thema „Direktvergabe“ ergänzt und auch dort einen Mindestsatz festgelegt. Mit diesem Mindestsatz bleiben wir unter dem Vorschlag des Gutachtens, um dem Ministerium Spielraum für eigene Anpassungen zu geben. In der Coronazeit hat sich dieses Vorgehen auch durchaus bewährt, konnten doch so schnell und flexibel die Grenzen verändert werden. Empfehlung 4 sah die Abschaffung der Formblätter durch die Einführung einer Eigenerklärung vor. Das haben wir umgesetzt, indem wir an vielen Stellen die Formulierungen, die Formblätter nach sich gezogen haben, einfach entfernt und in § 8 die Abgabe einer Eigenerklärung anstelle von Formblättern verankert haben. Das ist eigentlich das wesentliche Kernstück auch des Reformvorschlags. Das ist eine deutliche Vereinfachung, das ist ein deutlicher Bürokratieabbau, das wird uns so auch aus allen anderen Bereichen – von den Praktikern, Vergabestellen, IHKs und Handwerkskammern – widergespiegelt. Das ist ein deutlicher, wichtiger und richtiger Schritt, den wir nach vorn tun. Nicht zuletzt haben wir im Ergebnis von Empfehlung 5 im Unterschwellenbereich die Angebotsabgabe per einfacher E-Mail geregelt. Zusammenfassend haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einerseits möglichst nah am Evaluierungsgutachten bleibt, aber gleichzeitig ein klares Kompromissangebot darstellt und dennoch eine deutliche Verschlankung und Vereinfachung bedeutet. Ich bitte darum, das anzuerkennen und der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zuzustimmen, die ich hiermit beantrage. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen, die im Arbeitsleben stehen! Für die Koalition insgesamt und für die rot-rot-grüne Landesregierung ist und bleibt das Thüringer Vergabegesetz ein wirksames Instrument zur politischen Steuerung und Rahmensetzung für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen um Aufträge der öffentlichen Hand. Dieser Grundsatz gilt auch bei allen Diskussionen, die wir jetzt führen zu einem zweiten Gesetzentwurf der CDUFraktion über die Fortentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes. Wir erkennen durchaus an, Herr Henkel, dass sich im Vergleich zu dem hier in diesem Saal im Oktober 2021 diskutierten ersten Entwurf Ihrer Fraktion durchaus ein Erkenntnisprozess vollzogen hat und dieser Erkenntnisprozess offensichtlich abgestützt wird, auch durch die Anhörung, die wir schon im Oktober 2021 durchgeführt haben, und die jetzt erfolgte Evaluierung. Ich sage auch: Wir erkennen die Notwendigkeit einer Verschlankung im Sinne von Entbürokratisierung und sehen dort Reformbedarf. Es geht tatsächlich auch für uns im Kern um eine Weiterentwicklung des Vergabegesetzes. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell in den Koalitionsfraktionen vorbereitet und liegt in Kürze vor. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass die jetzt avisierte Überarbeitung das Gebot „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ beachten muss, und sehe das Gesprächsangebot – so hatte es auch Ihr Fraktionsvorsitzender via Medien offeriert – zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dann tatsächlich auch als ein solches an. Dieser Grundsatz wird in diesen Diskussionen, die jetzt vor uns liegen, mit Sicherheit für uns als Linke zumindest auch richtungsleitend sein. Es gilt der Grundsatz, dass wir auf keinen Fall unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus eine Standardabsenkung beschließen werden. Das wird es mit unseren Stimmen an dieser Stelle nicht geben.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Im Gutachten des Vergabegesetzes – und das hatten wir auch mit der Beratung, die wir schon als Koalition mit der CDU hatten, besprochen – soll das Vergabeverfahren unter anderem stärker digital ausgerichtet werden. Dazu vermissen wir durchaus auch konkrete Vorschläge im neuen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Die reine Abschaffung von Formblättern ist nicht tatsächlich im Kern eine Digitalisierung, darüber müssten wir zum Beispiel noch mal ins Gespräch kommen, genauso wie über die Ausweitung der Wirkungsweise des Vergabegesetzes auch auf die Aufträge, die die kommunale Ebene vergibt. Das ist immerhin ein sehr beträchtliches Auftragsvolumen. Es ist überhaupt nicht zu erkennen, warum denn die jetzt von Ihnen als CDU-Fraktion anerkannte Notwendigkeit eines vergabespezifischen Mindestlohns dort nicht auch Wirkung ergreifen soll, warum dort nicht auch Bestimmungen zur Tariftreue und zum Vergabemindestlohn Ausschreibungskriterien bei diesen Aufträgen der öffentlichen Hand sein sollen. Wir wollen die Reichweite erhöhen, weil wir überzeugt davon sind, im Unterschied zu anderen hier im Landtag vertretenen Abgeordneten, zum Beispiel der Gruppe der FDP, dass der Markt eben nicht alles regelt und wir dort eingreifen müssen und deswegen diesen auch vergabespezifischen Thüringer Mindestlohn dort wirken lassen sollten. Vor diesem Hintergrund sind auch weitere Notwendigkeiten aufgrund der aktuellen Debatten, die wir zum Beispiel auch heute hier im Hohen Haus zu den Fragen der Dekarbonisierung, zur Absenkung des CO -Fußabdrucks, zur tatsächlichen nachhalti2 gen Produktion geführt haben, mit zu diskutieren. Das sind übrigens auch Themen, die inzwischen europaweit zu diesen Fragen der Auftragsvergabe andiskutiert werden, und wir sind mit Blick auf die Zukunft gut beraten, auch solchen Themen jetzt in dieser Diskussion zur Fortentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes entsprechend Platz einzuräumen. Ökologische Nachhaltigkeitskriterien garantieren auch die Zukunft dieses Freistaats. Deswegen ist klar: Gute Wirtschaftspolitik ist gute Klimapolitik. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch diese Fragen in dieser Fortentwicklung mitdiskutieren. Deswegen sagen wir auch Ja zu der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und sehen dort einer entsprechenden Anhörung, die wir dort dann sicherlich zu beiden Gesetzentwürfen organisieren können, sehr aufgeschlossen entgegen und orientieren uns an den von mir noch mal genannten Prämissen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, zu später Stunde eine, ich denke, sehr wichtige Angelegenheit für den Freistaat Thüringen: das Vergabegesetz. Nach einem ersten Entwurf, den wir gerade schon diskutiert haben, der leider parlamentarisch keine Fortsetzung gefunden hat, und dem Eingeständnis der CDU, die damals das heute geltende Vergabegesetz gemeinsam mit der SPD auf den Weg gebracht hat, versuchen wir nun, einen gordischen Knoten zu durchschlagen, der allenthalben – das haben die Anhörung und insbesondere die Evaluierung gezeigt – als Hemmschuh zur schnellen Vergabe und damit zur Sicherung der Infrastruktur des Freistaats, der Leistungsfähigkeit des Freistaats, auch der Sanierungsstaubehebung des Freistaats gesehen wird. An vielen Punkten tut er uns schon seit Monaten und Wochen und Jahren weh und er wird umso brisanter, als wir zurzeit vor einem Konjunktureinbruch stehen, sodass insbesondere die Handwerkerschaft, die Gewerbetreibenden mehr und mehr wieder darauf angewiesen sein werden, von der öffentlichen Hand Aufträge zu bekommen. Wir haben – das ist auch mit Ausfluss dieses sehr restriktiven Vergabegesetzes – zusehends mehr erlebt, dass Handwerksbetriebe, kleine Gewerbetreibende, also nicht größer organisierte Betriebe, aufgrund der sehr umfangreichen Bürokratie von öffentlichen Vergaben ferngeblieben sind. Insofern unterstützen wir dieses Vorhaben und werden einer Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zustimmen. Für uns Freie Demokraten sind der Bürokratieabbau und die Reduzierung der Überregulierung in diesem Freistaat das oberste Ziel. Mit diesem Gesetzentwurf, sofern er beschlossen werden sollte, wäre ein erster Schritt gelungen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Unsere Position hat sich nicht geändert: Das Thüringer Vergabeverfahren muss deutlich schlanker werden, die Reduzierung von Formblättern und Erklärungen ist unerlässlich. Die ökologischen und sozialen Aspekte, politischen Ziele gehören an die richtige Stelle, sie müssen raus aus dem Vergabeverfahren in die Vertragsbedingungen, nicht vor die Klammer, sondern hinter die Klammer.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Anforderungen in den Vergabeverfahren müssen sowohl für die Vergabestellen und die Unternehmer praktisch umsetzbar und prüfbar sein, die vergabefremden Kriterien müssen raus aus dem Vergabeverfahren und in den Zeitraum der Umsetzung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Unter Punkt 4.2. „Bürokratie schnell abbauen und Verfahren vereinfachen“ wird eine sinnvolle Möglichkeit, das Vergabeverfahren zu verschlanken, wiedergegeben – das Bestbieterprinzip. Dies heißt, dass der Bieter, der nach der Angebotswertung für den Zuschlag in Betracht kommt, die erforderlichen Formblätter und Erklärungen abzugeben hat. Das nennen wir Bürokratieabbau.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber einen Kritikpunkt müssen wir anbringen – ich zitiere aus der Evaluierung –: „Vergabestellen und Unternehmen kritisieren im Rahmen der Evaluierung den Mehraufwand durch die Vielzahl der einzureichenden Formblätter und Erklärungen. Nach umfassender Prüfung verschiedener Optionen zum Bürokratieabbau wird hierfür das ‚Bestbieterprinzip‘ empfohlen,“ – und jetzt kommt es – „da weitergehende Maßnahmen vor dem Hintergrund der dezentralen Struktur und Organisation in den Vergabestellen, vermutlich zu einer Überforderung der für die Beschaffung zuständigen Mitarbeiter führen könnten.“
(Beifall Gruppe der FDP)
Interessanter Aspekt: Bürokratieabbau führt zu Überforderung der Beschäftigten. Das müssen wir diskutieren. Denn es haben über 84 Prozent in den Landesvergabestellen geäußert – bei den kommunalen Auftraggebern sogar 91 Prozent –, dass die Entwicklung des bürokratischen Aufwands zunehmend bis deutlich als Kritikpunkt empfunden wird. Also, glauben Sie wirklich, dass, wenn wir reformieren, wir die Beschäftigten überfordern? Ich denke nicht. Also zusammenfassend: Das Vergabegesetz muss entrümpelt werden, und zwar schleunigst. Schwierigkeiten im gesamten Verfahren sind zu reduzieren. Es muss einfacher und rechtssicher gestaltet werden. Die Attraktivität, an öffentlichen Vergaben teilzunehmen, muss gesteigert werden, damit es für die Thüringer Unternehmer wieder ein Anreiz wird, an der öffentlichen Vergabe teilzunehmen, und ein wirklicher Wettbewerb entsteht. Wir kennen das, oftmals liegt nur ein Gebot vor und dem muss man schon hinterhertelefonieren.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
haben noch gar nichts zum Gesetzentwurf gesagt, Herr Kemmerich!) Eins ist wichtig: Wir müssen den jungen Unternehmen und den Start-ups auch den Zugang zu den öffentlichen Aufträgen ermöglichen. Oftmals werden Sie durch das Kriterium der Erfahrungen ausgeschlossen. Es ist ein großes Werk. Ich hoffe, dass wir schnell im Ausschuss zu einer Entscheidung kommen, denn die öffentliche Hand, unsere soziale Umgebung wartet auf Sanierung, Innovation und Neugestaltung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Vergabegesetz bildet die Grundlage für die Auftragsvergaben in Thüringen. Das klingt zunächst ein bisschen trocken und die Debatte heute lässt es vielleicht auch nicht vermuten. Aber wir haben dieses Thema in den vergangenen Jahren hier im Landtag schon häufig und auch schon sehr kontrovers diskutiert, nämlich darum, welche Rolle das Vergabegesetz auch für die Frage von Steuerungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben soll. Während wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Koalition sagen, dass es ein landespolitisches Steuerungsinstrument ist, um durch den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel für die Kolleginnen und Kollegen ein auskömmliches Lohnniveau, gute Beschäftigungsbedingungen zu ermöglichen und die Tariftreue zu stärken, gibt es eine andere Seite – und die hat Herr Kemmerich gerade noch mal deutlich gemacht –, die sagt, sie wollen das Gesetz verschlanken, Standards abbauen oder – wie es in manchen Debatten auch sehr konkret ausgedrückt wurde – das Vergabegesetz von gewerkschaftspolitischen und ideologischen Forderungen befreien, was im Ergebnis zu einem führt, nämlich dass in Auftragsvergaben schlicht und ergreifend der billigste Anbieter mit allen Konsequenzen gewinnt, die das für die Kolleginnen und Kollegen, für die Kommunen, für die öffentliche Hand wiederum hat. Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beurteile ich noch ein wenig ambivalent. Ich muss zumindest sagen, es ist nicht so schlimm, wie ich erwartet habe, und nicht so schlimm, wie die Gesetzentwürfe in der Vergangenheit waren. Das heißt aber auch noch nicht unbedingt, dass er gut ist. Ich erkenne aber zumindest – und da bin ich bei Kollege Schubert – einen Erkenntnisgewinn bei der CDU. Trotzdem gibt es noch ein paar Punkte, auf die ich eingehen möchte, bei denen ich sagen würde, dass wir die als Fraktion so nicht mittragen können. Sie sagen zum einen, Sie wollen die Schwellenwerte im Gesetzentwurf deutlich anheben. Das klingt erst einmal banal, es klingt nach einem kleinen Eingriff. Es hat aber in der Konsequenz zum Ergebnis, dass wir das Vergabegesetz unterlaufen, weniger Aufträge über öffentliche Vergaben vergeben werden. Das Vergabegesetz und auch die Steuerung der Vergaben werden damit geschwächt. Das relativiert dann auch an der anderen Stelle das, was Sie gesagt haben, wo ich sage, ich begrüße das, dass die CDU dabei angekommen ist, zu sagen, wir brauchen einen vergabespezifischen Mindestlohn und der muss deutlich höher sein als der allgemein verbindliche Mindestlohn. Aber wenn Sie auf der einen Seite sagen, wir senken quasi die Standards, indem wir die Schwellenwerte heben, und auf der anderen Seite sagen, wir führen den Mindestlohn ein, heißt es, dass wiederum weniger Menschen vom vergabespezifischen Mindestlohn profitieren, als das in der Vergangenheit der Fall war. Das ist aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig. Sie sagen ansonsten, dass es noch darum geht, das Gesetz zu bündeln und zu verschlanken. Ihr Gesetzentwurf hat anstatt 23 Paragrafen nur noch 19 Paragrafen. Sie haben es angesprochen, die Paragrafen gelten natürlich weiter. In dem Sinne muss man auch noch mal sagen: Sie sagen, es ist Bürokratie, ich sage, es sind Standards, die sichern, dass Menschen gute Arbeitsbedingungen in Thüringen haben, insbesondere dann, wenn wir öffentliches Geld dafür verwenden, dass ein Auftrag ausgelöst wird. Das, was wir machen und worüber Sie heute nicht gesprochen haben, ist, dass wir mit dem Ministerium in einem ganz engen Austausch darüber sind, wie wir das konkrete Verfahren der Vergaben natürlich gut und entspannt durchführen können, sodass es nicht mit einem hohen Aufwand an Bürokratie verbunden ist, aber gleichzeitig die Standards eingehalten sind. Aber so zu tun, als würde es jetzt mit dieser Änderung plötzlich von einem Tag auf den anderen anders werden, das zeigt dann, dass Sie die Evaluation tatsächlich nicht so gründlich gelesen haben können.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Aber mehr
als Sie, Frau Lehmann! Sicher!) Gut, darüber können wir später noch mal streiten. Ich bin bei Kollege Schubert, der das angekündigt hat, wir wollen auf jeden Fall einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, weil wir tatsächlich auch Nachholbedarf sehen. Das Medianeinkommen in Thüringen – das haben wir hier schon häufiger diskutiert – ist bundesweit das zweitniedrigste. Die Tarifbindung ist unterdurchschnittlich. Natürlich können wir mit einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Vergabegesetzes, zum Beispiel auf die Kommunen, auch eine Stärkung der Tariftreue erreichen, weil da tatsächlich der Großteil der öffentlichen Aufträge vergeben wird und so eine stärkere Reichweite erzielt werden kann.
(Beifall DIE LINKE)
Wir unterstützen auch die Forderung nach der Steigerung des Mindestlohns, wobei man auch das natürlich mit Blick auf Inflation etc. noch einmal evaluieren muss. Ich bin auch der Meinung, dass wir das Kriterium der Tariftreue ganz grundlegend stärken müssen, weil es zum Beispiel ein Kriterium erfüllen würde. Dann können wir darüber sprechen, welche Rolle soziale Standards noch einmal separat spielen, weil das ein bürokratiearmes Verfahren ist, wenn wir sagen, die Unternehmen, die einen Tarifvertrag mit einer DGB-Gewerkschaft haben, die das dann auch nur nachweisen müssen, haben dieses eine Dokument. Die weisen nach, wir zahlen vernünftig, wir behandeln unsere Kolleginnen und Kollegen vernünftig. Das wäre tatsächlich eine Verfahrensvereinfachung. Ich beantrage wie meine Vorredner auch schon die Überweisung des Gesetzes an den Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Als Nächster erhält Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort – er verzichtet. Dann erhält die fraktionslose Abgeordnete Bergner das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das in der 6. Legislaturperiode in vielen Punkten verschärfte Vergabegesetz steht seitdem bei Auftragnehmern und gebern ‑ ständig in Kritik. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung mit der Evaluation beauftragt. Ein entsprechendes Gutachten liegt dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU zugrunde. Dies ist gut so, denn so werden die Probleme von Fachleuten bewertet und beim Namen benannt. Allerdings wissen wir schon lange, dass dieses Gesetz zur Verhinderung, mindestens aber zur Verzögerung dringender Investitionen des Landes und der Kommunen führt. Wenn Haushaltstitel für Investitionen nicht ausgeschöpft wurden, war die Begründung oft, es gab keine Angebote. Dies ist ursächlich dem Vergabegesetz geschuldet. Denn wenn Unternehmen sich die Auftraggeber aussuchen können, wie es aufgrund der wirtschaftlichen Lage seit einigen Jahren der Fall ist, stehen öffentliche Auftraggeber hintenan. Kaum ein Unternehmen will sich freiwillig den Wust an Formblättern antun. Nun ist dies mit dem Evaluierungsbericht auch amtlich und es gibt noch viele weitere Kritikpunkte. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieso das Wirtschaftsministerium nicht selbst diese Novelle angestoßen hat, wissend um die Mängel des Gesetzes. Wieso muss die CDU hier aktiv werden, wenn es Ihre Aufgabe ist, Herr Minister Tiefensee, die Mängel Ihres Gesetzes zu beseitigen?
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Spätestens nach der Vorlage des Evaluierungsberichts hätte das geschehen müssen. Daher ist der Gesetzentwurf der CDU ausdrücklich zu begrüßen und ich stimme der Ausschussüberweisung gern zu, denn diese ist auch nötig, weil in diesem Gesetzentwurf, so wichtig er auch ist, noch viel Luft nach oben ist. Ich zitiere aus Abschnitt C, „Alternativen“: „Im Sinne einer noch drastischeren Verschlankung könnten weitere Regelungen vollständig entfallen.“ Die werden dann aufgezählt. Weiter heißt es: „Die Wirkung der Reform könnte damit gegebenenfalls noch weiter gesteigert werden, würde das Ziel der Vorlage eines möglichst einigungsfähigen Vorschlags jedoch verfehlen.“ In vorauseilendem Gehorsam vergibt sich so die CDU die Möglichkeit, für das bestmögliche Gesetz zu sorgen. Ich hoffe sehr, dass dies im Ausschuss noch zu heilen ist. Sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen brauchen das. Unser Land braucht ein schlankes Vergabegesetz, damit der Investitionsrückstau abgebaut wird. Danke.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat sich für die Landesregierung Minister Tiefensee zu Wort gemeldet.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste am Livestream, es ist eine sehr trockene Materie, aber ein Gesetz mit sehr großer Wirkung. Herr Henkel, ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie unsere Schnelligkeit und, wenn Sie so wollen, Vertragstreue gelobt haben, dass wir die Evaluierung in Windeseile vorgenommen haben und Ihnen termingemäß das Ergebnis präsentieren können. Es ist sehr honorig, einen Dank dafür zu bekommen. Das gebe ich gern weiter. Ich will zunächst etwas zu dem Vorwurf sagen, dass wir kein Gesetz vorgelegt haben. Diese Aufforderung ist nicht mehrheitsfähig gewesen. Selbstverständlich haben wir uns intensive Gedanken gemacht, haben den Evaluierungsbericht ausgewertet, aber weil noch ein anderes Gesetz im Schwange war und keine ausdrückliche Aufforderung an uns ergangen ist, sind wir da nicht tätig geworden. Frau Bergner, Sie geben mir eigentlich eine Steilvorlage, indem Sie die Vergaben der öffentlichen Hand mit denen zwischen privaten Unternehmen vergleichen. Die Kritik von Unternehmerinnen und Unternehmern bis hin dazu, dass sie kein Angebot abgeben, rührt – und das sagen meine Gespräche – im Wesentlichen daher, dass nicht begriffen wird, dass beim Umgang mit Steuergeld anders verfahren wird, verfahren werden muss als im direkten Verhältnis B2B, Business-to-Business.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Bloße Behauptung!) Aus diesem Grund ist sehr vorsichtig heranzugehen. Selbstverständlich brauchen Sie als öffentliche Hand eine Reihe von Regelungen, die die Gewähr bieten, dass ordentlich vergeben wird. Wir haben Fälle en masse, wo mit Steuergeld falsch bzw. in der Nähe der Korruption umgegangen wird.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Die Unternehmen wollen die Formulare nicht ausfüllen!) Also wir können das Verhältnis von Unternehmen zu Unternehmen bei der Vergabe nicht auf die öffentliche Hand übertragen. Jetzt ist mir wichtig, Folgendes klarzustellen: Wir haben drei Arten von Änderungen, die wir jetzt im Gesetzentwurf der CDU lesen. Zwei Arten machen nur den Text kürzer und ändern nichts. Die erste Art ist die Streichung von Passagen, die bereits im höherrangigen Recht verankert sind. Ich komme nachher noch mal darauf. Die zweite Art ist die Streichung von Redundanzen. Also, kein Bürokratieabbau, sondern ein Abbau von Zeilen, von Textseiten. Nur die dritte Kategorie, nämlich die der substanziellen Änderung, gilt es zu diskutieren. Das werden wir im Ausschuss machen. Ich will auf ein paar Punkte eingehen. Die Experten haben hier die verschiedenen Schwerpunktthemen in ihrer Nummerierung vor Augen, das will ich nicht noch mal zitieren. Erster Punkt – Bündelung und Verschlankung von Regelungen: Die Dopplungen sind damals ausdrücklich vom Gesetzgeber gewünscht worden, um wesentliche Regelungen in einem Gesetz zu finden. Jetzt wird derjenige, der sich an einer Vergabe beteiligt, einmal mehr bundes- und europäisches Recht heranziehen müssen. Die Auftraggeber und Auftragnehmer haben also auch zukünftig nicht weniger Regelungen zu beachten. Der Darstellung im CDU-Gesetzentwurf, wonach von der Empfehlung des Evaluierungsgutachtens nach einer weitergehenden Streichung aller sozialen und ökologischen Kriterien abgewichen wird, ist entgegenzutreten. Auch das finde ich interessant, Herr Henkel, Frau Bergner und Herr Kemmerich: Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass selbst im B2B – also im Business-to-Business – mittlerweile ökologische und soziale Kriterien einen hohen Stellenwert haben?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Automobilindustrie wird keinem einzigen Zulieferer – die OEMs meine ich damit – den Zuschlag geben, wenn er nicht ökologische, also Nachhaltigkeitskriterien einbaut. Die Zielrichtung des Gutachtens, der Verzicht auf redundante Normen und nicht die Streichung sozialer und umweltbezogener Aspekte, ist hier im Vordergrund. Hierzu ist anzumerken, dass auch der CDU-Gesetzentwurf teilweise eine Streichung von Vorschriften vorsieht, die ebenfalls im Evaluierungsgutachten vorgeschlagen werden. Bei § 7 unterscheiden sich der CDU-Gesetzentwurf und das Evaluierungsgutachten. Zum Schwerpunktthema „vergabespezifischer Mindestlohn“: Der vergabespezifische Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll nach Ansicht der Gutachter in den strategischen Fokus genommen werden. Diese Empfehlung wird im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt und in Höhe von 13,50 Euro festgesetzt. Damit hat sich die CDU-Fraktion für ein Beibehalten dieser Regelung entschieden und ein eindeutiges Bekenntnis für den vergabespezifischen Mindestlohn abgegeben. Schon allein deshalb hat es sich gelohnt, dass wir unser Vergabegesetz eingeführt haben. Wir begrüßen das ausdrücklich.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Zu den Anwendungsgrenzen: Der CDU-Entwurf übernimmt die Grenzen, die vorgeschlagen sind. Wir haben es eben gerade gehört: Wir müssen im Ausschuss eine Güterabwägung vornehmen. Diana Lehmann hat davon gesprochen, dass wir, sollten wir dem Regelungskreis des Gesetzes folgen, die Anzahl der Vergaben, die dem Gesetz unterfallen, minimieren würden. Auf der anderen Seite ist es natürlich – das wissen wir aus der Veränderung der Wertgrenzen 2008/2009 im Bund und während der Coronakrise im Land – ein Beitrag zur Bürokratieentlastung. Das gilt es abzuwägen. Ich möchte noch kurz zum Verzicht auf die Formblätter kommen. Übrigens: Das Best-Bieter-Prinzip, Herr Kemmerich, haben Sie hoffentlich im bestehenden Vergabegesetz gefunden. Also, die Frage, dass man erst dann die vollständigen Unterlagen einreichen muss, wenn man die letzte Stufe erreicht hat, ist schon Standard in unserem Vergabegesetz. Das bedarf also keiner Kommentierung. Ich möchte klarstellen, dass auch heute keine Pflicht zur Anwendung der Formblätter vorliegt, weder nach dem Thüringer Vergabegesetz noch nach der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Die von meinem Haus bereitgestellten Formblätter dienen lediglich als Hilfestellung und Arbeitserleichterung für die Auftraggeber. Die Auftraggeber haben bereits derzeit die Möglichkeit, auf anderem Wege die jeweiligen Erklärungen der Auftragnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung einzuholen. Zur Einhaltung der Verpflichtung sieht der Gesetzentwurf nunmehr eine Eigenerklärung vor, die die Formblätter abschaffen soll. Ob diese Regelung im Hinblick auf das Ziel der Verpflichtung der Auftragnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung umfassend ausreichend ist, das müssen wir intensiv diskutieren. Schließlich möchte ich noch etwas zum fünften Schwerpunktthema, nämlich „Möglichkeiten digitaler Verfahren einfacher zu nutzen“, anmerken. Vorweg möchte ich darauf aufmerksam machen, dass grundsätzlich gegen die Durchführung elektronischer Vergabeverfahren mittels einfacher E-Mail rechtliche Bedenken bestehen, wie dies auch im Evaluierungsgutachten ausführlich dargelegt wird. Die Regelungen der Verfahrensordnung stellen diesbezüglich konkrete Anforderungen an die Verwendung elektronischer Mittel. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Angebote und Teilnahmeanträge verschlüsselt übermittelt, entgegengenommen und aufbewahrt werden müssen. Es müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, dass zum Beispiel niemand vor dem Öffnungstermin Kenntnis von den Inhalten der Angebote erlangen kann. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten mittels einfacher EMail genügt diesen vergaberechtlichen Anforderungen grundsätzlich nicht. Wir werden das alles noch im Ausschuss diskutieren. Grundsätzlich finde ich sehr erfreulich, dass sich die CDU entlang der Handlungsempfehlungen des Gutachtens orientiert hat und sich der CDUEntwurf im Wesentlichen auf der Regierungslinie befindet. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Gibt es jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gemeint ist. Andere Ausschussüberweisungen habe ich nicht vernommen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist der Ausschussüberweisung stattgegeben. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und erinnere noch mal daran, dass wir jetzt nach Ende der Plenarsitzung noch zu einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien im Raum F 202 zusammenkommen, 10 Minuten nach Beginn, also 19.30 Uhr. Vielen Dank und einen schönen Abend.