Christian Herrgott
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die CDU-Fraktion die zahlreichen Vorgaben und Beschränkungen für private Rundfunkveranstalter liberalisieren und darüber hinaus eine Harmonisierung des Landesmediengesetzes in Thüringen mit den Landesmediengesetzen herbeiführen. Natürlich dient das alles keinem Selbstzweck oder einer Lobbyarbeit für eine ausgewählte Interessengruppe, wie uns das hier schon mehrfach vorgeworfen wurde, sondern einzig und allein dem Erhalt, dem Ausbau und der Fortentwicklung des Medienstandorts Thüringen. Meine Damen und Herren, offensichtlich im Gegensatz zur Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen kamen wir zu der Auffassung, dass wir nach jahrelangem Stillstand endlich eine Nachjustierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen angehen müssen, um gegebenenfalls Nachteile für den Medienstandort Thüringen und Wettbewerbsnachteile der hier handelnden Akteure abzuwenden. Eigentlich müsste dies die Aufgabe der Landesregierung und aller verantwortlichen politischen Akteure hier ebenso sein. Verehrte Kollegen, bestärkt in unserer Auffassung wurden und werden wir durch handelnde Medienakteure hier in Thüringen, die durch ihre wiederholt geäußerten Meinungen zum Medienstandort Thüringen ihre Positionen klar verdeutlichen und unsere Positionen dabei auch bestätigen. Nachdem das letzte Mal, als wir diesen Punkt hier behandelt haben, in einer Gutsherrenart dieser Wunsch auf Anhörung von fachlicher Expertise im Medienausschuss einfach beiseitegewischt wurde, greifen wir natürlich gern auch heute noch einmal auf die unter Medienpolitikern bekannten Positionen zurück, um hier entsprechend klarzustellen, worum es uns denn geht. Verehrte Kollegen, einmal zeigen die bekannten Positionen der Medienschaffenden zum Entwicklungsstand des Medienstandorts Thüringen, das ein Weiter-So, wie es hier offensichtlich gewünscht wird, nicht mehr ausreicht, um die tatsächlich bestehenden Defizite am Standort aufzulösen. Im Grunde sind die Einschätzungen der in Thüringen handelnden Akteure insgesamt verheerend. So zum Beispiel eine Einschätzung der Erfurter Film- und Fernsehproduktion GmbH bildpool – ich zitiere –: „Durch die wenigen Aufträge ist […] keine Thüringer Firma wirklich gesund, kann schlecht investieren oder dringend benötigten Nachwuchs ausbilden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ändern Sie mit Ihrem Gesetz aber nicht!) Man lebt von der Hand in den Mund und streitet sich um ‚Krümel vom Gebührengelderkuchen‘ der Sendeanstalten.“ Ich zitiere hier nur die Kolleginnen und Kollegen. Oder – ebenfalls Zitat –: „Die Thüringer Medienlandschaft produziert nur verkümmert am Existenzminimum. Freie Mitarbeiter in Thüringen erhalten Honorare auf Mindestlohnniveau.“ Oder eine ähnliche Bewertung der Schieflage des Medienstandorts durch den Mitteldeutschen Film- und Fernsehproduzentenverband – Zitat –: „Der derzeitige Zustand ist geprägt von sinkenden Unternehmensansiedlungen und Honoraren für Medien-Dienstleistungen am unteren finanziellen Rand – verglichen mit anderen deutschen Medienstandorten.“ Oder der dramatische Ausblick der FUNKE Medien Thüringen bezüglich der in naher Zukunft vorherrschenden Zeitungslandschaft, da sollten Sie wirklich einmal genau zuhören, verehrte Kollegen – Zitat –: „Eine flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums ohne wirtschaftliche Unterstützung oder Entlastung ist weder mit einer Tageszeitung noch mit dem Anzeigenblatt weiter zu gewährleisten. Somit erreichen den ländlichen Raum entweder keine gedruckten, lokalen Inhalte mehr, die journalistischen Regeln folgen – oder aber rechtspopulistische (Anzeigen-)Blätter nehmen ihren Platz ein […].“ Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die gedruckte Zeitung zieht sich in Thüringen zurück, das Beispiel Greiz konnten Sie in den vergangenen Tagen in den Medien lesen – und das ist nur der Anfang. Wir wollten mit diesem Gesetz – und wollen es nach wie vor, denn Sie können heute noch zustimmen – hier etwas verbessern und den Damen und Herren eine weitere Möglichkeit geben, den Medienstandort Thüringen zu stärken. Meine Damen und Herren, der Ausblick kann Ihnen jedoch nicht so egal sein, wie manche das hier durch Zwischenrufe dokumentieren, er muss Sie doch zumindest einmal nachdenklich stimmen, ganz zu schweigen davon, dass die politisch Handelnden hier auch eine Verantwortung gegenüber dem Gesamtstandort haben. Denn das Szenario was hier vorliegt, können wir noch in bestimmten Teilen abwenden, zumindest sollten wir es versuchen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) Aber nein, die einzige Antwort ist ein bisher nur kleines Novellchen des Landesmediengesetzes, das wir selbstverständlich mitgetragen haben. Die Punkte, die dort in den Anhörungen mit zum Tragen gekommen sind, sollten uns nicht darin bestätigen, einfach nichts zu tun, sondern darin, eine nächste Novelle auf den Weg zu bringen. Wir haben uns ausreichend Zeit gelassen seit den letzten Anhörungen im vergangenen Jahr und wir haben in dieser Legislatur noch ausreichend Zeit, eine solche Novelle auf den Weg zu bringen. Wir wollten das erste nicht blockieren, deswegen haben wir es ganz klar mit abgestimmt und auch umgesetzt. Aber wir können doch hier nicht einfach nur stehenbleiben, meine Damen und Herren. Wenn Sie sich weiterhin verweigern, die Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten von Medienunternehmen in Thüringen zu verbessern, dann werden Sie bald nicht mehr in einem vielfältigen Medienland Thüringen sein.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir leben nicht in einem vielfältigen Medienland!) Gutes Zitat: Wir leben in keinem vielfältigen Medienland. Da bin ich aber gespannt, was die Kollegen hier gleich noch vom Pult so erzählen werden. Denn, meine Damen und Herren, wir haben doch die Beispiele aus anderen Ländern, dass das, was hier als Popanz aufgebaut wird, zur großen Gefahr des einzelnen beherrschenden Medienunternehmens wird, das die gesamte Vielfältigkeit zerstört. Da brauchen wir nur einmal zu den Kolleginnen und Kollegen nach Sachsen-Anhalt zu schauen. Da kann ich nur sagen, inzwischen haben alle Bundesländer liberalisiertere Mediengesetze als wir hier in Thüringen. Wenn ich nach Sachsen-Anhalt oder ins Saarland schaue, haben wir dort die Vergleichbarkeit mit einem beherrschenden Printunternehmen, ähnlich wie hier bei uns. Zu Ihrer Kenntnis: Mit dem Verkauf der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung an die Bauer Media Group 2020 in Sachsen-Anhalt befinden sich seither in SachsenAnhalt die gesamten Druckverlage zu 96 Prozent, also der übergroße Teil der gesamten Tageszeitungsauflagen, in einer Hand und somit auch ähnlich wie bei der Zeitungsgruppe Thüringen bei einem Monopolisten, nur mit dem Unterschied, dass es im Landesmediengesetz von Sachsen-Anhalt eben keine numerische Regelung bzw. Einschränkung bezüglich der Beteiligungsmöglichkeiten von Zeitungsverlagen
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber ihr wollt den Monopolisten doch noch mehr geben! Das ist doch Quatsch!) an privaten Rundfunkveranstaltern gibt. Keiner denkt dort daran, eine Beschränkung, wie sie hier in Thüringen gilt, überhaupt einzuführen. Vielleicht gibt Ihnen das ein bisschen zu denken. Nachdenklich müsste Sie zumindest die Tatsache stimmen, dass der Medienstandort Sachsen-Anhalt nicht – zumindest nach Aussage der Medienschaffenden – wie in Thüringen „verkümmert am Existenzminimum“ und nach wie vor dort in einem schlechten Zustand sein sollte, sondern dort in einem anderen Zustand ist. Die Dinge, die hier vor den Spiegel gezogen werden, dass quasi die Vielfalt eines Landes durch eine Liberalisierung eingeschränkt würde, wie sie woanders bereits stattgefunden und eben nicht zu diesem Effekt geführt hat, überzeugt uns nicht. Wir wollen diese Liberalisierung ähnlich wie in Sachsen-Anhalt und im Saarland gern für Thüringen umsetzen, um zumindest die Chance zu erhalten, auch in Thüringen weiter für eine Medienlandschaft zu streiten, die ein vielfältiges Angebot hat und sich nicht selbst im Wege steht. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
