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Franziska Baum

FDP 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, wo auch immer, wir möchten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gern ein Problem lösen, und zwar ein Problem, das sich für Leistungsberechtigte und Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe ergibt. Dort sieht die gesetzliche Grundlage nämlich momentan so aus, dass Leistungserbringer – also diejenigen, die quasi eine Eingliederungsmaßnahme für Leistungsberechtigte erfüllen – mit den örtlichen Trägern zusammen verhandeln und austarieren, wie diese Maßnahmen auszusehen haben und was sie kosten sollen. Und danach braucht es die Zustimmung des Landesverwaltungsamts. Wenn das Landesverwaltungsamt mit diesen ausgehandelten Vereinbarungen nicht einverstanden ist, dann kommt das Ganze in so eine Art Anhörung, dann kommen noch Ministerien dazu und Spitzenverbände und dann wird das relativ lange diskutiert, wer jetzt hier wie viel Geld für welche Maßnahmen kriegt. Und das kann dann schon mal bis zu zwei Jahre dauern und es kann am Ende um möglicherweise – sagen wir mal – 20 Cent oder so gehen. Das ist eine Mehrfachstruktur, die aus unserer Sicht weder denjenigen hilft, die auf die Leistungen angewiesen sind, noch denjenigen, die die Leistungen erbringen und damit längere Zeit auf ihren Kosten sitzen bleiben. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen machen wir hier einen Vorschlag, wie das anders angegangen werden kann. Darüber hinaus sollen tatsächlich diejenigen, die am Ende die Leistungen in Anspruch nehmen, also diejenigen, die berechtigt sind, Eingliederungsmaßnahmen zu erhalten, eine Möglichkeit haben, sich an eine Stelle zu wenden, wenn es dort Komplikationen gibt. Denn wir schließen nicht aus, dass es Probleme bei der Frage gibt, was steht mir zu, was bekomme ich angeboten und was soll das Ganze kosten, wer übernimmt die Kosten – dann aber doch bitte mit den Betroffenen, also nicht über diejenigen, über irgendwelche Strukturen oder Ministerien, sondern mit denjenigen selber. Dafür schlagen wir im Gesetz eine Ombudsstelle vor, die dann beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt ist und der sich darum kümmern kann, dass die Leistungsberechtigten auch selbstbestimmt diese Entscheidung mittragen, mit unterstützen können. Dazu kommt noch die Forderung danach, dass möglichst flächendeckend überhaupt die unterschiedlichen Leistungsformen in allen Kommunen angeboten werden. Das ist etwas, was wir in dem Entschließungsantrag, der beigefügt ist, ergänzen wollen. Darauf sind wir von den Betroffenen-Gruppen angesprochen worden, dass das tatsächlich ein Problem ist, dass nämlich in den Kommunen gar nicht alle Leistungsformen, die für die Eingliederung als Möglichkeit zur Verfügung stehen, angeboten werden. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist unser Vorschlag. Sie haben den Gesetzentwurf vorliegen, Sie haben den Entschließungsantrag vorliegen. Wir würden uns sehr freuen, diese im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu diskutieren, und freuen uns auf den regen Austausch. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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