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Beate Meißner

CDU 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, zu dieser späten Uhrzeit noch so schwere Kost. Ein tatsächlich schwieriges Thema bzw. ein Gesetzentwurf, dem eine Thematik zugrunde liegt, die man hier eigentlich schlecht erklären kann. Meine Vorrednerinnen haben es versucht und ich kann es auch nicht besser. Fakt ist eins: Es geht im Grunde genommen um ein Problem, das wir lösen müssen und an dem sich in den letzten Jahren schon viele versucht haben. Jetzt haben wir endlich mal einen Gesetzentwurf. Deswegen danke ich der FDP für diese Initiative, (Beifall Gruppe der FDP) wobei ich aber auch sagen muss, dass ich noch nicht so richtig weiß, ob das, was der Gesetzentwurf jetzt vorschlägt, das Problem löst. Hintergrund ist, dass die Eingliederungshilfe den Menschen mit Behinderungen helfen soll und wir deswegen mit dem Bundesteilhabegesetz den neuen Ansatz haben, personenzentrierte Leistungen, Komplexleistungen für die Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. Das heißt also, dass man sich vor Ort mit den Betroffenen zusammensetzt und nicht für sie entscheidet, was sie brauchen, sondern aus deren Perspektive die Angebote zusammensetzt, die den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderungen am besten gerecht werden. Um das zu finanzieren, braucht es eine Vereinbarung, die hier in Thüringen durch das Landesverwaltungsamt beschlossen bzw. bewilligt werden muss. Meine Vorrednerinnen haben es schon gesagt, das dauert in Thüringen nicht nur sehr lange, sondern wir haben auch, ehrlich gesagt, viel zu wenig Anträge, die letztendlich gestellt werden und die bewilligt werden. Ich habe dazu Anfang dieses Jahres eine Kleine Anfrage gestellt und habe als Antwort bekommen, dass diese PKL-Angebote auf Grundlage der Regelung des Landesrahmenvertrags nur in ganz wenigen Fällen bewilligt worden sind: jeweils einer in der Stadt Erfurt, in der Stadt Jena, im Landkreis Sömmerda, im Landkreis Hildburghausen, im Landkreis Weimarer Land, im Landkreis Sonneberg und drei im Landkreis Gotha. Sie sehen, diese Zahlen sind eigentlich erschreckend, wobei wir uns eigentlich bei dem Ziel einig sind. Deswegen werden wir es als CDU-Fraktion auch unterstützen, dass wir uns über diese Gesetzesinitiative im Ausschuss unterhalten. Das heißt, wir wollen auch das Landesverwaltungsamt befragen, wir wollen die kommunalen Spitzenverbände befragen und wir wollen herausfinden, wo das Problem liegt. Aber auch an der Stelle muss man sagen, es gibt mehrere Probleme, die teilweise in dem Gesetzentwurf auch nicht angesprochen worden sind. Denke ich beispielsweise an die Teilhabekommission und die schwierigen Verhandlungen der Träger und der kommunalen Spitzenverbände, dann frage ich mich auch, ob das nicht vielleicht eine Gelegenheit wäre, das mal im Ausschuss zu beleuchten. In jedem Falle unterstützen wir die Initiative zu einer Problemlösung und deswegen unterstützen wir auch die Überweisung des Entschließungsantrags, wobei ich anmerken muss, dass eigentlich ein Entschließungsantrag kommt, wenn das Gesetz wieder zurück ins Plenum kommt und dann zur Verabschiedung steht. Deswegen hat dieser Entschließungsantrag bei mir ein bisschen den Eindruck hinterlassen, als diente er dazu, den Gesetzentwurf oder zumindest seine Intention zu erklären. Nichtdestotrotz lehnen wir ihn nicht ab und werden ihn auch überweisen. Wir sind gespannt auf die Beratungen im Ausschuss, die dann hoffentlich nicht so schwierig und trocken sind und vor allen Dingen diese Probleme lösen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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