Olaf Müller
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Überfall Russlands auf die Ukraine und die damit ausgelösten Sanktionen haben in der Folge zu den uns bekannten Preissteigerungen bei den Energie- und Nahrungsmittelpreisen geführt. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung sehr erfolgreich verschiedene Hilfspakete auf den Weg gebracht. Ob es die Gas- und Strompreisbremse, die Energierabatte für Industrie und Haushalte, die Energieabgabensenkung oder die Energiepreispauschale waren, diese Maßnahmenpakete der Bundesregierung werden einen Teil der Preissteigerungen abmildern. Während ein Bestandteil dieses Pakets die Entlastung der Rentnerinnen und Versorgungsempfängerinnen des Bundes betrifft – sie erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 300 Euro –, werden die Versorgungsempfängerinnen Thüringens nicht berücksichtigt. Wir sind der Meinung, dass auch die Versorgungsempfängerinnen des Freistaats eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, diesem Empfängerkreis eine entsprechende Einmalzahlung zu gewähren. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
