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Denny Möller

SPD 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Liebe Frau Meißner, zum einen freue ich mich sehr, auch für die Betroffenen, für Blinde, Sehbehinderte, für Taube und all die, die von diesem Gesetz profitieren, dass die CDU bereits in der Haushaltsverhandlung dem Vorschlag dem Grunde nach zugestimmt hat und wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf die materielle Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage anpassen. Um noch mal auf Ihre Rede einzugehen: Man kann schon Dinge ändern. Wir haben es getan, wir haben als Rot-Rot-Grün das Gesetz wieder in Gang gesetzt, den Nachteilsausgleich wieder geschaffen. Ich stimme Ihnen bei einer Sache vollkommen zu, aber dann lassen Sie uns das auch konsequent machen: Jetzt fünf, zehn Jahre in die Vergangenheit zu blicken, nützt den betroffenen Menschen nichts, sondern wir müssen ziemlich zügig nun den Gesetzentwurf durchbringen, damit die Landesregierung und auch die Verwaltungen eine Gesetzesgrundlage haben, um die Anpassung vorzunehmen. Dass die Anpassung notwendig ist, ist, glaube ich, jedem erst mal ganz allgemein eingängig. Wir reden hier seit Monaten über die allgemeinen Preissteigerungen insgesamt. Zum Zweiten haben wir immer deutlich gemacht, dass wir bei der sozialen Ausgleichszahlung nicht ins Hintertreffen geraten wollen, nur, weil wir in einem ostdeutschen finanzschwachen Bundesland leben, sondern dass wir uns am bundesweiten Durchschnitt orientieren, das ermöglichen wir mit diesen Zahlen jetzt umfänglich, sowohl was das Blindengeld als auch was das Gehörlosengeld betrifft, da sogar im oberen Drittel. Ich glaube, das ist eine gute Errungenschaft, mit der wir in die Anhörung gehen können. Ich freue mich, wenn wir hier eine Mehrheit dafür finden, heute diesen Gesetzentwurf in die Anhörung zu geben, dort insbesondere die Betroffenen selbst zu Wort und zur Aussage kommen zu lassen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss. Ich sehe eine Überweisung an den Finanzausschuss als nicht notwendig an, weil der Finanzausschuss die finanziellen Grundlagen schon in seiner Debatte um den Haushalt gegeben hat. Lassen Sie uns das Verfahren also verkürzen und nicht in unnötiger Weise erweitern. Der Finanzausschuss hat getagt und die Gelder bereits im Landeshaushalt 2023 freigegeben. Jetzt müssen wir im Sozialausschuss die fachliche Untersetzung nachschieben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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