Martin Henkel
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauer, das Thüringer Vergabegesetz ist bekanntlich schon öfters Thema gewesen, wurde teils sehr emotional diskutiert. Wir als CDU haben bereits am 02.12.2020 einen Gesetzentwurf zur Reform des Vergabegesetzes vorgelegt. Dieser alte Entwurf sah in relativ vielen Punkten deutliche Streichungen im bestehenden Gesetz vor. Insbesondere sollten die sozialen und ökologischen Kriterien fast vollständig entfallen. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss beraten und angehört, aber seit dem 10.11.2021 ruht der Entwurf unangetastet und eine Einigung ist in weite Ferne gerückt. Aber im Zusammenhang mit dem Haushalt 2022 wurde dann hier in diesem Haus ein Entschließungsantrag beschlossen. Dieser sah eine Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes bis Ende September 2022 vor. Das hat auch funktioniert. Das Gutachten liegt seit letztem Herbst ebenfalls vor. Allen Beteiligten dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Das, wie ich betone, unabhängige und vom SPD-geführten Wirtschaftsministerium vorgelegte Gutachten bestätigt in nahezu allen Punkten unsere Auffassung, außer beim Thema „Vergabemindestlohn“. Unsere Erwartung war, dass das Ministerium das Gutachten zum Anlass nehmen würde, dem Landtag einen Vorschlag für eine Reform des Vergabegesetzes zur Beratung zuzuleiten. Diese Erwartung wurde leider nicht erfüllt. Minister Tiefensee begründet dies damit, dass im Entschließungsantrag zum Haushalt 2022 stand, der Landtag werde eine Reform auf den Weg bringen, und diese würde aus dem Landtag eben heraus entstehen. Lieber Herr Minister, natürlich will der Landtag eine Reform auf den Weg bringen, wer sonst. Es geht um ein Gesetz, und das kann niemand anderes reformieren als der Gesetzgeber selbst, also dieses Plenum. Das hält Sie aber nicht davon ab, die Expertise Ihres Hauses dazu zu nutzen, Vorschläge zu machen, wie diese Reform konkret ausgehen soll. Aber sei es drum, Sie wollen nichts machen, obwohl Sie doch spätestens seit dem Gutachten und eigentlich auch schon vorher wussten, wie wichtig dieses Thema für die Beteiligten am Vergabeverfahren ist. Dafür haben wir jetzt einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Um eine Sache auch ganz klarzumachen, nicht nur für die Unternehmen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen, ist diese Reform wichtig, auch die Vergabestellen in den vielen öffentlichen Verwaltungen würden sich über ein schlankeres Verfahren sehr freuen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf die Einzelheiten zu unserem Gesetzentwurf eingehen. Wir haben uns alle fünf Empfehlungen des Gutachtens vorgenommen und in unseren Entwurf eingearbeitet. Dies gilt auch für den Punkt der Evaluierung, der eben nicht unsere Meinung bestätigt hat. Mit einem Expertengutachten macht es doch keinen Sinn, sich nur die Punkte aus dem Gutachten rauszunehmen, die einem selber ganz gut in den Kram passen und die eigene Sicht bestätigen, aber die Punkte, die man anders sieht, zu ignorieren. Unser Entwurf orientiert sich deshalb am Gutachten in Gänze. Es gibt, wie gesagt, fünf Empfehlungen. Darauf möchte ich kurz eingehen. So heißt es in Empfehlung 1 – ich zitiere jetzt das Gutachten –: „Mut zu einer radikalen Verschlankung und Entbürokratisierung, indem auf Regelungen verzichtet wird, die an anderer Stelle konkret oder vergleichbar durch höherrangiges Recht oder bereits in der Verfahrensordnung geregelt sind.“ Eine vollständige Umsetzung der ersten Empfehlung hieße – ähnlich wie in unserem alten Entwurf von 2020 –, eine weitestgehende Streichung aller sozialen und ökologischen Kriterien vorzunehmen. Wir wissen aber, wie wichtig Teilen dieses Parlaments gerade dieser Bereich ist. Unser nun vorgelegter Entwurf setzt deshalb auf eine Bündelung und Verschlankung statt auf eine komplette Streichung. Wir bleiben hier ein Stück weit hinter der Empfehlung des Gutachtens zurück, denn wir wollen einen Entwurf vorlegen, der kompromissfähig ist, um bei dieser Frage endlich überhaupt vorwärtszukommen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gänzlich gestrichen haben wir einzig den explizit im Evaluierungsgutachten zur Streichung empfohlenen Verweis auf die ILO-Kernarbeitsnormen, da sich aus der Erwähnung keinerlei Mehrwert im Vergleich zum gültigen Recht ergibt. Das war ein sehr schönes Beispiel. Da beschäftigt sich eine ganze Seite des Gesetzes der aktuellen Version mit den ILO-Kernarbeitsnormen, die aber durch höherrangiges Recht geregelt sind. Das heißt, sie müssen nicht explizit hier im Gesetz noch mal aufgeschrieben sein. So sieht das auch der Gutachter. Deshalb haben wir diese Regelung rausgenommen. Kommen wir zu Empfehlung 2: Hier heißt es, dass ein vergabespezifischer Mindestlohn von den Praktikern, auch der Unternehmerseite, mitgetragen wird und bei Beibehaltung eines Abstandsgebots einzuhalten ist. Deshalb haben wir in unserem Entwurf einen vergabespezifischen Mindestlohn von 13,50 Euro aufgenommen. Wir folgen damit der Empfehlung der Fachleute bzw. der Evaluierung auch bei diesem Punkt, obwohl wir hier durchaus anderer Meinung waren. Empfehlung 3 sah die Anhebung der Grenzen vor, ab wann das Vergabegesetz gelten soll, sowie höhere Grenzen für die Direktvergabe. Die Anwendungsgrenzen haben wir so übernommen. Zusätzlich haben wir für die verschiedenen Vergabearten Mindestgrenzen festgelegt. Das dürfte Ihnen auch sehr gut gefallen, Herr Minister. Wir haben die Verordnungsermächtigung an das Ministerium um das Thema „Direktvergabe“ ergänzt und auch dort einen Mindestsatz festgelegt. Mit diesem Mindestsatz bleiben wir unter dem Vorschlag des Gutachtens, um dem Ministerium Spielraum für eigene Anpassungen zu geben. In der Coronazeit hat sich dieses Vorgehen auch durchaus bewährt, konnten doch so schnell und flexibel die Grenzen verändert werden. Empfehlung 4 sah die Abschaffung der Formblätter durch die Einführung einer Eigenerklärung vor. Das haben wir umgesetzt, indem wir an vielen Stellen die Formulierungen, die Formblätter nach sich gezogen haben, einfach entfernt und in § 8 die Abgabe einer Eigenerklärung anstelle von Formblättern verankert haben. Das ist eigentlich das wesentliche Kernstück auch des Reformvorschlags. Das ist eine deutliche Vereinfachung, das ist ein deutlicher Bürokratieabbau, das wird uns so auch aus allen anderen Bereichen – von den Praktikern, Vergabestellen, IHKs und Handwerkskammern – widergespiegelt. Das ist ein deutlicher, wichtiger und richtiger Schritt, den wir nach vorn tun. Nicht zuletzt haben wir im Ergebnis von Empfehlung 5 im Unterschwellenbereich die Angebotsabgabe per einfacher E-Mail geregelt. Zusammenfassend haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einerseits möglichst nah am Evaluierungsgutachten bleibt, aber gleichzeitig ein klares Kompromissangebot darstellt und dennoch eine deutliche Verschlankung und Vereinfachung bedeutet. Ich bitte darum, das anzuerkennen und der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zuzustimmen, die ich hiermit beantrage. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
