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Thomas Hartung

SPD 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Herrgott, warum soll ich nach Sachsen-Anhalt gucken? Ich kann nach Thüringen schauen und mir angucken, was nach der Übernahme der drei großen Zeitungen durch die FUNKE Mediengruppe aus diesen Zeitungen geworden ist. Ich weiß, dass der Herr Cheflobbyist der Mediengruppe bei dir genauso war, wie er bei mir war. Und wenn er zu dir dasselbe gesagt hat wie zu mir, wovon ich ausgehe, geht es ihm nur in Bruchteilen um die finanzielle Beteiligung am Sender. Es geht um die Vermarktung der eigenen redaktionellen Inhalte über das Radio durch die Anteile, die er erwirbt. Genau das ist das Problem und genau das wollen wir nicht. Wir wollen eben nicht nach der Vereinheitlichung von drei großen Tageszeitungen in einer Mediengruppe auch noch das Überschwappen der redaktionellen Inhalte im Prinzip auf das Radio. Genau das ist der Punkt, warum man hier an dieser Stelle Lobbyismus auf keinen Fall Gesetzeskraft werden lassen darf. Wir sind nun mal de facto schon ein Ein-Zeitungs-Bundesland. Es ist ja nicht mal mehr so, dass wir da unterschiedliche Kerninhalte haben – wir haben noch unterschiedliche Überschriften, aber darin erschöpft es sich häufig auch. Wir müssen damit umgehen, dass wir auf dem Zeitungsmarkt schon eine Vereinheitlichung haben und nur zwei private Radiosender von Bedeutung sind. Hier dann noch im Rahmen einer Harmonisierung, ähnlich wie in anderen Ländern, den Weg zu ebnen, dass das dann auch noch gleich wird, das macht doch die Absatzzahlen nicht besser. Der Markt wird doch nicht größer, wenn ich aus jedem Kanal dieselbe Nachricht hole. Da wird der Markt eher kleiner. Die Tatsache, warum sich Printmedien schlecht verkaufen, warum die Abozahlen zurückgehen, wird nicht dadurch besser, dass ich dasselbe dann auch noch im Radio verkünde – denselben Inhalt wohl gemerkt. Das macht es nicht besser. Das Problem, das ich sehe, ist ganz klar das, dass wir dann eher die Frage haben, warum ich überhaupt noch eine Zeitung abonnieren soll, wenn ich nur das Radio einschalten muss und denselben Inhalt vielleicht sogar noch zeitnäher habe. Das würde unsere Situation nicht besser machen. Ich glaube auch nicht, dass eine Beteiligung – übrigens, Herr Kemmerich, Sie haben nicht recht –, sie dürfen sich ja beteiligen, sie dürfen sich mit 10 Prozent an den Radiosendern beteiligen – die Printmedien –, 10 Prozent, das dürfen sie tun. Ich glaube nicht, dass, wenn sie sich mit 20 Prozent beteiligen, die Zeitungslandschaft dann wieder diversifizierter wird, das glaube ich nicht. Ich glaube, dass wir – im Gegenteil – den Weg der Einschränkung der Vielfalt immer weiter gehen, und genau das ist der Punkt, an dem wir sagen: Bitte nicht! Insofern halte ich es dann lieber mit der Thüringer Landesmedienanstalt, die nämlich ein Aufsichtsgremium ist und eine ganz klare Haltung vertritt, nämlich: Nein zu weiteren Öffnungen, Nein zu weiteren Verschmelzungen. Noch mal: Ich glaube, hier sind die Argumente bei der ersten Lesung ausgetauscht worden und ich sehe keinen Ansatz, wie wir die Frage, ob wir den Printmedien einen weiteren Einstieg in die Rundfunklandschaft ermöglichen, zu einer positiven Wendung bringen. Deswegen überweisen wir diesen Gesetzentwurf nicht. Wir können gern in einer anderen Variante darüber reden, ob wir diese ganzen anderen Dinge, die du am Anfang angesprochen hast, Christian, vielleicht gesondert behandeln, aber den Einstieg der Printmedien in die Rundfunklandschaft werden wir immer ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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