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Martin Henkel

CDU 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer, dem Gesetzentwurf wurde bei der ersten Lesung die Ausschussüberweisung verwehrt. Wir sind und waren für die Überweisung und möchten das auch noch mal begründen. Die AfD hat die These aufgestellt, der Betrieb der Warenautomaten sei nicht rechtssicher. Wir waren beim letzten Mal schon anderer Ansicht und hatten Zweifel, dass es wirklich ein Problem gibt. Das ist auch heute noch unsere Auffassung. Denn Warenautomaten, die man unauffällig und für sich allein betreten kann, in denen kein Personal anwesend ist, können auch einfach grundsätzlich nicht von § 4 des Feiertagsgesetzes erfasst sein, schließlich ist nach § 4 Abs. 1 klar, dass es im Kern um die Arbeitsruhe geht, und Absatz 2 ergänzt, dass öffentlich bemerkbare Tätigkeiten verboten sind. Beides trifft auf die 24-Stunden-Läden in der vorhandenen Form und auf die Warenautomaten eben nicht zu. Deshalb vertreten wir die Auffassung, dass das Gesetz auch ohne Aufnahme der Ausnahme in Absatz 3 hier nicht greift und ein Betrieb auch ohne Änderung möglich sein sollte. An dieser Stelle möchte ich aber auch einen wesentlichen Unterschied unseres Ansatzes zu den Ausführungen der AfD in der ersten Beratung deutlich machen. Wir wollten Rechtssicherheit dafür, dass Kunden den Automaten oder automatisierte Läden auch am Sonntag benutzen können. Der Kollege von der AfD hatte gefordert, dass auch eine Bestückung mit neuen Waren, vor allem im Bereich von frischen Backwaren, am Sonntag möglich sein sollte. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Der Vorteil ist doch gerade, dass für den Betrieb eben kein Personal benötigt wird und deshalb niemand am Sonntag arbeiten soll oder muss. Lassen Sie es mich ganz klar sagen, und das soll auch so bleiben: Wir sind gegen jegliche Ausweitung der Sonntagsarbeit. (Beifall DIE LINKE) Was ist denn der Zweck von Warenautomaten gerade im ländlichen Raum? Sie können eine Lücke in der Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs füllen, und zwar insbesondere in Orten, wo die Versorgung durch klassische Läden vor Ort nicht mehr gewährleistet ist, weil sich der Betrieb oft aufgrund der zu hohen Personalkosten eben nicht lohnt. Sie bieten eine Alternative gerade für die Menschen, die vielleicht kein eigenes Auto haben oder in Orten leben, die mit dem ÖPNV schlecht angebunden sind. Für diese Menschen sind solche Versorgungsläden ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität. Braucht es dafür nun den Gesetzentwurf der AfD? Wie bereits gesagt, wir waren der Auffassung, dass der Betrieb auch nach der jetzigen Rechtslage möglich sein sollte. Diese Auffassung teilte, wie wir in der ersten Beratung vernehmen konnten, auch der Ministerpräsident ausdrücklich. Andererseits sagte Staatssekretär Götze, dass die Rechtslage eben alles andere als klar ist. Die Landesregierung habe sogar auf innerministerieller Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der drei Ministerien zusammenarbeiten, um über eine länderübergreifende Klarstellung zu diskutieren. Wir sehen also, es gibt eine deutliche Rechtsunsicherheit, und das klingt eben nicht danach, dass keine Fragen mehr offen sind, dass es keine Probleme gibt. Nein, wir haben deutlichen Widerspruch im letzten Plenum zwischen den Ausführungen des Ministerpräsidenten und des zuständigen Staatssekretärs gehört. Deshalb waren und sind wir der Ansicht, dass die Überweisung an den Ausschuss Sinn ergeben würde. Da können die offenen Fragen geklärt und, falls nötig, Lösungen gefunden werden. Deshalb werden wir auch heute für die Überweisung an den Ausschuss stimmen. Kommt es nicht zu einer Überweisung, möchte ich zwei Dinge klarstellen. Erstens: Direkt zustimmen können wir dem Gesetz nicht, denn wie ausgeführt wurde, will die AfD hier die Öffnung im Bereich der Sonntagsarbeit im Betrieb mit Mitarbeitern. Das ist nicht unsere Intention. Zweitens: Wir behalten uns natürlich vor, das Thema dann auf anderem Weg im Ausschuss abzufragen. Man muss erwarten können, dass die Landesregierung eine einheitliche Meinung zur Rechtssicherheit findet und eventuelle Bedenken abstellt, denn es braucht eine klare Rechtslage. Dabei kann man auch über Grenzen für die maximale Größe solcher Angebote reden, denn riesige automatisierte Supermärkte sind auch nicht unser Ziel. Unser Ziel ist eine sichere Versorgung für die Menschen im ländlichen Raum und Rechtssicherheit für die Betreiber. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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