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Hoffmann

AfD 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Energie-Plan für Thüringen: Vorhandene Flächen besser nutzen – Thüringer „Energieautobahnen“ umsetzen

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream! Die CDU möchte mit diesem Antrag die Energieerzeugungsarten Windkraft und Solar massiv ankurbeln, und zwar entlang an geeigneten Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen einschließlich der Mittelstreifen. Das ist interessant. Richtig ist, dass es möglichst keine weitere Flächenversiegelung geben darf. Dieser Lösungsvorschlag wirft allerdings eine Menge Fragen auf. Zuerst aber zur Begründung – die CDU begründet ihren Antrag mit der Erreichung der Klimaziele. Werfen wir also kurz einen Blick auf diese. Der Bund hat mit dem Wind-an-Land-Gesetz 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windkraft zur Erreichung der Klimaziele ausgeschrieben. Thüringen hat noch im Thüringer Klimagesetz 1 Prozent, es sollen in Thüringen aber 2,2 Prozent werden. Die CDU will also mit dieser Initiative ihren Beitrag leisten, statt diese Flächenangaben grundsätzlich infrage zu stellen und vielleicht mal grundsätzlich Kritik zu wagen. Was sieht der Antrag nun konkret vor? Entlang von Verkehrswegen, unter anderem an Autobahnen sowie geeigneten Bundes- und Landesstraßen und deren Nebenanlagen, sollen Energieautobahnen aus Solar- und Windkraft als Zweitverwertung auf bereits versiegelten Flächen entstehen. Grund- und spitzenlastfähig ist das ja nun nicht. Grund- und spitzenlastfähig ist Kernenergie. Dazu liegt von der CDU nichts vor, aber von der AfD. (Beifall AfD) Was bedeutet die CDU-Initiative nun? Sie heißt praktisch übersetzt, dass das rein theoretisch nur an Straßen geschehen kann, entlang derer bereits Versiegelung vorliegt, die aber nicht genutzt wird und die als Nutzung für tonnenschwere Windkraftanlagen oder flächenintensive Solarpaneelen überhaupt genutzt werden können. Dies soll die Landesregierung nun zu Ende des Monats prüfen, was – euphemistisch gesagt – sehr ambitioniert ist, ebenso wie die Klimaziele. (Beifall AfD) An dieser Stelle hätte ich mir tatsächlich mal eine Flächengröße in diesem Antrag gewünscht, aber da steht nichts. Genauso wenig steht darin etwas zu den Sicherheitsvorkehrungen entlang von Verkehrswegen, unter anderem an Autobahnen, sowie geeigneten Bundes- und Landesstraßen und deren Nebenanlagen. Was ist mit den baurechtlichen Vorschriften nach dem Bundesfernstraßengesetz? Es ist doch etwas abenteuerlich, zu glauben, dass man da eben neben den Straßen oder gar auf dem Mittelstreifen einfach meterhohe Stahlbauten und Rotoren hinstellen kann, die im Ernstfall auf die Straße geschleudert werden oder die im Winter Eis abwerfen. Auch alternative Windkraftanlagen sind nicht davor gefeit, im Ernstfall zu brennen oder Bauteile zu verlieren oder Eisbrocken zu schleudern. Letzte Woche erst war ich bei einem Vortrag in Schleusingen über alternative Windkraftanlagen zugegen. Einen großen Unterschied zu den herkömmlichen gibt es nicht, sie drehen halt nur anders. Und welche Priorisierung will man hinsichtlich der Hunderten Kilometer Straße in Thüringen vornehmen, um dort Energieautobahnen zu schaffen? Wo kommt die Infrastruktur her, wo der Netzausbau? Speicher gibt es nicht, also müsste die Energie sofort abgenommen oder aber ins Netz eingespeist werden. Gerade hier wäre aber der Verweis auf die Bundesnetzagentur wichtig, denn Solar- und natürlich auch Windkraft führen zu entsprechenden Einspeisemaßnahmen, weil es keine Speicher in der nötigen Größenordnung gibt. Ich zitiere die Bundesnetzagentur: „Das gesamte Maßnahmenvolumen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen ist im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 19% gestiegen. Die vorläufigen Gesamtkosten für Netzund Systemsicherheitsmaßnahmen […] liegen bei rund 2,3 Mrd. Euro und sind damit ebenfalls gestiegen“ im Vergleich zu „2020: 1,4 Mrd. Euro“. Und weiter: „Das gesamte Maßnahmenvolumen für das Netzengpassmanagement […] liegt im zweiten Quartal 2022 bei 6.680 GWh und ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um zwölf Prozent gestiegen.“ Die Zahlen sprechen als Folge der Energiewende für sich. Wie steht es um das Landschaftsbild und um die Raumplanung? Herr Gottweiss, Sie beklagten zu Recht Wildwuchs bei Windanlagen. Wäre Ihr Vorschlag denn etwas anderes? Wie die Steuerung geschehen soll, steht in dem vorliegenden Antrag jedenfalls nicht und auch nicht, wie die Anlagen sich ins Landschaftsbild einfügen sollen. Hinzu kommt, auch diese alternativen Windkraftanlagen beeinträchtigen die Vogelwelt. Wenn die dann entlang der Straßen oder inmitten der Straße stehen, muss dann halt noch jemand den Vögeln ein Stoppschild vor die Nase setzen. (Beifall AfD) Wie fügen sich diese Energiepläne in die Vorprüfung von Windkraft ein? Wie soll die Öffentlichkeitsbeteiligung aussehen? Dazu steht im Antrag nichts. Was man aber als Alibi hineinformuliert hat, ist die angeblich steigende Akzeptanz, die durch eine derartige Umsetzung entstehen würde. Ich glaube hingehen, dass sehr viele Menschen im Freistaat die Nase voll von vermeintlichen Klimazielen und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Landschaft, der Tierwelt und der Menschen haben, weil sie sehen, dass dieser angebliche Klimaschutz zur Umweltzerstörung und zur Beeinträchtigung gerade im ländlichen Raum führt. (Beifall AfD) All diese Pläne im Namen der Energiewende, dem größten Transformationsexperiment der Energiepolitik Deutschlands, werden nicht funktionieren, weil sie die Gesetze der Physik missachten und die Natur gefährden. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: So ein Quatsch!) Erst kürzlich wurde publik, dass ein Hoffnungsträger in Jena in Sachen Speicher Insolvenz angemeldet hat. Solche Meldungen sollten doch Realitätssinn erzeugen, statt weiter auf Zappelstrom zu setzen. Wie gesagt, bei diesem Antrag bleiben eine Menge Fragen. (Beifall AfD)

Protokoll ↗