Maik Kowalleck
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie alle wissen, wir befinden uns jetzt seit Jahren schon im Dauerkrisenmodus, begonnen mit der Coronapandemie, ging es im vorigen Jahr weiter mit dem Ukrainekrieg und seinen Auswirkungen. Aufgrund der Krisensituation gerade im Energiebereich haben wir als CDU-Fraktion im vorigen Jahr die Initiative ergriffen und das Sondervermögen neu ausgerichtet, insbesondere im Hinblick auf die Energiekrise, auf die Unterstützung, die im Bereich der Wirtschaft, im Bereich der Institutionen, Vereine, des täglichen Lebens gebraucht wird. Und im vergangenen Dezember – das wissen Sie auch – haben wir auch auf unsere Initiative noch mal zusätzlich darum geworben, dass 50 Millionen Euro mehr an Aufstockung für unsere kommunale Familie dazukommen. Das war ein ganz wichtiger Beitrag auch für diejenigen, die sich vor Ort engagieren und hier auch um Unterstützung ringen. Es ist deshalb gut, dass wir dieses Sondervermögen zur Bewältigung der Energiekrise zumindest für einen Zeitraum haben. Es ist noch besser, dass wir es finanziell gut ausgestattet und im Sinne der Vorsicht mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2025 versehen haben. Denn uns allen ist bewusst, dass die Energiekrise und die Auswirkungen des Ukrainekrieges nicht von heute auf morgen beendet sind, sondern das dauert eine Zeit, und wenn man vielleicht im vorigen Jahr noch geglaubt hat, der Ukrainekrieg ist schnell vorbei, dann sehen wir aktuell bei den Geschehnissen, dass es eben leider nicht so schnell vorbei sein wird. Mit Neugestaltung und Ausweitung des Sondervermögens hinsichtlich der Energiekrise haben wir zum einen das zugrundeliegende Gesetz mit seinen Zweckbestimmungen neugefasst und daraufhin den entsprechenden Wirtschaftsplan neu aufgesetzt. Seither haben wir diesen Wirtschaftsplan in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses auf der Tagesordnung. Wir beraten eventuelle Änderungen und vor allen Dingen in einem Monitoring die Umsetzung der einzelnen Titel in den jeweils zuständigen Ministerien. Uns als CDU ist es wichtig, dass die Mittel für die Thüringer Wirtschaft und die Thüringer Kommunen auch so effizient und schnell wie möglich dorthin ausgereicht werden, wo sie auch gebraucht werden.
(Beifall CDU)
Viele von uns sind in den Kreistagen, in den Gemeinde- und Stadträten aktiv und dann sehen wir auch vor Ort, wie dringend die Hilfe gebraucht wird.
(Beifall CDU)
Ich sehe das insbesondere in meinem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, der immer noch keinen Haushalt hat und der gerade auf die Unterstützung, die Gelder vom Land wartet. An dieser Stelle begrüße ich ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler des Heinrich-Böll-Gymnasiums in Saalfeld. Es geht hier eben nicht nur um Themen, die global sind, sondern die auch die Kommunen vor Ort betreffen. Ich habe gesagt, uns als CDU ist es wichtig, dass diese Mittel auch zielgenau dort ankommen, wo wir als Landtag gesagt haben, da werden sie gebraucht. Wir befürworten die Bemühungen zu einer unkomplizierten Ausreichung sehr, insbesondere was die 50-Millionen-Euro-Unterstützung für die Landkreise und kreisfreien Städte betrifft. Jedoch ist es schon bemerkenswert, dass Rot-Rot-Grün die Ausreichung an die Kommunen jetzt auf einmal über ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren regeln will. Meine Damen und Herren, uns überrascht es, dass das erst jetzt geschieht – viel zu spät.
(Beifall CDU)
Das hätte alles viel früher stattfinden können, stattdessen brauchen Sie ein Vierteljahr, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die pauschale Ausreichung nur über ein Gesetz zu regeln ist. Das müssen Sie mir an dieser Stelle mal erklären und die Vorrednerin von Rot-Rot-Grün konnte das an dieser Stelle auch nicht wirklich.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, im Monitoring zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit Datum vom 2. März hieß es, dass man sich noch in Abstimmung mit den Kommunen befinde, aber auf der Zielgeraden sei, um die Hilfen schnell an die Kommunen fließen zu lassen. Mit ihrer Trägheit konterkariert die Landesregierung hier den Grundgedanken des Energiesondervermögens.
(Beifall CDU)
An dieser Stelle braucht es schnelle Hilfen, damit wesentliche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge die Krise schadlos überstehen und die Kosten nicht an die Bürger weitergeben müssen. Das muss ein erkennbares Ziel der Landesregierung sein.
(Beifall CDU)
Der Schwarze Peter wird dabei immer hin und her geschoben, mal ist die Zuständigkeit nicht geklärt, mal gibt es angeblich keinen wirklichen Bedarf und besonders beliebt ist die Ausrede, dass die Zweckbestimmung in dem Gesetz, dem der Wirtschaftsplan zugrunde liegt, zu eng gefasst sei. Da wir Ihnen natürlich auch dabei immer sehr gut zuhören, liegt Ihnen heute nun auch unser Gesetzentwurf zur Änderung des Energiehärtefallhilfengesetzes vor. Insbesondere die Kriterien der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die auf Wunsch der rot-rot-grünen Koalition bei der gemeinsamen Erarbeitung des letzten Änderungsgesetzes aufgenommen wurden, haben sich in der Praxis als nicht zielführend erwiesen und werden in unserem Entwurf nun gestrichen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, Fakt ist, dringend benötigte Hilfen für Kommunen und Schulträger fließen seit Monaten nicht, weil es die Landesregierung nicht auf die Reihe bekommt.
(Beifall CDU)
An dieser Stelle sind Sie in der Pflicht, in den verschiedenen Bereichen zu helfen, denn wir – das habe ich an dieser Stelle auch gesagt – haben als Landtag dieses Sondervermögen für die Unternehmen, Institutionen, Vereine und Menschen in diesem Land auf den Weg gebracht und da ist die Landesregierung in der Pflicht, zu unterstützen und die Hilfen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, und das sehen wir auch in verschiedenen Bereichen, dass die Landesregierung das Ohr nicht an der Masse hat, dass hier nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert wird und da muss ein schnelles Umdenken geschehen, denn das ist einfach ihr Job, zu helfen, vor Ort zu helfen, und das mit der Unterstützung, die notwendig ist.
(Beifall CDU)
Wir als CDU-Fraktion haben unseren Job gemacht, wir haben die finanziellen Mittel in den Haushaltsberatungen im Beschluss des Haushalts unsere Ideen für das Land eingebracht und nun ist es eben auch an der Landesregierung,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist doch Quatsch!) hier zu unterstützen. Wir fordern Sie auch ganz klar auf: Legen Sie den Turbo ein, unterstützen Sie hier, helfen Sie den Menschen in diesem Land! Meine Damen und Herren, wir stimmen einer Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss zu und werden hier natürlich auch im Rahmen einer Anhörung noch weitere Anregungen bekommen. Aber uns liegt daran, hier schnell zu handeln, damit die Mittel auf den Weg kommen. Danke schön.
(Beifall CDU)
