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Raymond Walk

CDU 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich will gleich an den Anfang stellen, dass die Frage nach der Öffentlichkeit von kommunalen Ausschüssen ganz offenbar bewegt. Auch wenn im durchgeführten OnlineDiskussionsforum die Resonanz mehr als bescheiden war, ganz im Gegensatz zur kommunalen Familie. So erhielt ich Anrufe bzw. in den Gesprächen wurden mir dann Dinge mit auf den Weg gegeben: Auf der einen Seite – endlich mehr Transparenz, nehmt die Chance wahr, auf der anderen Seite – macht da bloß nicht mit. Deswegen will ich versuchen, die widerstreitenden Interessen abzuwägen. Frau Kollegin Maurer, erst einmal herzlich willkommen in der kommunalpolitischen Familie, Sie sind ja Sprecherin geworden. Herzlichen Glückwunsch. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Dan- ke!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nur die Besten bei uns!) Aber es ist eben keine so ganz klare Sache, wie Sie das eben ausgeführt haben. Ich habe bereits in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf betont, dass das im Grundgesetz normierte Prinzip der Öffentlichkeit Grundlage unseres politischen Handelns ist und dass das selbstverständlich auch und gerade auf der Ebene der kommunalen Familie gilt. Deshalb ist eine Klarstellung in der Kommunalordnung, wie von Rot-Rot-Grün hier vorgeschlagen, grundsätzlich auch ein plausibles Anliegen. Auch in der ersten Lesung haben wir uns grundsätzlich offen gezeigt, alles jedoch im Hinblick und im Ergebnis auf die noch durchzuführenden Anhörungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade die Argumentationen des Gemeinde- und Städtebunds sowie des Thüringischen Landkreistags erscheinen mir, das zeigt eben die Anhörung, überzeugend. Man muss in vorberatenden Ausschüssen zunächst einmal unter sich bleiben können, also Themen diskutieren, Lösungen zunächst ins Unreine formulieren oder Kompromisse ohne parteipolitisches Gezänk vorberaten können. (Beifall CDU) So ist jedenfalls die Auffassung des Thüringischen Landkreistags. Der Gemeinde- und Städtebund argumentiert, ich zitiere: „Die überwiegende Anzahl der kommunalen ehrenamtlichen Mandatsträger ist rhetorisch nicht geschult und verspürt eine beachtliche Hemmschwelle bei konfrontativen Diskussionen in kommunalen Gremien, wenn die Öffentlichkeit in Gestalt von Vertretern der Presse, Medien und Bürgern bei kommunalen Sitzungen von Beginn an anwesend ist.“ Meine Fraktion, das will ich nochmal betonen, war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern ist die vorgeschlagene Regelung, den Kommunen künftig freizustellen, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder nicht öffentlich tagen, auch nicht unmittelbar von der Hand zu weisen. Der Thüringische Landkreistag geht in seiner Stellungnahme einen Schritt weiter wie der Gemeinde- und Städtebund, ich zitiere: „In allen uns zugegangenen Rückmeldungen der thüringischen Landkreise wurde der Vorschlag scharf kritisiert und entschieden abgelehnt. Vor Ort“ – das ist das zentrale Argument – „entsteht ein enormer Druck, von der eingeräumten Möglichkeit der Öffnung Gebrauch zu machen.“ (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das nennt man wohl kommunale Selbstverwaltung!) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen es vielleicht, es kam eben auch zur Sprache, in Arnstadt, sagt Frau Präsidentin, aber auch wir in Eisenach haben per Geschäftsordnung alle Ausschüsse als beschließende Ausschüsse festgelegt, die somit grundsätzlich öffentlich tagen – in Ilmenau, danke für den Hinweis. Insofern lohnt sich natürlich ein Blick, Kollege Bilay, auf die Stellungnahme der Stadt Eisenach. Frau Oberbürgermeisterin Wolf von den Linken führt aus – ich habe mir drei Bereiche herausgegriffen, die, glaube ich, in der heutigen Debatte lohnend sind. Zur Frage der Diskussionskultur führt sie aus, ich zitiere: „Allerdings hat die Öffentlichkeit auch teilweise dazu geführt, dass weniger ergebnisoffen und mit mehr Schärfe diskutiert wurde. Bei in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten oder unpopulären Entscheidungen (da haben wir in Eisenach jede Menge) wurde es immer wieder notwendig, sich auf informelle Beratungen außerhalb der Regelung der Kommunalordnung zurückzuziehen, um eine freie und vorbehaltlose Diskussion und Informationsweitergabe zu ermöglichen.“ Ich sage nachher noch etwas dazu. Informelle Beratungen, Herr Bilay kennt das, das sind die sogenannten Arbeitsgruppensitzungen „Haushalt“ außerhalb der Thüringer Kommunalordnung. Zur Frage des öffentlichen Drucks, der zweite Bereich: Frau Wolf – ich zitiere –: „Auch der Aspekt, dass weniger redegewandte Mitglieder sich im öffentlichen Raum weniger trauen, das Wort zu ergreifen, kann aus meiner Sicht bestätigt werden.“ Der dritte Bereich, zu der Frage des Schutzes von Verwaltungsmitarbeitern: Das ist sehr wichtig, weil das heute noch nicht zur Sprache gekommen ist. Ich zitiere wieder: „Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt ist, dass auch Verwaltungsmitarbeitern der geschützte Raum der Nichtöffentlichkeit mit der Durchführung von Vorberatungen in einer öffentlichen Sitzung genommen wird. […] Bei schwierigen und polarisierenden Sachverhalten ist festzustellen, dass öffentliche Konflikte teilweise auch auf dem Rücken von Verwaltungsmitarbeitern ausgetragen werden, was so mit Blick auf den Schutz der Mitarbeiter nicht hinnehmbar ist.“ Sie führt weiter aus: „Eine nicht unerhebliche Zahl“ – jetzt kommt es – „von Mitarbeitern ist durch diese ‚Nebenwirkung der Öffentlichkeit‘ stark psychisch belastet, bittet darum, nicht im Ausschuss Auskunft geben zu müssen (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das liegt doch aber auch an der CDU in Eisenach, wo sie der Fraktionsvorsitzende sind, Herr Walk!) oder äußert nicht frei seine fachliche Meinung, um der Gefahr des ‚öffentlichen Prangers‘ zu entgehen.“ Ich denke, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die von Frau Oberbürgermeisterin Wolf (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ich fra- ge mich, was das für ein Geeiere ist!) vorgetragenen Argumente sind stichhaltig und sollten von uns beachtet und auch entsprechend gewichtet werden. In Kurzform meine Bewertung: Wir wollen gerade keine informellen Beratungen außerhalb der Kommunalordnung, um freie und vorbehaltslose Diskussionen zu ermöglichen. Wir wollen gerade nicht, dass nicht so redegewandte Mitglieder der Ausschüsse sich nicht trauen, das Wort zu ergreifen. Wir wollen gerade nicht, dass öffentliche Konflikte auf dem Rücken der Verwaltungsmitarbeiter ausgetragen werden, sodass einige von ihnen psychisch belastet sind bzw. nicht im Ausschuss Rede und Antwort stehen wollen bzw. ihre Meinung frei äußern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch kurz einige Worte zur Frage der Transparenz und damit zur Abwägung und Verhältnismäßigkeit ausführen. Dass vorberatende Ausschüsse nicht öffentlich stattfinden, stellt aus unserer Sicht keine unangemessene oder rechtswidrige Einschränkung dar. Schließlich sind die in den vorberatenden Ausschüssen erarbeiteten Vorschläge eben keine abschließenden Sachentscheidungen. Hier wird quasi die Willensbildung lediglich vorbereitet. Die weitere Beschlussfassung ist somit auch nicht an diese Vorschläge gebunden. Abschließend, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Die von mir vorgetragenen systematischen und rechtlichen Gründe, auch ausdrücklich mit Hinweis auf die Eisenacher Erfahrung, überzeugen letztlich derart deutlich, dass wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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