Ronald Hande
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte und muss nicht alles wiederholen, was meine Kolleginnen und Kollegen hier am Rednerpult schon gesagt haben, möchte aber die Gelegenheit nutzen, dann doch noch auf den einen oder anderen Punkt einzugehen. Es ist uns allen nicht neu, dass wir uns mit weltpolitischen Entwicklungen und auch mit deren bundespolitischen Folgen konfrontiert sehen und wir in dieser Konsequenz natürlich dann vor einiger Zeit hier im Hohen Haus mit breiter Zustimmung das Corona-Sondervermögen in ein Sondervermögen umstrukturiert haben, um den gestiegenen Energiepreisen und der Krise daraus entsprechend entgegenzuwirken. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit hier ausdrücklich nicht nutzen, um die große bundes- oder weltpolitische Debatte aufzumachen, wie das die FDP eingangs dieser Debatte versucht hat, sondern tatsächlich eine Möglichkeit diskutieren, hier mit Ihnen für die Kommunen und andere Einrichtungen und Träger in Thüringen Hilfen auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grund sehe ich den vorgelegten Gesetzentwurf der Regierungskoalition auch als ein Ermöglichungsgesetz; ein Ermöglichungsgesetz für die genannten Mittel aus der Umstrukturierung des Errichtungsgesetzes mit dem Auf-den-Weg-Bringen des entsprechenden Wirtschaftsplans. Wie Sie alle wissen, im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren und beschließen wir diesen Wirtschaftsplan in regelmäßiger und – ich denke – konstruktiver Weise immer wieder neu und passen ihn an und so sind dann entsprechend auch die genannten 50 Millionen Euro für Landkreise und kreisfreie Städte dort veranschlagt, entsprechend auch die genannten 12 Millionen Euro für die Schulen, 10 Millionen Euro für Kindergärten, 3 Millionen Euro für die Sportstätten usw. Das brauche ich hier nicht noch mal alles im Kleinen zu wiederholen. Aber allein die Veranschlagung im Wirtschaftsplan ist eben kein direkter Leistungsanspruch, der sich daraus ergibt. Deshalb sehen wir uns – und sicherlich auch die Landesregierung – dann doch mit dem Zuwendungsrecht in einem gewissen Konflikt, weshalb eben dieses Gesetz hier möglichst schnell Abhilfe schaffen soll und wird. Natürlich werden auch in Artikel 2, Sie haben es gesehen, freie Schulen, auch Schulträger staatlicher Schulen entsprechend berücksichtigt. 110 Euro schlagen wir pro Schülerin und Schüler oder für die Kindergärten ebenfalls 110 Euro pro Kind vor. Das können wir alles, sollten wir auch alles – wie gesagt und beantragt – im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren. Ich möchte aber zum Gesetzentwurf der CDU dann doch noch mal einen Halbsatz verlieren. Sie schreiben hier von außerordentlichen Belastungen – und ich zitiere –„[...] die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen,“ oder – in Nummer 3 – „[...] die absehbar ihre Funktionsfähigkeit bedrohen“ oder – Nummer 5, die im Gesetz geändert werden soll – „[...] die absehbar ihre Existenz bedrohen,“. Das sind vollkommen schwammige Formulierungen. Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Wir kommen da mit einer praktischen Auszahlung in diesem Bereich dann sicherlich auch in den Bereich der Billigkeitsleistungen. Ich frage Sie: Wer soll das alles prüfen? Wie lange soll eine solche Prüfung dauern, ob Zahlungsansprüche bestehen oder Zahlungen geleistet werden können?
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Die Formulie-
rung haben wir von Bayern!) Mit den Formulierungen „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“, die vorher drin waren, sind meiner Meinung nach klare Kriterien im Gesetz verankert und geregelt. Von daher sehe ich so, wie ich unseren Gesetzesvorschlag als Ermöglichungsgesetz sehe, Ihren Gesetzesvorschlag als Verhinderungsgesetz. Und, Herr Kowalleck, Sie haben gesagt: Der Job ist gut gemacht. Ich glaube, mit dem Gesetzentwurf haben Sie den Job eher nicht so gut gemacht. Nichtsdestotrotz bin ich auch der Meinung und bereit, diese beiden Gesetzentwürfe im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren. Vielleicht können wir dort, insbesondere was den CDU-Gesetzentwurf betrifft, noch einiges geraderücken. Ich bitte um Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
