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Lutz Liebscher

SPD 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ in Thüringen Steigende Kalt- und Warmmieten belasten auch in Thüringen insbesondere Menschen mit geringen Einkommen. Mit der im Dezember 2022 durch die Bundesbauministerin unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zum Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ sollen die Sanierung und der Neubau von Wohnheimplätzen für Studierende, Fachschülerinnen und Auszubildende gefördert werden. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen demnach für die Länder bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erfolgte bzw. erfolgt die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen? 2. Über welche Richtlinie wird eine Umsetzung in Thüringen angestrebt? 3. In welcher Höhe stehen die Fördermittel aus dem Programm anteilig für Thüringen zur Verfügung? 4. Welche Maßnahmenkomplexe sind im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über das Programm realisierbar und sind der Landesregierung bereits Objekte bzw. Projekte bekannt, die von der Förderung durch das Programm „Junges Wohnen“ profitieren könnten? Vielen Dank.

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