Jörg Kellner
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eben in der Berichterstattung von Kollegin Mitteldorf schon berichtet, haben wir heute den Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zur Änderung des Bibliotheks- und Pressegesetzes zur abschließenden Beratung hier im Plenum. Die Novellierung zum Thüringer Bibliotheksgesetz bzw. zum Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung der bibliotheksrechtlichen Vorschriften vom 16. Juli 2008 soll damit durchgeführt werden. Was soll sich ändern? Was soll geregelt oder präzisiert werden? Zum einen sind die Trennung und Ergänzung im Aufgabenbereich der Landesbibliothek neu, die künftig eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Universitäts- und Landesbibliothek Jena sowohl als Landesbibliothek als auch als Universitätsbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena vorsieht. Bestimmung und Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Landesbibliotheken soll damit auch geregelt werden. Bestimmungen der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken sollen ebenfalls konkretisiert werden, die Festlegung und Konkretisierung ihrer Aufgaben sowie ihrer vollen Finanzierung und nicht nur die Förderung. Das ist auch eine Forderung aus dem Änderungsantrag von den rot-rot-grünen Fraktionen, dass eben nicht nur eine Förderung, sondern auch eine volle Finanzierung der Stelle erfolgen sollte. Dem wurde jetzt endlich auch Rechnung getragen, auch im Ausschuss. Ebenfalls neu hinzugekommen sind die Änderungsvorschläge, was die Aufgabe der öffentlichen Bibliotheken anbelangt. Die Bedeutung von öffentlichen Bibliotheken, schulisch, beruflich und allgemeine Bibliotheken bzw. Informationen, aber auch bei der Vermittlung von Medieninformationskompetenzen soll konkretisiert werden. Möglichkeiten einer Förderung von öffentlichen Bibliotheken durch das Land – natürlich nach Haushaltslage, auch das muss ja dann immer beraten werden –, aber allein schon die Richtung ist vorgegeben, dass man sich damit beschäftigen sollte und auch muss. Ich denke, das ist der richtige Ansatz.
(Beifall CDU)
Und die Verschiebung der bisherigen Regelung zum Pflichtexemplarrecht aus dem Pressegesetz in das Bibliotheksgesetz: Ich denke, das war letztendlich auch eine Anpassung an die Wirklichkeit, die letztendlich auch hier erfolgen muss. Auch die Anhörung, die mit 17 Anzuhörenden erfolgte – auch das wurde gesagt –, war durchweg positiv. Alle haben das begrüßt. Es gab ein paar Anmerkungen – auch das wurde hier schon gesagt –, die dann auch aufgenommen wurden. Im Großen und Ganzen waren alle Anzuhörenden gegenüber dem Entwurf positiv eingestellt bzw. haben zugestimmt. Es ist jetzt nicht unbedingt eine große Novellierung, die hier durchgeführt wird, sondern es ist eigentlich – wie soll ich sagen – eine Anpassung an die eigentliche Praxis, die schon läuft. Man hat das hier letztendlich aufgegriffen, mit aufgenommen. Ich denke, wir haben es in dem Rahmen in das Gesetz eingefügt, wo es hingehört, und damit letztendlich auch Rechtssicherheit gegeben. Im Großen und Ganzen kann man dem Gesetz zustimmen. Die Anzuhörenden haben das begrüßt und die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
