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Prof. Dr. Schönig

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren! Zu Fragen 1 und 3: Zur Erläuterung des aktuellen Standes und der Entwicklung der Planung in den vergangenen Jahren beantworte ich diese beiden Fragen gemeinsam. Vor dem Hintergrund des Zustands der Landesstraße L 1099 im Bereich zwischen Eliasbrunn und dem Kreisverkehr zwischen L 1099 und der L 1095 südlich von Friesau erfolgen seit Jahren Planungen zur Verbesserung. Eingeschlossen ist dabei auch die Umgestaltung des Knotenpunkts dieser Landesstraße mit den Gemeindestraßen nach Friesau und nach Oberlemnitz. Bisher war hierzu ein Um- und Ausbau des Streckenabschnitts vorgesehen. Im Rahmen von Entwurfsplanungen wurden dabei verschiedene Varianten der Streckenführung im genannten Bereich untersucht. Ebenso wurden verschiedene Varianten zur Ausbildung des Knotenpunkts der L 1099 mit den genannten Gemeindestraßen analysiert. Im Zuge der Vertiefung der Planung musste jedoch festgestellt werden, dass die bisher auf rund 5 Millionen Euro geschätzten Kosten für den Um- und Ausbau des Streckenabschnitts nunmehr realistisch mit mindestens 10 Millionen Euro zu veranschlagen sind. Hintergrund sind neben den allgemein bekannten Preisentwicklungen auch umfangreiche Themen des Umwelt- und Naturschutzes sowie umfassende Forderungen der zuständigen Wasserbehörden. Da die Finanzierung gegenwärtig und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mittelfristig mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht möglich sein dürfte, muss nach gegenwärtigem Stand der geplante Um- und Ausbau des Streckenabschnitts zurückgestellt werden. Vorgesehen ist nunmehr eine Sanierung des Streckenabschnitts, die hinsichtlich des Verlaufs und der Breite der Straße dem Bestand entsprechen wird und muss. Dies beinhaltet auch eine geeignete Umgestaltung des Knotenpunkts mit den Gemeindestraßen. Aufgrund der hierfür insgesamt erforderlichen weiteren Planungsleistungen ist gegenwärtig die Angabe eines Zeithorizonts für die bauliche Umsetzung vor Ort nicht verlässlich möglich. Zu Frage 2: In der bisherigen Planung für den Umund Ausbau des Streckenabschnitts war die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges nicht vorgesehen. Über das vorhandene Straßen- und Wegenetz abseits der Landesstraße existieren zahlreiche Verbindungen zwischen den Orten in diesem Gebiet, die durch Radfahrende genutzt werden können. Seitens der Gemeinden wurden bisher auch keine Wünsche nach einem straßenbegleitenden Radweg an die Thüringer Straßenbauverwaltung herangetragen. Zu Frage 4: Ortsumgehungen für Eliasbrunn oder Ruppersdorf sind gegenwärtig nicht vorgesehen und daher auch nicht im Landesstraßenbedarfsplan enthalten. Die Festlegung der Notwendigkeit der Schaffung einer Ortsumgehung erfolgt prinzipiell zunächst über eine durchzuführende verkehrswirtschaftliche Untersuchung. Darin muss nachgewiesen werden, dass der Bau einer Ortsumgehung volkswirtschaftlich sinnvoll ist, also die Investitionskosten geringer sind als der monetär zu bewertende gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen. Die Verkehrsbelegung der Landesstraße L 1099 zwischen den Orten Eliasbrunn und Ruppersdorf beträgt entsprechend des Verkehrsmodells Thüringen mit Analysestand 2018 insgesamt rund 1.850 Fahrzeuge, darunter rund 230 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Vor dem Hintergrund dieser vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung ist nicht unmittelbar mit einem Nachweis des vorgenannten volkswirtschaftlichen Nutzens zu rechnen. Im Übrigen müssten beim Nachweis eines volkswirtschaftlichen Nutzens auch die notwendigen finanziellen Mittel für die Planung und den Bau vorhanden sein. Vielen Dank.

Protokoll ↗