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Thomas L. Kemmerich

FDP 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung

Sehr verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Zuschauer auf der Tribüne – da hofft man auf viele Informationen über die Netze –, meine Vorredner haben es schon vielfach betont, der Gesetzentwurf ist generell sinnvoll und hat viel Unterstützung bei der durchgeführten Anhörung erfahren. Es wurden genannt: die klare Regelung zu den Aufgaben der Landesbibliothek in dem neuen § 3 des Bibliotheksgesetzes, die Überführung des sogenannten Pflichtexemplarrechts aus dem Pressegesetz in den neuen § 4 dieses Gesetzes und die Festschreibung der Finanzierung der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in der Förderung öffentlicher Bibliotheken nach den von dem zuständigen Ministerium erlassenen Richtlinien. So weit, so gut. Aber es ist natürlich auch Zeit in einer Plenardebatte, öffentlich zu sagen, wie denn die Genese war, bevor wir heute hier in der zweiten Beratung über das Gesetz diskutieren. Es ist als Teil eines Mantelgesetzes zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes eingebracht und diskutiert worden, dann Anhörung in einer Sondersitzung mit dem Verweis auf die Dringlichkeit. Dabei stand die Notwendigkeit der Gesetzesänderung zur Umsatzsteuerbefreiung schon seit Jahren fest. Das ist ja der eigentliche Anlass, warum wir jetzt dann sehr vehement auf die Tube gedrückt haben. Dann wurde die Umsatzsteuerbefreiung in einem Hauruckverfahren im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Digitale Gesellschaft vom Rest abgespalten und in einer Schnelligkeit beschlossen, die beeindruckend war. Wir sind in der Sitzung mit einem schlussendlichen Änderungsentwurf konfrontiert worden, den Rot-Rot-Grün – zumindest war das Ausführungsdatum auf dem Exemplar, das verteilt worden ist, eine Woche alt. Wir hatten nur wenige Minuten Zeit, uns mit der Änderung vertraut zu machen. All das ist nicht zum ersten Mal passiert. Das kennen wir aus dem Hochschulplanungstatbestand. Das kennen wir auch aus den Schlussberatungen zum Landeshaushalt 2023. Auch da noch mal für die Öffentlichkeit: Wir hatten nur wenige Stunden Zeit, die über 600 Änderungen aufzunehmen, zu diskutieren, zu bewerten und letztlich keine Chance, wirklich … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das war eine ganze Woche!) Es war keine ganze Woche – das ist doch Käse –, bis die wirklichen Änderungen vorlagen, Herr Dittes. Wir können es gern noch mal aufgliedern. Es waren wenige Tage. (Unruhe DIE LINKE) Nein, wir haben es nicht diskutiert. Es ist und bleibt so. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir ha- ben es doch verschoben!) Wir werden auch weiter anmahnen, wie Sie hier mit dem Parlament umgehen, unter Umgehung der Rechte, die wir alle haben. Es ist ein ausführliches Informationsrecht über das, was diese Landesregierung macht. Aber sie scheut ja aufgrund ihres Minderheitscharakters wahrscheinlich die öffentliche Auseinandersetzung. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir sit- zen doch gerade hier?) Ich weiß, ich habe ja alle gesehen. Aber warum kriege ich die Dokumente dann nicht mit ausreichender Frist zur Beurteilung? Die Frage kann ich doch allen stellen und die Dokumente, die ich gerade meine, die kamen von Rot-Rot-Grün in einer geeinten Fassung mit der CDU. Und dann sollen wir als restliche Parlamentarier binnen weniger Stunden darüber entscheiden können. Insofern tun Sie nicht so unschuldig, sondern geben Sie dem Parlament auch die Rechte, die es am Ende hat. Aber jetzt diskutieren wir über die Änderungen des Bibliotheksgesetzes. Wie gesagt, die Anzuhörenden haben uns in großer Einmütigkeit die Sinnhaftigkeit mitgeteilt, und es tut immer gut, den Experten zuzuhören, es auch auszuwerten. Nach grundhafter Prüfung sind wir dann auch zur Überzeugung gekommen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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