Robert Sesselmann
Zukunft vor Ort gestalten – Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wenn man den Ausführungen der Linkspartei hier jetzt gefolgt ist, dann muss man feststellen, es geht hier offenbar nur um die energetische Transformation. Aber das ist weit gefehlt, das Thema ist weitaus mehr aufzufächern, als es hier jetzt geschildert worden ist. Es geht nämlich, wenn ich die Begründung lese, auch darum, dass aus einem solchen – ich zitiere – „Kommunalen Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur […] kommunale Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände“ usw. usf. finanziert werden sollen. Also hier geht es um das marode Leitungssystem der Wasser- und Abwasserzweckverbände, das marode Straßensystem und weit mehr als nur eine energetische Sanierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wissen ja aus dem Bericht der Thüringer Aufbaubank, dem sogenannten Kommunalbericht, dass wir einen Investitionsbedarf aus den Jahren 2017 bis 2021 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro Investitionsrückstau und jetzt aktuell von 1,6 Milliarden Euro haben. Das sind natürlich Summen, die in irgendeiner Form aufgebracht werden müssen, um dafür zu sorgen, dass die Kommunen auch in der Lage sind, diesen Investitionsrückstau letzten Endes zu beseitigen. Wir haben aber auch gehört, nach diesem Kommunalmonitor der TAB kritisieren 93 Prozent der befragten Kommunen die Verfügbarkeit von Fördermitteln und 90 Prozent die von Eigenmitteln. Das ist, glaube ich, hier dieser Schwerpunkt oder sollte der Schwerpunkt dieses Investitionsfonds sein. Allerdings muss man eines sagen: Das Problem der Eigenmittel, wenn man es letzten Endes darauf fokussiert, dass man billiges Geld braucht – billiges Geld hatten wir bis zur Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB. Das hat aber bisher auch nicht funktioniert. Deshalb sind natürlich die maßgeblichen Kritikpunkte hier an diesem Vorhaben: Wer bisher noch nicht in der Lage war, billiges, zinsvergünstigtes Geld für seine Investition zu nehmen, dem kann jetzt auch nicht mit einem solchen Investitionsfonds geholfen werden.
(Beifall AfD)
Ja, wir haben dann ein Problem, ein weiteres Problem, das ist die Problematik der Sondervermögen. Wir haben es schon gehört, Kollege Dittes hat es angesprochen: Sondervermögen sind nichts anderes als Schulden. Wir machen einen zweiten Topf neben dem Kernhaushalt auf, und dieses Geld muss letzten Endes finanziert werden. Es gibt hier Bedenken, erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Grundsätze der Haushaltswahrheit, der Haushaltsklarheit, des Transparenzgebots und natürlich haben wir hier auch Verstöße – möglicherweise Verstöße bei Kreditaufnahmen auf Vorrat –, das ist ja nichts anderes als ein solches Sondervermögen –, nämlich einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit einer entsprechenden Haushaltsaufstellung. Meine Damen und Herren, diese Zulässigkeitsprobleme stehen dem natürlich entgegen, hier einen weiteren Investitionsfonds aufzulegen. Allerdings muss man eines sagen: Es gibt in Hessen seit 1988 einen entsprechenden Investitionsfonds und es wäre ein Fehler, wenn man der Überweisung an den Ausschuss widersprechen würde. Denn es ist wichtig, alle Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden zu prüfen, auch wenn sie vielleicht letzten Endes nicht zielführend sind. Frau Professorin Färber hat im Ausschuss noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, zur Finanzierung eben nicht weitere Sondertöpfe zu öffnen, sondern darüber nachzudenken, die Schlüsselzuweisung zu erhöhen und vielleicht den Mehrbelastungsausgleich entsprechend anzupassen, aber im Wesentlichen die Schlüsselzuweisung zu erhöhen. Für uns stellt sich dann natürlich auch die Frage, ob das nicht der richtigere Weg wäre, den Gemeinden unter die Arme zu greifen. Das heißt, man könnte drei Stufen oder drei Schritte oder drei Finanzierungsmodelle sehen: die Schlüsselzuweisung, den Mehrbelastungsausleich und eine Investitionspauschale, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, ohne jetzt diese ganzen Förderprogramme, wo eben Übersichtlichkeitsprobleme bestehen, weiter zu betreiben. Den Umstieg auf Investitionspauschalen halten wir eigentlich als sinnvollere Lösung hier in diesem Vorgang. Aber wie gesagt, das muss abgesprochen werden. Da bedarf es einer entsprechenden sachverständigen Einvernahme im Ausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man muss sich natürlich auch Gedanken machen, ob die 100 Millionen tatsächlich ausreichend sind. Wenn wir schon einen Investitionsrückstau von 2,8 Milliarden, 3 Milliarden Euro haben, dann werden uns die 100 Millionen letzten Endes auch nicht weiterhelfen. Und eines muss man auch dazu sagen: So ein Fonds ist letzten Endes nicht gerade bürokratiefreundlich. Also, wir bauen weitere Bürokratie auf, und Sie haben selbst in Ihrem Antrag, verehrte Kollegen der CDU, zu den Vergaberichtlinien gesagt: Wir müssen Bürokratie abbauen. Ob ein solcher Fonds tatsächlich dazu geeignet ist, Bürokratie abzubauen, da haben wir unsere Zweifel. Vielleicht noch ein letztes Argument: Wir sollten uns auch um die 152 Kommunen kümmern, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Was wird mit denen? Wie können wir absichern, dass auch dort entsprechende Projekte, Investitionsprojekte für die Zukunft möglich sind? Das ist nämlich ein Bereich, der dann hier in dieser Diskussion ausgenommen zu sein scheint. Da muss man was machen. Meine Damen und Herren, wir stehen einer Ausschussüberweisung selbstverständlich offen gegenüber. Wir sollten jeder Möglichkeit, die Gemeinden bzw. die Kommunen besser finanziell auszustatten, nachgehen. Deswegen haben wir auch unseren TOP 40 hier im Plenum eingebracht. Da geht es darum, die Gemeinschaftssteueranteile zu erhöhen. Aber auch diesem Ansatz, den die CDU hier verfolgt, ist auf jedem Fall nachzugehen. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion, auch in den Ausschüssen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
