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Diana Lehmann

SPD 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Vergabegesetz bildet die Grundlage für die Auftragsvergaben in Thüringen. Das klingt zunächst ein bisschen trocken und die Debatte heute lässt es vielleicht auch nicht vermuten. Aber wir haben dieses Thema in den vergangenen Jahren hier im Landtag schon häufig und auch schon sehr kontrovers diskutiert, nämlich darum, welche Rolle das Vergabegesetz auch für die Frage von Steuerungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben soll. Während wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Koalition sagen, dass es ein landespolitisches Steuerungsinstrument ist, um durch den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel für die Kolleginnen und Kollegen ein auskömmliches Lohnniveau, gute Beschäftigungsbedingungen zu ermöglichen und die Tariftreue zu stärken, gibt es eine andere Seite – und die hat Herr Kemmerich gerade noch mal deutlich gemacht –, die sagt, sie wollen das Gesetz verschlanken, Standards abbauen oder – wie es in manchen Debatten auch sehr konkret ausgedrückt wurde – das Vergabegesetz von gewerkschaftspolitischen und ideologischen Forderungen befreien, was im Ergebnis zu einem führt, nämlich dass in Auftragsvergaben schlicht und ergreifend der billigste Anbieter mit allen Konsequenzen gewinnt, die das für die Kolleginnen und Kollegen, für die Kommunen, für die öffentliche Hand wiederum hat. Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beurteile ich noch ein wenig ambivalent. Ich muss zumindest sagen, es ist nicht so schlimm, wie ich erwartet habe, und nicht so schlimm, wie die Gesetzentwürfe in der Vergangenheit waren. Das heißt aber auch noch nicht unbedingt, dass er gut ist. Ich erkenne aber zumindest – und da bin ich bei Kollege Schubert – einen Erkenntnisgewinn bei der CDU. Trotzdem gibt es noch ein paar Punkte, auf die ich eingehen möchte, bei denen ich sagen würde, dass wir die als Fraktion so nicht mittragen können. Sie sagen zum einen, Sie wollen die Schwellenwerte im Gesetzentwurf deutlich anheben. Das klingt erst einmal banal, es klingt nach einem kleinen Eingriff. Es hat aber in der Konsequenz zum Ergebnis, dass wir das Vergabegesetz unterlaufen, weniger Aufträge über öffentliche Vergaben vergeben werden. Das Vergabegesetz und auch die Steuerung der Vergaben werden damit geschwächt. Das relativiert dann auch an der anderen Stelle das, was Sie gesagt haben, wo ich sage, ich begrüße das, dass die CDU dabei angekommen ist, zu sagen, wir brauchen einen vergabespezifischen Mindestlohn und der muss deutlich höher sein als der allgemein verbindliche Mindestlohn. Aber wenn Sie auf der einen Seite sagen, wir senken quasi die Standards, indem wir die Schwellenwerte heben, und auf der anderen Seite sagen, wir führen den Mindestlohn ein, heißt es, dass wiederum weniger Menschen vom vergabespezifischen Mindestlohn profitieren, als das in der Vergangenheit der Fall war. Das ist aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig. Sie sagen ansonsten, dass es noch darum geht, das Gesetz zu bündeln und zu verschlanken. Ihr Gesetzentwurf hat anstatt 23 Paragrafen nur noch 19 Paragrafen. Sie haben es angesprochen, die Paragrafen gelten natürlich weiter. In dem Sinne muss man auch noch mal sagen: Sie sagen, es ist Bürokratie, ich sage, es sind Standards, die sichern, dass Menschen gute Arbeitsbedingungen in Thüringen haben, insbesondere dann, wenn wir öffentliches Geld dafür verwenden, dass ein Auftrag ausgelöst wird. Das, was wir machen und worüber Sie heute nicht gesprochen haben, ist, dass wir mit dem Ministerium in einem ganz engen Austausch darüber sind, wie wir das konkrete Verfahren der Vergaben natürlich gut und entspannt durchführen können, sodass es nicht mit einem hohen Aufwand an Bürokratie verbunden ist, aber gleichzeitig die Standards eingehalten sind. Aber so zu tun, als würde es jetzt mit dieser Änderung plötzlich von einem Tag auf den anderen anders werden, das zeigt dann, dass Sie die Evaluation tatsächlich nicht so gründlich gelesen haben können. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Aber mehr als Sie, Frau Lehmann! Sicher!) Gut, darüber können wir später noch mal streiten. Ich bin bei Kollege Schubert, der das angekündigt hat, wir wollen auf jeden Fall einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, weil wir tatsächlich auch Nachholbedarf sehen. Das Medianeinkommen in Thüringen – das haben wir hier schon häufiger diskutiert – ist bundesweit das zweitniedrigste. Die Tarifbindung ist unterdurchschnittlich. Natürlich können wir mit einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Vergabegesetzes, zum Beispiel auf die Kommunen, auch eine Stärkung der Tariftreue erreichen, weil da tatsächlich der Großteil der öffentlichen Aufträge vergeben wird und so eine stärkere Reichweite erzielt werden kann. (Beifall DIE LINKE) Wir unterstützen auch die Forderung nach der Steigerung des Mindestlohns, wobei man auch das natürlich mit Blick auf Inflation etc. noch einmal evaluieren muss. Ich bin auch der Meinung, dass wir das Kriterium der Tariftreue ganz grundlegend stärken müssen, weil es zum Beispiel ein Kriterium erfüllen würde. Dann können wir darüber sprechen, welche Rolle soziale Standards noch einmal separat spielen, weil das ein bürokratiearmes Verfahren ist, wenn wir sagen, die Unternehmen, die einen Tarifvertrag mit einer DGB-Gewerkschaft haben, die das dann auch nur nachweisen müssen, haben dieses eine Dokument. Die weisen nach, wir zahlen vernünftig, wir behandeln unsere Kolleginnen und Kollegen vernünftig. Das wäre tatsächlich eine Verfahrensvereinfachung. Ich beantrage wie meine Vorredner auch schon die Überweisung des Gesetzes an den Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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